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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10   

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https://dejure.org/2010,1735
BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10 (https://dejure.org/2010,1735)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2010 - XII ZB 383/10 (https://dejure.org/2010,1735)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 (https://dejure.org/2010,1735)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 BGB, § 29 FamFG, §§ 29 ff FamFG, § 321 Abs 1 S 4 Halbs 2 FamFG, § 323 Nr 2 FamFG
    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im Unterbringungsverfahren; Verwertbarkeit des Gutachtens bei unterbliebener Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht und nicht hinreichender Qualifizierung des Sachverständigen; Anforderungen an die ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Bestellung des behandelnden Arztes des Betroffenen zum Sachverständigen im Unterbringungsverfahren; Verwertung des Sachverständigengutachtens des behandelnden Arztes trotz Fortbestands seiner Verschwiegenheitspflicht; Erforderlichkeit hinreichender ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, Unterbringungsverfahren

  • rewis.io

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im Unterbringungsverfahren; Verwertbarkeit des Gutachtens bei unterbliebener Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht und nicht hinreichender Qualifizierung des Sachverständigen; Anforderungen an die ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im Unterbringungsverfahren; Verwertbarkeit des Gutachtens bei unterbliebener Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht und nicht hinreichender Qualifizierung des Sachverständigen; Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Bestellung des behandelnden Arztes des Betroffenen zum Sachverständigen im Unterbringungsverfahren; Verwertung des Sachverständigengutachtens des behandelnden Arztes trotz Fortbestands seiner Verschwiegenheitspflicht; Erforderlichkeit hinreichender ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ärztliche Begutachtung im Unterbringungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ärztliche Begutachtung im Unterbringungsverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringungsverfahren und Begutachtung durch den behandelnden Arzt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH fordert psychiatrische Sachkunde für Gutachter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 520
  • NJW 2011, 520
  • MDR 2010, 1264
  • FGPrax 2010, 317 (Ls.)
  • FGPrax 2011, 317
  • FamRZ 2010, 1726
  • AnwBl 2011, 173
  • JR 2011, 447
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 09.02.2009 - 83 T 42/09

    Unterbringung ohne Gutachten zur Unterbringungsnotwendigkeit?

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10
    Jedoch ist die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen wenn nicht förmlich zuzustellen, so doch zumindest formlos mitzuteilen, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch machen kann (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG; Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 404 Rn. 6).

    Dabei muss er schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden sein und ihm den Zweck der Untersuchung eröffnen (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG).

    Andernfalls kann der Betroffene sein Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, nicht sinnvoll ausüben (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG).

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06

    Unterbringungsverfahren: Pflicht des Vormundschaftsgerichts zur Unterrichtung

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10
    Jedoch ist die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen wenn nicht förmlich zuzustellen, so doch zumindest formlos mitzuteilen, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch machen kann (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG; Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 404 Rn. 6).

    Dabei muss er schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden sein und ihm den Zweck der Untersuchung eröffnen (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG).

    Andernfalls kann der Betroffene sein Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, nicht sinnvoll ausüben (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG).

  • OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 8/00
    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10
    Schließlich muss das Sachverständigengutachten zwar nicht zwingend schriftlich erfolgen (OLG Brandenburg FamRZ 2001 38, 39 zu § 68 b FGG; Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 411 Rn. 1), wenn auch eine schriftliche Begutachtung vielfach in Anbetracht des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs angezeigt erscheinen dürfte (vgl. Roth aaO § 321 Rn. 6).

    Jedenfalls aber muss das Gutachten namentlich Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchung und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 38, 39; Keidel/Budde aaO § 321 Rn. 4).

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10
    Denn soweit ein Sachverständiger von einem ihm kraft Amtes, Standes oder Gewerbes zustehenden Gutachtenverweigerungsrecht gemäß §§ 29 f. FamFG i.V.m. § 408 ZPO keinen Gebrauch macht, setzt selbst der Umstand, dass er sich damit zugleich des Bruchs eines Berufsgeheimnisses schuldig macht, der Verwertung der Begutachtung idR keine Schranke (vgl. zum Zeugnisverweigerungsrecht BGH Urteile vom 23. Februar 1990 - V ZR 188/88 - NJW 1990, 1734, 1735 und vom 31. Mai 1976 - RiZ (R) 1/76 - NJW 1977, 1198, 1199; Müther FamRZ 2010, 857, 860. A.A. Keidel/Budde aaO § 280 Rn. 6).
  • BGH, 31.05.1976 - RiZ(R) 1/76

    Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10
    Denn soweit ein Sachverständiger von einem ihm kraft Amtes, Standes oder Gewerbes zustehenden Gutachtenverweigerungsrecht gemäß §§ 29 f. FamFG i.V.m. § 408 ZPO keinen Gebrauch macht, setzt selbst der Umstand, dass er sich damit zugleich des Bruchs eines Berufsgeheimnisses schuldig macht, der Verwertung der Begutachtung idR keine Schranke (vgl. zum Zeugnisverweigerungsrecht BGH Urteile vom 23. Februar 1990 - V ZR 188/88 - NJW 1990, 1734, 1735 und vom 31. Mai 1976 - RiZ (R) 1/76 - NJW 1977, 1198, 1199; Müther FamRZ 2010, 857, 860. A.A. Keidel/Budde aaO § 280 Rn. 6).
  • BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung;

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10
    Zwar kann die regelmäßige Freiheitsentziehung des untergebrachten Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen in entsprechender Anwendung des § 1906 Abs. 4 BGB genehmigt werden (BayObLG FamRZ 1994, 721, 722).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Sowohl eine 5-Punkt- als auch eine 7-Punkt-Fixierung weisen jedoch im Verhältnis zu diesen Maßnahmen eine Eingriffsqualität auf, die von der richterlichen Unterbringungsanordnung nicht gedeckt ist und eine Einordnung als eigenständige Freiheitsentziehung rechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 -, juris, Rn. 27; Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 -, juris, Rn. 14; Rüping, in: Bonner Kommentar, Art. 104 Rn. 54 ; Dornis, SchlHA 2011, S. 156 ; Budde, in: Keidel, FamFG Kommentar, 19. Aufl. 2017, § 312 Rn. 5; Heidebach, in: Haußleiter, FamFG Kommentar, 2. Aufl. 2017, § 312 Rn. 13 f.; Schwab, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 1906 Rn. 14; Degenhart, in: Sachs, GG Kommentar, 8. Aufl. 2018, Art. 104 Rn. 6; a.A. Gusy, in: Merten/Papier, HGRe, Bd. IV, 2011, § 93 Rn. 18).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10

    Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der

    Zu den Anforderungen an die fachliche Qualifikation eines Sachverständigen nach § 280 Abs. 1 FamFG (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 15. September 2010, XII ZB 383/10, FamRZ 2010, 1726 zur Unterbringung).

    Dabei unterscheidet sich diese Vorschrift von § 321 Abs. 1 Satz 4 FamFG, wonach der Gutachter im Rahmen einer Unterbringung Arzt für Psychiatrie sein soll und jedenfalls Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie haben "muss" (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 13 ff.).

  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die

    Jedenfalls aber muss das Gutachten namentlich Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchung und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 19 ff. und vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12 - FamRZ 2013, 211 Rn. 9).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

    Das Gutachten muss daher Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchungen und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 21 mwN).

    Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 13; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 280 Rn. 12; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 280 Rn. 6; Bohnert in BeckOK FamFG § 280 Rn. 50; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 280 FamFG Rn. 4; Müther FamRZ 2010, 857, 859).

    (3) Ist der Sachverständige nicht hinreichend qualifiziert, darf sein Gutachten nicht verwertet werden (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 16; vgl. Müther FamRZ 2010, 857, 859).

  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14

    Betreuerbestellung bei Zweifeln an einem wirksamen Widerruf einer

    a) Unbedenklich ist allerdings, dass das Amtsgericht den Sachverständigen bestellt hat, obgleich dieser die Betroffene zuvor behandelt hat und dass die Betroffene den Sachverständigen als ihren behandelnden Arzt nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 9, 11).

    (1) Danach bedarf es zwar nicht zwingend eines förmlichen Beweisbeschlusses (vgl. § 358 ZPO), jedoch ist die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen wenn nicht förmlich zuzustellen, so doch zumindest formlos mitzuteilen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 19 für das Unterbringungsverfahren).

    Andernfalls kann der Betroffene sein Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, nicht sinnvoll ausüben (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 20 mwN).

    Auch sonst lassen sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass die von dem Sachverständigen durchgeführten Erhebungen einer späteren Begutachtung dienen sollten und dies der Betroffenen bekannt war (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 23).

