Weitere Entscheidung unten: OLG München, 22.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.01.2006 - 16 Wx 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5549
OLG Köln, 25.01.2006 - 16 Wx 5/06 (https://dejure.org/2006,5549)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.2006 - 16 Wx 5/06 (https://dejure.org/2006,5549)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 16 Wx 5/06 (https://dejure.org/2006,5549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anordnung der Betreuung eines Volljährigen; Ausschluss einer freien Willensbildung wegen psychischer Erkrankung; Ambivalente Entscheidungsfähigkeit als Ausdruck einer unfreien Willensbildung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung des Fehlens eines freien Willens bei Bestellung eines Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1896

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896
    Betreuerbestellung gegen den Widerstand des Betreuten nur aufgrund sachverständiger Äußerung zur freien Willensbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 117
  • FamRZ 2006, 889 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 25.07.2005 - 4 T 250/04

    Aufrechterhaltung der Betreuung entgegen den erklärten Willen des Betroffenen;

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 16 Wx 5/06
    Auf die weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 25.07.2005 - 4 T 250/04 - aufgehoben.
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10

    Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine Betreuung sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (OLG Hamm FamRZ 2009, 1436 Rn. 9; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4; OLG Köln FGPrax 2006, 117 Rn. 5).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12

    Betreuungsverfahren: Ermittlungspflichten bei Ablehnung der Betreuung durch den

    Es hätte - gegebenenfalls durch eine ergänzende Befragung des Sachverständigen - weiterer Aufklärung zu der Frage bedurft, ob die Ablehnung der Betreuung durch den Betroffenen und seine damit verbundene Entscheidung, Angelegenheiten betreffend die Wohnsituation und die Gesundheitssorge unerledigt zu lassen, auf einer freien Willensbestimmung beruht (§ 26 FamFG; vgl. auch OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • OLG Hamm, 05.08.2008 - 15 Wx 181/08

    Anordnung der Betreuung wegen Ausschluss der freien Willensbestimmung

    Die Kammer hat die Voraussetzungen der Fähigkeit zur freien Willensbildung zwar in Anlehnung an den Beschluss des OLG Köln vom 25.01.2006 (FGPrax 2006, 117f) zutreffend umschrieben.
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGH FamRZ 2011, 630; OLG Hamm FamRZ 2009, 1439, Rn.9, OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4; OLG Köln FGPrax 2006, 117, Rn. 5).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Auch ist die Betroffene nicht in der Lage, sich in der Frage der Erforderlichkeit einer Betreuung einen freien Willen zu bilden (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Ist der Betroffene in diesem Sinne einsichtsfähig, so ist seine ablehnende Haltung zu akzeptieren, soweit er in der Lage ist, eine dieser Einsicht entsprechende Entscheidung zu treffen und hiernach zu handeln (vgl. Bt-Drucks. 15/2494, S. 28; OLG Köln FGPrax 2006, 117; BayObLG BtPrax 2004, 68).
  • LG Paderborn, 20.03.2014 - 5 T 83/14

    Einrichtung einer Betreuung in den Aufgabenkreisen Vermögenssorge und Post bei

    Es ist davon auszugehen, dass die Betroffene nicht fähig ist, die Bedeutung der Betreuung zu erfassen und die für und wider eine Betreuerbestellung sprechenden Gesichtspunkte im Grundsatz zu erkennen und gegeneinander abzuwägen (zu diesem Erfordernis OLG Köln in FGPrax 2006, 117).
  • LG Darmstadt, 02.03.2020 - 5 T 697/19

    Zur Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • AG Obernburg, 24.02.2009 - XVII 269/08

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen der Betreuerbestellung mit Übertragung des

    In Anlehnung an den Begriff der Geschäftsfähigkeit setzt die freie Willensbestimmung Einsichtsfähigkeit und die Fähigkeit, nach einer bestehenden Einsicht zu handeln, voraus (OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • LG Darmstadt, 15.02.2021 - 5 T 734/20
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4434
OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06 (https://dejure.org/2006,4434)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2006 - 33 Wx 20/06 (https://dejure.org/2006,4434)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 33 Wx 20/06 (https://dejure.org/2006,4434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Entlassung eines von mehreren Berufsbetreuern, Gesetzesänderung, BtÄndG

  • Judicialis

    BGB § 1899 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1908b Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 14

  • rechtsportal.de

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit und Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Entlassung eines von mehreren vor dem 1.7.2005 bestellten, berufsmäßig tätigen Betreuern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 117
  • FamRZ 2006, 890 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 397
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Sie liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfGE 101, 239, 263).

    Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber als Folge der Regelung hingenommene unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 30, 392, 402 f.; 95, 64, 86; 101, 239, 263; BGH aaO).

  • OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05

    Ersetzung der für verschiedene Aufgabenkreise bestellten ehrenamtlichen und

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Waren mehrere berufsmäßig tätige Betreuer bereits vor dem 1.7.2005 bestellt, so stellt gleichwohl die durch § 1899 Abs. 1 Satz 3 BGB eingeführte Gesetzesänderung einen wichtigen Grund zur Entlassung eines dieser Betreuer dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).

    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Denn eine unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64/86; 30, 392/402 f.; BGH FamRZ 2005, 612 ff.).

    Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber als Folge der Regelung hingenommene unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 30, 392, 402 f.; 95, 64, 86; 101, 239, 263; BGH aaO).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Denn eine unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64/86; 30, 392/402 f.; BGH FamRZ 2005, 612 ff.).

    Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber als Folge der Regelung hingenommene unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 30, 392, 402 f.; 95, 64, 86; 101, 239, 263; BGH aaO).

  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03

    Austauschentlassung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten - Betreuungssache,

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    a) Zu Recht nimmt das Landgericht an, bei Bestellung mehrerer Betreuer für unterschiedliche Aufgabenkreise ein wichtiger Grund für die Entlassung einer dieser Betreuer schon dann gegeben ist, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschl. v. 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01

    Entlassung eines von mehreren Betreuern

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).
  • BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Da ein wichtiger Grund i. S. des § 1908b BGB nicht in der Person oder dem Verhalten des Betreuers liegen muss (Palandt/Diederichsen BGB 65. Aufl. § 1908b Rn. 4 ff.; vgl. auch BayObLG FamRZ 2000, 1457) und der Betreuer auch entlassen werden kann, wenn der Betreute eine gleich geeignete Person vorschlägt (§ 1908b Abs. 3 BGB), ist dem Interesse des Betreuers, die Betreuung fortzusetzen, ohnehin nur ein sehr geringer Stellenwert einzuräumen, der gegenüber den Veränderungsgründen des Gesetzgebers nicht überwiegen kann.
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03

    Anfechtung der Vaterschaft bei heterologer Insemination

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Denn eine unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64/86; 30, 392/402 f.; BGH FamRZ 2005, 612 ff.).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397; Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
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