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   OLG Köln, 16.11.2007 - 16 Wx 154/07   

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https://dejure.org/2007,11780
OLG Köln, 16.11.2007 - 16 Wx 154/07 (https://dejure.org/2007,11780)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.11.2007 - 16 Wx 154/07 (https://dejure.org/2007,11780)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. November 2007 - 16 Wx 154/07 (https://dejure.org/2007,11780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Abänderung einer Teilungserklärung nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG); Ergänzende Auslegung einer Gemeinschaftsordnung zur Begründung eines Anspruchs auf Abänderung einer Teilungserklärung; Abänderungsanspruch wegen eines Missverhältnisses der ...

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 2 Satz 3; ; WEG § 47 a.F.

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ab welchem Schwellenwert besteht ein Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels? (IMR 2008, 276)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 57
  • ZMR 2008, 989
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2007 - 16 Wx 154/07
    Da es aus diesem Grunde an einer Regelungslücke fehlt, ergibt sich ein Änderungsanspruch der Antragsgegner auch nicht im Wege einer - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich möglichen (BGHZ 160, 354 ff.) - ergänzenden Auslegung der Gemeinschaftsordnung, was auch bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat.
  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2007 - 16 Wx 154/07
    Auch wenn die Neuregelung davon absieht, einen konkreten Schwellenwert im Hinblick auf die Frage festzulegen, ab wann von einer unbilligen Kostenverteilung auszugehen ist, so liegt nach der Gesetzesbegründung bei Kosten eine Orientierung an dem vom Kammergericht Berlin in seiner Entscheidung vom 14.06.2004 (24 W 32/04, NZM 2004, 549) zugrunde gelegten Prozentsatz nahe und zwar unabhängig davon, ob die Kostenregelung von Anfang an verfehlt war oder aufgrund geänderter Umstände unbillig erscheint.
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 174/09

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels;

    Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs soll bei den Kosten eine Orientierung an einer Entscheidung des Kammergerichts (NZM 2004, 549 ff.) nahe liegen (BT-Drucks. 16/887, aaO), das einen Änderungsanspruch für gegeben hält, wenn die Wohn- oder Nutzfläche von dem für die Kostenverteilung maßgeblichen Miteigentumsanteil um mehr als 25 vom Hundert abweicht (KG, aaO, 550; ebenso jetzt OLG Köln FGPrax 2008, 57).
  • LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22

    Grenzen geänderter Kostenverteilung in WEG

    Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs zu dieser im Jahr 2007 im Gesetz etablierten Norm soll bei den Kosten eine Orientierung an einer Entscheidung des Kammergerichts (NJW 2004, 2552 L = NZM 2004, 549) naheliegen (BT-Dr 16/887, S. 18 = NZM 2006, 401 [410]), das einen Änderungsanspruch für gegeben hält, wenn die Wohn- oder Nutzfläche von dem für die Kostenverteilung maßgeblichen Miteigentumsanteil um mehr als 25 v.H. abweicht (KG, NJW 2004, 2552 L = NZM 2004, 549 [550]; ebenso jetzt OLG Köln, ZMR 2008.989 = FGPrax 2008, 57).
  • LG Itzehoe, 14.10.2016 - 11 S 3/16

    Kostenverteilung nach Miteigentumsanteil: Sylter Spitzboden wird einbezogen!

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs soll dabei Unbilligkeit naheliegen, wenn ein solcher Vergleich eine Kostenmehrbelastung von 25 % oder mehr ergibt (vgl. BT-Dr 16/887, S. 18f. KG, Beschluss vom 14.06.2004 \u0097 24 W 32/04, OLG Köln, Beschluss vom 16.11.2007 \u0097 16 Wx 154/07).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2009 - 14 S 3582/09

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Diese Quote hält auch der Kammer für ein angemessenes Kriterium (vgl auch OLG Köln, ZMR 2008, 989).
  • LG München I, 13.06.2013 - 36 S 10305/12

    Eigentümer können qualifizierte Mehrheitserfordernisse festlegen!

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn sich die beanstandete Regelung bereits als von Anfang an oder später aufgrund einer nicht vorhersehbaren Änderung der der Teilungserklärung zugrunde liegenden rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse als deutlich verfehlt oder unzweckmäßig erweist (Riecke/Schmid, § 10, Rdnr. 196; BayObLG, WuM 2001, 565, 566; OLG Köln, ZMR 2008, 989, 990; LG Hamburg, a.a.O.).
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