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   OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10   

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https://dejure.org/2010,7606
OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10 (https://dejure.org/2010,7606)
OLG München, Entscheidung vom 01.07.2010 - 31 Wx 61/10 (https://dejure.org/2010,7606)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 31 Wx 61/10 (https://dejure.org/2010,7606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Handelsregisterverfahren auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die GmbH-Gesellschafterliste: Rechtswidrigkeitsfeststellung für eine Antragsablehnung im Beschwerdeverfahren

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 62 Abs. 1
    Höchstpersönlicher Charakter der Feststellungsinteresses nach § 62 Abs. 1 FamFG; abstrakte Gefahr einer Rechtsverletzung nicht ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Erledigung einer gerichtlichen Entscheidung; Begriff der Wiederholungsgefahr i.S. von § 62 Abs. 2 Nr. 2 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62 Abs. 1; FamFG § 62 Abs. 2
    Feststellung der Erledigung einer gerichtlichen Entscheidung; Begriff der Wiederholungsgefahr i.S. von § 62 Abs. 2 Nr. 2 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gesellschafterliste: Eintragung eines Widerspruchs bei drohender Gefahr eines gutgläubigen Erwerb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1671
  • FGPrax 2010, 269
  • NZG 2010, 1079
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10
    Die Formulierung lehnt sich an die Entscheidung des BVerfG vom 5.12.2002 (NJW 2002, 2456) an und ist so weit gefasst, dass die Regelbeispiele die aus Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitenden Fälle abdecken, so dass daneben weitere Konstellationen, in denen aufgrund der allgemeinen Vorschrift des Abs. 1 ein Feststellungsantrag zugelassen werden muss, kaum denkbar sind (Keidel/Budde aaO Rn. 13).

    Die von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts festgestellten Fälle betrafen nämlich tief greifende Grundrechtseingriffe, worunter vornehmlich solche fallen, die schon das Grundgesetz - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - unter Richtervorbehalt gestellt hat (BVerfG NJW 2002, 2456; 1997, 2163).

  • OLG München, 08.09.2009 - 31 Wx 82/09

    GmbH: Zurückweisung einer Gesellschafterliste durch das Registergericht

    Auszug aus OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10
    Das Kenntlichmachen der Verfügungsbeschränkung könne entweder durch Einreichen einer Gesellschafterliste, die neben den alten Gesellschaftern einen auf die Verfügungsbeschränkung hinweisenden Vermerk enthält, wobei nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung dann die den Erwerber ausweisende Liste eingereicht wird ("Zwei-Listen-Modell", - ablehnend OLG München vom 8.9.2009, 31 Wx 82/09 = GmbHR 2009, 1211) oder durch Widerspruch zur Gesellschafterliste erfolgen ("Widerspruchslösung", vgl. LG Köln vom 16.6.2009, 88 T 13/09 = GmbHR 2009, 1215).
  • LG Köln, 16.06.2009 - 88 T 13/09

    Erwerb eines GmbH-Geschäftsanteils vom Nichtberechtigten; Zuordnung des

    Auszug aus OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10
    Das Kenntlichmachen der Verfügungsbeschränkung könne entweder durch Einreichen einer Gesellschafterliste, die neben den alten Gesellschaftern einen auf die Verfügungsbeschränkung hinweisenden Vermerk enthält, wobei nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung dann die den Erwerber ausweisende Liste eingereicht wird ("Zwei-Listen-Modell", - ablehnend OLG München vom 8.9.2009, 31 Wx 82/09 = GmbHR 2009, 1211) oder durch Widerspruch zur Gesellschafterliste erfolgen ("Widerspruchslösung", vgl. LG Köln vom 16.6.2009, 88 T 13/09 = GmbHR 2009, 1215).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10
    Die von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts festgestellten Fälle betrafen nämlich tief greifende Grundrechtseingriffe, worunter vornehmlich solche fallen, die schon das Grundgesetz - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - unter Richtervorbehalt gestellt hat (BVerfG NJW 2002, 2456; 1997, 2163).
  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

    Aus der Bindung an die Person des Beschwerdeführers und an den Eingriff in dessen Rechte folgt der höchstpersönliche Charakter des nach § 62 Abs. 2 FamFG erforderlichen Feststellungsinteresses, in den der Erbe nicht kraft Erbrechts eintreten kann (vgl. BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 10; OLG München FGPrax 2010, 269).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Das Rehabilitierungsinteresse ist eine höchstpersönliche (Verfahrens-) Rechtsposition, in die der Erbe nicht kraft Erbrechts eintritt (KG, FGPrax 2009, 264, 265; OLG München, FGPrax 2010, 269).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    aa) Gegenstand der richterlichen Feststellung nach § 62 Abs. 1 FamFG ist zwar nicht die Rechtswidrigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (hier der Haftanordnung), sondern nur eine daraus folgende Verletzung des Beschwerdeführers in seinen Rechten (vgl. OLG München, FGPrax 2010, 269; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl.; § 62 Rn. 11 f.).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der

    Daran fehlt es aber, wenn nur ein Interesse an der abstrakten Klärung einer Rechtsfrage für die künftige Rechtspraxis einer Behörde angestrebt wird (vgl. für einen Notar OLG München, FGPrax 2010, 269; Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 62 Rn. 21).
  • OLG München, 18.05.2015 - 34 Wx 116/15

    Erledigung, Grundbuch, Oberbürgermeister

    Wegen des höchstpersönlichen Charakters des geforderten Feststellungsinteresses reicht es aus, für die anzustellende Prognose allein auf die von der vorliegenden Zwischenverfügung konkret betroffenen Beteiligten abzustellen (OLG München FGPrax 2010, 269; OLG Düsseldorf Rpfleger 2010, 261).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung in Registersachen

    Daran fehlt es aber, wenn nur ein Interesse an der abstrakten Klärung einer Rechtsfrage für die künftige Rechtspraxis einer Behörde angestrebt wird (BGH FGPrax 2016, 34; BGH FGPrax 2017, 231); gleiches gilt auch für einen Notar (OLG München FGPrax 2010, 269; Keidel/Budde, a.a.O., RdNr. 21).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2023 - 25 T 280/21
    Aus der Bindung an die Person des Beschwerdeführers und an den Eingriff in dessen Rechte folgt der höchstpersönliche Charakter des nach § 62 Abs. 2 FamFG erforderlichen Feststellungsinteresses, in den der Erbe nicht kraft Erbrechts eintreten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - XII ZB 404/12, NJW-RR 2013, 195, Rn. 8 unter Verweis auf BGH, FamRZ 2012, 211; OLG München, FGPrax 2010, 269).
  • KG, 07.06.2021 - 22 W 1048/20

    Handelsregisterverfahren: Erledigung des Verfahrens auf Eintragung des

    Allein die Verfahrenspraxis des Registergerichts ist im Hinblick auf den höchstpersönlichen Charakter des Feststellungsinteresses für die Bejahung einer Wiederholungsgefahr teilweise als nicht ausreichend angesehen worden (OLG München, Beschluss vom 01. Juli 2010 - 31 Wx 061/10 -, juris Rn. 11), nach anderer Ansicht - allerdings ohne nähere Begründung - genügte dies (OLG Hamm, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 15 W 322/09 -, juris Rn. 2).
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