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   BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07   

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https://dejure.org/2008,1698
BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07 (https://dejure.org/2008,1698)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2008 - XII ZB 176/07 (https://dejure.org/2008,1698)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 (https://dejure.org/2008,1698)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrachtung des Aufenthalts eines mittellosen Betreuten in einer Pflegefamilie als Aufenthalt in einem Heim i.R.d. Bestimmung einer Betreuervergütung; Vergleichbarkeit des Aufenthalts in einer Pflegefamilie mit einem Heimaufenthalt im Fall einer Organisation und ...

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 2; ; VBVG § 5 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5 Abs. 1, 2, 3
    Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegefamilie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufenthalt in Pflegefamilie und Betreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 739
  • MDR 2008, 569
  • FGPrax 2008, 101 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 778
  • Rpfleger 2008, 302
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07
    Dementsprechend ist eine Vorlage nur dann zulässig, wenn das Oberlandesgericht darlegt, dass es ohne Abweichung nicht dieselbe Entscheidung treffen könnte (Senatsbeschluss BGHZ 166, 141, 144 = FamRZ 2006, 615 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06

    Verfassungsmäßigkeit der ausnahmslosen Pauschalierung der Betreuervergütung

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07
    Maßgebend dürfte vielmehr insoweit der in § 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG vorgesehene Stundenansatz sein; einer Prüfung der Gegebenheiten in der einzelnen Pflegefamilie bedürfte es zur Anwendung des nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG höheren Stundenansatzes insoweit nicht (so auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 236).
  • OLG Oldenburg, 02.05.2006 - 5 W 48/06

    Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimaufenthalt im Sinne

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07
    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung allerdings durch einen Beschuss des Oberlandesgerichts Oldenburg (FamRZ 2006, 1710) gehindert.
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Die bisherigen Entscheidungen, in denen der Bundesgerichtshof Maßstäbe zum Heimbegriff entwickelt habe (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 -, NJW-RR 2008, S. 739; Beschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 90/09 -, FamRZ 2011, S. 287), seien nicht ausreichend, um die Mannigfaltigkeit der betreuten Wohnformen sachgerecht beurteilen zu können.

    Zur Begründung für die geringere Vergütung bei heimmäßiger Unterbringung stellte der Bundesgerichtshof dabei auf den mit einer professionellen Führung einer Einrichtung einhergehenden verringerten Organisationsaufwand für den Betreuer ab (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008, a.a.O., S. 739 ).

  • BGH, 28.11.2018 - XII ZB 517/17

    Zur Frage, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen der gewöhnliche Aufenthalt

    a) Lebt der Betroffene aufgrund Mietvertrags in einer Wohngemeinschaft und bezieht von einem gesonderten Anbieter ambulante Pflegeleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim gemäß § 5 Abs. 3 VBVG auf (Fortführung Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778).

    Denn dem Gesetz liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zuhause oder in einem Heim lebt (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778 Rn. 14 ff. mwN).

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 90/09

    Betreuervergütung: Vergütungsrechtlicher Heimbegriff

    Der Qualifikation als Heim im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG steht die Möglichkeit des Heimträgers nicht entgegen, den Heimvertrag zu kündigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Bewohners so verändert, dass dem Heimträger eine sachgerechte Betreuung nicht mehr möglich ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008, XII ZB 176/07, FamRZ 2008, 778, 781).

    Zum anderen wird eine Einrichtung zwar nur dann als "Heim" im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG angesehen werden können, wenn der Einrichtungsträger eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie übernommen hat (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778, 781).

  • OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09

    Begriff des Heimaufenthalts

    in § 5 VBVG geht es demgegenüber um die Vermutung, dass ein Leben des Betroffenen in einer Einrichtung mit heimmäßiger Versorgung für den Betreuer bei der Führung seines Amtes einen erheblich geringeren Arbeitsaufwand verursacht als ein Leben des Betroffenen außerhalb einer solchen Einrichtung (vgl. BGH Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778, 780 [Tz. 17]).

    Auch der Bundesgerichtshof hat sich dafür ausgesprochen, die Auslegung des vergütungsrechtlichen Heimbegriffes an griffige und leicht feststellbare Kriterien zu binden (BGH Beschluss vom 23. Januar 2008 aaO [Tz. 16]).