  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    - der Gewährung rechtlichen Gehörs der Betroffenen durch Mitteilung der Person des Sachverständigen sowie dem Zweck der Untersuchung und der Beweisfragen vor der Untersuchung durch den Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2021 - 1 BvQ 103/21; BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11; FamRZ 2010, 1726 Rn. 20).

    - Prüfung ob das Gutachten den inhaltlichen Anforderungen gerecht wird, namentlich ob Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte der Betroffenen, der durchgeführten eigenen Untersuchung und der sonstigen Erkenntnisse dargestellt und wissenschaftlich begründet ist (vgl. BGH NJW 2011, 520; FamRZ 2013, 1726 Rn. 15) und ob der Sachverständige die Betroffene vor der Untersuchung über seine Stellung und Funktion als Sachverständiger aufgeklärt hat.

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch Mitteilung der Person des Sachverständigen sowie dem Zweck der Untersuchung und der Beweisfragen vor der Untersuchung durch den Sachverständigen zu gewähren (vgl. BGH FamRZ 2010, 1726 m.w.N.).

    Nach Eingang des Gutachtens ist vom Gericht zu prüfen - und der Sachverständige ggf. zur Ergänzung aufzufordern - ob das vorliegende Gutachten den inhaltlichen Anforderungen (§ 321 FamFG) gerecht wird, namentlich ob Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte der Betroffenen, der durchgeführten eigenen Untersuchung und der sonstigen Erkenntnisse dargestellt und wissenschaftlich begründet ist (vgl. BGH NJW 2011, 520; FamRZ 2013, 1725 Rn. 15) und ob der Sachverständige den Betroffenen vor der Untersuchung über seine Stellung und Funktion als Sachverständiger aufgeklärt hat.

    Maßgeblich sind nach § 30 Abs. 1 FamFG hierbei die Vorschriften der §§ 402-414 ZPO über den Beweis durch Sachverständige, mit Ausnahme der Normen, die mit den Besonderheiten eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) nicht vereinbar sind (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10; Beschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10; Keidel, FamFG, 20. Auflage 2020, § 30 Rn. 16 ff. m.w.N.).

    Ein Gutachten i.S.v. § 321 FamFG muss Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte des Betroffenen, der durchgeführten eigenen Untersuchung des Sachverständigen und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründet (vgl. BGH NJW 2011, 520; FamRZ 2013, 1726 Rn. 15), wobei der Sachverständige den Betroffenen vor der Untersuchung über seine Stellung und Funktion als Sachverständiger aufgeklärt haben muss (BGH FamRZ 2013, 1725).

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 44/15

    Betreuung: Erforderlichkeit einer gesonderten Genehmigung für

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass es auch im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB der gesonderten betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1906 Abs. 4 BGB bedarf, wenn dem Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 27; vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 - FamRZ 2012, 1866 Rn. 14 und BGHZ 166, 141, 153 = FamRZ 2006, 615, 618).

    Dies ist aber notwendige Voraussetzung für eine Entscheidung nach § 1906 Abs. 4 BGB (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 27).

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 691/12

    Unterbringung des Betreuten: Bestellung zum Sachverständigen vor der Untersuchung

    Der Gutachter muss schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden sein (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. September 2010, XII ZB 383/10, FamRZ 2010, 1726).

    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass bei einer kürzeren Unterbringungsdauer der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt werden kann (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 9).

    Danach hat der Sachverständige den Betroffenen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 FamFG vor Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen, wobei er vor der Untersuchung des Betroffenen bereits zum Sachverständigen bestellt sein und ihm den Zweck der Untersuchung eröffnet haben muss, damit der Betroffene sein Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, sinnvoll ausüben kann (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 18 ff.).

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15

    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem

    Der Anspruch auf ein faires Verfahren gebietet es, einen anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen eines zivilrechtlichen Unterbringungsverfahrens im Fall der Erledigung der Hauptsache auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung umzustellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. September 2010, XII ZB 383/10, FamRZ 2010, 1726).

    Dies gebietet der Anspruch der Betroffenen auf ein faires Verfahren (OLG München OLGR 2006, 26; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 62 Rn. 10; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger FamFG 4. Aufl. § 62 Rn. 18; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 30).

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 482/13

    Unterbringungssache: Beauftragung des behandelnden Arztes mit der Erstattung des

    Jedenfalls aber muss das Gutachten namentlich Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchung und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 18 ff. mwN).

