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   OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06   

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https://dejure.org/2007,4654
OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06 (https://dejure.org/2007,4654)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.2007 - 15 W 308/06 (https://dejure.org/2007,4654)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 2007 - 15 W 308/06 (https://dejure.org/2007,4654)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung einer notariellen Kostenberechnung; Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags; Beurkundung von Löschungsanträgen als Durchführungserklärungen zum Kaufvertrag; Berechnung des Geschäftswerts bei der Beurkundungsgebühr und Vollzugsgebühr nach dem Nettokaufpreis ...

  • Judicialis

    KostO § 20 Abs. 1; ; UStG § 13b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Kostenabrechnung nach notarieller Beurkundung eines Grundstückkaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Keine Zurechnung der Umsatzsteuer: Abrechnung nach dem Nettobetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 241
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 13.09.2005 - 4 W 167/05

    Zugrundelegung des Bruttokaufpreises bei der Bestimmung eines Geschäftswertes in

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
    ist dahin auszulegen, dass als vertraglich geschuldeter Kaufpreis nur der Nettobetrag vereinbart ist (Abweichung von OLG Celle NJW-RR 2006, 71).

    Der Senat kann danach nicht der Auffassung des OLG Celle (NJW-RR 2006, 71) folgen, das eine inhaltsgleiche Vereinbarung in einem notariellen Grundstückskaufvertrag dahin ausgelegt hat, unabhängig von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung sei auch hier die Mehrwertsteuer als Bestandteil des Kaufpreises zu bewerten.

  • BGH, 15.02.1973 - VII ZR 212/71

    Mehrwertsteuer bei Architektengebühren

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
    Der vom Unternehmer geforderte Preis für seine Leistung ist demnach ein Bruttopreis, der die Umsatzsteuer enthält (vgl. BGH, NJW 1973, 755, 756).
  • BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83

    Teilungserklärung - Veräußerung des Wohnungseigentums - Rückstände -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
    Eine Vorlage lässt sich insoweit auch nicht mit dem Hinweis auf eine Meinungsverschiedenheit über die Anwendung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB begründen (vgl. BGH NJW 1984, 308).
  • BayObLG, 27.10.2004 - 3Z BR 185/04

    Gebühren für Datenabruf aus maschinellem Grundbuch als verauslagte

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
    Schließlich bedurfte es hinsichtlich der für Grundbuchauszüge angesetzten Kosten keiner Anführung entsprechender Auslagentatbestände (§§ 136, 137, 152, 153 KostO), da die diese Kosten dem Zahlungspflichtigen als verauslagte Gerichtskosten im Sinne von § 154 Abs. 2 KostO in Rechnung gestellt werden können (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 43, 45).
  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03

    Formelle Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagenpositionen in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
    Hinsichtlich der Auslagenvorschriften ist jedoch eine Zitierweise, die nicht sämtliche Untergliederungsziffern einer angewendeten Auslagenvorschrift erfasst, unschädlich, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen eindeutig entnommen werden kann, auf welchen Absatz oder Gliederungspunkt der jeweils mit ihrem Paragraphen benannten gesetzlichen Vorschrift die angesetzten Kosten beruhen (vgl. BGH, ZNotP 2007, 118, 119; Senat, FGPrax 2005, 45, 46).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02

    Berechnung des Meistgebots

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestärkt durch die Entscheidung des BGH vom 03.04.2003 (NJW 2003, 2238), in der dieser die alleinige Steuerschuldnerschaft des Erstehers beim Erwerb in der Zwangsversteigerung nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 UStG (in seiner damaligen ab dem 01.01.2002 geltenden Fassung) als einen von mehreren tragenden Gründen für seine Auffassung herangezogen hat, das Meistgebot in der Zwangsversteigerung von Grundstücken als Nettobetrag zu bewerten.
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
    Dies gilt jedoch nur, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt oder vereinbart ist (vgl. BGH, a.a.O; NJW 1991, 2484).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die bei einem Verkauf anfallende Umsatzsteuer zwar grundsätzlich ein unselbständiger Bestandteil des vereinbarten bürgerlich-rechtlichen Entgelts (vgl. BGH, NJW 1988, 2042).
  • BGH, 09.02.2006 - V ZB 172/05

    Gegenstandswert der für die Beurkundung gegenstandsgleicher Erklärungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
    Zutreffend ist das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. JurBüro 2006, 262-264) zunächst davon ausgegangen, dass dem Beteiligten zu 2) eine Gebühr für die Beurkundung der Löschungserklärungen zu den Grundpfandrechten nach § 38 Abs. 2 Nr. 5a KostO nicht zusteht, weil die Beurkundung der Löschungserklärungen gegenstandsgleich im Sinne des § 44 Abs. 1 KostO zum Grundstückskaufvertrag ist, wenn - wie hier gem. § 2 des Kaufvertrags - mit der Löschung der Verkäufer nur seine Verpflichtung zur Verschaffung lastenfreien Eigentums erfüllt.
  • BGH, 14.12.2006 - V ZB 115/06

    Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagen in der Kostenberechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
    Hinsichtlich der Auslagenvorschriften ist jedoch eine Zitierweise, die nicht sämtliche Untergliederungsziffern einer angewendeten Auslagenvorschrift erfasst, unschädlich, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen eindeutig entnommen werden kann, auf welchen Absatz oder Gliederungspunkt der jeweils mit ihrem Paragraphen benannten gesetzlichen Vorschrift die angesetzten Kosten beruhen (vgl. BGH, ZNotP 2007, 118, 119; Senat, FGPrax 2005, 45, 46).
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10

    Notarkosten für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages: Berücksichtigung

    Es sieht sich indes durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. April 2007 (FGPrax 2007, 241 f. = JurBüro 2007, 538 ff.) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2008 (JurBüro 2008, 433 f.) an einer Entscheidung gehindert und hat daher die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    bb) In der Rechtsprechung vorherrschend ist dagegen die Auffassung, dass auf Grund der unmittelbaren gesetzlichen Steuerschuld des Grundstückserwerbers von diesem grundsätzlich keine vertragliche Verpflichtung zur Umsatzsteuerzahlung gegenüber dem Verkäufer übernommen werde (OLG Hamm, FGPrax 2007, 241 f.; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 433; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2009, 518, 519).

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 406/07

    Freie Mitarbeiterin - Bruttoentgelt - Umsatzsteuer

    Er haftet auch nicht neben dem Leistungsempfänger (OLG Hamm 16. April 2007 - 15 W 308/06 - FGPrax 2007, 241, zu II 3 der Gründe).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 15 Wx 13/08

    Änderung der Verwahrungsanweisung

    Verfahrensrechtlich zu beanstanden ist allerdings, dass das Landgericht nicht allen an der zugrunde liegenden Beurkundung Beteiligten, die nach § 2 Nr. 1 KostO auch Kostenschuldner der hier geltend gemachten Gebühren sind, rechtliches Gehör gewährt hat (Vgl. Senat in FGPrax 2007, 241; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 100; Hartmann, KostG, 37. Aufl., § 156 Rdnr. 27).
  • OLG Hamm, 01.09.2008 - 15 Wx 13/08

    Keine Gebühr nach § 16 Abs. 1 KostO durch Abänderung der gemeinsamen

    Verfahrensrechtlich zu beanstanden ist allerdings, dass das Landgericht nicht allen an der zugrunde liegenden Beurkundung Beteiligten, die nach § 2 Nr. 1 KostO auch Kostenschuldner der hier geltend gemachten Gebühren sind, rechtliches Gehör gewährt hat (Vgl. Senat in FGPrax 2007, 241; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 100; Hartmann, KostG, 37. Aufl., § 156 Rdnr. 27).
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 15 W 432/07

    Beurkundung auch des Innenverhältnisses bei einer Vorsorgevollmacht an einen

    Denn am Verfahren der Notariatskostenbeschwerde sind alle diejenigen Personen formell zu beteiligen, deren Erklärungen beurkundet worden sind und die deshalb unabhängig von einer untereinander vereinbarten anderweitigen Regelung nach § 2 Nr. 1 KostO im Verhältnis zum Notar als Kostenschuldner haften (vgl. Senat FGPrax 2007, 241; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 100; Hartmann, KostG, 37. Aufl. § 156 Rdnr 27).
  • OLG Celle, 16.12.2010 - 4 W 242/10

    Berücksichtigung der Umsatzsteuer beim Gegenstandswert eines

    Auch der Senat nimmt insoweit Bezug auf die schon von der Kostenschuldnerin zitierten Entscheidungen des OLG Hamm in (FGPrax 2007, 241; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2008, 600 und OLG Zweibrücken in NJW-RR 2009, 518; ebenso Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, 3. Aufl., § 20 Rn. 3; Engel/Tietge, KostO, 18. Aufl., § 20 Rn. 29 c), Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 20 KostO Rn. 3,34. Der Senat gibt deshalb im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung seine mit Beschluss vom 13. September 2005 dargelegte Rechtsansicht auf, zumal ihm als Gericht der weiteren Beschwerde die Herbeiführung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs durch das Gesetz nicht eröffnet ist (vgl. dazu Rohs/Wedewer/Waldner, a. a. O., § 14 Rn. 47; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl. vor § 574 Rn. 2 b).
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