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   BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09   

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https://dejure.org/2010,1350
BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09 (https://dejure.org/2010,1350)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2010 - V ZB 194/09 (https://dejure.org/2010,1350)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2010 - V ZB 194/09 (https://dejure.org/2010,1350)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 417 Abs 1 FamFG, § 62 Abs 4 AufenthG
    Ausländerrecht: Zuständige Ausländerbehörde für den Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der zuständigen Ausländerbehörde am Aufgriffsort sowohl für die Festhaltung und Ingewahrsamnahme des aufgegriffenen Ausländers als auch für den Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft nach § 417 Abs. 1 Familienverfahrensgesetz (FamFG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417 Abs. 1, AufenthG § 71 Abs. 1, AsylVfG § 56 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 61 Abs. 1 S. 1, Nds. SOG § 100 Abs. 1 S. 2, AllgZustVO-Kom § 2 Abs. 1, VwVfG § 3 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 62 Abs. 4
    Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde

  • rewis.io

    Ausländerrecht: Zuständige Ausländerbehörde für den Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausländerrecht: Zuständige Ausländerbehörde für den Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 4; FamFG § 417 Abs. 1
    Zuständigkeit der zuständigen Ausländerbehörde am Aufgriffsort sowohl für die Festhaltung und Ingewahrsamnahme des aufgegriffenen Ausländers als auch für den Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft nach § 417 Abs. 1 Familienverfahrensgesetz (FamFG)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit der Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an die örtliche Zuständigkeit haftantragstellender Behörden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 830
  • FGPrax 2010, 156
  • DÖV 2010, 704
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 16.02.1998 - 25 W 7870/97

    Stellung eines Haftantrages ; Zulässigkeit eines Antrages auf Anordnung von

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09
    Diese setzte Gefahr im Verzug voraus und war auf die Vornahme der unaufschiebbaren Maßnahmen beschränkt (KG FGPrax 1998, 157; OLG Karlsruhe FGPrax 2008, 228, 229; dazu Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl. § 417 Rdn. 3; Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, § 417 Rdn. 3).

    Es hätte aber nach bisheriger Rechtsprechung an der Kompetenz der Beteiligten zu 2 für die Beantragung der Abschiebungshaft gefehlt, weil nur der Antrag auf eine einstweilige, jedoch nicht der auf eine bis zur Abschiebung andauernde Haftanordnung als eine nach § 3 Abs. 4 Satz 1 VwVfG zulässige unaufschiebbare Maßnahme in Freiheitsentziehungssachen angesehen worden ist (so KG FGPrax 1998, 157, 158; anders jedoch Nummer 71.1.2.5 der von der Rechtsbeschwerde zitierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung vom 26. Oktober 2009 [Entwurf in BR-Drucks. 669/09; veröffentlicht in GMBl. 2009, 878], nach der die Eilzuständigkeit der Ausländerbehörde des Aufenthaltsorts in diesen Fällen auch die Beantragung der Haft zur Sicherung der Abschiebung einschließen soll).

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 14 Wx 10/08

    Ausländerrecht: Antragsbefugnis der örtlich unzuständigen Ausländerbehörde für

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09
    Das Vorliegen eines zulässigen Antrags ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BayObLGZ 1997, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2008, 228, 229; OLG Köln FGPrax 2009, 137, 138 - noch zu § 3 Satz 1 FEVG).

    Diese setzte Gefahr im Verzug voraus und war auf die Vornahme der unaufschiebbaren Maßnahmen beschränkt (KG FGPrax 1998, 157; OLG Karlsruhe FGPrax 2008, 228, 229; dazu Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl. § 417 Rdn. 3; Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, § 417 Rdn. 3).

  • KG, 25.08.2006 - 25 W 70/05

    Abschiebungshaft: Örtlich zuständige Ausländerbehörde für die Antragstellung

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09
    Die Aufenthaltsbeschränkungen bestimmen die örtlich zuständige Ausländerbehörde, weil davon auszugehen ist, dass der Ausländer an einem anderen (seinem tatsächlichen) Aufenthaltsort nicht bleiben kann (OVG Greifswald NVwZ-Beilage I 1999, 22, 23; OVG Koblenz, Beschl. v. 29. März 2006, 7 B 10291/06, Rz. 3 - juris; KG, Beschl. v. 25. August 2006, 25 W 70/05, Rz. 13, 14 - juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 3 Rdn. 28; Hailbronner, AufenthG, Stand: August 2008, § 71 Rdn. 5a e.E.; aA bei einem mehr als 6 Monate andauernden Aufenthalt an einem anderen Ort: Bonk/Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 3 Rdn. 24).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist, nachdem sich die Hauptsache durch die Abschiebung des Beteiligten zu 1 erledigt hat, nach § 70 Abs. 3 i.V.m. § 62 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Umdruck S. 4 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2006 - 7 B 10291/06

    Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09
    Die Aufenthaltsbeschränkungen bestimmen die örtlich zuständige Ausländerbehörde, weil davon auszugehen ist, dass der Ausländer an einem anderen (seinem tatsächlichen) Aufenthaltsort nicht bleiben kann (OVG Greifswald NVwZ-Beilage I 1999, 22, 23; OVG Koblenz, Beschl. v. 29. März 2006, 7 B 10291/06, Rz. 3 - juris; KG, Beschl. v. 25. August 2006, 25 W 70/05, Rz. 13, 14 - juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 3 Rdn. 28; Hailbronner, AufenthG, Stand: August 2008, § 71 Rdn. 5a e.E.; aA bei einem mehr als 6 Monate andauernden Aufenthalt an einem anderen Ort: Bonk/Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 3 Rdn. 24).
  • OLG Köln, 15.10.2008 - 16 Wx 215/08

    Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde für die Anordnung der Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09
    Das Vorliegen eines zulässigen Antrags ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BayObLGZ 1997, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2008, 228, 229; OLG Köln FGPrax 2009, 137, 138 - noch zu § 3 Satz 1 FEVG).
  • OLG Celle, 13.05.2008 - 22 W 18/08

    Fehlen der Eigenschaft als gesetzlicher Richter i.R.e. nicht zugelassenen

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09
    Im Land Niedersachsen ist nach § 100 Abs. 1 Satz 2 Nds. SOG die Ausländerbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk die zu schützenden Interessen durch den unrechtmäßigen Aufenthalt des Ausländers verletzt werden (vgl. OLGR Celle 2008, 587, 588).
  • BayObLG, 18.09.1998 - 3Z BR 231/98

    Zuständigkeit der Polizeien der Länder zur Beantragung von Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09
    Das gibt es in Haftsachen jedoch auch bei den Zuständigkeiten anderer Behörden; so sind beispielsweise nach § 71 Abs. 5 AufenthG sowohl die Polizeibehörden der Länder als auch die Ausländerbehörden für den Haftantrag zuständig (vgl. BayObLGZ 1998, 224, 225).
  • BayObLG, 07.02.1997 - 3Z BR 30/97

    Zulässigkeit des Haftantrags in Abschiebungssachen

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09
    Das Vorliegen eines zulässigen Antrags ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BayObLGZ 1997, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2008, 228, 229; OLG Köln FGPrax 2009, 137, 138 - noch zu § 3 Satz 1 FEVG).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Dasselbe gilt für die in dem Haftantrag zitierte Ausschreibung zur Festnahme (§ 50 Abs. 7 Satz 1 AufenthG), die nicht durch die Beteiligte zu 2, sondern durch die für den bisherigen Aufenthaltsort des Betroffenen örtlich zuständige Ausländerbehörde erfolgt war (zur Zuständigkeit der Ausländerbehörden: Senat, Beschl. v. 18. März 2010, V ZB 194/09, Rdn. 12 ff., juris).

    Dringende Verdachtsgründe für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Freiheitsentziehung sowie ein Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des Gerichts, die sich aus den Angaben der Beteiligten zu 2 in ihrem Haftantrag ergaben, hätten zwar eine einstweilige Anordnung nach § 427 Abs. 1 FamfG zugelassen, rechtfertigten aber nicht die Haftanordnung für drei Monate, die eine richterliche Gewissheit von dem Vorliegen der Haftgründe erfordert (vgl. Senat, Beschl. v. 18. März 2010, V ZB 194/09, Rdn. 24, juris).

  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 32/21

    Anordnung der Haft gemäß § 417 Abs. 1 FamFG auf Antrag der zuständigen

    Das Vorliegen eines zulässigen Antrags ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156 Rn. 11; vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511 Rn. 7; vom 28. April 2011 - V ZB 140/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 140/10

    Überprüfung des Vorliegens eines wirksamen Haftantrags von Amts wegen in jeder

    Das Vorliegen eines wirksamen Haftantrags ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156 Rn. 11).

    a) Zwar lässt sich aus § 62 Abs. 4 AufenthG in bestimmten Fällen eine Befugnis der für den Aufgriffsort zuständigen Ausländerbehörde ableiten, den Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft zu stellen (dazu näher Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, aaO, Rn. 21 ff.).

    Denn die für die Beantragung von Sicherungshaft örtlich zuständige Behörde wird nur dann durch die Polizeigesetze der Länder bestimmt, wenn für die Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen landesrechtlich nichts anderes angeordnet worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, aaO, Rn. 17; Beschluss vom 8. April 2010 - V ZB 51/10, Rn. 9, juris).

    Schließlich kann offen bleiben, ob die Städteregion Aachen wegen der Zuweisungsentscheidung aus dem Jahr 1994 und der damit verbundenen Aufenthaltsbeschränkung nach § 56 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156 Rn. 13; GK- AufenthG/Gutmann, aaO, Rn. 9.1) weiterhin örtlich zuständig war und ob die Beteiligte zu 2 für diese im Wege der Amtshilfe einen Haftantrag hätte stellen können (gegen eine solche Möglichkeit wohl OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. November 1998 - 20 W 442/98, juris, Rn. 27; offen gelassen von OLG Karlsruhe, FGPrax 2008, 228, 229).

  • BGH, 13.10.2011 - V ZB 13/11

    Abschiebungshaft: Für die Antragstellung zuständige Ausländerbehörde

    Das Vorliegen eines zulässigen Antrags ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156 Rn. 11 mwN).

    Grund hierfür ist, dass er wegen der Aufenthaltsbeschränkung an einem anderen Ort nicht bleiben kann (Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156 Rn. 13 f. mwN).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 239/10

    Ausländerrecht: Zuständigkeit der Bundespolizei für die Zurückschiebung

    Das Vorliegen eines wirksamen Haftantrags ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156 Rn. 11).
  • OLG Nürnberg, 19.07.2012 - 15 W 1110/12

    Unterbringung eines jugendlichen Straftäters nach dem

    a) Ein zulässiger Antrag des Leiters der Justizvollzugsanstalt S. auf Einleitung des Verfahrens nach dem Therapieunterbringungsgesetz liegt, was in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen und somit auch im Beschwerderechtszug zu prüfen ist (vgl. BGH FGPrax 2010, 156, Rdn. 11 nach juris; NVwZ 2010, 919, Rdn. 7 nach juris, jeweils m.w.N.; OLG München, StV 2012, 234), vor.
  • BGH, 25.08.2011 - V ZB 188/11

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerdeentscheidung bei Belehrung während der Anhörung

    Zudem bleibt diejenige Ausländerbehörde, die für den dem Asylbewerber zugewiesenen Aufenthaltsort zuständig ist, für diesen auch dann zuständig, wenn der Ausländer sich unerlaubt aus ihrem Bezirk entfernt, um sich einer angedrohten Abschiebung zu entziehen (Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156, 157 Rn. 13).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 188/11

    Notwendigkeit des Vorliegens des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft für die

    Zudem bleibt diejenige Ausländerbehörde, die für den dem Asylbewerber zugewiesenen Aufenthaltsort zuständig ist, für diesen auch dann zuständig, wenn der Ausländer sich unerlaubt aus ihrem Bezirk entfernt, um sich einer angedrohten Abschiebung zu entziehen (Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156, 157 Rn. 13).
  • BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10

    Widerspruch eines Asylantrages als Asylfolgeantrag zu einer Haftanordnung;

    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist Verfahrensvoraussetzung und in jeder Lage des Verfahrens und damit auch durch das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschl. v. 18. März 2010, V ZB 194/09, zur Veröffentlichung bestimmt; Senat, Beschl. v. 30. März 2010, V ZB 79/10, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11

    Berechnung der Dauer einer Freiheitsentziehung nach dem FamFG im Falle der

    Darüber hinaus ist jede Ausländerbehörde am Aufgriffsort grundsätzlich befugt, einen untergetauchten Ausländer nach § 62 Abs. 4 AufenthG festzuhalten und die Abschiebungshaft zu beantragen (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156, 157).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 122/11

    Aufrechterhaltung der Sicherungshaft gegen einen ohne Pass, Passersatzpapiere

  • BGH, 18.10.2011 - V ZB 188/11
  • LG Wuppertal, 04.10.2018 - 9 T 161/18

    Anordnung der Sicherungshaft zur Durchführung der Abschiebung eines Betroffenen

  • OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11

    Therapieunterbringung: Antragsbefugnis des Leiters einer JVA

  • LG Frankfurt/Oder, 18.03.2013 - 15 T 11/13

    Dublin II-Verordnung

  • LG Bochum, 04.12.2020 - 7 T 257/19
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