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   OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08   

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https://dejure.org/2008,8071
OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08 (https://dejure.org/2008,8071)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2008 - 33 Wx 164/08 (https://dejure.org/2008,8071)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 33 Wx 164/08 (https://dejure.org/2008,8071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Betreuungsmaßnahme nach deren Aufhebung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; FGG § 13a Abs. 2 Satz 1
    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Aufhebung vorläufiger Betreuung mit Kostenlast der Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde nach Aufhebung einer Betreuungsmaßnahme als ungerechtfertigt und Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen des Betroffenen durch die Staatskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 209
  • FamRZ 2008, 2216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 37/08

    Übertragung von Betreuungs-und Unterbringungssachen auf den Einzelrichter

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).

    Ob dem Landgericht nach diesen Grundsätzen hier überhaupt eine zusätzliche ausdrückliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Betreuung angefallen ist, deren Unterbleiben mit der weiteren Beschwerde gerügt werden könnte, mag dahinstehen (für eine entsprechende Auslegung eines allgemein gehaltenen Beschwerdeantrags in Unterbringungssachen OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 237 und wohl auch BGH Beschluss vom 16.4.2008 aaO.).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Für den Fall der Freiheitsentziehung hat das BayObLG (BayObLGZ 2002, 304/310) entschieden: Macht der Betroffene ausdrücklich auch die Rechtmäßigkeit der Anordnung und der bisherigen Durchführung der Freiheitsentziehung zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, hat das Beschwerdegericht auch diese zu überprüfen.
  • BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97

    Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Allenfalls kann der Beschwerdeführer grundsätzlich nach Erledigung der Hauptsache sein Rechtsmittel auf die Kosten beschränken (BayObLGZ 1993, 82; BayObLG FamRZ 1998, 1325).
  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Das gilt unabhängig davon, ob deren Anordnung von Anfang an rechtmäßig war oder nicht (vgl. BayObLGZ 1997, 53 = FamRZ 1997, 701; OLG Naumburg FamRZ 1994, 1335; Palandt/Diederichsen BGB 67. Aufl. § 1836 Rn. 14).
  • OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05

    Erledigung der weiteren Beschwerde über Aufhebung der Betreuung bei zeitnaher

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Ob auch in Betreuungssachen eine derartige Entscheidung in Ausnahmefällen geboten sein kann, ist bisher nicht abschließend entschieden worden (vgl. z.B. Senat in BtPrax 2006, 151).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05

    (Unterbringung des Betreuten: Begrenzung des Verfahrensgegenstandes der weiteren

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • OLG Naumburg, 24.11.1993 - 5 W 7/93

    Rechtsmittel gegen den Beschluss eines Rechtspflegers; Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Das gilt unabhängig davon, ob deren Anordnung von Anfang an rechtmäßig war oder nicht (vgl. BayObLGZ 1997, 53 = FamRZ 1997, 701; OLG Naumburg FamRZ 1994, 1335; Palandt/Diederichsen BGB 67. Aufl. § 1836 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03

    Auslegung eines Rechtsmittelantrags bezüglich Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Ob dem Landgericht nach diesen Grundsätzen hier überhaupt eine zusätzliche ausdrückliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Betreuung angefallen ist, deren Unterbleiben mit der weiteren Beschwerde gerügt werden könnte, mag dahinstehen (für eine entsprechende Auslegung eines allgemein gehaltenen Beschwerdeantrags in Unterbringungssachen OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 237 und wohl auch BGH Beschluss vom 16.4.2008 aaO.).
  • OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05

    Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter

  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 479/12

    Vergütungsfestsetzung für einen Vereinsbetreuer: Beachtlichkeit von Mängeln bei

    Diese Grundlage wird weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt (OLG München FamRZ 2008, 2216, 2218; BayObLG FamRZ 1997, 701, 702).
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11

    Betreuungsverfahren: Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme im

    Das gilt unabhängig davon, ob deren Anordnung von Anfang an rechtmäßig war oder nicht (OLG München FamRZ 2008, 2216, 2218 mwN).
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