    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass bei einer kürzeren Unterbringungsdauer der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt werden kann (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 9).

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15

    Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten:

  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 47/11

    Betreuung: Materielle Voraussetzungen für die geschlossene Unterbringung des

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 306/12

    Unterbringungssache: Pflicht des Gerichts zur Einholung eines

  • BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11

    Betreuungsverfahren: Begründungspflicht des Gerichts bei Beauftragung eines

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 600/14

    Unterbringungssache: Genehmigung der Zwangsmedikation eines untergebrachten

  • BGH, 05.02.2020 - XII ZB 252/19

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung seiner Betreuung;

  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 393/18

    Betreuungssache: Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im

  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung trotz wirksam erteilter Vorsorgevollmacht

  • BGH, 10.08.2022 - XII ZB 149/22

    Genehmigungsverfahren für eine Unterbringung des Betreuten: Erforderlichkeit der

  • BGH, 22.07.2015 - XII ZB 667/14

    Sorgerechtsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Ablehnung

  • LG Lübeck, 23.07.2014 - 7 T 19/14

    Betreuung: Ärztliche Zwangsmaßnahme nur im Rahmen der Unterbringung in einem

  • BGH, 16.09.2020 - XII ZB 203/20

    Die Beschwerde des nicht mehr mit seiner Betreuung Einverstandenen

  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 171/11

    Unterbringung wegen Verwahrlosung: Erfordernis eines Sachverständigengutachtens

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 270/12

    Betreuungsverfahren: Unterlassene Mitteilung der Qualifikation des

  • LG Itzehoe, 07.01.2016 - 4 T 4/16

    Unterbringung eines psychisch Kranken in Schleswig-Holstein: Richtervorbehalt für

  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 139/23

    Aufklärungsrüge wegen Nichtbekanntgabe des Sachverständigen im Zusammenhang mit

  • BGH, 24.11.2021 - XII ZB 335/21

    Bestellung des behandelnden Arztes in einem Unterbringungsverfahren zum

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 98-IV-19

    Zu Fixierungsmaßnahmen (hier nach dem SächsPsychKG)

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

  • OLG Hamm, 20.11.2018 - 1 Vollz (Ws) 391/18

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für 5- oder 7-Punkt-Fixierungen im

  • LG Wuppertal, 08.04.2015 - 9 T 68/15

    Betreuung - Genehmigung der geschlossenen Unterbringung - grundsätzlich keine

  • AG Köln, 07.02.2012 - 133 C 325/10

    Minderung des Reisepreises und Schadenseratz wegen nutzlos aufgebrachter

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.10.2015 - 13 T 5933/15

    Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht aufgrund nachgewiesener Geschäftsunfähigkeit

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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11   

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https://dejure.org/2011,2397
BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11 (https://dejure.org/2011,2397)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - XII ZB 241/11 (https://dejure.org/2011,2397)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 (https://dejure.org/2011,2397)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 1 Nr 1 BGB
    Zivilrechtliche Unterbringung eines Betreuten: Alkoholismus und psychische Erkrankung; Freiheitsanspruch und freie Willensbildung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Alkoholismus als psychische Krankheit oder geistige bzw. seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Rechtfertigung einer Anordnung der zivilrechtlichen Unterbringung durch die bloße Rückfallgefahr in den Alkoholismus; Geistiges Gebrechen als Ursache für ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterbringung wegen Alkoholismus

  • Bt-Recht

    Unterbringung, Alkoholismus, Unterbringungsgrund, Freie Willensbildung, Unterbringungsverfahren, Selbstgefährdung

  • rewis.io

    Zivilrechtliche Unterbringung eines Betreuten: Alkoholismus und psychische Erkrankung; Freiheitsanspruch und freie Willensbildung

  • rewis.io

    Zivilrechtliche Unterbringung eines Betreuten: Alkoholismus und psychische Erkrankung; Freiheitsanspruch und freie Willensbildung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Familienrecht - Keine Unterbringung wegen Alkoholismus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflegeheimunterbringung bei Alkoholismus

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen an Unterbringung wegen Alkoholismus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grenzen der Unterbringung bei Alkoholerkrankung

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Alkoholismus ist keine Krankheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3518
  • MDR 2011, 1176
  • FGPrax 2011, 317 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 1725
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11
    Nach der Herrschaft des Grundgesetzes steht es zwar in der Regel jedermann frei, Hilfe zurückzuweisen, sofern dadurch nicht Rechtsgüter anderer oder der Allgemeinheit in Mitleidenschaft gezogen werden; das setzt jedoch die Fähigkeit des Betroffenen voraus, einen freien Willen zu bilden (im Anschluss an BVerfG, 7. Oktober 1981, 2 BvR 1194/80, BVerfGE 58, 208, 224 ff.).

    (2) Die Grundrechte eines psychisch Kranken schließen einen staatlichen Eingriff nicht aus, der ausschließlich den Zweck verfolgt, ihn vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen (BVerfGE 58, 208, 224 ff.).

    Das Gewicht, das dem Freiheitsanspruch gegenüber dem Gemeinwohl zukommt, darf aber nicht losgelöst von den tatsächlichen Möglichkeiten des Betroffenen bestimmt werden, sich frei zu entschließen (BVerfGE 58, 208, 224 ff.).

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11
    (1) Alkoholismus für sich gesehen ist keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, so dass allein darauf die Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN; OLG München OLGR 2005, 167 f.).

    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, insbesondere einer psychischen Erkrankung, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN).

    Mithin setzt eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung voraus, dass der Betroffene aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN).

  • OLG Stuttgart, 20.05.2003 - 8 W 130/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Fiktive Verhandlungsgebühr bei schriftlicher Annahme eines

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11
    (1) Alkoholismus für sich gesehen ist keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, so dass allein darauf die Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN; OLG München OLGR 2005, 167 f.).

    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, insbesondere einer psychischen Erkrankung, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN).

  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11
    (1) Alkoholismus für sich gesehen ist keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, so dass allein darauf die Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN; OLG München OLGR 2005, 167 f.).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZA 12/15

    Zivilrechtliche Unterbringung eines alkoholkranken Betreuten zum Schutz vor

    Zu den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung zum Schutz vor Selbstgefährdung bei einem alkoholkranken Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. August 2011, XII ZB 241/11, FamRZ 2011, 1725).

    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725; vgl. auch BVerfG FamRZ 2015, 565 m. Anm. Schwab), und die Entscheidung des Beschwerdegerichts lässt Rechtsfehler nicht erkennen.

    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, insbesondere einer psychischen Erkrankung, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 11).

    Die Grundrechte eines psychisch Kranken schließen einen staatlichen Eingriff nicht aus, der ausschließlich den Zweck verfolgt, ihn vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).

    Mithin setzt eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung voraus, dass der Betroffene aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).

    Denn die Frage der Therapiefähigkeit ist für die hier nicht zur Heilbehandlung, sondern gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB zum Selbstschutz erfolgte Unterbringung nicht maßgeblich (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 17).

    Unabhängig davon, dass die Frage, ob der Betroffene perspektivisch eine lebenslange Unterbringung gewärtigen muss, nicht Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist, das die Unterbringungsgenehmigung für die Dauer von einem Jahr betrifft (vgl. Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 21), hat das Beschwerdegericht mit dem Gewöhnungseffekt, der während der aktuellen Unterbringung eintreten kann, eine zeitliche Perspektive aufgezeigt.

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15

    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des

    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 9; vom 12. Februar 2014 - XII ZB 614/13 - FamRZ 2014, 740 Rn. 6 und vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 95/16

    Betreuung: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung bei

    Unter der Voraussetzung eines noch freien Willens steht es jedoch nach der Verfassung jedermann frei, Hilfe zurückzuweisen, sofern dadurch nicht Rechtsgüter anderer oder der Allgemeinheit in Mitleidenschaft gezogen werden (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13

    Unterbringung eines Betreuten: Begründungserfordernis bei vom

    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute auf Grund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Rn. 13 und vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).
  • LG Bayreuth, 29.07.2015 - 42 T 109/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Einstellung des Betreuungsverfahrens

    Das Amtsgericht Bayreuth durfte insoweit annehmen, dass ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten war, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hatte (vgl. BGH NJW 2011, 3518).
  • LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14

    Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Betreuten zur Verhinderung

    Die geschlossene Unterbringung zur Vermeidung einer lebensbedrohenden Selbstgefährdung kann auch dann genehmigt werden, wenn eine gezielte Therapiemöglichkeit nicht besteht ( BGH NJW 2011, 3518 ).
  • LG Meiningen, 05.08.2014 - 4 T 65/14

