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   OLG Dresden, 03.12.2009 - 3 W 1228/09   

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OLG Dresden, 03.12.2009 - 3 W 1228/09 (https://dejure.org/2009,2760)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.12.2009 - 3 W 1228/09 (https://dejure.org/2009,2760)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 3 W 1228/09 (https://dejure.org/2009,2760)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 12 Abs. 3 GBO; § 46 Abs. 1 GBV

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Deutsches Notarinstitut

    GBV § 46; GBO § 12
    Grundakteneinsicht durch Immobilienmakler; Anforderungen an berechtigtes Interesse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsicht des Grundstücksmaklers in die Grundakten

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Berechtigtes Interesse des Grundstücksmaklers an der Einsicht in die Grundakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12 Abs. 3; GBV § 46 Abs. 1
    Einsicht des Grundstücksmaklers in die Grundakten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einsicht in die Grundakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Makler kann Grundbucheinsichtsrecht haben

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Grundakteneinsicht durch Makler

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Das Recht des Maklers auf Einsicht in die Grundakten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Grundakteneinsicht durch Immobilienmakler

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Grundbucheinsicht durch den Makler

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Zur Frage des Rechts auf Einsicht in die Grundakten durch einen Grundstücksmakler

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Leitsatz)

    Zur Frage des Anspruchs eines Maklers, das Grundbuch einsehen zu dürfen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaufpreiserfahrung zur Berechnung der Maklerprovision kein Grund zur Grundbucheinsicht - Kenntniserlangung vom Kaufpreis stellt kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht dar

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Das Recht des Maklers auf Einsicht in die Grundakten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienmakler: Einsicht in die Grundakten (IMR 2010, 249)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1175
  • MDR 2010, 464
  • NZM 2010, 447
  • FGPrax 2010, 66
  • Rpfleger 2010, 209
  • BauR 2010, 955
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 106/96

    Zulässigkeit der Durchgriffserinnerung gegen die Eintragung des

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2009 - 3 W 1228/09
    Da der Rechtspfleger des Grundbuchamtes, wie die erteilte Rechtsmittelbelehrung zusätzlich unterstreicht, in eben dieser Funktion und damit nicht der grundsätzlich gemäß § 12c Abs. 1 Nr. 1 GBO zuständige Urkundsbeamte der Geschäftsstelle entschieden hat, die getroffene Entscheidung andererseits aber in jedem Falle wirksam ist (§ 8 Abs. 5 RPflG), unterliegt die angegriffene Entscheidung, obwohl dadurch von § 12c Abs. 4 GBO abgewichen wird, der Beschwerde gemäß § 71 Abs. 1 GBO (vgl. zum alten Verfahrensrecht BayOblG Rpfleger 1997, 101 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 09.02.2005 - 1 T 1/05

    Berechtigtes Interesse an Einsicht in die Grundakten

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2009 - 3 W 1228/09
    Dementsprechend wird die Zulässigkeit einer solchen, zwangsläufig Informationen über den vereinbarten Kaufpreis preisgebenden Einsicht in der Rechtsprechung nicht angezweifelt, sondern im Grundsatz bejaht (vgl. LG Stuttgart NJW-RR 1996, 532 und ZEV 2005, 313 mit zustimmender Anmerkung Damrau).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2009 - 3 W 1228/09
    Dies gilt umso mehr, als derjenige, der durch eine so weitgehende Akteneinsichtsgewährung in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht betroffen ist, weder im Vorfeld der Entscheidung anzuhören (BVerfG NJW 2001, 503) noch im Nachgang beschwerdeberechtigt ist (BGHZ 80, 126).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2009 - 3 W 1228/09
    Dies gilt umso mehr, als derjenige, der durch eine so weitgehende Akteneinsichtsgewährung in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht betroffen ist, weder im Vorfeld der Entscheidung anzuhören (BVerfG NJW 2001, 503) noch im Nachgang beschwerdeberechtigt ist (BGHZ 80, 126).
  • LG Stuttgart, 05.09.1995 - 1 T 29/95
    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2009 - 3 W 1228/09
    Dementsprechend wird die Zulässigkeit einer solchen, zwangsläufig Informationen über den vereinbarten Kaufpreis preisgebenden Einsicht in der Rechtsprechung nicht angezweifelt, sondern im Grundsatz bejaht (vgl. LG Stuttgart NJW-RR 1996, 532 und ZEV 2005, 313 mit zustimmender Anmerkung Damrau).
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines

    b) Dass die Grundakten häufig die den Eintragungen zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vereinbarungen enthalten und diese regelmäßig in größerem Umfang als das Grundbuch selbst Angaben zu persönlichen, familiären, sozialen, wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen der Betroffenen enthalten (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2010, 1175; Meikel/Böttcher, aaO, § 46 GBV Rn. 2; Schreiner, Rpfleger 1980, 51, 53), rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 21/12

    § 42 ZVG lässt Recht auf Grundbucheinsicht unberührt!

