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   OLG Köln, 05.10.2010 - I-6 W 82/10   

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https://dejure.org/2010,115
OLG Köln, 05.10.2010 - I-6 W 82/10 (https://dejure.org/2010,115)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.10.2010 - I-6 W 82/10 (https://dejure.org/2010,115)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - I-6 W 82/10 (https://dejure.org/2010,115)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Beschwerderecht des Internet-Anschlussinhabers - Dem von einer richterlichen Auskunftsanordnung nach § 101 Abs. 2 und Abs. 9 UrhG betroffenen Anschlussinhaber steht ein eigenes Beschwerderecht zu. Zum gewerblichen Ausmaß im Sinne von § 101 UrhG.

  • filesharing-rechtsanwalt.de

    §§ 101 Abs. 9 S. 4 und 6 UrhG i.V.m. 59 Abs. 2 FamFG; Art. 10, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
    Auch Anschlussinhaber kann gegen Auskunftspflicht des Providers Beschwerde einlegen

  • openjur.de

    §§ 101 Abs. 2, 101 Abs. 9 UrhG; § 59 Abs. 2 FamFG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Telemedicus

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem Musikdownload

  • Telemedicus

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem Musikdownload

  • webshoprecht.de

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers gegen eine Gestattungsanordnung im IP-Auskunftsverfahren

  • JurPC

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • aufrecht.de

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Mitteilung persönlicher Daten durch den Provider

  • czarnetzki.eu PDF

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers gegen Auskunftsanordnung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • info-it-recht.de

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG; zur Frage gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung beim Filesharing

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Mitteilung persönlicher Daten durch den Provider

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Mitteilung persönlicher Daten durch den Provider

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 101 Abs. 9 S. 4 und 6 UrhG i.V.m. 59 Abs. 2 FamFG; Art. 10, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
    Filesharing - Anschlussinhaber kann gegen den Auskunftsbeschluss gegen den Provider Beschwerde einlegen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 101 Abs. 9 S. 4 und 6 UrhG
    Zum "gewerblichen Ausmaß” des Filesharings eines 6 Monate alten Musikalbums

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Beschwerderecht des Internet-Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bejaht

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Beschwerderecht des Anschlussinhabers

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Anständige Arbeit für Kölner Richter

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Eigenes Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem Musikdownload

  • retosphere.de (Kurzinformation)

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers bei Auskunft nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber hat im Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG ein Beschwerderecht

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Beschwerderecht des Internetanschlussinhabers gegen die Übermittlung der Anschlussdaten durch den Provider

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers bei Auskunftverfahren in P2P-Fällen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing Abmahnungen nur bei neuen Musikstücken zulässig?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing Abmahnung trotz Abtretung aller Nutzungsrechte?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Beschwerdeberechtigung des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Bejaht Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beschwerderecht bei Filesharing-Abmahnungen und Abkehr von der weiten Auslegung des "Handels in gewerblichen U

  • beck.de (Kurzinformation)

    Einräumung eines Beschwerderechts für den Anschlussinhaber

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Download: Gewerblicher Ausmaß einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers bei Tauschbörsenabmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Download: Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bejaht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber steht Beschwerderecht gegen Auskunft bei Urheberrechtsverletzung/Filesharing zu

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahnung wegen Filesharing: Beschwerderecht des Anschlussinhabers

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Download

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Illegale Downloads via Internettauschbörsen // OLG Köln bejaht Beschwerderecht der Internet - Anschlussinhaber!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Download: Gewerbliches Ausmaß einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß

Besprechungen u.ä. (5)

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Das Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem Download

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Plattenverlage erhalten hinter der IP stehende Verkehrsdaten

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwerderecht bei Filesharing-Abmahnungen und Abkehr von der weiten Auslegung des Handels in gewerblichen Umfang

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwerderecht bei Filesharing-Abmahnungen und Abkehr von Auslegung des Handels in gewerblichen Umfang

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Preisgabe der Personendaten ist ein schwerwiegender Grundrechtseingriff!

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 88
  • FGPrax 2011, 44
  • MMR 2011, 108
  • MIR 2010, Dok. 146
  • K&R 2010, 833
  • AnwBl 2011, 29
  • ZUM 2011, 56
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
    Soweit der Senat in anderer Besetzung vor Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.01.2009 und vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 (NJW 2010, 833 - Vorratsdatenspeicherung [Rn. 251, 254 ff.]) eine eigene Beschwerdeberechtigung des am Ausgangsverfahren nicht beteiligten Anschlussinhabers verneint hat (Senatsbeschluss vom 05.05.2009 - 6 W 39/09 = GRUR-RR 2009, 321 - John Bello Story 2; vgl. - die Frage für den geltenden Rechtszustand offen lassend - die Senatsbeschlüsse vom 18.05.2010 - 6 W 51/10; vom 21.07.2010 - 6 W 63/10; 69/10; 79/10; 18.8.2010 - 6 W 112/10), wird daran nicht festgehalten.

    Im Licht des grundrechtlich verbürgten Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 GG), das gegenüber dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) die speziellere Garantie darstellt (BVerfG, NJW 2010, 833 [Rn. 191]) und in § 101 Abs. 10 UrhG als durch § 101 Abs. 2 und 9 UrhG eingeschränktes Grundrecht genannt wird, dient der dort vorgesehene Richtervorbehalt vor allem dem Schutz der rechtlichen Interessen der noch unbekannten Anschlussinhaber.

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 bedarf die Aufhebung der Anonymität im Internet gerade wegen des erheblichen Gewichts des darin liegenden Eingriffs ihrerseits einer Rechtsgutbeeinträchtigung, der von der Rechtsordnung auch sonst ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird (BVerfG, NJW 2010, 833 [Rn. 262]).

  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
    Ob eine Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß hat (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal BT-Drucks. 16/5048 S. 65; BT-Drucks. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]), ist nach der Rechtsprechung des Senats unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles festzustellen.

    Das Anbieten irgendeiner Datei in einer Internet-Tauschbörse genügt für sich allein nicht, obwohl es ein Handeln um wirtschaftlicher Vorteile willen indiziert; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk (vgl. Senatsbeschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris) oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).

  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07

    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
    Gemäß der vom Gesetzgeber (BT-Drucks. 16/6308 S. 205) aufgegriffenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 104, 220 [231 ff.] = NJW 2002, 2456; NStZ 2009, 166 [167] m.w.N.) muss der Begriff der Erledigung vielmehr weit ausgelegt und das Feststellungsbegehren im Interesse effektiven Rechtsschutzes auch dann als zulässig angesehen werden, wenn sich die angegriffene Maßnahme - wie hier - bei Einlegung der Beschwerde bereits erledigt hatte (Keidel / Budde, a.a.O., Rn. 7-9; Prütting / Helms / Abramenko, FamFG, § 62 Rn. 5; Schulte-Bunert / Weinreich / Unger, a.a.O., Rn. 3).

    Insoweit droht auch kein mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbarer Schwebezustand - um so weniger, als das Beschwerderecht unabhängig von gesetzlichen Fristen (§ 101 Abs. 9 S. 4 und 7 UrhG, § 63 FamFG), deren Anwendbarkeit auf die betroffenen Anschlussinhaber zweifelhaft sein mag, zumindest Verwirkungsregeln unterliegt (vgl. BVerfG, NStZ 2009, 166 [167]) und die Antragstellerin es regelmäßig selbst in der Hand hat, wann sie die ihr vom Provider benannten Anschlussinhaber über den Inhalt der sie betreffenden richterlichen Anordnung in Kenntnis setzt.

  • OLG Köln, 18.08.2010 - 6 W 112/10

    Prüfungsumfang im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
    Soweit der Senat in anderer Besetzung vor Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.01.2009 und vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 (NJW 2010, 833 - Vorratsdatenspeicherung [Rn. 251, 254 ff.]) eine eigene Beschwerdeberechtigung des am Ausgangsverfahren nicht beteiligten Anschlussinhabers verneint hat (Senatsbeschluss vom 05.05.2009 - 6 W 39/09 = GRUR-RR 2009, 321 - John Bello Story 2; vgl. - die Frage für den geltenden Rechtszustand offen lassend - die Senatsbeschlüsse vom 18.05.2010 - 6 W 51/10; vom 21.07.2010 - 6 W 63/10; 69/10; 79/10; 18.8.2010 - 6 W 112/10), wird daran nicht festgehalten.

    Wie bereits aus den vorstehenden Erwägungen (zu Nr. 11 2 c) erhellt, kann die von einem Anschlussinhaber begehrte Feststellung der Rechtswidrigkeit einer seine Internetdaten betreffenden richterlichen Anordnung allerdings nicht mit Erfolg auf Umstände gestützt werden, deren Prüfung überhaupt nicht Gegenstand des Anordnungsverfahrens sind, also insbesondere nicht auf eine angeblich fehlerhafte Auskunft des Providers über die Zuordnung der angegebenen IP-Adresse oder auf tatsächliche Vorgänge in Bezug auf die Nutzung des fraglichen Internet-Anschlusses durch den Beschwerdeführer, seine Familienangehörigen oder sonstige Dritte (vgl. zu derartigen Konstellationen die Senatsbeschlüsse vom 21.07.2010 - 6 W 69/10 - und vom 18.08.2010 - 6 W 112/10).

  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
    Ob eine Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß hat (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal BT-Drucks. 16/5048 S. 65; BT-Drucks. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]), ist nach der Rechtsprechung des Senats unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles festzustellen.

    Dabei ist den besonderen Vermarktungsbedingungen des jeweiligen Werkes Rechnung zu tragen, so dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Einzelfall auch noch vorliegen kann, wenn seit der Veröffentlichung des Werks bereits längere Zeit vergangen ist (Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin), etwa wenn das Werk in Neuauflage erschienen (Senatsbeschluss vom 04.06.2009 - 6 W 48/09, bei juris) oder in den TOP 50 der Verkaufscharts platziert ist (Senatsbeschlüsse vom 08.01.2010 - 6 W 153/09 - und vom 13.04.2010 - 6 W 28/10).

