Weitere Entscheidung unten: KG, 30.06.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06   

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OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06 (https://dejure.org/2006,4860)
OLG München, Entscheidung vom 19.09.2006 - 34 Wx 80/06 (https://dejure.org/2006,4860)
OLG München, Entscheidung vom 19. September 2006 - 34 Wx 80/06 (https://dejure.org/2006,4860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 19 Abs. 4; AufenthG § 62; FreihEntzG § 5 Abs. 3 S. 2; FreihEntzG § 4 Abs. 1; AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2; FreihEntzG § 12; FreihEntzG § 5 Abs. 1; FGG § 12; GG Art. 104 Abs. 1; EMRK Art. 5
    D (A), Abschiebungshaft, sofortige weitere Beschwerde, Verfahrensrecht, Verfahrensmangel, Erledigung der Hauptsache, Abschiebung, Feststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Verfahrensgegenstand, Rechtsweggarantie, Ehegatte, Anhörung, Scheinehe, örtliche Zuständigkeit, ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; AufenthG § 106 Abs. 2; ; FreihEntzG § 3 Satz 2; ; FreihEntzG § 4 Abs. 1; ; FreihEntzG § 12; ; FGG § 27 Abs. 1; ; ZPO § 561

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der Freiheitsentziehung - Rechtswidrigkeit im Fortsetzungsfeststellungserfahren nur bei willkürlicher Bejahung der Zuständigkeit - Vorlagebeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Entscheidung über die Fortdauer einer Freiheitsentziehung bei Unzuständigkeit des Gerichts; Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Abschiebungshaftverfahren bei erfolgter Abschiebung; Bestimmung des Prüfungsgegenstands im Rahmen eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 280
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Oldenburg, 28.02.2006 - 13 W 4/06

    Abschiebungshaft, Haftbefehl, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss,

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
    Die fehlende Zuständigkeit eines Amtsgerichts für die Entscheidung über die Fortdauer einer Freiheitsentziehung führt im Fortsetzungsfeststellungsverfahren nur dann zur Rechtswidrigkeit, wenn das Amtsgericht willkürlich seine Zuständigkeit bejaht hat (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.2.2006, 13 W 04/06 = InfAuslR 2006, 333/334).

    Der Senat hält das Rechtsmittel für zulässig, jedoch im Ergebnis für unbegründet, sieht sich aber an einer abschließenden Entscheidung durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 28.2.2006 (13 W 04/06 = InfAuslR 2006, 333/334) gehindert, von dessen Rechtsprechung er durch die beabsichtigte Entscheidung abweichen würde.

    Im Hinblick auf die oben genannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (InfAuslR 2006, 333/334), die auf weitere Beschwerde in einer Freiheitsentziehungssache ergangen ist, sieht sich der Senat an einer Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde gehindert.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
    Zudem hat der Betroffene, gegen den Abschiebungshaft vollzogen wurde, regelmäßig ein Rehabilitierungsinteresse (BVerfGE 104, 220/234).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 104, 220 = BVerfG NJW 2002, 2456) gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG, sofern das Prozessrecht eine weitere Instanz eröffnet, in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (siehe auch BVerfG NJW 1997, 2163 f; OLG München OLG-Report 2006, 113).

    Steht fest, dass die Beschwerden nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden dürfen, steht noch ein fachgerichtlicher Rechtsweg zur Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Einwendungen zur Verfügung (BVerfGE 104, 220/235 f.).

  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06

    Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch von dem des Oberlandesgerichts Rostock (Beschluss vom 27.3.2006, FGPrax 2006, 187), in welchem der Betroffene vor dem Amtsgericht nur deshalb Angaben machte, weil das Gericht ihm wahrheitswidrig mitgeteilt hatte, sein Anwalt sei vom Anhörungstermin unterrichtet worden.
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
    Die Gerichte sind nicht gehalten, unter Zurückstellung anderer Gesichtspunkte jeweils der Lesart den Vorzug zu geben, die das Individualrecht über das von der Verfassung Gebotene hinaus mit dem denkbar größten Schutz umgibt (BVerfGE 65, 317/322 f.).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
    Da es nicht Sinn und Zweck des Art. 5 MRK ist, einen Staat für die Verletzung gegebenenfalls noch so wichtiger Formvorschriften zu "bestrafen", führt die Verletzung von Zuständigkeits- oder Formvorschriften für sich genommen, d.h. ohne unmittelbare materiellrechtliche Konsequenzen, grundsätzlich nicht zur Feststellung einer Rechtswidrigkeit (BGH NVwZ 2006, 960).
  • EGMR, 04.08.1999 - 31464/96

