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   OLG Hamm, 07.03.2006 - 15 W 99/05   

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https://dejure.org/2006,3254
OLG Hamm, 07.03.2006 - 15 W 99/05 (https://dejure.org/2006,3254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2006 - 15 W 99/05 (https://dejure.org/2006,3254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2006 - 15 W 99/05 (https://dejure.org/2006,3254)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 883 Abs. 1, 158; GBO § 53 Abs. 1
    Erlöschen eines Rückforderungsanspruches und Grundbuchberichtigung durch Löschung der Vormerkung nach Tod des Übergebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Vereinbarung in einem Grundstücksübertragsvertrag im Hinblick auf die höchstpersönliche Natur einer Rückauflassungsvormerkung; Wegfall eines durch Auflassungsvormerkung gesicherten Rücktrittsrechts durch Tod des Übertragsgebers; Anspruch auf Löschung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 883 Abs. 1; ; GBO § 53 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883 Abs. 1; GBO § 53 Abs. 1
    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Löschung einer Vormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksübertragung - Zur Vererblichkeit eines Rücktrittsrechts

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 6 T 468/04
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 15 W 99/05

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 122
  • FGPrax 2006, 146
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.01.1983 - BReg. 2 Z 120/82
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 15 W 99/05
    Die weitere Beschwerde gegen die im Grundbuch noch nicht vollzogene Anordnung der Löschung des Amtswiderspruchs ist ohne Rücksicht auf die Beschränkung aus den §§ 80 Abs. 3, 71 Abs. 2 GBO zulässig (BayObLG NJW 1983, 1567, 1568).
  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 15 W 99/05
    Bei der Prüfung dieser Frage ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen einem Wegfall der Vormerkung selbst infolge des Eintritts einer Bedingung oder eines Endtermins (§§ 158, 163 BGB) und dem Wegfall des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs, der allerdings im Hinblick auf die strenge Akzessorietät der Vormerkung ebenfalls zu deren Wegfall führt (vgl. BGHZ 117, 390 = NJW 1992, 1683 f.).
  • BayObLG, 06.12.1990 - BReg. 2 Z 147/90

    Keine Beschwerde des Berechtigten einer Auflassungsvormerkung gegen einen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 15 W 99/05
    Beschwerdeberechtigt ist in diesem Fall derjenige, gegen dessen im Grundbuch verlautbarte Rechtsstellung sich der Widerspruch richtet (BayObLGZ 1986, 294, 296; MittBayNot 1991, 78).
  • BayObLG, 18.07.1986 - BReg. 2 Z 60/86

    Wirkung der Eintragung eines nicht entstandenen Erbbaurechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 15 W 99/05
    Beschwerdeberechtigt ist in diesem Fall derjenige, gegen dessen im Grundbuch verlautbarte Rechtsstellung sich der Widerspruch richtet (BayObLGZ 1986, 294, 296; MittBayNot 1991, 78).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 3/14

    Grundbucheintragung der Erben: Erbfolgenachweis bei Verwirkungsklausel im

    Analog § 899 Abs. 2 Satz 2 BGB genügt vielmehr die Glaubhaftmachung (allg. Meinung: BayObLGZ 1995, 249, 254 f.; OLG Hamm, FGPrax 2006, 146, 147 und 2011, 322, 324; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 53 Rn. 28; Lemke/Böttcher, Immobilienrecht, 2. Aufl., § 53 GBO Rn. 7; Meikel/Schneider, GBO, 11. Aufl., § 53 Rn. 113).
  • OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 27/09

    Grundbuchverfahren: Eintragungsvoraussetzung für einen Grundstücksteil;

    Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist daher die unbeschränkte weitere Beschwerde zulässig; denn auf die bloße Anordnung einer Eintragung, zu der auch die Löschung gehört, ist § 71 Abs. 2 GBO nicht anwendbar (BayObLG NJW 1983, 1567/1568; OLG Hamm FGPrax 2006, 146/147).
  • OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20

    Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine

    Er ergibt sich insbesondere nicht aus den vom Notar hierfür zitierten Entscheidungen des BGH vom 21. März 2013, FamRZ 2013, 1038 und des OLG Hamm vom 7. März 2006, DNotZ 2007, 122.
  • OLG Frankfurt, 18.03.2010 - 20 W 360/09

    Kein Rechtsschein bei sich widersprechenden Eintragungen im Grundbuch

    Gegen die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist jedenfalls die unbeschränkte Beschwerde - und mithin auch die weitere Beschwerde - mit dem Ziel der Löschung zulässig (vgl. Demharter, GBO, 27. Aufl., § 53 Rz. 31; OLG Hamm FGPrax 2006, 146; vgl. auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt ZfSch 2002, 275).
  • OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09

    Maßgebliches Recht für ein Amtsverfahren nach § 53 Abs. 1 GBO in Übergangsfällen

    Zwar ist ein Amtswiderspruch schon dann einzutragen, wenn die Gesetzesverletzung feststeht und die Unrichtigkeit des Grundbuches lediglich glaubhaft gemacht ist (vgl. nur BayObLG, Rpfleger 2005, S. 251 f.; OLG Hamm, DNotZ 2007, S. 122 ff.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 7. Mai 2009, 5 Wx 4/08, bei Juris).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 10 U 107/15

    Übertragung Miteigentumsanteil Grundstück; Anspruch aus Nacherbenvermerk im

    Es kann auf sich beruhen, ob das der Veräußerin im Übertragungsvertrag vom 15.12.1995 eingeräumte Recht auf Widerruf der Grundstücksübertragung überhaupt übertragbar und vererbbar war oder ob es von höchstpersönlicher Natur war und nur von ihr selbst zu Lebzeiten hätte ausgeübt werden können (vgl. dazu: OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2006, 15 W 99/05- Juris-Rz. 14 ff).
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