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   OLG Hamm, 29.04.2008 - I-15 Wx 110/08   

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https://dejure.org/2008,6447
OLG Hamm, 29.04.2008 - I-15 Wx 110/08 (https://dejure.org/2008,6447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.2008 - I-15 Wx 110/08 (https://dejure.org/2008,6447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 2008 - I-15 Wx 110/08 (https://dejure.org/2008,6447)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 19; ; FGG § 27; ; FGG § 69g Abs. 5 S. 3; ; FGG § 70e; ; FGG § 70g Abs. 3 S. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine nicht eingelegte Erstbeschwerde; Voraussetzungen und zeitlicher Umfang der Unterbringung eines Alkoholabhängigen

  • rechtsportal.de

    Entscheidung des Gerichts der weiteren Beschwerde über eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen an langfristige Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Alkoholikers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Unterbringung bei Alkoholismus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 135
  • FamRZ 2009, 1180
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
    Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Unterbringung wegen geistig-seelischer Defizite eines Betroffenen erforderlich ist (vgl. BGH NJW 2006, 1277 ff; BayObLG BtPrax 1996, 28; OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 29, 30).

    Die Begründung der gerichtlichen Entscheidung muss die im Einzelfall bestehende therapeutische Indikation feststellen und eine konkrete Abwägung des möglichen therapeutischen Nutzens der Behandlung gegen die Gesundheitsschäden treffen, die ohne die Behandlung entstehen würden (BGH NJW 2006, 1277).

    Hinzu kommt, dass es sich bei der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme für den Zeitraum eines Jahres um einen besonders schweren Eingriff in das Grundrecht der Freiheit einer Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) handelt (BGH NJW 2006, 1277f).

  • BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99

    Formerfordernisse der Beschwerde und des Wiedereinsetzungsgesuchs

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
    Das Fehlen einer wirksamen Beschwerdeeinlegung der Betroffenen führt nach anerkannter Auffassung dazu, dass die Sachentscheidung, die das Landgericht über das Rechtsmittel getroffen hat, unwirksam ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 671; KG Rpfleger 1982, 304).

    Insbesondere handelt es sich nicht um eine (sofortige) weitere Beschwerde (§ 27 Abs. 1 FGG), weil eine instanzabschließende Entscheidung des Landgerichts über eine (sofortige) erste Beschwerde der Betroffenen gerade nicht vorliegt (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 671; KG Rpfleger 1982, 304).

  • OLG Frankfurt, 12.06.1996 - 20 W 149/96

    Bestimmtheit von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
    Es muss nämlich jedem, der durch eine unrichtige Annahme in einer gerichtlichen Entscheidung betroffen ist, das Recht eingeräumt werden, denjenigen Rechtsbehelf geltend zu machen, der zur Beseitigung der gerichtlichen Entscheidung gegeben ist (Vgl. BayObLG FamRZ 1977, 144, 147; Keidel - Kahl, FG, 15. Aufl. § 20 Rn. 14; für die GBO: OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1168).
  • OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung verwirrter Heimbewohner bei

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
    Des weiteren ist die Erforderlichkeit der Unterbringung der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; OLG München FamRZ 2006, 63; BayObLG FamRZ 2002, 908).
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
    Des weiteren ist die Erforderlichkeit der Unterbringung der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; OLG München FamRZ 2006, 63; BayObLG FamRZ 2002, 908).
  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
    Die Berichtigung kann auch durch das Rechtsmittelgericht vorgenommen werden (BGHZ 106, 370, 373; Keidel/Schmidt, a.a.O., § 18 Rdnr. 61).
  • OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05

    Erledigung der weiteren Beschwerde über Aufhebung der Betreuung bei zeitnaher

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
    Erforderlich ist die wiederholte Anhörung aber dann, wenn die Sitzungsniederschrift des Vormundschaftsgerichts oder die Beschlussgründe den persönlichen Eindruck von dem Betroffenen nicht ausreichend vermitteln, das Vormundschaftsgericht den Betroffenen verfahrenswidrig angehört hat oder die Anhörung schon längere Zeit zurückliegt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 151; BayObLG FamRZ 2001, 1646; Senat a.a.O.; Keidel -Kayser, FG, 15. Aufl., § 69g Rdnr 29).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
    Des weiteren ist die Erforderlichkeit der Unterbringung der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; OLG München FamRZ 2006, 63; BayObLG FamRZ 2002, 908).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
    Die Anhörung dient in diesem Zusammenhang nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von der Betroffenen und ihrer Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat FGPrax 2008, 43; FGPrax 2001, 212, 13; OLGR München 2006, 113; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
    Der nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorausgesetzte Ausschluss der Einsichtsfähigkeit des Betroffenen ist gleichzusetzen mit dem Ausschluss seiner Fähigkeit zur freien Willensbestimmung, die jede betreuungsrechtliche Maßnahme gegen den natürlichen Willen des Betroffenen voraussetzt (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 1014, 1015; BayObLGZ 1993, 18).
  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01

    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen

  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 575/15

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen

    Solche Gründe können sich etwa aus konkreten Feststellungen über die Dauer einer notwendigen Therapie (vgl. OLG München BTPrax 2005, 113, 115;OLG Hamm FGPrax 2009, 135; Prütting/Helms/Roth FamFG 3. Aufl. § 329 Rn. 3) oder aus fehlenden Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Rn. 20; OLG Schleswig FGPrax 2006, 138; Schulte-Bunert/Weinreich/Dodegge FamFG 4. Aufl. § 329 Rn. 5).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Gründe für eine Überschreitung von einem Jahr können sich etwa aus konkreten Feststellungen über die Dauer einer notwendigen Therapie ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; OLG München , BTPrax 2005, Seiten 113 ff.; OLG Hamm , FGPrax 2009, Seite 135 ) oder aus fehlenden Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung ergeben ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; BGH , Beschluss vom 13.01.2010, Az.: XII ZB 248/09, u.a. in: FamRZ 2010, Seite 365; OLG Schleswig , FGPrax 2006, Seite 138 ).
  • LG Traunstein, 16.02.2017 - 4 T 4506/15

    Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Da der Beschluss in den Gründen die sofortige Vollziehbarkeit nach § 422 FamFG begründet, kann der Beschluss dahingehend ausgelegt werden, dass diese angeordnet werden sollte (vgl. OLG Hamm vom 29.04.2008, FGPrax 2009, 135).
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