  • BGH, 20.05.2020 - XII ZB 226/18

    Betreuervergütung: Wohngemeinschaft mit ambulanter Pflege als Heim;

    Denn dem Gesetz liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zuhause oder in einem Heim lebt (Senatsbeschlüsse vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 - FamRZ 2019, 477 Rn. 8 f. und vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778 Rn. 14 ff.).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 72/09

    Berufsbetreuervergütung bei Unterbringung des volljährigen Betroffenen in einer

    Hiergegen wendet sich die Antragsgegnerin mit der sofortigen weiteren Beschwerde, mit der sie insbesondere geltend macht, nach ihrer Auffassung liege ein Ausnahmefall im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 vor, dass der Träger eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie übernommen habe.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 23. Januar 2008 -Az. XII ZB 176/07 (FamRZ 2008, 778 = MDR 2008, 569 = NJW-RR 2008, 739) im Rahmen eines Hinweises hervorgehoben, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des VBVG im Rahmen des Zweiten BtÄndG unter anderem das Ziel verfolgt hat, durch die Einführung von pauschalierenden Stundenansätzen die Abrechnung der Betreuervergütung zu vereinfachen.

    Letzteres unterscheidet den vorliegenden Fall von dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des OLG Oldenburg (FamRZ 2008, 778 = NJW-RR 2008, 739 = BtPrax 2008, 118), zu Grunde lag.

  • LG Bad Kreuznach, 17.05.2017 - 1 T 73/17

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundenkontingent des Betreuers bei

    Es sei daher sinnvoll, von einem strikten, griffigen und leicht feststellbaren Kriterium betreffend des Verständnisses des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs auszugehen (OLG Hamm, FamRZ 2010, 2021 unter Hinweis auf BGH, BtPrax 2008, 118).
  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Es sei daher sinnvoll, von einem strikten, an griffigen und leicht feststellbaren Kriterien gebundenen Verständnis des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs auszugehen (BGH BtPrax 2008, 118 = NJW-RR 2008, 739).
  • LG Arnsberg, 24.02.2015 - 5 T 32/15

    Bestimmung des einem Betreuer zu vergütenden Zeitaufwands nach einem

    Es sei daher sinnvoll, von einem strikten, griffigen und leicht feststellbaren Kriterium betreffend des Verständnisses des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs auszugehen (OLG Hamm in FamRZ 2010, 2021 unter Hinweis auf BGH in BtPrax 2008, 118).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2011 - 3 W 124/09

    Betreuervergütung: Umstände zur Feststellung der Heimaufnahme eines Betreuten;

    Das Vergütungsfestsetzungsverfahren ist nicht auf die Durchführung einer Beweisaufnahme, sondern auf eine strikte, an griffige und leicht feststellbare Kriterien gebundene Begriffsbestimmung angelegt (BGH, NJW-RR 2008, 739; OLG Brandenburg, BtPrax 2009, 125).
  • OLG Hamm, 31.05.2010 - 15 Wx 388/09

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 11 Wx 71/08

    Betreuervergütung: Unterbringung in einer betreuten Wohnform als Heimaufenthalt

  • LG Kassel, 23.02.2009 - 3 T 738/08

    Betreuervergütung: Unterbringung eines Betreuten in einer Gastfamilie als

  • LG Cottbus, 05.10.2009 - 7 T 294/09

    Bei Betreuung eines mehrere Monate in einer Klinik liegenden Wachkomapatienten

  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 11 Wx 72/08

    Betreuervergütung: Unterbringung in einer betreuten Wohnform als Heimaufenthalt

  • LG Koblenz, 13.05.2008 - 2 T 248/08

    Vergütung für umfangreicheren Betreuungsaufwand im Betreuten Wohnen

  • LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1651
BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06 (https://dejure.org/2008,1651)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2008 - XII ZB 209/06 (https://dejure.org/2008,1651)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 (https://dejure.org/2008,1651)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beauftragung eines Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens über die Betreuungsbedürftigkeit ohne Verpflichtung des Betroffenen zur Duldung der Untersuchung; Anforderung an das Vorliegen eines Abweichungsfalls i.S.d. § 28 Abs. 2 Gesetz über die Angelegenheiten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschluss mit Auftrag zu Sachverständigengutachten zur Betreuungsbedürftigkeit, Beauftragung des Gutachters

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 68 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGG § 19 § 68b
    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der medizinischen Begutachtung über die Betreuungsbedürftigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Medizinisches Gutachten über Betreuungsbedürftigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschluss zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens ohne Begutachtungspflicht ist nicht anfechtbar!

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Erstellung eines medizinischen Gutachtens ohne Untersuchung des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 737
  • MDR 2008, 568
  • MDR 2008, 57
  • FGPrax 2008, 101 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 774
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Vielmehr hat der Senat die Beschwerde gegen eine solche Anordnung des Vormundschaftsgerichts dann für ausnahmsweise statthaft erklärt, wenn diese objektiv willkürlich, d.h. in so krassem Maße rechtsfehlerhaft ist, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks von Art. 3 Abs. 1 (und - im entschiedenen Fall - auch des Art. 103 Abs. 1) GG nicht mehr vertretbar erscheint (Senatsbeschluss BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002).

