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   OLG Celle, 15.12.2005 - 22 W 97/05   

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https://dejure.org/2005,9815
OLG Celle, 15.12.2005 - 22 W 97/05 (https://dejure.org/2005,9815)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.12.2005 - 22 W 97/05 (https://dejure.org/2005,9815)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 22 W 97/05 (https://dejure.org/2005,9815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausländerrecht: Verhinderung der Abschiebung durch Ausschöpfung der gesetzlichen Rechtsschutzmöglichkeiten; Beachtung des für Haftsachen geltenden Beschleunigungsgrundsatzes während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 62 Abs. 3 S. 2 AufenthG; § 27 Abs. 1 FGG; § 10 Abs. 1 FreihEntzG
    Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Inhaftierung; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Inhaftierung; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen ...

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3
    Ausschöpfen der Rechtsschutzmöglichkeiten bei drohender Abschiebehaft keine Verhinderung der Abschiebung nach § 62 Abs. 3 S. 3 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 07.01.2000 - 25 W 10139/99

    Berechnung der Sicherungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2005 - 22 W 97/05
    Zwar können bei der Berechnung der Höchstfrist der Sicherungshaft frühere Haftzeiten mit zu berücksichtigen sein, dies gilt aber nur dann, wenn diese zur Durchsetzung derselben - auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhenden - Ausreisepflicht zurückgehen (KG, FGPrax 2000, 84; BayObLG v. 25. März 2003 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 143/97

    Abberufung des KG-Liquidators aus wichtigem Grund aufgrund Erschütterung des

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2005 - 22 W 97/05
    Der Senat geht davon aus, dass der Betroffene seinen - nicht näher spezifizierten - Antrag entsprechend verstanden wissen will, zumal eine Klageerweiterung im Verfahren der weiteren sofortigen Beschwerde ohnehin nicht möglich ist (Keidel/Kunze/Winkler ebenda; BGH NJW 2000, 1847; BayObLG NJW-RR 98, 470).
  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

    Frühere Haftzeiten sind grundsätzlich dann in die Gesamtdauer der Sicherungshaft mit einzubeziehen, wenn diese zur Durchsetzung derselben - auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhenden - Ausreisepflicht zurückgehen (OLGR München 2009, 754, 755; OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06 Rn. 17, juris; KG, FGPrax 2000, 84).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn durch die Lücken zwischen den Haftabschnitten eine Zäsur eingetreten ist (OLGR München 2009, 754, 755; OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06, Rn. 17, juris; OLG München, FGPrax 2003, 233, 234; BayObLGR 2003, 350; KG, FGPrax 2000, 84; OLG Schleswig, FGPrax 1996, 38, 39).

    Von einer solchen Zäsur ist auszugehen, wenn zwischen den Haftzeiträumen eine Lücke von mehreren Jahren entstanden ist (vgl. OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41) oder der Aufenthalt eines Betroffenen über einen mehrjährigen Zeitraum geduldet war (vgl. OLGR München 2009, 754, 755; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06, Rn. 17, juris; BayObLGR 2003, 350).

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10

    Ausländerrecht: Verlängerung der Abschiebungshaft bei Scheitern der Abschiebung

    (1) Die durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei dem Verwaltungsgericht nach § 123 VwGO eingetretene Verzögerung ist von dem Ausländer nach dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass die Wahrnehmung der durch das Gesetz eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten dem Rechtssuchenden nicht zum Nachteil gereichen darf (vgl. OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41), nicht zu vertreten.
  • LG Hannover, 30.03.2006 - 28 T 25/06

    Abschiebungshaft, Kostenrecht, Auslagen, Erstattung, Kostenerstattung,

    (So auch die Entscheidung des OLG Celle vom 15.12.2005 - 22 W 97/05 -, die ebenfalls eine entsprechende Anwendung des § 16 Freiheitsentziehungsgesetz bejaht.).
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