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   BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10   

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https://dejure.org/2010,1854
BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10 (https://dejure.org/2010,1854)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - V ZB 3/10 (https://dejure.org/2010,1854)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 (https://dejure.org/2010,1854)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 37 Abs 2 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 420 Abs 1 FamFG, § 62 Abs 2 AufenthG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen; Anforderungen an die Anhörung durch den Haftrichter bei Anordnung der Abschiebehaft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur erneuten Anhörung eines Betroffenen bei vorliegen von neuen Erkenntnissen nach der Haftanordnung; Inhaltliche Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Anhörung eines Betroffenen gem. § 420 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, FamFG § ... 68 Abs. 3, FamFG § 420 Abs. 1 S. 1, GG Art. 104 Abs. 1 S. 1, GG Art. 104 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, AufenthG § 58 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 14 Abs. 1, FamFG § 26, AufenthV § 3 Abs. 3 Nr. 5, AufenthV § 18 S. 1, SDÜ Art. 21 Abs. 2, VO 562/2006/EG Art. 5 Abs. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 3, FamFG § 37 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1, FamFG § 417 Abs. 2 S. 3, FamFG § 26, FamFG § 420 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Zurückschiebungshaft, Zurückschiebung, Italien, Anhörung, unerlaubte Einreise, Haftgründe, vollziehbar ausreisepflichtig, Pass, Drittstaatsangehörige, Visum, Entziehungsabsicht, Hinweispflicht, Verhältnismäßigkeit, Ausländerakte, ...

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen; Anforderungen an die Anhörung durch den Haftrichter bei Anordnung der Abschiebehaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen; Anforderungen an die Anhörung durch den Haftrichter bei Anordnung der Abschiebehaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur erneuten Anhörung eines Betroffenen bei vorliegen von neuen Erkenntnissen nach der Haftanordnung; Inhaltliche Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Anhörung eines Betroffenen gem. § 420 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neue Gesichtspunkte nach Haftanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1076
  • NVwZ 2011, 317
  • FGPrax 2010, 261
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung in erster Instanz stattgefunden hat und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 8, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13 und vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6 f.).

    (b) Nicht jeder Verfahrensfehler führt aber dazu, dass die durchgeführte Anhörung gewissermaßen als "Nichtanhörung" anzusehen ist (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 22).

  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Anders als in der Senatsentscheidung vom 17. Juni 2010 (V ZB 3/10, Rn. 14 ff., juris) liegen nicht im Ansatz Anhaltspunkte dafür vor, dass der Betroffene im Besitz eines zum Aufenthalt im Schengengebiet berechtigenden Dokuments gewesen sein könnte.
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 Rn. 8, FGPrax 2010, 261; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 Rn. 13, BGHZ 184, 323; Beschluss vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse von einer erneuten Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, Rn. 8, juris; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 155).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15

    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur

    Von der in Abschiebungshaftsachen in der Regel erforderlichen Beiziehung der Ausländerakte durch das Gericht (BVerfGK 15, 139, 151) kann nur dann abgesehen werden, wenn sich der festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen der Akte vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 27; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 21).

    Von einer Anhörung darf das Beschwerdegericht nicht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG absehen, wenn sich nach dem Erlass der Haftanordnung neue rechtlich erhebliche Gesichtspunkt ergeben (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 81).

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 138/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens gegenüber dem

    Dies gilt grundsätzlich auch für die Anhörungspflicht nach § 278 Abs. 1 FamFG (vgl. auch - für den Fall der persönlichen Anhörung nach § 420 FamFG - BGH Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 - juris Tz. 9, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 - FGPrax 2010, 154 und vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10 - FGPrax 2010, 163).

    Besondere sonstige Umstände, die eine erneute Anhörung der Betroffenen geboten hätten (vgl. etwa BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 - juris Tz. 9), sind nicht ersichtlich.

  • BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19
    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist aber zwingend, wenn das Beschwerdevorbringen eine weitere Sachaufklärung erwarten lässt (BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 7), sich nach Erlass der Haftanordnung neue tatsächliche Gesichtspunkte ergeben haben oder sich das Beschwerdegericht auf Tatsachen stützen will, zu denen der Betroffene noch nicht gehört worden ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, NVwZ 2011, 317 Rn. 8 f. [Freiheitsentziehungsrecht], vom 23. November 2016 - XII ZB 458/16, NJW 2017, 668 Rn. 7 und vom 23. Juni 2021 - XII ZB 42/21, MDR 2021, 1023 Rn. 5 [beide Betreuungsrecht]).
  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist nach § 68 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GG auch im Beschwerdeverfahren grundsätzlich zwingend vorgeschrieben; das Beschwerdegericht darf von ihr nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261; Beschluss vom 17. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 f.).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Von dieser Regel kann nur dann abgesehen werden, wenn sich der festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen der Akte vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, juris Rn. 26; Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 27; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 21).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11

    Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung

    Hiervon darf das Beschwerdegericht nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung in erster Instanz stattgefunden hat und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 8 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 Rn. 13).
  • BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11

    Abschiebungsverfahren: Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht und die

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 230/10

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Anforderungen an einen der Rechtsbeschwerde

  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 993/15

    Unzulässigkeit zweier Verfassungsbeschwerden bezogen auf die Nichtaushändigung

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 16/11

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen eine

  • VGH Bayern, 11.08.2014 - 15 CS 14.740

    Antrag des Mieters auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 48/12

    Abschiebungshaftssache: Anforderungen an die persönliche Anhörung des Betroffenen

  • BGH, 02.05.2012 - V ZB 79/12

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung ohne vorherige

  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 58/13

    Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit der Anordnung der Abschiebungshaft

