Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 28.05.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 20 W 328/07   

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https://dejure.org/2009,7863
OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 20 W 328/07 (https://dejure.org/2009,7863)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.07.2009 - 20 W 328/07 (https://dejure.org/2009,7863)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 20 W 328/07 (https://dejure.org/2009,7863)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 2 KostO, § 19 Abs 4 KostO, § 62 Abs 2 KostO, § 66 Abs 1 KostO
    Kostenprivilegierung nach § 19 IV und § 62 II KostO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Kostenprivilegierung der Inhaber landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Betriebe

  • Judicialis

    KostO § 19 Abs. 2; ; KostO § 19 Abs. 4; ; KostO § 62 Abs. 2; ; KostO § 66 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Kostenprivilegierung der Inhaber land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 08.01.1996 - 3Z BR 278/95

    Kostenprivilegierung bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 20 W 328/07
    Der Senat schließt sich der Auffassung des BayObLG an, der bereits in einem Beschluss vom 08.01.1996 -3 Z BR 278/95- (FGPrax 1996, 79) entschieden hat, dass die Kostenprivilegierung des § 19 Abs. 4 KostO in beiden Alternativen das Eigentum an dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb einschließlich der Hofstelle voraussetzt.
  • BayObLG, 06.04.1994 - 3Z BR 48/94

    § 19 Abs. 4 KostO setzt Betriebsfortführung durch den Erwerber voraus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 20 W 328/07
    Demgegenüber kommt der zweiten Alternative "oder die Fortführung des Betriebes in sonstiger Weise...betrifft", keine eigenständige Bedeutung zu, sondern soll nur zum Ausdruck bringen, dass die Aufzählung der Rechtsgeschäfte in der ersten Alternative nicht abschließend ist (BT-Drucksache 11/2343, S. 7 und 8; BayObLGZ 1994, 110/111 m. w. H.).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2022 - 13 W 7/22

    Geschäftswertfestsetzung bei Verlängerungsverlangen nach § 595 Abs. 6 BGB

    Überdies setzt die Kostenprivilegierung, wie sich aus den beiden genannten Alternativen "Übergabe und Zuwendung" ergibt und worauf es hier entscheidend ankommt, die Übertragung des Eigentums durch den Übertragenden voraus (vgl. Fackelmann, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Auflage 2021, GNotKG § 48 Rn. 21; Kawell, in: Toussaint, Kostenrecht, 51. Auflage 2021, GNotKG § 48 Rn. 4 Stichwort "Eigentum"; Soutier, in: Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, BeckOK Kostenrecht, 36. Edition, Stand 01.01.2022, GNotKG § 48 Rn. 7; Tiedtke, in: Korintenberg, GNotKG, 22. Auflage 2022, § 48 Rn. 46; ebenso bereits zu § 19 Abs. 4 KostO: BayObLG, Beschluss vom 08.01.1996 - 3Z BR 278/95, juris Rn. 14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.07.2009 - 20 W 328/07, juris Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.05.2009 - 2 W 136/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24012
OLG Celle, 28.05.2009 - 2 W 136/09 (https://dejure.org/2009,24012)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2009 - 2 W 136/09 (https://dejure.org/2009,24012)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 2 W 136/09 (https://dejure.org/2009,24012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1314
  • FGPrax 2009, 279
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08

    elektronische Registeranmeldung, XML-Datei, Betreuungsgebühr, Nebengeschäft

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2009 - 2 W 136/09
    Der Senat folgt insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des OLG Hamm in seinem Beschluss vom 26. März 2009 (Az.: I - 15 Wx 158/08, 15 Wx 158/08), wonach die Erstellung einer XML-Datei (eXtensible Markup Language) ein Nebengeschäft im Sinne der §§ 147 Abs. 3, 35 KostO darstellt (OLG Hamm, aaO, zitiert nach JURIS Rdz. 11ff. ).
  • OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00

    Gesonderte Notargebühr - Übersendung beurkundeter GmbH-Handelsregisteranmeldung

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2009 - 2 W 136/09
    Denn als Nebengeschäft ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als selbständiges Geschäft in Erscheinung tritt und nur vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. auch OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167 ; BayObLGZ 1979, 383 ).
  • BayObLG, 26.11.1979 - BReg. 3 Z 48/79

    Zum Geschäftswert einer Beratungsgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2009 - 2 W 136/09
    Denn als Nebengeschäft ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als selbständiges Geschäft in Erscheinung tritt und nur vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. auch OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167 ; BayObLGZ 1979, 383 ).
  • BGH, 20.02.2013 - II ZB 27/12

    Notarkosten: Betreuungsgebühr für die Erstellung einer XML-Datei im Rahmen einer

    Die über die elektronische Übermittlung der für die Anmeldung zum Handelsregister notwendigen Dokumente hinausgehende Datenerfassung hat gegenüber dem Hauptgeschäft, namentlich der Registeranmeldung im Sinne des § 12 HGB als solcher, keine selbstständige Bedeutung, ist das minder wichtige Geschäft und dient dazu, den Vollzug des Hauptgeschäfts zu fördern (OLG Stuttgart, NZG 2010, 476; OLG Celle, FGPrax 2009, 279; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 124; im Ergebnis auch Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 147 Rn. 23; Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2012, § 147 Rn. 29b; aA Diehn, NotBZ 2009, 282, 283; Sikora, MittBayNot 2009, 326, 327; Elsing, RNotZ 2009, 673, 674; Otto, JurBüro 2007, 120, 123).

    Dass der Notar zu der umfassenden Datenaufbereitung im XML-Format nicht verpflichtet ist, hindert die Einordnung als Nebengeschäft ebenso wenig (OLG Stuttgart, NZG 2010, 476, 477; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652, 653; OLG Celle, FGPrax 2009, 279; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 134) wie der mit der Tätigkeit verbundene Aufwand (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2005 - V ZB 40/05, NJW 2005, 3218, 3219; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652, 653; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 134; aA Filzek, KostO, 4. Aufl., § 1a Rn. 18; Jeep/Wiedemann, NJW 2007, 2439, 2446; Tiedtke/Sikora, MittBayNot 2006, 393, 396).

  • OLG Hamm, 15.06.2012 - 15 W 233/11

    Notarkosten für die Erstellung einer XML-Datei im Zuge einer elektronischen

    Der Auffassung des Senats haben sich -soweit ersichtlichbisher alle mit der Problematik befassten Obergerichte angeschlossen (OLG Celle FGPrax 2009, 279; OLG Düsseldorf RnotZ 2009, 672; OLG Stuttgart NZG 2010, 476; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2011 -20 W 160/09-, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 20 W 160/09

    Notarkosten: Keine Gebühr für Erzeugung einer XML-Strukturdatei

    Diese Auffassung entspricht der - soweit ersichtlich - derzeit einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die auf Rechtsmittel gegen die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Landgerichts Münster ergangene Entscheidung des OLG Hamm FGPrax 2009, 133; OLG Stuttgart NZG 2010, 476; OLG Celle FGPrax 2009, 279; OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 652; vgl. weiter LG Braunschweig JurBüro 2010, 95; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 147 KostO Rz. 23).
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