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   OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 37/08   

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https://dejure.org/2008,12523
OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 37/08 (https://dejure.org/2008,12523)
OLG München, Entscheidung vom 23.07.2008 - 31 Wx 37/08 (https://dejure.org/2008,12523)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 31 Wx 37/08 (https://dejure.org/2008,12523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Geburtenbucheintragung: Ablehnung der Beischreibung eines Vaterschaftsanerkenntnisses bei zweifelhaftem Personenstand der Kindesmutter

  • Judicialis

    BGB § 1592 Nr. 1; ; BGB § 1594 Abs. 2; ; EGBGB Art. 19 Abs. 1; ; PStG § 20; ; PStG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Eintragung des Vaterschaftsanerkenntnisses im Geburtenbuch bei zweifelhaftem Personenstand der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung der Eintragung eines Vaterschaftsanerkenntnisses im Geburtenbuch bei Zweifeln am Personenstand der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt aufgrund deren eigener früherer, wechselnder Angaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 208
  • FamRZ 2008, 2227
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05

    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 37/08
    (Fortführung von OLG München vom 19.10.2005 = StAZ 2005, 360).

    Das Landgericht hat sich hierbei auch mit der Entscheidung des Senats vom 19.10.2005 (StAZ 2005, 360) auseinander gesetzt, wonach ein Vaterschaftsanerkenntnis als wirksam zu bewerten sei, solange kein begründeter Verdacht bestehe, dass die Kindesmutter tatsächlich doch anderweitig verheiratet sein könnte.

    Anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 19.10.2005 (StAZ 2005, 360) zugrundeliegenden Fall besteht vorliegend aufgrund der Tatsache, dass die Identität der Mutter nicht feststeht, auch nicht lediglich die rein theoretische, durch keinerlei konkrete Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente gestützte Möglichkeit, dass die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet war.

  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04

    Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 37/08
    Denn § 20 PStG verpflichtet den Standesbeamten zur Nachprüfung von Angaben, deren Richtigkeit er begründet anzweifelt, wobei sich diese Zweifel auch auf Umstände, die (nur) in rechtlicher Hinsicht bedeutsam sind, beziehen können (vgl. BayObLGZ 2004, 331).
  • OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06

    Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines

    Auszug aus OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 37/08
    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass bei Nichtverfügbarkeit einer Geburtsurkunde oder aus sonstigen Gründen nicht feststehender Identität der Kindesmutter für den Standesbeamten Anlass zu eigenen Ermittlungen besteht und dies auch im Rahmen des § 1594 Nr. 2 BGB jedenfalls dann gilt, wenn die konkreten Umstände das bewusste Verschweigen einer zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden Ehe möglich erscheinen lassen (vgl. hierzu OLG Hamm StAZ 2006, 231; StAZ 2007, 18/21).
  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 122/02

    Verweigerung der Eheschließung durch Standesbeamten - gerichtliche Weisung wegen

    Auszug aus OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 37/08
    Die von der Beteiligten zu 1 selbst hervorgerufenen Zweifel an ihrem wahren Familienstand können vorliegend auch nicht durch die Urkunden, die den Personenstand der Kindesmutter belegen sollen, ausgeräumt werden; denn da die Beteiligte zu 1 insbesondere auch zu ihrem Geburtsdatum wechselnde Angaben gemacht hat, steht schon nicht fest, dass die Person, deren Personenstand in den vorgelegen Urkunden bezeugt wird, überhaupt die Beteiligte zu 1 ist (vgl. BayObLG StAZ 2003, 78).
  • OLG Oldenburg, 30.01.2020 - 12 W 63/19

    Änderung eines Eintrages in einem Geburtenbuch; Wirksamkeit einer

    Anderes gilt jedoch, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war (vgl. OLG München, FGPrax 2008, 208, zit. aus juris RN 13ff; OLG Hamm, a.a.O., RN 24ff; Berkl, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2013 - 3 Wx 211/12

    Leihmutterschaft in Indien - Eintragung des biologischen Vaters im deutschen

    Vernünftige Zweifel daran, dass R. S. Sh. bei der Geburt von J. ledig war (vgl. hierzu OLG München, NJOZ 2008, 3676; FGPrax 2006, 19; ), bestehen ebenfalls nicht; jedenfalls liegt es nicht (mehr) innerhalb pflichtgemäßen Ermessens des Beteiligten zu 2 als Standesamt, solche Zweifel geltend zu machen und hierauf gestützt Belege für die Ehelosigkeit zu fordern.
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2013 - 11 Wx 35/13

    Personenstandsrecht: Nachweis nicht bestehender Ehe der Mutter zum Zeitpunkt der

    (3) Es mag dahingestellt bleiben, ob der Standesbeamte in Ausübung seiner Pflicht zur Ermittlung und abschließenden Prüfung des Sachverhalts (§ 5 PStV) weitere Nachweise über eine im Ausland nicht bestehende Ehe verlangen kann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Eheschließung vorliegen, wie es aufgrund eigener Angaben der Mutter in dem Sachverhalt der Fall war, über den das Oberlandesgericht München im Beschluss vom 23. Juli 2008 (31 Wx 37/08, FGPrax 2008, 208, juris-Rn. 13) zu entscheiden hatte.
  • VG Düsseldorf, 12.01.2023 - 28 K 3183/21

    Asyl Staatsangehörigkeit Geburtsregister Kind Vaterschaftsanerkennung

    Entsprechende Zweifel sind etwa berechtigt, wenn konkrete Umstände das bewusste Verschweigen einer zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden Ehe möglich erscheinen lassen, vgl. OLG München, Beschluss vom 23.07.2008 - 31 Wx 37/08 -, juris Rn. 13, etwa weil das Vaterschaftsanerkenntnis (insbesondere durch einen deutschen Staatsangehörigen) der wesentliche Anknüpfungspunkt für den aufenthaltsrechtlichen Status der Kindesmutter ist, oder weil der Betroffene ihm mögliche und zumutbare Mitwirkungshandlungen zur Feststellung der Identität der Kindesmutter unterlässt.
  • OLG Rostock, 01.04.2019 - 6 W 1/19

    Geburtenbucheintragung: Ablehnung der Beischreibung eines

    In Anwendung dieser Vorschriften hat die Standesbeamtin zu Recht die Beurkundung des Antragstellers zu 3. als Kindesvater im Geburtenregister trotz der von ihm erklärten Vaterschaftsanerkennung abgelehnt; denn der Personenstand der Antragstellerin zu 2. zum Zeitpunkt der Geburt des Beschwerdeführers ist aufgrund eigener früherer Angaben zweifelhaft und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Antragstellerin zu 2. zum Zeitpunkt der Geburt mit Herrn M. verheiratet gewesen ist (vgl. auch OLG München, StAZ 2009, S. 41 ff.).
  • OLG Stuttgart, 05.12.2019 - 8 W 363/19

    Vaterschaftsanerkennung: Voraussetzung für die Beischreibung im Geburtseintrag;

    Vor Beurkundung einer Geburt kann er die Beischreibung eines Vaterschaftsanerkenntnisses nicht nur dann ablehnen, wenn nachgewiesen ist, dass die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt mit einem anderen als dem die Vaterschaft anerkennenden Mann verheiratet war, sondern schon dann, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass die Mutter zu diesem Zeitpunkt ledig war (OLG München, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 31 Wx 37/08 -, Rn. 14, juris).
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