Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 16.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 01.12.2010 - XII ZB 227/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3931
BGH, 01.12.2010 - XII ZB 227/10 (https://dejure.org/2010,3931)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2010 - XII ZB 227/10 (https://dejure.org/2010,3931)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - XII ZB 227/10 (https://dejure.org/2010,3931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 S 1 FamFG, § 58 Abs 1 FamFG, § 58 Abs 2 FamFG, § 65 Abs 4 FamFG, § 273 S 1 FamFG
    Betreuungsverfahren: Selbstständige Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Abgabe an ein anderes Amtsgericht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Anfechtbarkeit einer Abgabeentscheidung betreffend die Abgabe eines Betreuungsverfahrens wegen einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten; Anfechtbarkeit von Beschlüssen bei Erledigung eines eingeleiteten Verfahrens von Amts wegen bzw. ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabeentscheidung, Anfechtbarkeit

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Selbstständige Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Abgabe an ein anderes Amtsgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Selbstständige Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Abgabe an ein anderes Amtsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 4 S. 1; FamFG § 273 S. 1
    Selbstständige Anfechtbarkeit einer Abgabeentscheidung betreffend die Abgabe eines Betreuungsverfahrens wegen einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten; Anfechtbarkeit von Beschlüssen bei Erledigung eines eingeleiteten Verfahrens von Amts wegen bzw. ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anfechtung der Abgabeentscheidung eines Betreuungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Umzug des Betreuten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 577
  • MDR 2011, 254
  • FGPrax 2011, 101
  • NJ 2011, 6
  • FamRZ 2011, 282
  • BayObLGZ 1969, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 42/17

    Beitreibung eines rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldes im

    Mit der Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG anfechtbar sind daher nur Beschlüsse, die ein auf Antrag (§ 23 FamFG) oder von Amts wegen (§ 24 FamFG) eingeleitetes Verfahren insgesamt erledigen oder seine Anhängigkeit hinsichtlich eines der selbständigen Erledigung zugänglichen Teils des Verfahrensgegenstandes (§ 301 ZPO analog) beenden (Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10 - FamRZ 2011, 282 Rn. 12).

    Das ist bei einem Zwangsmittelfestsetzungsbeschluss, der der Durchsetzung einer gerichtlichen Anordnung im Vorfeld einer Endentscheidung dient, nicht aber über den Verfahrensgegenstand selbst entscheidet, nicht der Fall (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10 - FamRZ 2011, 282 Rn. 13 f. für eine Abgabeentscheidung nach §§ 4 Satz 1, 273 Satz 1 FamFG und Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 21 für eine Verfahrenskostenhilfeentscheidung).

  • BGH, 05.03.2020 - I ZB 50/19

    Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft

    Dies gilt zumal dann, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70 [juris Rn. 5]); Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14, 15 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 11. September 2008 - I ZB 36/07, NJW-RR 2009, 424 Rn. 13; Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, VersR 2010, 1241 Rn. 3; BGH, NJW-RR 2011, 142 Rn. 5; NJW-RR 2011, 143 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10, NJW-RR 2011, 577 Rn. 6; Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 23/16, VersR 2017, 908 Rn. 6).
  • BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 3/21
    bb) Eine einschränkende Auslegung der §§ 65 Abs. 4, 72 Abs. 2FamFG ist verfassungsrechtlich allerdings dann geboten, wenn das Haftgericht seine Zuständigkeit willkürlich bejaht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10, FGPrax 2011, 101 Rn. 19 unter Bezug auf BVerfGE 42, 237, 241 mwN; vgl. auch BGH, InfAuslR 2020, 444 Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13

    Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des

    Indes lässt der Bundesgerichtshof eine Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung im Beschwerderechtszug jedenfalls für den Fall zu, dass dieses seine Zuständigkeit willkürlich bejaht habe, etwa indem an der Entscheidung eine erfolgreich abgelehnte Gerichtsperson mitgewirkt hat (vgl. Keidel/Sternal aaO § 69 Rz. 15a); in diesem Rahmen hält er eine verfassungskonforme - einschränkende - Auslegung des § 65 Abs. 4 FamFG für möglich (BGH FGPrax 2011, 101 ff; so auch: OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 865; Keidel/ Sternal aaO Rz. 17).
  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 242/14

