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   OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10   

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https://dejure.org/2010,6393
OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10 (https://dejure.org/2010,6393)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.09.2010 - 3 W 128/10 (https://dejure.org/2010,6393)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. September 2010 - 3 W 128/10 (https://dejure.org/2010,6393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 47 Abs 2 GBO, § 899a BGB
    Grundbuchverfahren: Bewilligungsbefugnis im Grundbuch eingetragener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Verfügung über einen Gesellschaftsanteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Bewilligungbefugnis von BGB-Gesellschaftern zur Verfügung über Gesellschaftsanteile gegenüber dem Grundbuchamt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 47 Abs. 2; BGB § 899a
    Anforderungen an den Nachweis der Bewilligung einer BGB -Gesellschaft gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 207
  • FGPrax 2010, 286
  • FGPrax 2011, 286
  • Rpfleger 2011, 81
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 20.10.2009 - 3 W 116/09

    Grundbuchberichtigung: Erforderlichkeit einer eidesstattlichen Versicherung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10
    Der Senat hält an seiner Rechtsansicht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2009, 3 W 116/09, NJW 2010, 384) fest, dass §§ 899a BGB, § 47 Abs. 2 GBO einen Vermutungstatbestand begründen, der im Regelfall zum Nachweis der Bewilligungsbefugnis der im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei einer Verfügung über einen Gesellschaftsanteil gegenüber dem Grundbuchamt ausreicht.

    8 a) Der Senat hält an seiner Rechtsansicht (vgl. Senat, NJW 2010, 384) fest, dass §§ 899a BGB, § 47 Abs. 2 GBO einen Vermutungstatbestand begründen, der zum Nachweis der Bewilligungsbefugnis der eingetragenen Gesellschafter bei einer Verfügung über einen Gesellschaftsanteil gegenüber dem Grundbuchamt führt (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2009, 20 W 70/09, juris; vgl. auch Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI 2010, 145 m.w.N.; a.A. Bestelmeyer, RPfleger 2010, 169).

  • OLG Frankfurt, 19.11.2009 - 20 W 70/09

    Anwendungsbereich von § 899a BGB und § 47 II 2 GBO n.F.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10
    8 a) Der Senat hält an seiner Rechtsansicht (vgl. Senat, NJW 2010, 384) fest, dass §§ 899a BGB, § 47 Abs. 2 GBO einen Vermutungstatbestand begründen, der zum Nachweis der Bewilligungsbefugnis der eingetragenen Gesellschafter bei einer Verfügung über einen Gesellschaftsanteil gegenüber dem Grundbuchamt führt (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2009, 20 W 70/09, juris; vgl. auch Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI 2010, 145 m.w.N.; a.A. Bestelmeyer, RPfleger 2010, 169).
  • BayObLG, 27.12.2001 - 2Z BR 185/01

    Beglaubigung einer Vollmachtsurkunde - Ergänzungsvermerk bei Vorlage einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10
    Diesen Anforderungen genügt der hier vorliegende Beglaubigungsvermerk nicht (vgl. BayObLG Rpfleger 2002, 194).
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10
    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichthofes ist nunmehr die GbR selbst Trägerin ihres Gesellschaftsvermögens, und zwar auch ihres Grundeigentums (BGH NJW 2006, 3716).
  • BayObLG, 17.01.1991 - BReg. 2 Z 98/90

    Vertretungsberechtigung der allgäuer Alpgenossenschaften

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10
    Hierzu zählt auch eine Vollmacht des die Erklärung abgebenden Vertreters (BayObLGZ 1991, 24/33).
  • OLG München, 14.01.2011 - 34 Wx 155/10

    Grundbuchberichtigung: Verfügungsbefugnis der Gesellschafter einer

    Hingegen hat die Norm für alle Rechtshandlungen Bedeutung, die einen unmittelbaren Bezug zum Eintragungsgegenstand aufweisen (BT-Drucks. 16/13437, Seite 30; auch OLG Zweibrücken vom 9.9.2010, 3 W 128/10, zitiert nach juris; DNotI-Report 2010, 145/147).

    Wie das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 9.9.2010, 3 W 128/10) zu Recht betont, hat die Einschränkung des Vermutungstatbestands in § 899a BGB keine Bedeutung für die grundbuchverfahrensrechtliche Behandlung von Rechtsgeschäften mit einem unmittelbaren Bezug zum Eintragungsgegenstand.

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2012 - 11 Wx 61/11

    Grundbuchverfahren: Vermutungswirkung hinsichtlich der Bewilligungsberechtigung

    Jedoch hat die materiell-rechtliche Einschränkung der Vermutung keine Bedeutung für das grundbuchrechtliche Eintragungsverfahren, soweit es um Rechtsgeschäfte mit unmittelbarem Bezug zum Eintragungsgegenstand geht, wie sich aus der Regelung des § 47 Abs. 2 GBO und der diesbezüglichen Begründung des Gesetzes entnehmen lässt (vgl. OLG Frankfurt, NotBZ 2011, 402 ff.; OLG Zweibrücken FGPrax 2010, 286).

