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   OLG Stuttgart, 13.11.2009 - 8 W 445/09   

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https://dejure.org/2009,5707
OLG Stuttgart, 13.11.2009 - 8 W 445/09 (https://dejure.org/2009,5707)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.11.2009 - 8 W 445/09 (https://dejure.org/2009,5707)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. November 2009 - 8 W 445/09 (https://dejure.org/2009,5707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vereinsregistersache: Zuständiges Beschwerdegericht in einem Amtslöschungsverfahren wegen unzulässiger Eintragung in das Vereinsregister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Beurteilung des maßgeblichen Verfahrensrechts in Vereinsregistersachen

  • Judicialis

    FGG RG Art. 111 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 142; ; FamFG § 395

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Verfahrensrecht in Vereinsregistersachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 61
  • Rpfleger 2010, 219
  • NZG 2009, 1439 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 24.04.2012 - II ZB 8/10

    Vereinsregisterverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer von einem nicht

    Auf den Zeitpunkt der Registereintragung, die hier bereits am 7. Mai 2009 und damit vor dem nach Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG maßgeblichen Stichtag (1. September 2009) vorgenommen wurde, kommt es nicht an (Sternal, FGPrax 2010, 61 f.; Nedden-Boeger, FGPrax 2010, 1, 7; aA OLG Stuttgart, FGPrax 2010, 61 f.).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung einer Dienstbarkeit

    Darauf mag für dieses Verfahren abgestellt werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.10.2009, 2 W 151/09; zum Vereinsregister: OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2009, 8 W 445/09, je zitiert nach juris), das jedoch mit den am 16.09.2009 erfolgten Löschungen abgeschlossen war.
  • OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 62/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Insolvenzvermerks für den

    Die Sache ist als neues Verfahren mit dem Ziel der Löschung (vgl. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO) zu behandeln (siehe Sternal FGPrax 2010, 61/62 a. E.).
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