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 176/10

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft gegenüber einem afghanischen

  • BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 58/19

    Heilung entsprechender Mängel eines Abschiebungshaftantrags; Notwendige

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 15 ZB 14.1067

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage von Mietern gegen

  • OLG Naumburg, 05.08.2010 - 8 WF 196/10

    Unterbringung Minderjähriger: Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2802
BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09 (https://dejure.org/2010,2802)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2010 - V ZB 205/09 (https://dejure.org/2010,2802)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09 (https://dejure.org/2010,2802)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 4 AufenthG, § 26 FamFG, § 62 FamFG
    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das Beschwerdegericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung des § 62 Abs. 2 S. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) hinsichtlich der Aufrechterhaltung einer Haft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs eines Abschiebeverfahrens

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, GG Art. 103 Abs. 1, FamFG § 426 Abs. 1 S. 1, GG Art. 2 Abs. 2, FamFG § 26
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Rechtsbeschwerde, Verfahrensfehler, Heilung, Passbeschaffung, Indien, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot, Drei-Monats-Frist, Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das Beschwerdegericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de

    Prüfung des § 62 Abs. 2 S. 4 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) hinsichtlich der Aufrechterhaltung einer Haft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs eines Abschiebeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Rechtsbeschwerde gegen Anordnung von Abschiebehaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 261 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Vor der Zurückweisung einer Beschwerde, die sich gegen eine Sicherungshaftanordnung richtet, müssen deshalb die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG aF (heute § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG) unter Berücksichtigung des im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung erkennbaren Verlaufs des Abschiebungsverfahrens erneut geprüft werden (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris Rn. 13).

    Erscheint eine Abschiebung aus Gründen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, nicht mehr innerhalb von drei Monaten (gerechnet ab Anordnung der Sicherungshaft) möglich, darf die Haft nicht aufrechterhalten werden (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris Rn. 13).

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    a) Für die Anordnung von Sicherungshaft ist nur Raum, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder eine zuverlässige Prognose zunächst nicht getroffen werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660 Rn. 22 f.; Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 9, juris).

    Auch ist das Beschwerdegericht - obwohl zwischen der Haftanordnung und der Beschwerdeentscheidung fast fünf Wochen lagen - seiner Verpflichtung nicht nachgekommen zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG unter Berücksichtigung des im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung erkennbaren Verlaufs des Abschiebungsverfahrens weiterhin gegeben waren, ob also eine Abschiebung noch innerhalb von drei Monaten (gerechnet ab Anordnung der Sicherungshaft) möglich erschien (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 13, juris).

  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    a) Das aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195) ist auch schon während des Laufs der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu beachten; es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris; Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, juris).

    Erschien eine Abschiebung aus Gründen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr innerhalb von drei Monaten (gerechnet ab Anordnung der Sicherungshaft) möglich, hätte die Haft nicht aufrechterhalten werden dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    d) Weder das Amtsgericht noch das Beschwerdegericht haben sich mit der hiervon zu trennenden Frage befasst, ob der Beteiligte zu 2 die Beschaffung der Ersatzpapiere für den Betroffenen mit der gebotenen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris Rn. 16 f.) Beschleunigung betrieb.
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Das Beschwerdegericht darf die Sicherungshaft deshalb nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt, und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, juris).

    Auch das Beschwerdegericht hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 13, juris).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Es hat damit die Prognoseentscheidung, bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der amtsgerichtlichen Haftanordnung, nachgeholt und damit den Fehler des Amtsgerichts geheilt (vgl. Senat, Beschl. v. 10. Juni 2010, V ZB 205/09, Umdruck S. 5).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10

    Abschiebung eines libanesischen Staatsbürgen auf Grund der bestandskräftigen

    Es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/98, BGHZ 133, 235, 239 und vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris).

    Das Beschwerdegericht darf die Sicherungshaft deshalb nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris).

  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

    Das Beschwerdegericht darf die Sicherungshaft deshalb nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09 Rn. 16, juris).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13

    Abschiebungshaftsache: Beachtung des Beschleunigungsgebots nach Ablehnung des

    Er ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239 und vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, juris).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen kann bei

    Ein Verstoß kann vorliegen, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10 Rn. 18, juris), und führt dazu, dass die Haft aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht mehr weiter aufrechterhalten werden darf (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09 Rn. 16 mwN, juris; HK-AuslR/Keßler, § 62 AufenthG Rn. 21).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 79/10

    Verletzung von eigenen Rechten im Hinblick auf eine Haftanordnung aufgrund

  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/19

    Abschiebungshaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; Verletzung des

  • LG Landshut, 21.09.2011 - 62 T 2263/11

    Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Haft zur Sicherung der

  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 113/19
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 9/19

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung gegen den

  • BGH, 11.07.2019 - V ZB 74/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 35/20

    Abschiebung: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag bei Abschiebung eines

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 7/19

    Gelingensprognose im Abschiebungshaftverfahren: Erwartbarkeit der Beseitigung

  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 17/20

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Abschiebehaft; hinreichende Angaben zum

  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 79/20

    Anordnung und Vollzug der Haft eines Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 85/20

    Rechtmäßige Anordnung von Haft zur Sicherung einer Abschiebung

  • LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16

    Anordnung von Sicherungshaft für die Dauer von 3 Monaten

  • AG Dortmund, 15.12.2017 - 810 XIV (B) 87/17
  • AG Paderborn, 11.12.2017 - 11 XIV (B) 243/17

    Aufhebung der Sicherungshaft, Drogenabhängigkeit

  • LG Münster, 07.09.2016 - 5 T 377/16

    Abschiebungshaft, Haftantrag, Haftdauer, Feststellungsantrag, Rechtswidrigkeit,

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