    DOUIYEB v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
    Einzelne Verfahrensfehler haben nicht zwangsläufig die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung zur Folge (EGMR NJW 2000, 2888).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 395/57
    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
    Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof die Vorlegungsvoraussetzungen als erfüllt angesehen (BGH NJW 1958, 70).
  • OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01

    Schmerzensgeld für rechtswidrig verhängte Abschiebehaft

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
    Anzumerken ist noch, dass auch das Oberlandesgericht Schleswig allein aus der örtlichen Unzuständigkeit des anordnenden Gerichts die Rechtswidrigkeit der Haftentscheidung herleitet (Beschluss vom 26.11.2001 InfAuslR 2002, 302).
  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
    Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Haftanordnung ohne jegliche Anhörung des Betroffenen erfolgt (BVerfG InfAuslR 1996, 198/201; BayObLG vom 25.10.2001 und BayObLG vom 30.1.2002, beide bei Melchior Abschiebungshaft Anhang) oder statt des Richters der Rechtspfleger entscheidet (vgl. § 8 Abs. 4 RPflG; BayObLGZ 1959, 89/93).
  • BayObLG, 17.03.1959 - BReg. 2 Z 187/58
    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
    Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Haftanordnung ohne jegliche Anhörung des Betroffenen erfolgt (BVerfG InfAuslR 1996, 198/201; BayObLG vom 25.10.2001 und BayObLG vom 30.1.2002, beide bei Melchior Abschiebungshaft Anhang) oder statt des Richters der Rechtspfleger entscheidet (vgl. § 8 Abs. 4 RPflG; BayObLGZ 1959, 89/93).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

  • OLG München, 17.05.2006 - 34 Wx 25/06

    Vollzug der Abschiebehaft nur bei Erfolg versprechender Abschiebung - keine

  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach

  • OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 2 AR 28/00

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Fortdauer einer Unterbringung nach BSeuchG

  • OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05

    Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Erlass der Beschwerdeentscheidung im

  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

  • OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im

  • OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 3 W 247/03

    Abschiebung: Umfang der Überprüfung einer erledigten Abschiebehaftanordnung durch

  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im

  • OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05

    (Unterbringung des Betreuten: Begrenzung des Verfahrensgegenstandes der weiteren

  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung

  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung dazu wird den verfassungsrechtlichen Vorgaben grundsätzlich gerecht (vgl. nur OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. September 2007 - 5 W 201/07 -, juris, Rn. 12; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 W 92/07 -, juris, Rn. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 8 Wx 22/07 -, juris, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 1 W 430/03 -, BtPrax 2007, S. 82; OLG München, Beschluss vom 19. September 2006 - 34 Wx 80/06 -, FGPrax 2006, S. 280 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 3 W 98/06 -, FGPrax 2006, S. 235 ).
  • OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07

    Heilung örtlicher Unzuständigkeit durch Sachentscheidung des Beschwerdegerichts -

    Der Senat hat mit Beschluss vom 19.9.2006 (Az. 34 Wx 080/06 = FGPrax 2006, 280) die sofortige weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Celle, 18.04.2007 - 22 W 68/06

    Rechtsschutzinteresse an nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Dahinstehen mag, ob jeder - nicht geheilte - Fehler bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit zwingend die Rechtswidrigkeit der Inhaftierung nach sich ziehen muss (dazu Vorlagebeschluss des OLG München vom 19. September 2006 34 Wx 080/06; BGH aaO).
  • OLG München, 30.06.2009 - 34 Wx 24/09

    Abschiebungshaft: Zuständiges Beschwerdegericht nach Abgabe einer

    Begründet ist die weitere Beschwerde jedoch nur, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensfehler beruhen kann und sich nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis richtig erweist (vgl. § 561 ZPO; Senat vom 19.9.2006, 34 Wx 080/06 = FGPrax 2006, 280; Meyer-Holz und Briesemeister je a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2010 - 20 W 223/08

    Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Verlängerungsantrag, Aufenthaltsort,

