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   OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06   

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https://dejure.org/2006,4136
OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06 (https://dejure.org/2006,4136)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2006 - 33 Wx 75/06 (https://dejure.org/2006,4136)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 33 Wx 75/06 (https://dejure.org/2006,4136)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsrechtliche Einordnung eines Betreuten als Heimbewohner; Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines im Maßregelvollzug Untergebrachten; Aufenthalt in einem Bezirkskrankenhaus als Daseinsmittelpunkt

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Bezirkskrankenhaus, Psychiatrisches Krankenhaus, Heimbegrif

  • Judicialis

    StGB § 63; ; VBVG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5; StGB § 63
    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in Bezirkskrankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Strafrechtliche Unterbringung ist Heimunterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 213
  • FamRZ 2007, 83
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06
    Teilweise übereinstimmend ist der Begriff in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere im Zusammenhang des Internationalen Privatrechts wie folgt umschrieben worden (vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 798 zu Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB; BGHZ 78, 293 = FamRZ 1981, 135 zum Haager Minderjährigenschutzabkommen; Palandt/Heldrich BGB 65. Aufl. Art. 5 EGBGB Rn. 10 m.w.N.):.

    Zu fordern ist nicht nur ein Aufenthalt von einer Dauer, die zum Unterschied von dem einfachen oder schlichten Aufenthalt nicht nur gering sein darf, sondern auch das Vorhandensein weiterer Beziehungen, insbesondere in familiärer oder beruflicher Hinsicht, in denen - im Vergleich zu einem sonst in Betracht kommenden Aufenthaltsort - der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person zu sehen ist (BGH FamRZ 1993, 798).

  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 60/06

    Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer

    Auszug aus OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06
    Auch eine Justizvollzugsanstalt ist als Heim im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 4.7.2006 - 33 Wx 060/06 m.w.N.).

    Trifft diese Voraussetzung zu, ist der Ort der Anstalt von Anfang an als gewöhnlicher Aufenthalt anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 4.7.2006 - 33 Wx 060/06 für den Fall eines Strafgefangenen).

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06
    Teilweise übereinstimmend ist der Begriff in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere im Zusammenhang des Internationalen Privatrechts wie folgt umschrieben worden (vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 798 zu Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB; BGHZ 78, 293 = FamRZ 1981, 135 zum Haager Minderjährigenschutzabkommen; Palandt/Heldrich BGB 65. Aufl. Art. 5 EGBGB Rn. 10 m.w.N.):.

    Der gewöhnliche Aufenthalt an einem Ort wird vielmehr grundsätzlich schon dann begründet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Aufenthalt an diesem Ort auf eine längere Zeitdauer angelegt ist und der neue Aufenthaltsort künftig anstelle des bisherigen Daseinsmittelpunkt sein soll (BGH FamRZ 1981, 135 m.w.N.).

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06
    Im Regelfall ist bei einer Unterbrechung einer Betreuung danach wieder von einer Erstbetreuung auszugehen (Palandt/Diederichsen § 5 VBVG Rn. 7; BT-Drucks. aaO.), doch kann dies bei verhältnismäßig kurzen Zeiträumen nicht gelten (vgl. Senatsbeschluss vom 9.2.2006 - 33 Wx 237/05 = BtPrax 2006, 73).
  • BayObLG, 09.01.2003 - 3Z AR 47/02

    Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei Unterbringung in Bezirkskrankenhaus und

    Auszug aus OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06
    Zwar begründet nach wohl überwiegender Auffassung im Zivilrecht das zwangsweise Verbringen oder Verbleiben (z.B. durch Strafhaft oder Kriegsgefangenschaft) grundsätzlich keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem jeweiligen Ort (BayObLG Beschluss vom 9.1.2003 - 3Z AR 47/02 zit. nach Juris; OLG Köln FamRZ 1996, 946; Palandt/Heldrich aaO. m.w.N.; anders für die Strafhaft wohl OLG Düsseldorf MDR 1969, 143).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06
    Es handelt sich um einen "faktischen" Wohnsitz, der ebenso wie der gewillkürte Wohnsitz Daseinsmittelpunkt sein muss (BGH aaO. und FamRZ 1975, 272 = NJW 1975, 1068 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01

    Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt,

    Auszug aus OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06
    Zur Begründung eines "gewöhnlichen Aufenthalts" ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Betreffende sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG JAmt 2006, 35; vgl auch Urteile vom 26.9.2002 - 5 C 46.01 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 1 und vom 18.3.1999 - 5 C 11.98 = Buchholz 436.0 § 107 BSHG Nr. 1).
  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06
    Zur Begründung eines "gewöhnlichen Aufenthalts" ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Betreffende sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG JAmt 2006, 35; vgl auch Urteile vom 26.9.2002 - 5 C 46.01 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 1 und vom 18.3.1999 - 5 C 11.98 = Buchholz 436.0 § 107 BSHG Nr. 1).
  • OLG Köln, 09.11.1995 - 10 UF 78/95

    Scheidung nach deutschem Recht für ausländischen Flüchtling - IPR,

    Auszug aus OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06
    Zwar begründet nach wohl überwiegender Auffassung im Zivilrecht das zwangsweise Verbringen oder Verbleiben (z.B. durch Strafhaft oder Kriegsgefangenschaft) grundsätzlich keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem jeweiligen Ort (BayObLG Beschluss vom 9.1.2003 - 3Z AR 47/02 zit. nach Juris; OLG Köln FamRZ 1996, 946; Palandt/Heldrich aaO. m.w.N.; anders für die Strafhaft wohl OLG Düsseldorf MDR 1969, 143).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.1968 - 21 W 55/68
    Auszug aus OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06
    Zwar begründet nach wohl überwiegender Auffassung im Zivilrecht das zwangsweise Verbringen oder Verbleiben (z.B. durch Strafhaft oder Kriegsgefangenschaft) grundsätzlich keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem jeweiligen Ort (BayObLG Beschluss vom 9.1.2003 - 3Z AR 47/02 zit. nach Juris; OLG Köln FamRZ 1996, 946; Palandt/Heldrich aaO. m.w.N.; anders für die Strafhaft wohl OLG Düsseldorf MDR 1969, 143).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19

    Betreuungsverfahren: Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger

    So hat es das Oberlandesgericht München bei einer zeitlichen Lücke von sechs Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der Bestellung eines Betreuers im Hauptsacheverfahren abgelehnt, für die Bemessung des Stundenansatzes nach § 5 Abs. 1 und 2 VBVG aF auf den Zeitpunkt der Bestellung des Betreuers in der Hauptsache abzustellen, wenn dieser in dem vakanten Zeitraum tatsächlich tätig wurde und einen einheitlichen Vergütungsantrag eingereicht hat (FamRZ 2007, 83, 84).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz im Rahmen der Berechnung der Vergütung eines

    Nach Ansicht des OLG München kann der Stundenansatz einer Erstbestellung nicht gewährt werden, wenn nach dem Tod des Betreuers ein neuer Betreuer bestellt wird und die zeitliche Lücke innerhalb der Betreuung drei Monate nicht überschreitet (FamRZ 2006, 647); im Einzelfall soll sogar eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der endgültigen Betreuerbestellung nicht zur Annahme einer Erstbetreuung führen (FGPrax 2006, 213).

    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).

    Dann musste sie sich nach Ansicht des OLG München hieran auch für den Folgezeitraum festhalten lassen (FGPrax 2006, 213, 215).

  • OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Unter den Umständen des Einzelfalls kann auch die zwangsweise Verbringung des Betroffenen in eine Einrichtung, wie z.B. ein psychiatrisches Krankenhaus, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn er nach seinen konkreten Lebensumständen über keine realistische Rückkehrmöglichkeit und damit keinen anderen Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen verfügt (OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 1996, 946 für ein Scheidungsverfahren; OLG Köln [16. Zivilsenat] NJW-RR 2007, 517 für ein Unterbringungsverfahren; OLG München BtPrax 2007, 29 für ein Betreuungsverfahren; OLG München, FGPrax 2006, 213 für ein Unterbringungsverfahren; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1833 für Betreuungsverfahren; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage 2017, § 272 Rn. 3).
  • OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser

