Rechtsprechung
KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswahlkriterien für die Betreuerbestellung; Bestellung mehrerer Betreuer mit verschiedenen Aufgabenkreisen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Eignung als Betreuer, Vorschlag des Betroffenen
- Judicialis
BGB § 1897
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897
Auswahlkriterien für die Betreuerbestellung; Bestellung mehrerer Betreuer mit verschiedenen Aufgabenkreisen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuer ungeeignet, wenn größere Summen vom Betreuerkonto abgehoben werden?
Verfahrensgang
- AG Berlin-Köpenick - 52 XVII W 820
- LG Berlin, 28.01.2008 - 83 T 288/07
- KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08
Papierfundstellen
- FGPrax 2009, 108
- FamRZ 2009, 910
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94
Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung; …
Auszug aus KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08
Außerdem ist bei der Bestellung eines Betreuers auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen, was nicht nur im Rahmen von § 1897 Abs. 5 BGB, sondern auch bei der Anwendung von § 1897 Abs. 4 BGB gilt (Senat, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 1 W 7060/94, FamRZ 1995, 1442). - KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die …
Auszug aus KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08
Ein Betreuer ist nur dann zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht befugt, wenn ihm sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen oder wenigstens auch der Aufgabenkreis "Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten", vgl. § 1896 Abs. 3 BGB, übertragen worden ist (Senat, Beschluss vom 14. November 2006 - 1 W 343/06 -, FamRZ 2007, 1041). - BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93
Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit; …
Auszug aus KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08
Im Hinblick auf den Vorrang des Willens des Betroffenen, vgl. §§ 1897 Abs. 4 S. 1, 1901 Abs. 3 S. 1 BGB, muss bei der Betreuerauswahl aber auch erwogen werden, ob nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise der gewünschte Betreuer ohne große Nachteile für den Betroffenen bestellt werden kann (BayObLG, FamRZ 1994, 323).
- KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07
Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und …
Auszug aus KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08
Soweit das Vormundschaftsgericht als weiteren Aufgabenkreis auch "Vertretung vor Behörden" bestimmt hat, handelt es sich nicht um einen eigenständigen Aufgabenkreis, sondern lediglich um eine Konkretisierung der übrigen, weil sich die Vertretungsbefugnis des Betreuers gegenüber Behörden im Rahmen seines Aufgabenkreises aus dem Gesetz ergibt, § 1902 BGB (Senat, Beschluss vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 -, FamRZ 2008, 919). - BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers
Auszug aus KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08
Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600). - OLG Düsseldorf, 18.05.1992 - 3 Wx 180/92
Auszug aus KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08
Mit der weiteren Beschwerde wird letztlich ein Interessenkonflikt bei der Bevollmächtigten selbst vorgetragen, wenn sie befürchtet hat, enterbt zu werden, sollte sie dem vermeintlichen Wunsch der Betroffenen nicht nachkommen (vgl. zum Interessenkonflikt des potentiellen Erben auch OLG Düsseldorf, BtPrax 1993, 103).
- BFH, 25.04.2013 - V R 7/11
Steuerfreiheit für Berufsbetreuer - Unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht
Dabei hatte das Gericht bei der Auswahl des Betreuers dessen Geeignetheit umfassend im Hinblick auf alle erforderlichen Aufgabenbereiche zu prüfen (Urteil des Kammergerichts vom 27. Januar 2009 1 W 95/08, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2009, 910, Leitsatz). - AG Unna, 24.01.2014 - 7 XVII 339/11
Bestellung eines Betreuers bei Ungeeignetheit des Bevollmächtigten; Erteilung …
Ein Betreuer ist nur dann zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht befugt, wenn ihm sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen oder wenigstens auch der Aufgabenkreis Geltendmachung von Rechten des Beteuten gegenüber dem Betreuer oder Widerruf der Vollmacht übertragen worden ist (KG, FGPrax 2009, 108; KG, FamRZ 2007, 1041 m.w.N.).