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der öffentlichen Zustellung eines

    Fehlt eine solche Regelung, kann eine Zwischenentscheidung gemäß § 58 Abs. 2 FamFG nur im Rahmen eines gegen die Endentscheidung gerichteten Rechtsmittels zur Überprüfung gestellt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10 - FamRZ 2011, 282 Rn. 12 f.), sofern die Zwischenentscheidung nicht ausdrücklich für unanfechtbar erklärt ist (Thomas/Putzo/Reichold ZPO 34. Aufl. § 58 FamFG Rn. 6).
  • BayObLG, 24.10.2019 - 1 VA 107/19

    Keine Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Rechtsbehelfe

    Mit der Beschwerde anfechtbar sind daher nur Beschlüsse, die ein auf Antrag (§ 23 FamFG) oder von Amts wegen (§ 24 FamFG) eingeleitetes Verfahren insgesamt erledigen oder seine Anhängigkeit hinsichtlich eines der selbständigen Erledigung zugänglichen Teils des Verfahrensgegenstandes (§ 301 ZPO analog) beenden (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2012, XII ZB 227/10, NJW-RR 2011, 577 Rn. 12).
  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 122/15

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit bei

    Etwas Anderes kommt nur im - hier nicht gegebenen - Fall von Willkür in Betracht (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10, FGPrax 2011, 101 Rn. 19; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 65 Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 18.02.2015 - 20 W 8/14

    Spruchverfahren: Zulässigkeit und Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung über

    Dem entsprechend wurden in der Rechtsprechung seit Inkrafttreten des FamFG Beschwerden in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen Zwischenentscheidungen für unzulässig gehalten, weil sie nicht ausdrücklich zugelassen waren (vgl. BGH XII ZB 227/10, NJW-RR 2011, 577 für die Abgabeentscheidung nach §§ 4 S. 1, 273 S. 1 FamFG; OLG Frankfurt 21 W 29/11, AG 2012, 42 für die Entscheidung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters nach § 6 Abs. 1 SpruchG; OLG Düsseldorf I-26 W 19/12 (AktE), 26 W 19/12 (AktE), AG 2013, 226 für einen Beweisbeschluss und die Vorschussanforderung in Spruchverfahren).
  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 451/11

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung über die

    Zwischenentscheidungen sind jedoch nicht mit der Beschwerde nach § 58 FamFG isoliert angreifbar (Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10 - FamRZ 2011, 282 Rn. 14), weshalb auch eine Rechtsbeschwerde nach § 70 FamFG nicht in Betracht kommt (vgl. Prütting/Helms/Abramenko FamFG 2. Aufl. § 70 Rn. 2; Zöller/Feskorn ZPO 29. Aufl. § 70 FamFG Rn. 2; aA Fröschle/Guckes Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren 2. Aufl. § 6 FamFG Rn. 23; Schulte-Bunert/Weinreich/Schöpflin FamFG 3. Aufl. § 6 Rn. 44).
  • BayObLG, 10.01.2023 - 102 VA 127/22

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Antrag auf

    Nach der in § 38 Abs. 1 Satz 1 FamFG (vgl. Art. 1 FGG-RG) enthaltenen Definition liegt eine Endentscheidung vor, wenn durch die Entscheidung der Verfahrensgegenstand eines auf Antrag oder von Amts wegen eingeleiteten Verfahrens ganz oder teilweise erledigt oder seine Anhängigkeit hinsichtlich eines der selbständigen Erledigung zugänglichen Teils des Verfahrensgegenstandes beendet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2012, XII ZB 227/10, NJW-RR 2011, 577 Rn. 12; BayObLG FamRZ 2020, 621 [juris Rn. 20 und 18]).
  • KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12