    Dieser generelle Ausschluss der Anfechtbarkeit erscheint, wie der Senat dargelegt hat (BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002, 1004), schon deshalb verfassungsrechtlich bedenklich, weil er dem Betroffenen die Möglichkeit nimmt, sich rechtzeitig und nicht erst nach der abschließenden Entscheidung über die Einrichtung einer Betreuung gegen die ihm aufgegebene und mit Zwangsmitteln durchsetzbare Pflicht zur Duldung der Untersuchung zu wenden; ein effektiver Grundrechtsschutz wird dadurch gefährdet.

    Auch die vom Senat in seiner Entscheidung vom 14. März 2007 (BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002) für Fälle der Willkür als statthaft erachtete Beschwerde eröffnet ein solches Rechtsmittel nicht.

  • KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01

    Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Das Oberlandesgericht sieht sich an einer solchen Entscheidung allerdings durch den Beschluss des Kammergerichts vom 11. Februar 2001 (FamRZ 2002, 970) gehindert.

    Daraus lässt sich jedoch nicht - mit dem Kammergericht - der Schluss ziehen, dann müsse im Interesse der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes zumindest die der späteren - unanfechtbaren - Untersuchungs- und Vorführungsanordnung vorausgehende Verfügung des Gerichts, ein Gutachten über die Betreuungsbedürftigkeit einzuholen, mit der Beschwerde angreifbar sein (KG FamRZ 2002, 970, 971; vgl. auch KG FamRZ 2001, 311, 312).

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80

    Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Die Abweichung muss dieselbe Rechtsfrage betreffen und die Beantwortung dieser Rechtsfrage muss für beide Entscheidungen erheblich sein (vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 34, 36 = FamRZ 1982, 44 und vom 11. Oktober 2000 - XII ZB 69/00 - FamRZ 2001, 149).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Die Abweichung muss dieselbe Rechtsfrage betreffen und die Beantwortung dieser Rechtsfrage muss für beide Entscheidungen erheblich sein (vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 34, 36 = FamRZ 1982, 44 und vom 11. Oktober 2000 - XII ZB 69/00 - FamRZ 2001, 149).
  • OLG Hamm, 14.09.1988 - 15 W 385/88
    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Ausreichenden Rechtsschutz erhält ein Beteiligter hier grundsätzlich durch die Möglichkeit, die Endentscheidung anzufechten und damit durch das Rechtsmittelgericht auch überprüfen zu lassen, ob die Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen durch eine Zwischenentscheidung rechtens war (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2001, 707; 2000, 249 f. und FGPrax 1996, 58; OLG Hamm FamRZ 1989, 542, 543).
  • BayObLG, 11.01.1996 - 2Z BR 147/95

    Anfechtbarkeit

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Ausreichenden Rechtsschutz erhält ein Beteiligter hier grundsätzlich durch die Möglichkeit, die Endentscheidung anzufechten und damit durch das Rechtsmittelgericht auch überprüfen zu lassen, ob die Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen durch eine Zwischenentscheidung rechtens war (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2001, 707; 2000, 249 f. und FGPrax 1996, 58; OLG Hamm FamRZ 1989, 542, 543).
  • BGH, 23.05.2007 - XII ZB 92/06

    Verfahrensrecht - Ersetzung von zerstörter Gerichtsentscheidung

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Wie der Senat klargestellt hat (vgl. Beschluss vom 23. Mai 2007 - XII ZB 92/06 - FamRZ 2007, 1315), ist auch in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit für ein solches außerordentliches Rechtsmittel kein Raum; es widerspräche dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit.
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet den Schutz durch den Richter, aber nicht vor dem Richter (BVerfGE 76, 93, 98; 87, 48, 61 und 107, 395, 402); deshalb begründet die Verfassung grundsätzlich keinen Anspruch auf Überprüfung jeder richterlichen Entscheidung durch eine höhere Instanz.
  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01

    Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Ausreichenden Rechtsschutz erhält ein Beteiligter hier grundsätzlich durch die Möglichkeit, die Endentscheidung anzufechten und damit durch das Rechtsmittelgericht auch überprüfen zu lassen, ob die Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen durch eine Zwischenentscheidung rechtens war (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2001, 707; 2000, 249 f. und FGPrax 1996, 58; OLG Hamm FamRZ 1989, 542, 543).
  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Daraus lässt sich jedoch nicht - mit dem Kammergericht - der Schluss ziehen, dann müsse im Interesse der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes zumindest die der späteren - unanfechtbaren - Untersuchungs- und Vorführungsanordnung vorausgehende Verfügung des Gerichts, ein Gutachten über die Betreuungsbedürftigkeit einzuholen, mit der Beschwerde angreifbar sein (KG FamRZ 2002, 970, 971; vgl. auch KG FamRZ 2001, 311, 312).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 182/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Betreuungsverfahren