    Missbrauch von zwei gleichzeitig bestehenden gleichrangigen Vorsorgevollmachten

    Unter die psychischen Krankheiten, die sich in der Regel durch Kommunikationsstörungen und fehlende Krankheitseinsicht auszeichnen, fallen in Anlehnung an die ICD 10 vor allem die exogenen Psychosen (seelische Störungen, die körperliche Ursachen haben, wie etwa Folgen einer Hirnhautentzündung, Schädel-/Hirnverletzungen, Tumorerkrankungen, Anfallsleiden, degenerative Hirnprozesse, Intoxikationen oder Parkinson), endogene (körperlich nicht begründbaren) Psychosen (etwa Katatonie oder paranoide Formen mit Wahn und Halluzinationen, manisch depressive Erkrankungen) sowie Suchtleiden (Drogen-, Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit), wenn diese im ursächlichen Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung stehen oder eine seelische Erkrankung (z.B. eine drogeninduzierten Psychose oder ein Alkoholabusus mit amnestischen Störungen) als Folge des Suchtleidens eingetreten ist (BGH, FamRZ 2011, 1725 - zitiert nach jurion - Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer, BGB, 8. Aufl., § 1896, Rn. 11; Bieg in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 1896, Rn. 23 ff; Erman/Roth, BGB, 13. Aufl., § 1896, Rn. 6 ff).
  • AG Altötting, 31.01.2023 - XVII 500/22

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, Sachverständigengutachten,

    Dies ist auch die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 18. Juli 2018 - XII ZB 167/18; BGH Beschluss vom 25.03.2015, XII ZA 12/15 BeckRS 2015, 08912; BGH FamRZ 2011, 1725 Rn. 11; zu § 1906 BGB erneut BGH Beschluss vom 13.4.2016 - XII ZB 95/16 NZFam 2016, 548).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1905
BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11 (https://dejure.org/2011,1905)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2011 - V ZB 123/11 (https://dejure.org/2011,1905)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 (https://dejure.org/2011,1905)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 417 Abs 2 S 2 FamFG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines Abschiebungshaftantrags

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Benennung der in § 417 Abs. 2 FamFG genannten wesentlichen Punkte im Haftantrag als Voraussetzung an die Zulässigkeit

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines Abschiebungshaftantrags

  • ra.de
  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines Abschiebungshaftantrags

  • rechtsportal.de

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2
    Benennung der in § 417 Abs. 2 FamFG genannten wesentlichen Punkte im Haftantrag als Voraussetzung an die Zulässigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Haftrecht - Einzelheiten im Haftantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 317
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
    Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 14 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 8).

    Eine solche Darlegung gibt dem Betroffenen eine Grundlage für seine Verteidigung gegen den Haftantrag (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 12).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
    Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 14 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 8).

    Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass dem Gericht schon durch den Antrag selbst eine hinreichende Tatsachengrundlage für die Einleitung weiterer Ermittlungen bzw. seine Entscheidung zugänglich werden (Beschlussempfehlung zum FFG-ReformG aaO; Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 14).

  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
    d) Das Versäumnis hat die Beteiligte zu 2 auch nicht, was - für die Zukunft - möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11) nachgeholt.
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09

    Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers im Anschluss an die

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
    cc) Abschiebungshaft wegen Entziehungsabsicht darf nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG nur angeordnet werden, wenn konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Betroffenen, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass er beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 12).
  • OLG Köln, 07.05.2007 - 16 Wx 68/07

    Kein Anlass zum Haftantrag bei fehlendem Verdacht auf Entziehungsabsicht des

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
    Diese Beurteilung musste zwar die Anordnung von Abschiebungshaft nicht ausschließen, erforderte aber eine mit ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten belegte Darlegung der Entziehungsabsicht (vgl. OLG Köln, OLGR 2007, 764 [Ls.] Vollabdruck bei juris).
  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
    a) Das Vorliegen eines solchen Antrags ist Verfahrensvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
    Die mit einem Antrag nach § 62 FamFG gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2FamFG, § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG statthafte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151) und im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde des Betroffenen ist begründet.
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
    Daran fehlt es, wenn der Betroffene einen Asylantrag stellt und dieser nicht innerhalb von vier Wochen als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet abgelehnt wird (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41, 43 Rn. 20).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 14/21

    Die einstweilige Anordnung der Abschiebungshaft - und das Hauptsacheverfahren

    Zulässig ist der Haftantrag nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, InfAuslR 2012, 25 Rn. 8; vom 12. November 2019 - XIII ZB 5/19, InfAuslR 2020, 165 Rn. 8; vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7).