    In der Rechtsprechung wird für den Fall längerer Unterbrechungen der Betreuung, insbesondere zwischen einer vorläufigen Betreuung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung und der dauerhaften Anordnung einer Betreuung, angenommen, dass dann die Fristen in § 5 VBVG nach der Unterbrechung neu laufen (jeweils für mittellose Betreute: OLG Zweibrücken Beschluss vom 21.2.2006 NJW-RR 2006, 725f = FGPrax 2006, 121f = MDR 2006, 932 für eine Unterbrechung von 9 Monaten; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff erwogen, für eine Unterbrechung von weniger als 3 Monaten nach Tod des Betreuers jedoch abgelehnt; OLG München Beschluss vom 28.7.2006 FGPrax 2006, 213ff erwogen, für eine Unterbrechung von 6 Monaten bei besonderen Umständen abgelehnt).
  • LG Kassel, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Zur Betreuervergütung bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung

    Erst wenn die zeitliche Vakanz in der Zusammenschau mit den übrigen Umständen insgesamt dazu führt, dass nicht mehr von einer Fortführung einer in der Vergangenheit bestehenden Betreuung, sondern vielmehr von einer Neubestellung eines Betreuers ausgegangen werden muss, kann die Vergütungsberechnung des § 5 VBVG von vorn zu laufen beginnen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2012, Az. XII ZB 481/11 , Rz. 22, juris; OLG Karlsruhe, BtPrax 2007, 183; OLG Zweibrücken BtPrax 2006, 115; OLG München BtPrax 2006, 182).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

    Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln; Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342; Sie vertreten übereinstimmend die nachstehend dargelegte Auffassung, der auch der erkennende Senat beitritt.
  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 406/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

    Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln, Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342).
  • LG Koblenz, 25.01.2007 - 2 T 14/07

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Berufsbetreuers für eine

    Im Regelfall ist bei einer Unterbrechung einer Betreuung wieder von einer Erstbetreuung auszugehen, doch kann dies bei verhältnismäßig kurzen Zeiträumen nicht gelten (OLG München FGPrax 2006, 213 f.; OLG München BtPrax 1006, 73 zu einer Unterbrechungsdauer von weniger als drei Monaten).

    Das OLG München hat eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen Ablauf der vorläufigen und Einrichtung der endgültigen Betreuung an der oberen Grenze eines kurzfristigen Zeitraums angeordnet (FGPrax 2006, 213 [OLG München 28.07.2006 - 33 Wx 75/06] ).

  • LG Koblenz, 13.12.2006 - 2 T 943/06

    Nach sechs Monaten wieder Erstbetreuungsvergütung?

    Im Regelfall ist bei einer Unterbrechung einer Betreuung wieder von einer Erstbetreuung auszugehen, doch kann dies bei verhältnismäßig kurzen Zeiträumen nicht gelten (OLG München FGPrax 2006, 213 f.; OLG München BtPrax 1006, 73 zu einer Unterbrechungsdauer von weniger als drei Monaten).

    Das OLG München hat eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen Ablauf der vorläufigen und Einrichtung der endgültigen Betreuung an der oberen Grenze eines kurzfristigen Zeitraums angeordnet (FGPrax 2006, 213).

  • OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06

    Betreuervergütung bei Hospizaufenthalt

    Dies entspricht sowohl der bisherigen höchstrichterlichen Rechsprechung zum gewöhnlichen Aufenthalt (so z.B. BGH FamRZ 1993, 798), als auch der Rechtsprechung des Senats sowie weiteren Obergerichten zu § 5 Abs. 2 , Abs. 3 VBVG (vgl. Senat vom 29.06.2006 - 16 Wx 207/06; Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06; OLG München vom 28.07.2006 -33 Wx 075/06; OLG München vom 04.07.2006 - 33 Wx 40/06 - je m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07

    Betreuervergütung: Abrechnung auf Basis des reduzierten Stundenansatzes bei

  • OLG Köln, 26.09.2006 - 16 Wx 207/06

    Keine Heimunterbringung des Betreuten bei zeitweiliger medizinischer

  • AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung (hier Zwischenzeitraum von ca. 2

  • OLG Rostock, 17.04.2007 - 3 W 38/06

    Betreuervergütung: Bestimmung der Vergütung bei Unterbringung des Betreuten in

  • OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 5 W 297/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähiger Zeitaufwand bei Wechsel von

  • LG Traunstein, 31.08.2009 - 4 T 2068/09

    Vergütung des Gegenbetreuers nach dem Tod des Betreuten

  • LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07

    Festsetzung der Vergütung einer berufsmäßig tätigen Betreuerin; Vorliegen der

  • LG Hamburg, 03.07.2023 - 322 T 41/23
  • OLG Dresden, 29.08.2006 - 3 W 1149/06
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