    Entscheidend ist in der Regel letztlich das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (zu Vorstehendem: BayObLG Rpfleger 1999, S. 216 f.; KG NJW 2002, S. 223 ff.; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 03. Dezember 2009 in Sachen 3 W 1228/09; Senat, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20

    Berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch

    Allerdings ist bei einer "erweiterten" Einsicht in die Grundakten eine strenge Prüfung des berechtigten Interesses erforderlich, weil schuldrechtliche Verträge und Abreden nicht zu demjenigen Grundbuchinhalt gehören, auf dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO abzielt (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2010, 1175; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG München MDR 2017, 30; OLG Düsseldorf FGPrax 2017, 58, 59; OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56; OLG München v. 26.07.2018 - 34 Wx 239/18, Juris-Rn. 15).
  • OLG München, 26.07.2018 - 34 Wx 239/18

    Zum Anspruch auf Grundbucheinsicht eines ehemaligen Lebensgefährten wegen

    Das gilt erst recht für die "erweiterte" Einsicht in die Grundakten nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 GBO, § 46 Abs. 1 GBV (OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG Dresden FGPrax 2010, 66), die auf eine Kenntniserlangung der schuldrechtlichen Vereinbarungen, etwa der Höhe eines Kaufpreises oder von Modalitäten des Kaufvertrages, abzielt.

    Denn derartige Informationen gehören nicht zum eigentlichen Grundbuchinhalt, dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO sicherstellt (OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG Dresden Rpfleger 2010, 209/210; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 324; KG NJW-RR 2004, 1316; Meikel/Ebeling GBO 8. Aufl. § 46 GBV Rn. 2; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 12 Rn. 1).

    Gerade wenn es um eine "erweiterte" Einsicht in die Grundakten nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 GBO, § 46 Abs. 1 GBV geht, ist eine strenge Prüfung des berechtigten Interesses erforderlich (OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG Dresden Rpfleger 2010, 209/210; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 324), weil das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Parteien des schuldrechtlichen Vertrags berührt ist, deren Beteiligung (Anhörung) im Einsichtsverfahren nicht stattfindet (vgl. BVerfG NJW 2001, 503/505; Hügel/ Wilsch § 12 Rn. 25).

  • OLG Stuttgart, 28.09.2010 - 8 W 412/10

    Grundbucheinsicht: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksmaklers

    Will der Grundstücksmakler den Kaufpreis einer angeblich von ihm vermittelten Immobilie erfahren, kann er sich auf ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme in die Grundakten nur dann berufen, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines Provisionsanspruches besteht (Anschluss an OLG Dresden, Beschluss vom 3. Dezember 2009, Az. 3 W 1228/09, veröff. u.a. in NJW-RR 2010, 1175).

    Dieses wird aber nicht nur eingeschränkt durch die Darlegung eines berechtigten Interesses, das die Vorlage des schriftlichen Maklervertrages oder zumindest einen hinreichend schlüssigen Sachvortrag erfordert, sondern es wird darüber hinaus eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines Provisionsanspruchs verlangt (OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1043; OLG Dresden NJW-RR 2010, 1175; Wilsch, a.a.O., Rn. 54).

    Dennoch ist der Entscheidung des OLG Dresden vom 3. Dezember 2009, Az. 3 W 1228/09 (NJW-RR 2010, 1175 m.w.N.), beizupflichten, dass bei der "erweiterten" Grundbucheinsicht gem. § 12 Abs. 3 GBO i.V.m. § 46 Abs. 1 GBVfg in die gesamten Grundakten bei der Feststellung des hierauf gerichteten berechtigten Interesses des Maklers nicht aus dem Blickfeld geraten darf, dass Informationen über den Kaufpreis nicht zum eigentlichen Grundbuchinhalt gehören, auf dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO abzielt (KG Berlin NJW-RR 2004, 1316).

  • OLG München, 24.07.2018 - 34 Wx 68/18

    Kein berechtigtes Interess des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters an der

    Das gilt erst recht für die "erweiterte" Einsicht in die Grundakten nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 GBO, § 46 Abs. 1 GBV (OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG Dresden FGPrax 2010, 66), die auf eine Kenntniserlangung etwa von der Höhe eines Kaufpreises oder von Modalitäten des Kaufvertrages abzielt.

    Denn derartige Daten gehören nicht zum eigentlichen Grundbuchinhalt, dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO sicherstellt (OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG Dresden Rpfleger 2010, 209/210; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 324; KG NJW-RR 2004, 1316).