    Diese Darlegungen dürfen zwar knapp gehalten sein; sie müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte ansprechen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, InfAuslR 2012, 25 Rn. 8; vom 12. November 2019 - XIII ZB 5/19, InfAuslR 2020, 165 Rn. 8; vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7; vom 25. Oktober 2022 - XIII ZB 116/19, NVwZ 2023, 1523 Rn. 7).

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Mit den besonderen Begründungsanforderungen will der Gesetzgeber vor allem erreichen, dass dem Gericht durch den Antrag selbst eine hinreichende Tatsachengrundlage für die Einleitung weiterer Ermittlungen bzw. für seine Entscheidung zugänglich wird (Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zum FGG-ReformG, BT-Drucks. 16/9733, S. 299; Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 9; Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 13).

    aa) Eine Behebung der Mängel des Haftantrags kann zunächst dadurch geschehen, dass die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt, dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt und der Betroffene dazu Stellung nehmen kann (Senat, Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, Rn. 11 juris; Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 15).

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Die Darlegung darf knapp gehalten sein, muss aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falls ansprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 f. Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2010 - XII ZB 135/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2664
BGH, 22.09.2010 - XII ZB 135/10 (https://dejure.org/2010,2664)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2010 - XII ZB 135/10 (https://dejure.org/2010,2664)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2010 - XII ZB 135/10 (https://dejure.org/2010,2664)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB
    Betreuung: Genehmigung einer Zwangsmedikation bei Unterbringung des Betreuten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung einer Zwangsmedikation eines Betroffenen bei der Unterbringung in einer Nervenheilanstalt aufgrund der Gefahr der Selbstzufügung von erheblichen gesundheitlichen Schaden sowie Notwendigkeit der Unterbringungung für eine längerfristige Heilbehandlung mangels ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zwangsmedikation - Voraussetzungen

  • Bt-Recht

    Zwangsmedikation, Erforderlichkeit

  • rewis.io

    Betreuung: Genehmigung einer Zwangsmedikation bei Unterbringung des Betreuten

  • rewis.io

    Betreuung: Genehmigung einer Zwangsmedikation bei Unterbringung des Betreuten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Genehmigung einer Zwangsmedikation eines Betroffenen bei der Unterbringung in einer Nervenheilanstalt aufgrund der Gefahr der Selbstzufügung von erheblichen gesundheitlichen Schaden sowie Notwendigkeit der Unterbringungung für eine längerfristige Heilbehandlung mangels ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Familienrecht - Zwangsmedikation eines Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3718
  • MDR 2010, 1393
  • FGPrax 2010, 317
  • FGPrax 2011, 317
  • FamRZ 2010, 1976
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (BVerfG, 23. März 2011, 2 BvR 882/09, FamRZ 2011, 1128 Rn. 72 und BVerfG, 12. Oktober 2011, 2 BvR 633/11, FamRZ 2011, 1927 Rn. 38) fehlt es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung (Aufgabe der Senatsrechtsprechung BGH, Beschluss vom 1. Februar 2006, XII ZB 236/05, BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008, XII ZB 185/07, FamRZ 2008, 866 und BGH, Beschluss vom 22. September 2010, XII ZB 135/10, FamRZ 2010, 1976).

    Ob dies der Fall sei, bedürfe im Hinblick auf die Schwere des Eingriffs einer besonders sorgfältigen Prüfung (Senatsbeschluss vom 22. September 2010 - XII ZB 135/10 - FamRZ 2010, 1976 Rn. 8).

    Schließlich sei ein Vorratsbeschluss für den Fall, dass der Betroffene sich gegen die Verabreichung von Medikamenten durch Spritzen wehren werde, im Hinblick auf die Schwere des Eingriffs unzulässig (Senatsbeschluss vom 22. September 2010 - XII ZB 135/10 - FamRZ 2010, 1976 Rn. 11).

    d) Der Senat teilt im Ergebnis diese Auffassung und gibt damit seine Rechtsprechung auf, wonach Zwangsbehandlungen im Rahmen des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB grundsätzlich genehmigungsfähig sind (Senatsbeschlüsse BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 und vom 22. September 2010 - XII ZB 135/10 - FamRZ 2010, 1976).