    Sorgerechtsverfahren: Anfechtbarkeit eines Verweisungsbeschlusses des angerufenen

  • OLG Saarbrücken, 30.01.2018 - 5 W 95/17

    Wiedereinsetzungsgesuch des entlassenen Testamentsvollstreckers: Anspruch auf

  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 44/19

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung eines Asylbewerbers; Voraussetzungen des

  • BGH, 11.05.2022 - XII ZB 423/21

    Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Gerichtsentscheidung zum

  • OLG Jena, 20.03.2015 - 2 W 353/14

    Delisting CyBio AG

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2013 - 6 WF 197/13

    Familiensache: Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses

  • LG Halle, 09.05.2018 - 1 T 118/18

    Abschiebehaft: Anforderungen an einen zulässigen Haftverlängerungsantrag;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.09.2010 - 3 W 132/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13571
OLG Zweibrücken, 16.09.2010 - 3 W 132/10 (https://dejure.org/2010,13571)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.09.2010 - 3 W 132/10 (https://dejure.org/2010,13571)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. September 2010 - 3 W 132/10 (https://dejure.org/2010,13571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 43 Nr 1 WoEigG, § 37 Abs 2 BGB
    Wohnungseigentum: Verfahrensart bei gerichtlicher Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer in Ermangelung eines Verwalters als Wohnungseigentumsverfahren (WEG-Verfahren)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    WEG § 43 Nr. 1; BGB § 37 Abs. 2
    Rechtsnatur des Verfahrens zur gerichtlichen Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • rechtsportal.de

    WEG § 43 Nr. 1 ; BGB § 37 Abs. 2
    Rechtsnatur des Verfahrens zur gerichtlichen Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • ibr-online

    Versammlung zur Verwalterbestellung: Verfahren?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streit über die Einberufung einer Versammlung ist ein WEG-Verfahren! (IMR 2010, 544)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 79
  • FGPrax 2011, 101
  • ZMR 2011, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11

    Wohnungseigentumssache: Verwirkung und Verjährung des Anspruchs des

    Die nochmalige Anrufung der Eigentümerversammlung, etwa auch durch gerichtliche Ermächtigung dazu (vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2011, 79), durch den Kläger wäre daher vorliegend bloße Förmelei.
  • LG München I, 07.05.2013 - 36 T 7524/13

    WEG-Klage: Rechtspfleger nicht zuständig!

    Ist dies der Fall, kann der Kläger mit Erfolg die Zustimmung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung von den Beklagten verlangen, denn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer ist zur Einberufung einer Eigentümerversammlung stets befugt (Spielbauer/Then, WEG, § 24 Rd.-Nr. 22; OLG Celle MDR 2000, 1428, vgl. zum ganzen auch OLG Zweibrücken, ZMR 2011, 155).
  • AG Pinneberg, 26.01.2016 - 60 C 40/15

    Erste Versammlung seit langem: Tagesordnung ist auf Verwalterwahl zu beschränken!

    Soweit früher wie auch im Verfahren vor dem hiesigen Gericht zu dem Aktenzeichen 60 C 2/12 unter analoger Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB eine funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers angenommen wurde, so gilt diese Rechtsansicht als mittlerweile überholt, vgl. AG Charlottenburg, ZMR 2010, 76 f; OLG Zweibrücken, ZMR 2011, 155 f.
  • AG Düsseldorf, 21.06.2017 - 25 T 173/17
    Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft weder einen Verwalter noch einen Verwaltungsbeirat hat, hat der eine Verwalterbestellung Begehrende Klage auf Ermächtigung eines Wohnungseigentümers (ggf. seine Person) zur Einberufung einer Eigentümerversammlung mit einer bestimmten Tagesordnung zu erheben (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. September 2010, - 3 W 132/10; AG Pinneberg, Urteil vom 26. Januar 2016, - 60 C 40/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht