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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - I-3 Sa 1/10   

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OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - I-3 Sa 1/10 (https://dejure.org/2010,30525)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.05.2010 - I-3 Sa 1/10 (https://dejure.org/2010,30525)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - I-3 Sa 1/10 (https://dejure.org/2010,30525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 31 O 89/09
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - I-3 Sa 1/10

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 213
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 14.10.2002 - 1Z AR 140/02

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 3 Sa 1/10
    Bei einem Verweisungsbeschluss ist dies regelmäßig das Gericht, an das die erste bindende Verweisung erging (§ 3 Abs. 3 Satz 2 FamFG; BayObLG NJW 2003, 366; OLG Köln NJW-RR 2002, 426; Sternal in Keidel a.a.O., § 5 Rdz. 45).
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 3 Sa 1/10
    Die Erwägungen des LG Düsseldorf sind jedenfalls - wie bereits der 26. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 29. März 2010 ausgeführt hat - nicht derart fehlerhaft, dass der Beschluss trotz seiner Rechtskraft als unwirksam anzusehen wäre (vgl. BGH NJW 2001, 3631, 3632).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 3 Sa 1/10
    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (BGH NJW-RR 2002, 1498).
  • OLG Köln, 08.02.2001 - 5 W 19/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 3 Sa 1/10
    Bei einem Verweisungsbeschluss ist dies regelmäßig das Gericht, an das die erste bindende Verweisung erging (§ 3 Abs. 3 Satz 2 FamFG; BayObLG NJW 2003, 366; OLG Köln NJW-RR 2002, 426; Sternal in Keidel a.a.O., § 5 Rdz. 45).
  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 2 SAF 27/15

    Zulässigkeit der Verweisung einer Ehesache im

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses tritt selbst dann ein, wenn der Beschluss auf einem Rechtsirrtum beruht oder ansonsten inhaltlich fehlerhaft ist (vgl. BGH, MDR 2015, 908, bei juris Langtext Rn 9 m.w.N.; BGH, NJW 2006, 847f, bei juris Langtext Rn 12 m.w.N.; KG, FamRZ 2014, 787f, bei juris Langtext Rn 5 m.w.N.; Senat, FamRZ 2014, 411, bei juris Langtext Rn 19; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213 bei juris Langtext Rn 9; Bahrenfuss, in: ders., a.a.O., § 3 FamFG Rn 9).
  • OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Dabei kommt einem Verweisungsbeschluss grundsätzlich auch dann Bindungswirkung zu, wenn er sachlich unrichtig ist oder auf Verfahrensmängeln beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1354; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage 2017, § 5 Rn. 45; jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.06.2014 - 2 Wx 170/14

    Bindungswirkung einer Verweisung in Nachlasssachen durch das Amtsgericht

    Dabei kommt einem Verweisungsbeschluss grundsätzlich auch dann Bindungswirkung zu, wenn er sachlich unrichtig ist oder auf Verfahrensmängeln beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1354; Keidel/Sternal, a.a.O., § 5 Rdn. 45; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16

    Wirksamkeit der Verweisung eines Nachlassverfahrens durch das Amtsgericht

    Dabei kommt einem Verweisungsbeschluss grundsätzlich auch dann Bindungswirkung zu, wenn er sachlich unrichtig ist oder auf Verfahrensmängeln beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1354; Keidel/Sternal, a.a.O., § 5 Rdn. 45; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 21.03.2016 - 2 Wx 76/16

    Bindungswirkung einer Verweisung durch das AG Schöneberg als Nachlassgericht

    Dabei kommt einem Verweisungsbeschluss grundsätzlich auch dann Bindungswirkung zu, wenn er sachlich unrichtig ist oder auf Verfahrensmängeln beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1354; Keidel/Sternal, a.a.O., § 5 Rdn. 45; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17

    Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei Einreichung eines

    (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1354; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 5 Rn. 45; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2011 - 3 Sa 1/11

    Fortwirkung der gerichtlichen Zuständigkeit nach der Konzentrationsverordnung im

    Die Zuständigkeit des Landgerichts Krefeld für das Statusverfahren "v." ist zwar - wie von ihm anerkannt - aufgrund der bindenden, weil nicht willkürlichen (vgl. Senat, FG-Prax 2010, 213) Verweisung durch Beschluss vom 27. April 2010 zunächst begründet worden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.2010 - I-15 W 367/09   

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https://dejure.org/2010,30036
OLG Hamm, 16.03.2010 - I-15 W 367/09 (https://dejure.org/2010,30036)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2010 - I-15 W 367/09 (https://dejure.org/2010,30036)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2010 - I-15 W 367/09 (https://dejure.org/2010,30036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    Grundlage der Regelung des § 62 FamFG ist die Rechtsprechung des BVerfG, das in Abkehr von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache eine Beschwerdeeinlegung nicht mehr als zulässig angesehen hatte ( vgl. BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829; 109, 108 = NJW 1990, 1418 [BGH 19.10.1989 - V ZB 13/89] ; NJW 1984, 54 [BGH 05.05.1983 - V BLw 1/82] ), aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes ( Art. 19 Abs. 4 GG ) abgeleitet hat, dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ein trotz Eintritt der Erledigung der Maßnahme fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme bejaht werden muss.