    Mit der Einschränkung im Tatbestand des § 899 a BGB hat der Gesetzgeber lediglich bezweckt, den Glutglaubenserwerb von der GbR auf Immobiliarrechte zu beschränken, dagegen soll die Norm für alle Rechtshandlungen Bedeutung haben, die einen unmittelbaren Bezug zum Eintragungsgegenstand aufweist, das bezieht sich auch auf die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Anteils an einer GbR (vgl. so bereits OLG Zweibrücken, FGPrax 2010, 286 f.).

  • OLG Frankfurt, 15.04.2011 - 20 W 530/10

    Zur Vermutungswirkung des § 899 a BGB

    Jedoch hat die materiell-rechtliche Einschränkung der Vermutung in § 899 a BGB keine Bedeutung für das grundbuchrechtliche Eintragungsverfahren, soweit es um Rechtsgeschäfte mit unmittelbarem Bezug zum Eintragungsgegenstand geht, wie sich aus der Regelung des § 47 Abs. 2 GBO und der diesbezüglichen Begründung des Gesetzes entnehmen lässt (so bereits OLG Zweibrücken FGPrax 2010, 286; OLG München ZIP 2011, 467).
  • OLG Naumburg, 17.05.2016 - 12 Wx 28/15

    Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis wegen nicht nachgewiesenen Fortbestehens

    Eine beglaubigte Abschrift reicht allerdings dann aus, wenn der Notar in dem Beglaubigungsvermerk bestätigt, dass ihm die Vollmachtsurkunde im Original oder in Ausfertigung zu einem bestimmten Zeitpunkt durch den Vertreter vorgelegt worden ist (z.B. OLG Zweibrücken, FGPrax 2010, 286).
  • OLG München, 01.12.2010 - 34 Wx 119/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragung eines Wechsels in der GbR nach Übertragung

    Dagegen soll die Norm für alle Rechtshandlungen Bedeutung haben, die einen unmittelbaren Bezug zum Eintragungsgegenstand aufweisen (BT-Drucks. 16/13437, S. 30; auch OLG Zweibrücken vom 9.9.2010, 3 W 128/10, zitiert nach juris; ferner DNotJ-Report 2010, 145/147), Das ist hier der Fall.
  • OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 444/10

    Zur Vermutungswirkung des § 899 a BGB

    Jedoch hat die materiellrechtliche Einschränkung der Vermutung in § 899 a BGB keine Bedeutung für das grundbuchrechtliche Eintragungsverfahren, soweit es um Rechtsgeschäfte mit unmittelbarem Bezug zum Eintragungsgegenstand geht, wie sich aus der Regelung des § 47 Abs. 2 GBO und der diesbezüglichen Begründung des Gesetzes entnehmen lässt (so bereits OLG Zweibrücken FGPrax 2010, 286; OLG München ZIP 2011, 467).
  • OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11

    Ein zu Lasten des Anteils eines BGB-Gesellschafters bestelltes Nießbrauchsrecht

    Der Senat ist dabei nach den oben aufgezeigten Grundsätzen der auch vom Amtsgericht vertretenen Auffassung, dass jedenfalls die Eintragung einer Nießbrauchrechtsbestellung, lastend auf einem Gesellschafteranteil, überflüssig und deswegen nicht einzutragen ist (wie hier OLG München ZIP 2011, 375; ZIP 2011, 276; Bestelmeyer Rechtspfleger 169, 188 f.; a. A. OLG Zweibrücken DNotZ 2011, 207; OLG Dresden, Beschl. v. 4. Jan. 2010, Az.: 3 W 1242/09).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2011 - 5 Wx 89/10

    Grundbuchverfahren: Bewilligungsbefugnis im Grundbuch eingetragener

    9 Diese Vermutung gilt entgegen der Auffassung des Grundbuchamtes auch in den Fällen, in denen nach Ausscheiden eines Gesellschafters und/oder Eintritt eines neuen Gesellschafters das Grundbuch unrichtig geworden und nach § 894 BGB zu berichtigen ist (so OLG München NJW-RR 2010, 1667; OLG Zweibrücken RPfleger 2010, 208 f. und FGPrax 2010, 286 f.; OLG Frankfurt Beschluss vom 19. November 2009 - 20 W 70/09; vgl. auch DNotI-Report 2010, 145, 147; Palandt/Bassenge, 70. Aufl., § 899a BGB Rdnr. 9).
  • OLG Hamm, 28.06.2011 - 15 W 170/11

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GbR

    Unabhängig davon, ob der nach dem angefochtenen Beschluss ergangenen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10 -) der Grundsatz zu entnehmen ist, dass mit Rücksicht auf den Zweck des § 47 Abs. 2 GBO im Grundbuchverfahren grundsätzlich keine Nachweise hinsichtlich der inneren Verhältnisse der Gesellschaft verlangt werden können, schließt sich der Senat damit im Ergebnis der bereits zuvor ergangenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte München (NZG 2011, 548) und Zweibrücken (DNotZ 2011, 207) an.
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