    Denn der Senat hat bereits entschieden, dass ein Vorratsbeschluss für den Fall, dass der Betroffene sich gegen die Verabreichung von Medikamenten durch Spritzen wehren werde, im Hinblick auf die Schwere des Eingriffs unzulässig ist (Senatsbeschluss vom 22. September 2010 - XII ZB 135/10 - FamRZ 2010, 1976 Rn. 11).

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 130/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Ob dies der Fall sei, bedürfe im Hinblick auf die Schwere des Eingriffs einer besonders sorgfältigen Prüfung (Senatsbeschluss vom 22. September 2010 - XII ZB 135/10 - FamRZ 2010, 1976 Rn. 8).

    Schließlich sei ein Vorratsbeschluss für den Fall, dass der Betroffene sich gegen die Verabreichung von Medikamenten durch Spritzen wehren werde, im Hinblick auf die Schwere des Eingriffs unzulässig (Senatsbeschluss vom 22. September 2010 - XII ZB 135/10 - FamRZ 2010, 1976 Rn. 11).

    d) Der Senat teilt im Ergebnis diese Auffassung und gibt damit seine Rechtsprechung auf, wonach Zwangsbehandlungen im Rahmen des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB grundsätzlich genehmigungsfähig sind (Senatsbeschlüsse BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 und vom 22. September 2010 - XII ZB 135/10 - FamRZ 2010, 1976).

    Denn der Senat hat bereits entschieden, dass ein Vorratsbeschluss für den Fall, dass der Betroffene sich gegen die Verabreichung von Medikamenten durch Spritzen wehren werde, im Hinblick auf die Schwere des Eingriffs unzulässig ist (Senatsbeschluss vom 22. September 2010 - XII ZB 135/10 - FamRZ 2010, 1976 Rn. 11).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 195/17

    Unterbringungssache: Antrag des Verfahrenspflegers des Betreuten auf Feststellung

    Damit handelte es sich bei der vom Amtsgericht ausgesprochenen Genehmigung aber um einen unzulässigen Vorratsbeschluss (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 193, 337 = FamRZ 2012, 1366 Rn. 38 und vom 22. September 2010 - XII ZB 135/10 - FamRZ 2010, 1976 Rn. 11).
  • LG Freiburg, 29.03.2011 - 7 O 1/11

    Therapieunterbringung: Antrag auf Unterbringung ohne Benennung und Existenz einer

    Die Anordnung einer geschlossenen Unterbringung "auf Vorrat" für den Fall, dass später eine solche Einrichtung bereit steht, wäre angesichts des erheblichen Eingriffs in das grundrechtlich geschützte Freiheitsrecht des Betroffenen aber rechtswidrig (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2010 - XII ZB 135/10 - zitiert nach Juris, Rn. 11; Beschluss vom 23.01.2008 - XII ZB 185/07 - zitiert nach Juris, Rn. 29).
  • LG Bremen, 10.05.2012 - 5 T 101/12

    Unterbringung; Zwangsbehandlung; konkrete Normenkontrolle

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend Beschluss vom 01.02.2006 - XII ZB 236/05; ferner Beschluss vom 22.09.2010 - XII ZB 135/10), der sich die vorlegende Kammer insoweit anschließt.
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12

    Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung

    (a) Soweit der BGH - XII ZB 135/10 - in seinem Beschluss vom 22. September 2010 (= NJW 2010, 3718) die Auffassung vertreten hat, eine innerhalb einer Unterbringung beabsichtigte Zwangsbehandlung bedürfe einer gesonderten betreuungsgerichtlichen Genehmigung, ist dem nicht zu folgen.
  • AG Hamburg, 07.12.2020 - 107 XVII 604/17
    Es handelt sich vorliegend nicht um einen unzulässigen Vorratsbeschluss, weil Gegenstand des Beschlusses nicht eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist, die nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 1906a Abs. 1 BGB genehmigt werden kann (so aber in den vom BGH entschiedenen Fällen: BGH, Beschluss vom 22.09.2010, Az. XII ZB 135/10, Rn. 11, juris; BGH, Beschluss vom 20.06.2012, Az. XII ZB 99/12, BGHZ 193, 337-353, Rn. 38; BGH, Beschluss vom 20.06.2012, Az. XII ZB 130/12, Rn. 41, juris).
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