    Aus gutem Grund hat es deshalb der BGH ( BGHZ 109, 108 = NJW 1990, 1418) unter Geltung des FGG abgelehnt, die "Signalwirkung" einer solchen Entscheidung für etwaige künftige selbständige Folgeverfahren als hinreichende Grundlage eines fortbestehenden Rechtsschutzinteresses anzuerkennen.

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    In der Entwicklung seiner Rechtsprechung hat das BVerfG dies zunächst in Fällen angenommen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der nach der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann ( NJW 1997, 2146; NJW 1999, 273 [BVerfG 15.07.1998 - 2 BvR 446/98] - betr. eine Durchsuchung nach § 304 StPO ; NJW 1998, 2432 [BVerfG 10.05.1998 - 2 BvR 978/97] - betr. eine vorläufige Unterbringungsgenehmigung nach § 70 h FGG ).
  • OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren der gerichtlichen Bestellung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    Eine die Beschwerdebefugnis im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG begründende Rechtsbeeinträchtigung liegt - entsprechend der zur sachgleichen Vorschrift des § 20 Abs. 1 FGG entwickelten gefestigten Rechtsprechung - vor, wenn die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt, mindert oder gefährdet, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert oder ihm eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält (vgl. BayObLG MDR 2001, 94 [BayObLG 07.09.2000 - 3 Z BR 210/00] ; OLG Dresden NJW-RR 1998, 830).
  • BGH, 05.05.1983 - V BLw 1/82

    Grundstückskaufvertrag - Genehmigungsbehörde - Landwirtschaftsgericht -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    Grundlage der Regelung des § 62 FamFG ist die Rechtsprechung des BVerfG, das in Abkehr von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache eine Beschwerdeeinlegung nicht mehr als zulässig angesehen hatte ( vgl. BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829; 109, 108 = NJW 1990, 1418 [BGH 19.10.1989 - V ZB 13/89] ; NJW 1984, 54 [BGH 05.05.1983 - V BLw 1/82] ), aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes ( Art. 19 Abs. 4 GG ) abgeleitet hat, dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ein trotz Eintritt der Erledigung der Maßnahme fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme bejaht werden muss.
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    Grundlage der Regelung des § 62 FamFG ist die Rechtsprechung des BVerfG, das in Abkehr von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache eine Beschwerdeeinlegung nicht mehr als zulässig angesehen hatte ( vgl. BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829; 109, 108 = NJW 1990, 1418 [BGH 19.10.1989 - V ZB 13/89] ; NJW 1984, 54 [BGH 05.05.1983 - V BLw 1/82] ), aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes ( Art. 19 Abs. 4 GG ) abgeleitet hat, dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ein trotz Eintritt der Erledigung der Maßnahme fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme bejaht werden muss.
  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 210/00

    Beschwerde des Betreuten gegen die Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    Eine die Beschwerdebefugnis im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG begründende Rechtsbeeinträchtigung liegt - entsprechend der zur sachgleichen Vorschrift des § 20 Abs. 1 FGG entwickelten gefestigten Rechtsprechung - vor, wenn die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt, mindert oder gefährdet, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert oder ihm eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält (vgl. BayObLG MDR 2001, 94 [BayObLG 07.09.2000 - 3 Z BR 210/00] ; OLG Dresden NJW-RR 1998, 830).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    In einer weiteren Senatsentscheidung vom 5.12.2001 hat das BVerfG ( BVerfGE 104, 220 = NJW 2002, 2456) das aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete Rechtsschutzbedürfnis für eine feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der erledigten Maßnahme immer dann zwingend bejaht, wenn eine Maßnahme zu einem tief greifenden Grundrechtseingriff führt.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    In der Entwicklung seiner Rechtsprechung hat das BVerfG dies zunächst in Fällen angenommen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der nach der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann ( NJW 1997, 2146; NJW 1999, 273 [BVerfG 15.07.1998 - 2 BvR 446/98] - betr. eine Durchsuchung nach § 304 StPO ; NJW 1998, 2432 [BVerfG 10.05.1998 - 2 BvR 978/97] - betr. eine vorläufige Unterbringungsgenehmigung nach § 70 h FGG ).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2013 - 17 UF 121/13

    Beschwerde in Familiensachen: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Ein solches Interesse geht über die Beeinträchtigung in eigenen Rechten nach § 59 Abs. 1 FamFG hinaus (OLG Hamm, FGPrax 2010, 213; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 2. Aufl. § 62 Rn. 7).

    Hat sich die angefochtene Entscheidung erledigt, ohne dass ein besonderes Interesse nach § 62 Abs. 2 FamFG vorliegt, ist die Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zu verwerfen (OLG Hamm, FGPrax 2010, 213; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 2. Aufl. § 62 Rn. 12; Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, § 62 FamFG Rn. 4).

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17

    Zulässigkeit der Beschwerde der Aktionäre einer Aktiengesellschaft gegen die

    Wird dagegen ein Antrag abgelehnt und damit dem Antragsteller eine angestrebte Verbesserung einer Rechtsstellung versagt, kommt es allein durch die Ablehnung des Antrages nicht zu einem Eingriff in eine Grundrechtsposition und ein aus verfassungsrechtlichen Erwägungen schützenswertes Rehabilitierungssinteresse des Antragstellers besteht nicht (vgl. auch OLG Hamm, FGPrax 2010, 213 und Keidel/Budde, FamFG, 19. Aufl., § 62, 14 + 20; Müko/Fischer, FamFG, 2. Aufll § 62, 27).
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