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   OLG Köln, 15.07.2010 - I-2 Wx 101/10   

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https://dejure.org/2010,6886
OLG Köln, 15.07.2010 - I-2 Wx 101/10 (https://dejure.org/2010,6886)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2010 - I-2 Wx 101/10 (https://dejure.org/2010,6886)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - I-2 Wx 101/10 (https://dejure.org/2010,6886)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach dem FamFG

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach dem FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 267
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 WF 40/10

    Umgangsregelung: Vollstreckung aus einem Alttitel bei Androhung von Zwangsgeld

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10
    Dass allein hieraus aber noch nicht auf die Unselbständigkeit des Verfahrens geschlossen werden kann, folgt aus dem Vergleich mit dem Vollstreckungsverfahren, welches gleichfalls stets eine andere Entscheidung, nämlich die des Erkenntnisverfahrens, als Grundlage voraussetzt, dennoch aber allgemein als selbständiges Verfahren im Sinne des § 111 Abs. 2 FGG-RG angesehen wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2010 - 13 WF 326/10; OLG Hamm, FGPrax 2010, 166; OLG Karlsruhe, FGPrax 2010, 167; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 16 WF 41/10).
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 13 WF 55/10

    Vollstreckung von Umgangsregelungen in Übergangsfällen; Kostenentscheidung ein

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10
    Dass allein hieraus aber noch nicht auf die Unselbständigkeit des Verfahrens geschlossen werden kann, folgt aus dem Vergleich mit dem Vollstreckungsverfahren, welches gleichfalls stets eine andere Entscheidung, nämlich die des Erkenntnisverfahrens, als Grundlage voraussetzt, dennoch aber allgemein als selbständiges Verfahren im Sinne des § 111 Abs. 2 FGG-RG angesehen wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2010 - 13 WF 326/10; OLG Hamm, FGPrax 2010, 166; OLG Karlsruhe, FGPrax 2010, 167; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 16 WF 41/10).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 16 WF 41/10

    Zwangs- bzw. Ordnungsmittel: Vollstreckung einer nach altem Recht ergangenen

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10
    Dass allein hieraus aber noch nicht auf die Unselbständigkeit des Verfahrens geschlossen werden kann, folgt aus dem Vergleich mit dem Vollstreckungsverfahren, welches gleichfalls stets eine andere Entscheidung, nämlich die des Erkenntnisverfahrens, als Grundlage voraussetzt, dennoch aber allgemein als selbständiges Verfahren im Sinne des § 111 Abs. 2 FGG-RG angesehen wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2010 - 13 WF 326/10; OLG Hamm, FGPrax 2010, 166; OLG Karlsruhe, FGPrax 2010, 167; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 16 WF 41/10).
  • OLG Koblenz, 10.06.2010 - 13 WF 326/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung eines Umgangsbeschlusses in

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10
    Dass allein hieraus aber noch nicht auf die Unselbständigkeit des Verfahrens geschlossen werden kann, folgt aus dem Vergleich mit dem Vollstreckungsverfahren, welches gleichfalls stets eine andere Entscheidung, nämlich die des Erkenntnisverfahrens, als Grundlage voraussetzt, dennoch aber allgemein als selbständiges Verfahren im Sinne des § 111 Abs. 2 FGG-RG angesehen wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2010 - 13 WF 326/10; OLG Hamm, FGPrax 2010, 166; OLG Karlsruhe, FGPrax 2010, 167; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 16 WF 41/10).
  • BGH, 10.12.2003 - XII ZB 251/03

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde wegen der Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10
    Allerdings soll sich nach der zitierten Rechtsprechung lediglich die Statthaftigkeit der Rechtsmittel nach §§ 567 ff. ZPO gerichtet haben, während auf Form und Frist der Einlegung des Rechtsmittels ebenso wie auf die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts weiterhin die Vorschriften des FGG Anwendung finden sollten (vgl. BGH NJW-RR 2004, 726; BayObLG und KG, jeweils a.a.O. Senat, FG Prax 2007, 215).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10
    Denn die sofortige Beschwerde ist jedenfalls unbegründet, so dass ihre Zulässigkeit hier ausnahmsweise offen bleiben kann (vgl. dazu BGH NJW-RR 2006, 1346; Senat, NJW 1974, 1515; Bahrenfuss/Joachim; a.a.O., § 68 Rn. 7; Keidel/Sternal, a.a.O., § 68 Rn. 84).
  • OLG Rostock, 21.04.2006 - 8 W 17/06

