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   OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06   

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https://dejure.org/2006,7054
OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06 (https://dejure.org/2006,7054)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2006 - 20 W 181/06 (https://dejure.org/2006,7054)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 20 W 181/06 (https://dejure.org/2006,7054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 13 Abs 1 GG
    Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung zum Zwecke der Auffindung von Ausweispapieren

  • Wolters Kluwer

    (Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung zum Zwecke der Auffindung von Ausweispapieren)

  • Judicialis

    GG Art. 13 I; ; HSOG § 4; ; HSOG § 38; ; HSOG § 39; ; HSOG § 47 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; HSOG § 4 § 38 § 39 § 47 Abs. 5
    Anforderungen an Durchsuchung der Wohnung zur Klärung der Identität im Abschiebungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines Abschiebungsverfahrens zum Zweck der Auffindung von Ausweispapieren

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 9 T 180/06
  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 42
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 1473/01

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch Versagung nachträgliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06
    Dabei soll der auf Art. 13 Abs. 2 GG beruhende Richtervorbehalt eine vorbeugende Kontrolle der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffes gewährleisten (BVerfG NJW 2002, 1333).
  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass im Hinblick auf die Schwere des mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG der Betroffene nicht nur im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, sondern auch bei nach Polizei- und Ordnungsrecht angeordneten Durchsuchungen nach deren Vollstreckung ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse hat, das sich nunmehr auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gerichtlich angeordneten Maßnahme richtet (vgl. BVerfG Beschluss vom 19. Juni 1997, StV 1997, 505).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kann es dabei nur auf den Sachverhalt ankommen, der für den Amtsrichter zum Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und nach § 12 FGG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war ( vgl. BVerfG NJW 2003, 1513; OLG Hamm Beschluss vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03- dok. bei Juris).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06
    Des weiteren bedarf es auch im Falle einer auf Polizei- und Ordnungsrecht beruhenden Durchsuchungsanordnung einer hinreichend konkreten Begründung, die geeignet ist, eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG NJW 2002, 1941 und zuletzt Beschluss vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 2030/04- dok. bei Juris jeweils zur strafrechtlichen Durchsuchung).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kann es dabei nur auf den Sachverhalt ankommen, der für den Amtsrichter zum Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und nach § 12 FGG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war ( vgl. BVerfG NJW 2003, 1513; OLG Hamm Beschluss vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03- dok. bei Juris).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06
    Des weiteren bedarf es auch im Falle einer auf Polizei- und Ordnungsrecht beruhenden Durchsuchungsanordnung einer hinreichend konkreten Begründung, die geeignet ist, eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG NJW 2002, 1941 und zuletzt Beschluss vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 2030/04- dok. bei Juris jeweils zur strafrechtlichen Durchsuchung).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16

    Verhältnismäßigkeit einer auf Polizeirecht gestützten Beschlagnahme von Computern

    b) Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Brandenburg, NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182; OLG Frankfurt, FGPrax 2007, 42; OLG Hamm, FGPrax 2004, 306).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - 3 Wx 239/17

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung abgelehnter ausreisepflichtiger Asylbewerber zum

    Die Durchsuchung einer Wohnung, um dort gegebenenfalls aufbewahrte Ausweispapiere oder sonstige zur Identifizierung geeignete Dokumente zu finden, ist rechtswidrig; allein die schlichte Möglichkeit, dass Dokumente gefunden werden könnten, genügt für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung nicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2006, FGPrax 2007, 42; OLG Köln, Beschluss vom 31. August 2001, 16 Wx 194/01, zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 14.12.2016 - 12 W 200/16

    Polizei- und Ordnungsrecht in Niedersachsen: Durchsuchung einer Wohnung zur

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kann es dabei nur auf den Sachverhalt ankommen, der für den Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und nach § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 182f m.w. Nachw.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42; OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921; FGPrax 2004, 306).
  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10

    Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • OLG Braunschweig, 11.04.2020 - 3 W 30/20

    Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer von einer Ausländerbehörde veranlassten

    Tatsachen in diesem Sinne setzen konkrete Anhaltspunkte voraus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2018 - I-3 Wx 239/17 -, NVwZ-RR 2018, 670 [671]; ähnlich OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 20 W 181/06 -, FGPrax 2007, 42).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung zur Sicherstellung von Waffen und

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2010 - 15 W 86/10 BeckRS 2010, 21763; Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19

    Anforderungen an eine amtsgerichtliche Durchsuchungsanordnung (hier: zur

    Die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung bedarf hierbei einer hinreichend konkreten Begründung, welche eine Prüfung der Voraussetzungen der gesetzlichen Eingriffsermächtigung erkennen lässt (vgl. zum Ganzen auch: Senat, Beschluss vom 19.07.2006, Az. 20 W 181/06 , zitiert nach juris Rz. 9 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2014 - 11 Wx 8/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr nach brandenburgischem Polizeirecht:

    Danach hat der Richter, bevor er die Durchsuchung anordnet, unter Zugrundelegung des vorgetragenen und nach etwaigen weiteren Ermittlungen festgestellten Sachverhalts in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Maßnahme vorliegen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist (vgl. OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921 m.w.N.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums für Wohnungsdurchsuchung bei abgelehntem

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 19.07.2006 (FGPrax 2007, 42) ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 20 W 211/18

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung auf Antrag der Ausländerbehörde