    Ein Fehler bei der Anwendung von Zuständigkeitsvorschriften kann nur dann zur Rechtswidrigkeit der Feststellung führen, wenn Willkür oder ein vergleichbar schwerwiegender Verstoß anzunehmen ist (vgl. OLG München FGPrax 2006, 280).
  • OLG Celle, 18.04.2007 - 22 W 69/06

    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Zuständigkeit, örtliche Zuständkeit,

    Dahinstehen mag, ob jeder - nicht geheilte - Fehler bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit zwingend die Rechtswidrigkeit der Inhaftierung nach sich ziehen muss (dazu Vorlagebeschluss des OLG München vom 19. September 2006 - 34 Wx 080/06; BGH aaO).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2009 - 18 T 3822/09

    Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss, Entziehungsabsicht,

    die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit zur Rechtswidrigkeitsfest stellung führen (anders wohl OLG München, Beschluss vom 19.09.2006, OLGR 2006, 828).
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Rechtsprechung
   KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9250
KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06 (https://dejure.org/2006,9250)
KG, Entscheidung vom 30.06.2006 - 1 AR 6/06 (https://dejure.org/2006,9250)
KG, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 1 AR 6/06 (https://dejure.org/2006,9250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Abgabe eines Verfahrens über die Aufhebung von Abschiebungshaft an das Gericht des Haftortes; Beachtung der Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2
    D (A), Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss, Fortdauer, Bindungswirkung

  • Judicialis

    FGG § 5; ; AufenthG § 106 Abs. 2 Satz 2; ; FEVG § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zur Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen bei der Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 FGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 280
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06
    Der Abgabebeschluss nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist bindend, was im Gesetzestext dadurch zum Ausdruck kommt, dass das Amtsgericht durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 168; BayObLG OLGZ 1999, 57 - 59).

    Die Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen ist auch im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 FGG zu beachten (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 168; vgl. auch Senat, Rechtspfleger 2001, 33 f und OLGZ 1968, 472, 475 zu § 73 Abs. 2 Satz 2 FGG).

    Dies wäre nur der Fall, wenn die Entscheidung offensichtlich die in § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG eingeräumte Verweisungskompetenz überschreiten und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehren würde (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 168; BayObLG 1999, 57 - 59).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 3 Sa 3/07

    Zuständiges Gericht für Anordnung einer Haftverlängerung in Abschiebungshaftsache

    Der Abgabebeschluss nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist bindend, was im Gesetzestext dadurch zum Ausdruck kommt, das das Amtsgericht durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet (KG FG-Prax 2006, 280; Senat FGPrax 1995, 168).
  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10

    Örtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Abschiebungshaft bei

    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung offensichtlich die gesetzlich eingeräumte Verweisungskompetenz überschreitet und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehrt (BayObLGZ 1999, 57; KG FGPrax 2006, 280).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2015 - 3 Sa 6/15

    Zuständigkeit, Freiheitsentziehung, örtliche Zuständigkeit, Bindungswirkung,

    Die Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen ist auch im Rahmen einer Zuständigkeitsbestimmung nach§ 5 FamFG zu beachten (KG FGPrax 2006, 280; Senat, FGPrax 2007, 245; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Celle, 21.02.2008 - 22 W 7/08

    D (A), Abschiebungshaft, Beschwerde, Landgericht, Begründungserfordernis,

    Hierzu weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die Zuständigkeit für einen solchen Antrag grundsätzlich bei dem Gericht liegt, an welches das Verfahren nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG abgegeben wurde (vgl. nur KG, FGPrax 2006, 280).
  • LG Hannover, 07.03.2008 - 28 T 107/07

    D (A), Abschiebungshaft, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss,

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung - vgl. Beschluss des OLG Celle vom 21.2.2008, 22 W 7/08, sowie Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 30.6.2006, 1 AR 6/06 - ist der Abgabebeschluss gemäß § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bindend und bezieht sich nicht nur auf Entscheidungen über die Fortdauer der Sicherungshaft, sondern auch auf Anträge nach § 10 Freiheitsentziehungsgesetz und Anträge auf Feststellung auf Rechtswidrigkeit der Inhaftierung.
  • LG Hannover, 21.05.2007 - 3 T 32/07

    D (A), Abschiebungshaft, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Haft, Haftort,

    Die Kammer folgt der Auffassung des KG Berlin (Beschluß vom 30.06.2006, 1 AR 6/06), wonach der Abgabebeschluß nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bindend und diese Bindungswirkung auch im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 FGG zu beachten ist.
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