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17

    Betreuungssache: Einholung eines Gutachtens und Anordnung der Untersuchung und

    Liegen hinreichende Anhaltspunkte vor, die für eine Betreuungsbedürftigkeit eines Betroffenen sprechen, kann das Betreuungsgericht ein Gutachten nach § 280 FamFG einholen und gegebenenfalls gemäß § 283 Abs. 1 Satz 1 FamFG auch eine Untersuchung des Betroffenen sowie dessen Vorführung anordnen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008, XII ZB 209/06, FamRZ 2008, 774).

    Eine solche Maßnahme wird allerdings regelmäßig erst dann in Betracht kommen, wenn der Betroffene sich der notwendigen Untersuchung verweigert oder eine solche Verweigerung von vornherein absehbar oder Gefahr im Verzug ist (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 - FamRZ 2008, 774 Rn. 17).

    In beiden Fällen ist entscheidend, ob hinreichende Anhaltspunkte für eine Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen sprechen (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 - FamRZ 2008, 774 Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 07.04.2015 - 5 WF 66/15

    Unzulässigkeit von Haaranalyse in Kindschaftsverfahren

    Denn die bloße Bestellung und Beauftragung eines Sachverständigen greift mangels Verpflichtung zur Duldung der Untersuchung bzw. zur Mitwirkung an dieser noch nicht in erheblichem Maße in die Rechte des Beteiligten bzw. Betroffenen ein (vgl. BGH, FamRZ 2008, 774).
  • BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10

    Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen

    Zwar setze ein solcher Beschluss eine Untersuchung voraus, das bedeute jedoch nicht, dass der Betroffene zur Mitwirkung verpflichtet werde (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 -, FamRZ 2008, S. 774 ).
  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im

    Zwar setze ein solcher Beschluss eine Untersuchung voraus, das bedeute jedoch nicht, dass der Betroffene zur Mitwirkung verpflichtet werde (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 -, FamRZ 2008, S. 774 ).
  • LG Saarbrücken, 04.01.2011 - 5 T 522/10

    Betreuungsüberprüfungsverfahren: Ermessensentscheidung hinsichtlich einer

    In diesem Fall hätte dem Betroffenen, solange keine Gefahr im Verzug bestand, rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährt werden müssen (BGH NJW-RR 2008, 737, zitiert nach juris, Rn. 24).
  • LG Frankenthal, 25.11.2015 - 1 T 309/15

    Betreuung: Notwendigkeit der Einrichtung einer Betreuung bei verweigerter

    Hieraus folgt, dass das Gericht, wenn es zum Zwecke einer Begutachtung gegen die betroffene Person eine Untersuchungs- und Vorführungsanordnung erlassen will, ausreichende Anhaltspunkte dafür haben muss, dass die betreuungsrechtlichen Maßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in Betracht kommen wird, dass also Anhaltspunkte für die Betreuungsbedürftigkeit sprechen müssen (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 737).
  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im

    Zwar setze ein solcher Beschluss eine Untersuchung voraus, das bedeute jedoch nicht, dass der Betroffene zur Mitwirkung verpflichtet werde (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 -, FamRZ 2008, S. 774 ).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 18/11

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung

    Die Entscheidung des Landgerichts, die Beschwerde gegen den Beweisbeschluss als unzulässig zu verwerfen, weil die Zwischenentscheidung im Zusammenhang mit dem Beschluss über die Notwendigkeit der Betreuung anzufechten ist, entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06, NJW-RR 2008, S. 737) und verletzt das Recht des Beschwerdeführers auf eine tatsächliche wirksame gerichtliche Kontrolle nicht.
  • KG, 24.11.2009 - 1 W 412/09

    Betreuerbestellungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Zwischenverfügung über die

    Der Senat hat seine in der Vergangenheit vertretene Auffassung, eine solche Zwischenentscheidung sei mit der Beschwerde anfechtbar (Senat, a.a.O. und Beschluss vom 12. September 2000 - 1 W 6183/00 -, FGPrax 2000, 237, 238), inzwischen aufgegeben und sich der gegenteiligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen (BGH, FamRZ 2008, 774).
  • VG Köln, 07.12.2022 - 25 L 1840/22
    Der Verweis auf den Beschluss des BGH vom 23.01.2008 - XII ZB 209/06 - geht schon deswegen fehl, weil diesem die Erstellung eines medizinischen Gutachtens über die Betreuungsbedürftigkeit eines Betroffenen zugrunde lag; dies ist mit der rechtlichen Situation des Antragstellers nicht im Ansatz vergleichbar.
  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - 7 UF 297/21