    Erforderliche "Aktivitäten" des Rechtsanwalts für Entstehen der Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10
    Dies reicht aus, die Gebühr entstehen zu lassen (vgl. OLG Rostock, MDR 2006, 1194).
  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10
    Von der mit § 85 FamFG gleich lautenden Verweisung in § 13a Abs. 3, 2. Halbsatz FGG wurde nach der Rspr. und der überwiegenden Meinung in der Literatur auch die Weiterverweisung auf die Vorschriften der sofortigen Beschwerde nach §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 ff. ZPO umfasst (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1726; KG FGPrax 2003, 252; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl. 2003, § 13a Rn. 68; Bassenge/Herbst/Roth, FGG, 10. Aufl. 2005, § 13a Rn. 26; a.A. Jansen, FGG, 3. Aufl. 2006, § 13a Rn. 58 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 2 OA 302/09

    Beschwerderücknahme; Erinnerung; Kenntnis; Kostenfestsetzung; Notwendigkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10
    Eine derartige Prüfung, ob im Hinblick auf die Beschwerdebegründung noch eine Erwiderung, ein Antrag auf Beschwerdezurückweisung oder der Vortrag weiteren Sachverhalts notwendig ist, ist auch zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig (vgl. OVG Lüneburg, JurBüro 2010, 91; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, VV-RVG 3500 Rdnr. 2f.).
  • BGH, 22.10.2013 - II ZB 4/13

    Zugelassene Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der

    Das Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO i.V.m. § 85 FamFG bzw. § 13a Abs. 3 FGG ist ein selbständiges Verfahren (Art. 111 Abs. 2 FGG-RG) und das anwendbare Verfahrensrecht richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt der Einleitung des vorangegangenen Hauptsacheverfahrens, sondern der Einleitung des Kostenfestsetzungsverfahrens selbst (OLG Köln, FGPrax 2010, 267; Keidel/Engelhardt, FamFG, 17. Aufl., Art. 111 FGG-RG Rn. 3; Bumiller/Harders, FamFG, 10. Aufl., Art. 111 FGG-RG Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2015 - 20 W 5/14

    Beschwerde im Spruchverfahren: Höhe und Bemessung des Beschwerdewerts;

    Ist eine Beschwerde jedenfalls unbegründet, hat ihre Zurückweisung keine weitergehenden Folgen als ihre Verwerfung und stehen auch im Übrigen Interessen der Parteien - des Beschwerdeführers oder des Beschwerdegegners - nicht entgegen, kann unabhängig von der Zulässigkeit der Beschwerde eine Sachentscheidung über sie ergehen (BGH, NJW-RR 2006, 1346 - Tz. 4; s. ferner etwa OLG Köln, NJW 1974, 1515; OLG Köln, FGPrax 2010, 267 - Tz. 13 [juris]; Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., § 68 Rn. 17; Abramenko, in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 68 Rn. 16; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 68 Rn. 63; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 35. Aufl., § 572 Rn. 13; Jänich, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 572 Rn. 44 f.; Lipp, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 572 Rn. 19; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 572 Rn. 20).
  • OLG Köln, 19.01.2011 - 2 Wx 6/11

    Anwaltsgebühren im Erbscheinverfahren

    Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist innerhalb des Oberlandesgerichtes nach §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3 Satz 1 und 568 Satz 1 ZPO grundsätzlich der Einzelrichter des Senats zuständig, da die angefochtene Entscheidung von dem Rechtspfleger erlassen worden ist (vgl. auch Senat, FGPrax 2010, 267).
  • OLG Nürnberg, 03.11.2011 - 14 W 1974/11

    Kostenfestsetzung: Notwendigkeit von Anwaltskosten im Nachlassbeschwerdeverfahren

    Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 567 ff. ZPO, weshalb über die sofortige Beschwerde gemäß § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter des Senats entscheidet (vgl. OLG Köln, FGPrax 2010, 267, 268).
  • OLG Köln, 14.06.2011 - 2 Wx 90/11

    Erstattung von Gebühren nach dem RVG zu Gunsten einer sich selbst vertretenden

    Das Beschwerdeverfahren richtet sich auch im Übrigen nach den Vorschriften der §§ 567 ff. ZPO, weshalb über die sofortige Beschwerde die Einzelrichterin des Senats entscheidet (OLG Köln, FGPrax 2010, 267, 268).
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