    Erforderlich ist in diesen Fällen eine strenge Prüfung des berechtigten Interesses (OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG Dresden Rpfleger 2010, 209/210; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 324), weil das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kaufvertragsparteien berührt ist, deren Beteiligung (Anhörung) im Einsichtsverfahren nicht stattfindet (BVerfG NJW 2001, 503; Hügel/ Wilsch § 12 Rn. 25).

  • OLG München, 27.02.2019 - 34 Wx 28/19

    Voraussetzungen für erweiterte Grundbucheinsicht bei angeordneter

    Das gilt erst recht für die "erweiterte" Einsicht in die Grundakten nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 GBO, § 46 Abs. 1 GBV (OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG Dresden FGPrax 2010, 66), die auf eine Kenntniserlangung der schuldrechtlichen Vereinbarungen, etwa der Höhe eines Kaufpreises oder von Modalitäten des Kaufvertrages, abzielt.

    Denn derartige Informationen gehören nicht zum eigentlichen Grundbuchinhalt, dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO sicherstellt (OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG Dresden Rpfleger 2010, 209/210; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 324; KG NJW-RR 2004, 1316; Meikel/Ebeling GBO 8. Aufl. § 46 GBV Rn. 2; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 12 Rn. 1).

    Gerade wenn es um eine "erweiterte" Einsicht in die Grundakten nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 GBO, § 46 Abs. 1 GBV geht, ist eine strenge Prüfung des berechtigten Interesses erforderlich (OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG Dresden Rpfleger 2010, 209/210; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 324), weil das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Parteien des schuldrechtlichen Vertrags berührt ist, deren Beteiligung (Anhörung) im Einsichtsverfahren nicht stattfindet (vgl. BVerfG NJW 2001, 503/505; Hügel/Wilsch § 12 Rn. 25).

  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 287/16

    Kein Grundbucheinsichtsrechts des früheren Berechtigten zur Durchsetzung eines

    Das gilt erst recht für die "erweiterte" Einsicht in die Grundakten nach § 12 Abs. 3 GBO, § 46 Abs. 1 GBV (vgl. OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG Dresden Rpfleger 2010, 209), die auf eine Kenntniserlangung etwa von der Höhe eines Kaufpreises oder von Modalitäten der Kaufpreiszahlung an den Verkäufer oder an Dritte im Zusammenhang mit Freistellungsverpflichtungen abzielt.

    Denn derartige Daten gehören nicht zum eigentlichen Grundbuchinhalt, dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO sicherstellt (OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG Dresden Rpfleger 2010, 209/210; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 324; KG NJW-RR 2004, 1316).

  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei

    FGPrax 2010, 324; OLG Dresden vom 03.12.2009, 3 W 1228/09 , RPfl 2010, 209).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2016 - 5 W 97/16

    Berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht: Anforderungen an die Darlegung

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hält in diesem Rahmen auch die Einsicht eines Maklers in die Grundakten grundsätzlich für möglich, um zur Bezifferung seines Maklerhonorars die Höhe des Kaufpreises in Erfahrung zu bringen (OLG Stuttgart WuM 2011, 116; OLG Dresden FGPrax 2010, 66), knüpft dies aber deswegen, weil eine solche Information nicht zum eigentlichen Grundbuchinhalt gehört, auf dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO abzielt (OLG München DNotZ 2011, 915; OLG Dresden FGPrax 2010, 66), an die Voraussetzung, dass eine "beträchtliche Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Provisionsanspruchs besteht (OLG Stuttgart WuM 2011, 116; OLG Dresden FGPrax 2010, 66).

    Es kann dahinstehen, ob ein erweitertes Einsichtsrecht nach § 46 Abs. 1 GBV für den Makler zur Durchsetzung eines Provisionsanspruchs grundsätzlich in Betracht kommt oder dieser wegen der Möglichkeit, gegen seinen Schuldner diesen Anspruch im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO durchzusetzen, eines solchen Einsichtsrechts, durch das in die Rechte Dritter eingegriffen wird, nicht bedarf (ähnlich OLG Dresden FGPrax 2010, 66) und ob für ein solches Recht eine "beträchtliche Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines solchen Anspruchs dargelegt werden muss.

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2019 - 3 Wx 246/18

    Berechtigtes Interesse an einer Grundbucheinsicht

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 270/16

    Umfang des Einsichtsrechts eines Maklers in das Grundbuch

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2020 - 5 W 84/19

    Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht wegen offener Honorarforderungen

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 5 W 58/21

    Beschränkt sich der Vortrag eines Miterben auf den rechtlichen Hinweis, dass zur

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 214/10

    Rechtsmittel gegen Nichtgestattung der Grundbucheinsicht

  • OLG München, 23.02.2011 - 34 Wx 61/11

    Grundbuchverfahren: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf Grundbucheinsicht

  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 19 O 114/17

    Richterablehnung: Befangenheitsgrund bei Nichtahndung eines Verstoßes gegen die

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