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   OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - I-3 Wx 222/05   

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https://dejure.org/2006,6497
OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - I-3 Wx 222/05 (https://dejure.org/2006,6497)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2006 - I-3 Wx 222/05 (https://dejure.org/2006,6497)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 2006 - I-3 Wx 222/05 (https://dejure.org/2006,6497)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Löschung einer Gesellschaft aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit; Entfallen der Beteiligtenfähigkeit einer Gesellschaft; Entfallen der Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister; Konsequenzen der ...

  • Judicialis

    FGG § 141; ; FGG § 141a; ; FGG § 142

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 141 § 141a Abs. 1 § 142
    Anforderungen an Amtslöschung einer GmbH in Liquidation wegen Vermögenslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 903
  • DNotZ 2006, 782
  • FGPrax 2006, 226
  • NZG 2006, 542
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 14 Wx 24/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 3 Wx 222/05
    Das ist nur dann der Fall, wenn es an einer verteilungsfähigen Masse, die zur Gläubigerbefriedigung verwertbar wäre, fehlt; schon das Vorhandensein von Vermögen auch nur in geringem Umfang steht der Annahme der Vermögenslosigkeit entgegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 630, mwN).
  • KG, 06.07.2004 - 1 W 174/04

    Löschungsverfahren gegen die Handelsregistereintragung der Löschung einer GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 3 Wx 222/05
    Für das Löschungsverfahren ist die Gesellschaft als fortbestehend anzusehen; sie kann in diesem Verfahren von ihrem gesetzlichen Vertreter (hier dem Liquidator) vertreten werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 631; KG NZG 2004, 1004; Keidel/Winkler, FGG, 15. A.; § 141 a Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1996 - 3 Wx 494/96

    Forderungen an die Feststellung der Vermögenslosigkeit durch das Registergericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 3 Wx 222/05
    Wegen der schwerwiegenden Folgen der Löschung sind die Voraussetzungen für die Annahme einer Vermögenslosigkeit besonders genau und gewissenhaft zu prüfen und die erforderlichen Tatsachen von Amts wegen (§ 12 FGG) zu ermitteln (Senat NJW-RR 1997, 870; OLG Karlsruhe aaO; Keidel/Winkler aaO, § 141 a Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 3 Wx 222/05
    Es entspricht einhelliger Auffassung, dass die Löschung einer Kapitalgesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gem. § 142 FGG nur beseitigt werden kann, wenn die Eintragung auf einer Verletzung wesentlicher Vorschriften des Löschungsverfahrens beruht (OLG Zweibrücken NZG 2002, 426 m.N., Senat GmbHR 1979, 227) jedoch nicht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass noch Vermögen vorhanden ist.
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1979 - 3 W 139/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 3 Wx 222/05
    Es entspricht einhelliger Auffassung, dass die Löschung einer Kapitalgesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gem. § 142 FGG nur beseitigt werden kann, wenn die Eintragung auf einer Verletzung wesentlicher Vorschriften des Löschungsverfahrens beruht (OLG Zweibrücken NZG 2002, 426 m.N., Senat GmbHR 1979, 227) jedoch nicht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass noch Vermögen vorhanden ist.
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer Gesellschaft wegen erheblicher

    Das ist dann der Fall, wenn es an einer verteilungsfähigen Masse, die zur Gläubigerbefriedigung verwertbar wäre, fehlt; schon das Vorhandensein von Vermögen auch nur in geringem Umfang steht der Annahme der Vermögenslosigkeit entgegen (OLG Düsseldorf, FGPrax 2006, 226 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 630; BayObLG, ZIP 1984, 175 f.).
  • OLG München, 22.11.2012 - 31 Wx 421/12

    Registersache: Informationspflicht über die Ermittlungsdetails bei angekündigter

    Dabei müssen die erforderlichen Tatsachen von Amts ermittelt werden (vgl. dazu etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 903 [904] sub II 3.b aa).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 20 W 226/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer amtswegigen Löschungseintragung

    Somit hat das Registergericht zwingende und wesentliche Verfahrensbestimmungen nicht beachtet (zur Einordnung einer Löschung vor rechtskräftiger Entscheidung über einen zuvor erhobenen fristgerechten Widerspruch als Verletzung einer wesentlichen Verfahrensbestimmung vgl. u.a. auch OLG Zweibrücken, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2006, Az. 3 Wx 222/05, zitiert nach juris, jeweils noch zu § 142 FGG im Verfahren der Löschung wegen Vermögenslosigkeit; Heinemann, a.a.O., § 394, Rn. 33).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2021 - 5 W 30/21

    Erfolgt die Löschung einer vermeintlich unzulässigen Registereintragung, bei der

    Hat das Registergericht die Löschung unter Übergehung eines eingelegten Widerspruchs vollzogen, liegt ein wesentlicher Mangel i.S.d. § 395 FamFG vor, der eine Löschung der Amtslöschung zur Folge hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. April 2015 - 20 W 226/13, juris; Heinemann, a.a.O., § 395 Rn. 48; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 825; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 903, jew. zu § 142 FGG a.F.).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2013 - 20 W 306/11

    Fortsetzung einer GmbH

    Im Übrigen ist es vorliegend auch nicht ersichtlich, dass das zur Eintragung der Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit der Beschwerdeführerin durchgeführte Amtslöschungsverfahren an einem wesentlichen Verfahrensmangel leidet, der alleine zu deren Amtslöschung nach § 395 FamFG hätte führen können (vgl. hierzu u.a. Walter in Bassenge/Roth, FamFG, 12. Aufl. 2009, § 394, Rn. 18 m.w.N.; Heinmann in Keidel. a.a.O., § 394, Rn. 33; Beschluss des erkennenden Senats vom 07.06.2010, Az. 20 W 200/10, nicht veröffentlicht; zur vergleichbaren Rechtslage nach FGG: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2006, Az. 3 Wx 222/05, m.w.N. zitiert nach juris).
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