    Der Senat hat die Anordnung einer Durchsuchung zum Zwecke des Auffindens von Ausweispapieren als zulässig angesehen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Betroffene solche Dokumente besitzt (vgl. Beschlüsse vom 19.07.2016, Az. 20 W 181/06 , Rn. 14 -juris; vom 07.06.2011, Az. 20 W 165/11, nicht veröffentlicht).
  • AG Lennestadt, 21.02.2018 - 8 XIV(L) 7/18
  • AG Coburg, 19.08.2016 - 12 XIV 3/16

    Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung der Unterkunft eines Asylantragstellers

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2019 - 3 Wx 175/17

    Erlass einer Durchsuchungsanordnung nach Polizeigesetz NRW

  • OLG Hamm, 04.03.2021 - 15 W 80/21

    Unrechtmäßige Wohnungsdurchsuchung bei Ausreisepflichtigem

  • LG Paderborn, 18.01.2007 - 2 T 102/06

    Wohnungsdurchsuchung, Passlosigkeit, Identität ungeklärt, Mitwirkungspflichten,

  • LG Münster, 16.04.2007 - 5 T 31/07

    D (A), Wohnungsdurchsuchung, Beschwerde, Erledigung, Rechtsschutzinteresse,

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 14 Wx 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7904
OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 14 Wx 50/06 (https://dejure.org/2006,7904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.11.2006 - 14 Wx 50/06 (https://dejure.org/2006,7904)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. November 2006 - 14 Wx 50/06 (https://dejure.org/2006,7904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abschiebehaftverfahren in Baden-Württemberg: Sachliche Zuständigkeit für den Abschiebehaftantrag gegen unerlaubt eingereiste abgelehnte Asylbewerber; Wirksamkeit der nicht anwaltlich unterschriebenen weiteren Beschwerde gegen die Ablehnung der Haftanordnung

  • Wolters Kluwer

    Von der Ausländerbehörde gegen eine auf ihren erstinstanzlichen Antrag (hier: Antrag auf Anordnung der Abschiebungshaft) ergangene Beschwerdeentscheidung eingelegte weitere Beschwerde; Unterschrift des Rechtsanwalts als Voraussetzung für eine wirksame Einlegung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FEVG § 3 S. 1; AAZuVO § 3 Abs. 1; AAZuVO § 6 Abs. 1; FGG § 29 Abs. 1 S. 3; AufenthG § 50 Abs. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Verfahrensrecht, Antrag, Haftantrag, Zuständigkeit, instantielle Zuständigkeit, Ausländerbehörde, Regierungspräsidium, abgelehnte Asylbewerber, illegale Wiedereinreise, Ausreisepflicht, Beschwerde, Anwaltszwang, Behörde, Behördenprivileg

  • Judicialis

    AufenthG § 50 Abs. 1; ; AufenthG § 71 Abs. 1; ; AsylVfG § 34; ; AAZuVO bad-württ. v. 11.01.2005 § 3 Abs. 1; ; AAZuVO bad-württ. v. 11.01.2005 § 6 Abs. 1; ; FEVG § 3; ; FGG § 29 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    Abschiebungshaft: Sachliche Zuständigkeit für Antragstellung gegen unerlaubt eingereiste abgelehnte Asylbewerber; Behördenprivileg

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 42
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 14 Wx 50/06
    Indessen entspricht es geläufiger und allgemein anerkannter Interpretationsmethode in sämtlichen Rechtsgebieten, den Sinngehalt einer Norm nicht allein nach ihrem Wortlaut, sondern unter Berücksichtigung insbesondere auch von Sinn und Zweck der Regelung sowie nach ihrem Systemzusammenhang zu bestimmen (vgl. nur etwa BVerfGE 11, S. 126 ff., 130 f.; BGHZ 17, S. 266 ff., 275 f.; v.Mangoldt/ Klein/Starck, GG, 5. Aufl. 2005, Rdn. 328 zu Art. 1).
  • BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98

    Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 14 Wx 50/06
    (1) Richtig ist zwar sein Hinweis, wonach der Kompetenzordnung nicht nur im Bereich der Gesetzgebung (vgl. BVerfGE 55, S. 274 ff., 300 ff.; BVerfGE 108, S. 169 ff., 181 f.), sondern auch im Bereich der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden grundrechtssichernde Funktion zukommt.
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 14 Wx 50/06
    (1) Richtig ist zwar sein Hinweis, wonach der Kompetenzordnung nicht nur im Bereich der Gesetzgebung (vgl. BVerfGE 55, S. 274 ff., 300 ff.; BVerfGE 108, S. 169 ff., 181 f.), sondern auch im Bereich der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden grundrechtssichernde Funktion zukommt.
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 14 Wx 50/06
    Indessen entspricht es geläufiger und allgemein anerkannter Interpretationsmethode in sämtlichen Rechtsgebieten, den Sinngehalt einer Norm nicht allein nach ihrem Wortlaut, sondern unter Berücksichtigung insbesondere auch von Sinn und Zweck der Regelung sowie nach ihrem Systemzusammenhang zu bestimmen (vgl. nur etwa BVerfGE 11, S. 126 ff., 130 f.; BGHZ 17, S. 266 ff., 275 f.; v.Mangoldt/ Klein/Starck, GG, 5. Aufl. 2005, Rdn. 328 zu Art. 1).
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