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einer

  • KG, 06.02.2009 - 19 WF 2/09

    Sachverständige: Weitere Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzung nur bei

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Rechtsprechung
   KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10121
KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06 (https://dejure.org/2007,10121)
KG, Entscheidung vom 11.12.2007 - 1 W 125/06 (https://dejure.org/2007,10121)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 1 W 125/06 (https://dejure.org/2007,10121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für den gesonderten, von sonstigen Aufgabenkreisen unabhängigen Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Institutionen, Sozialleistungsträgern, Behörden und Gerichten"; Krankhaftes Betreiben einer Vielzahl von behördlichen oder ...

  • Bt-Recht

    Einwilligungsvorbehalt wegen einer Vielzahl von Verfahren

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § 1903

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896; BGB § 1903
    Voraussetzungen für Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Institutionen, Sozialleistungsträgern, Behörden und Gerichten"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erfordert Betreuerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 101
  • FamRZ 2008, 1114
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06
    Fortführung von Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220 = BtPrax 2007, 84 = OLG-Report 2007, 562, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07.

    Das ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl solcher Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220, 222, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB, Rdn. 138).

    Allerdings hat der Senat bereits entschieden, dass die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen in Betracht kommen kann, wenn ein solcher Einwilligungsvorbehalt geeignet ist, eine erhebliche Gefährdung des Vermögens des Betroffenen abzuwenden, da dessen Verfahrenshandlungen infolge des Einwilligungsvorbehalts von vornherein unwirksam sind und gerichtliche Gebühren nicht entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (Senat, FGPrax 2007, 220, 222).

  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06
    Fortführung von Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220 = BtPrax 2007, 84 = OLG-Report 2007, 562, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07.

    Das ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl solcher Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220, 222, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB, Rdn. 138).

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06
    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06
    Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG, FamRZ 1998, 454).
  • OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04

    Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06
    Deshalb ist bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Einwilligungsvorbehalts auch die Berechtigung der Betreuung zu prüfen (BayObLG, OLG-Report 2004, 435; Jurgeleit/Deusing, Betreuungsrecht, § 1903 BGB, Rdn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2011 - 4 W 112/11

    Streitwertbemessung: Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Zutrittsgewährung

    Wenn sich die weit überwiegende Kasuistik (aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: Senat, Beschl. v. 16.1.2009 - 4 W 7/09-3; Saarländisches OLG, Beschl. v. 15.5.2006 - 1 W 125/06-26-; Beschl. v. 12.3.2010 - 8 W 70/10-9-; OLG Brandenburg, RdE 2010, 229; OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.10.2009 - 5 W 54/09; OLG Schleswig, NZM 2009, 680; OLG Hamburg, Beschl. v. 17.1.2008 - 14 W 3/08; OLG Braunschweig, NJW-RR 2006, 1584; OLG Köln, Beschl. v. 5.12.2005 - 5 W 161/05) darauf verständigt hat, auch das Interesse der Versorgungsunternehmen in die Streitwertfestsetzung einzubeziehen, einen noch größeren Zahlungsausfall zu vermeiden, der aus einer fortdauernden, in Vorleistung erfolgenden Belieferung der säumigen Kunden droht, war die Grenze einer zulässigen Ermessensausübung erreicht.
  • KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09

    Betreuung: Notwendigkeit der Betreuerbestellung für den Aufgabenkreis

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine solche Bestimmung nur dann in Betracht kommt, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu betreiben und diese Verfahren zu einer Gefährdung des Vermögens des Betroffenen führen können (Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 W 125/06 -, FGPrax 2008, 101; Beschluss vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 -, FGPrax 2008, 62).
  • LG Saarbrücken, 14.04.2011 - 15 O 56/11

    Streitwertbemessung bei einem auf Zutritt zwecks Sperrung der Energiezufuhr

    Rückständige Zahlungsverpflichtungen, wie sie die Verfügungsklägerin außerdem noch berücksichtigt wissen möchte, sind nicht, auch nicht anteilig, streitwerterhöhend zu berücksichtigen (anders möglicherweise bei einer Klage des Kunden auf Weiterversorgung, dazu Saarl. OLG v. 15. Mai 2006, 1 W 125/06-26, Bl. 98 GA).
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