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   OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08   

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https://dejure.org/2008,2941
OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08 (https://dejure.org/2008,2941)
OLG München, Entscheidung vom 18.09.2008 - 31 Wx 8/08 (https://dejure.org/2008,2941)
OLG München, Entscheidung vom 18. September 2008 - 31 Wx 8/08 (https://dejure.org/2008,2941)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 65 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2278, 2078
    Abänderungsklausel im Erbvertrag

  • openjur.de

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der Erbeinsetzung der Kinder; Anfechtung einer Erbeinsetzung wegen Motivirrtum

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2278, 2078
    Abänderungsklausel im Erbvertrag

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 2078 Abs. 1; ; BGB § 2078 Abs. 2; ; BGB § 2278; ; BGB § 2289 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbvertraglicher Vorbehalt zur Abänderung der Schlusserbeneinsetzung durch überlebenden Ehegatten - unbegründete Anfechtung letztwilliger Verfügung bei unsubstantiierten Darlegungen zum Motivirrtum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Einseitige Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines erbvertraglichen Vorbehalts zur Ermöglichung der einseitigen und anders als im Erbvertrag vorgesehen Verfügung des Erblassers über die Vergabe seines Nachlasses in einem bestimmten Rahmen; Wirksamkeit eines erbvertraglichen Vorbehalts zu einer ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Testament: Einseitige Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 65 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2278, 2078
    Abänderungsklausel im Erbvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2009, 138
  • FGPrax 2008, 254
  • FamRZ 2009, 547
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08
    Die Auslegung einer erbvertragsmäßigen Verfügung i. S. von § 2278 BGB, durch die zu ermitteln ist (§§ 133, 157 BGB), was die Vertragsteile im maßgebenden Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrages erklärt haben, und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359/361), obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und unterliegt nur einer eingeschränkten rechtlichen Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BayObLGZ 1995, 120/123).
  • OLG Frankfurt, 17.02.1998 - 5 W 32/97
    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08
    Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die durch die Aussetzung eintretende Verzögerung den Beteiligten zugemutet werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 334/335).
  • BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen angeblichen Motivirrtums des Erblassers

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08
    Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen (Beweggrund und Kausalität) trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773).
  • BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08
    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur solche Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08
    Der Vorbehalt darf allerdings nicht so weit gehen, dass damit der Erbvertrag seines eigentlichen Wesens entkleidet wurde; es muss eine erbvertragsmäßige Bindung erhalten bleiben (vgl. BGHZ 26, 204/208; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028; OLG München FamRZ 2008, 547).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92

    Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08
    (3) Nicht ersichtlich ist auch eine Fehlvorstellung der Erblasserin über den Umfang des Vermögenswertes, der ihr verblieben ist, weil nach dem Tod ihres Ehemannes die Kinder den Pflichtteil (bzw. eine Ausgleichsleistung entsprechend § 2313 Abs. 2 Satz 1 BGB hinsichtlich des Grundbesitzes in Mecklenburg-Vorpommern, vgl. BGHZ 123, 76) nicht verlangt haben.
  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08
    Der Vorbehalt darf allerdings nicht so weit gehen, dass damit der Erbvertrag seines eigentlichen Wesens entkleidet wurde; es muss eine erbvertragsmäßige Bindung erhalten bleiben (vgl. BGHZ 26, 204/208; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028; OLG München FamRZ 2008, 547).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2007 - 3 Wx 256/06

    Erbvertrag - Erbquote kann nicht null betragen

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08
    Die von den Beschwerdeführern angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29.1.2007 (FamRZ 2007, 769; ablehnend Münch FamRZ 2007, 1445/1446; Schmucker DNotZ 2007, 777) betrifft eine Änderungsklausel, nach der eine "anderweitige Festlegung der Erbquoten" ermöglicht werden sollte und somit eine Fallgestaltung, die mit der hier vorliegenden nicht vergleichbar ist.
  • OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06

    Prüfungsumfang bei Beschwerde gegen Vorbescheid in Nachlasssache -

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08
    Der Vorbehalt darf allerdings nicht so weit gehen, dass damit der Erbvertrag seines eigentlichen Wesens entkleidet wurde; es muss eine erbvertragsmäßige Bindung erhalten bleiben (vgl. BGHZ 26, 204/208; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028; OLG München FamRZ 2008, 547).
  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08
    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur solche Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des

  • BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 134/02

    Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel - Verwirkungsklausel - im

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

  • LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19

    Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum,

    Der Änderungsvorbehalt in Ziffer VI des Erbvertrages aus dem Jahr 1967 genügt den Voraussetzungen, unter denen einem längerlebenden Vertragspartner Änderungen der Vertragsfolgen gestattet sind, nicht (vgl. Musielak , ZEV 2007, 245, 248; OLG München, DNotZ 2009, 138, 139; Mayer / Dietz in Reimann/Bengel/Dietz, Testament-Hdb., 7. Aufl., § 2278, Rn. 26; OLG Köln, NJW-RR 1994, 651, 652; Horn in Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl., § 20, Rn. 62), weil es an bestimmten, vorher genau festgelegten Kautelen fehlt, unter denen eine Änderung durch den Längerlebenden zulässig ist (vgl. Lange , Erbrecht, 3. Aufl., § 34, Rn. 64).
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 444/11

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über einen

    aa) Bei dieser Ermessensentscheidung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob den Beteiligten die aussetzungsbedingte Verfahrensverzögerung zugemutet werden kann (KG OLGZ 1966, 357, 359; BayObLGZ 1967, 19, 23; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 832; OLG München FGPrax 2008, 254, 259).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21

    Pflichtteilsentziehung bei Verzeihung

    Es handelt sich aber insoweit nicht um einen im Tatsächlichen liegenden und zur Anfechtung berechtigenden Irrtum, sondern um eine letztlich hinzunehmende Bewertung der Situation durch den Erblasser (vgl. Leipold, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2022, § 2078 BGB Rn. 50; OLG München, Beschluss vom 18.09.2008 - 31 Wx 8/08 -, juris Rn. 50).

    Allerdings sind - gerade vor dem Hintergrund des Formerfordernisses für eine Testierung - strenge Anforderungen an die Annahme eines solchen Irrtums und insbesondere an seine Erheblichkeit für die testamentarische Verfügung zu stellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 18.09.2008 - 31 Wx 8/08 -, juris Rn. 45; BayObLG, Beschluss vom 12.08.2003 - 1Z BR 35/03 -, juris Rn. 16).

  • OLG München, 07.12.2017 - 31 Wx 337/17

    Nachlassbeschwerde - gemeinschaftliches Testament

    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; OLG München FGPrax 2008, 254/258).
  • OLG München, 24.01.2017 - 31 Wx 234/16

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung über die Weiterführung eines

    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412 <1413<), d. h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436 ; OLG München FGPrax 2008, 254 ).
  • OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08

    Erbvertrag: Rücktritt des Erblassers wegen Nichterfüllung der vertraglich

    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; OLG München FGPrax 2008, 254/258).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2018 - 25 Wx 76/17
    Der Beteiligten zu 1) ist auch eine Verzögerung der Entscheidung durch die Aussetzung, die spätestens mit der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eingeräumten Frist am 31.12.2018 endet, zumutbar (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BGH NJW 2012, 3784; OLG Düsseldorf (19. Zivilsenat) NJW-RR 1995, 832; OLG München FGPrax 2008, 254, 259; Keidel/Sternal, a. a. O., § 21 FamFG, Rdn. 20).
  • OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers

    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; OLG München FGPrax 2008, 254/258).
  • OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
    Wie die Beteiligte zu 2) zutreffend geltend macht, kann auch ein Irrtum über eine solche, von dem Erblasser als selbstverständlich angesehene Erwartung Grundlage seiner letztwilligen Verfügung sein und deshalb, wenn diese Erwartungen sich nicht erfüllen, die Anfechtung nach § 2078 Abs. 2 BGB begründen (vgl. BGH NJW 1963, 246; BGH NJW-RR 1987, 1412 [1413]; BayObLG FamRZ 1983, 1275 ff., hier zitiert nach juris; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 522 [523]; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2078, Rdn. 5) sofern es sich dabei um einen Irrtum über einen Umstand gehandelt hat, welcher ein bewegender Grund für den letzten Willen des Erblassers war (vgl. BGH WM 1971, 1153 [1154]; BGH NJW-RR 1987, 1412 [1413]; BayObLG FamRZ 1997, 1436 [1437]; Senat, FamRZ 1990, 1038 ff.; OLG München, FGPrax 2008, 254 [258]; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2078, Rdn. 5).
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