  • OLG Schleswig, 05.02.2010 - 6 W 26/09

    Begriff der Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
    Ob eine Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß hat (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal BT-Drucks. 16/5048 S. 65; BT-Drucks. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]), ist nach der Rechtsprechung des Senats unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles festzustellen.

    Das Anbieten irgendeiner Datei in einer Internet-Tauschbörse genügt für sich allein nicht, obwohl es ein Handeln um wirtschaftlicher Vorteile willen indiziert; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk (vgl. Senatsbeschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris) oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
    Ob eine Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß hat (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal BT-Drucks. 16/5048 S. 65; BT-Drucks. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]), ist nach der Rechtsprechung des Senats unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles festzustellen.

    Das Anbieten irgendeiner Datei in einer Internet-Tauschbörse genügt für sich allein nicht, obwohl es ein Handeln um wirtschaftlicher Vorteile willen indiziert; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk (vgl. Senatsbeschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris) oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).

  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 48/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
    Dabei ist den besonderen Vermarktungsbedingungen des jeweiligen Werkes Rechnung zu tragen, so dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Einzelfall auch noch vorliegen kann, wenn seit der Veröffentlichung des Werks bereits längere Zeit vergangen ist (Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin), etwa wenn das Werk in Neuauflage erschienen (Senatsbeschluss vom 04.06.2009 - 6 W 48/09, bei juris) oder in den TOP 50 der Verkaufscharts platziert ist (Senatsbeschlüsse vom 08.01.2010 - 6 W 153/09 - und vom 13.04.2010 - 6 W 28/10).

    Das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung muss nicht offensichtlich sein und ein in Ranglisten zum Ausdruck kommender besonders großer kommerzieller Erfolg wird nicht vorausgesetzt (Senatsbeschluss vom 04.06.2009 - 6 W 48/09).

  • OLG Köln, 03.11.2008 - 6 W 136/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 1 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
    Das Anbieten irgendeiner Datei in einer Internet-Tauschbörse genügt für sich allein nicht, obwohl es ein Handeln um wirtschaftlicher Vorteile willen indiziert; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk (vgl. Senatsbeschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris) oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09

    Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
    Soweit der Senat in anderer Besetzung vor Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.01.2009 und vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 (NJW 2010, 833 - Vorratsdatenspeicherung [Rn. 251, 254 ff.]) eine eigene Beschwerdeberechtigung des am Ausgangsverfahren nicht beteiligten Anschlussinhabers verneint hat (Senatsbeschluss vom 05.05.2009 - 6 W 39/09 = GRUR-RR 2009, 321 - John Bello Story 2; vgl. - die Frage für den geltenden Rechtszustand offen lassend - die Senatsbeschlüsse vom 18.05.2010 - 6 W 51/10; vom 21.07.2010 - 6 W 63/10; 69/10; 79/10; 18.8.2010 - 6 W 112/10), wird daran nicht festgehalten.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • OLG Köln, 18.05.2010 - 6 W 51/10

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 69/10

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 63/10

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs

  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2008 - 6 O 534/08

    Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bei einem Musik-Album

  • OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Oldenburg, 01.12.2008 - 1 W 76/08

    Kein Auskunftsanspruch wegen einmaligen Anbietens eines neu erschienenen

  • OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Umfang

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte

  • BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12

    Die Heiligtümer des Todes

    Die Bestimmung des § 62 Abs. 1 FamFG ist zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes jedoch auch anwendbar, wenn sich die angegriffene Maßnahme bereits vor Einlegung der Beschwerde erledigt hat (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 88, 89 = WRP 2010, 1545 mwN).

    Die Gestattung der Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist als ein im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG schwerwiegender Grundrechtseingriff anzusehen (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 88, 89; OLG München, ZUM 2011, 760 f.; GRUR-RR 2012, 333; aA noch OLG Köln, GRUR-RR 2009, 321, 322).

  • LG Köln, 24.01.2014 - 209 O 188/13

    Abhilfeentscheidung im Auskunfts-Verfahren - Redtube-Streaming-Abmahnungen

    Unter anderem für die Frage, ob die im Anordnungsverfahren erlangten Erkenntnisse in einem etwaigen Folgeprozess einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, ist es von nicht zu unterschätzender Bedeutung, ob der Anschlussinhaber auf eine noch im Anordnungsverfahren getroffene Beschwerdeentscheidung verweisen kann (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 88, 89 f. - Gestattungsanordnung II).
  • OLG Köln, 10.02.2011 - 6 W 5/11

    Zweifel an zuverlässiger IP-Adressermittlung

    Der Anschlussinhaber kann - nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache durch die Erteilung der Auskunft durch den Internet-Provider - gemäß § 62 FamFG i.V.m. § 101 Abs. 9 S. 4 UrhG Beschwerde einlegen, wenn er geltend macht, durch den Anordnungsbeschluss in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 5.10.2010 - 6 W 82/10, WRP 2010, 1554).
  • BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19

    Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Allerdings muss zum Ausdruck kommen, dass eine Sachentscheidung auch in Ansehung der Erledigung der Hauptsache begehrt wird, wofür es auf das wohlverstandene Interesse des Beschwerdeführers ankommt (vgl. MünchKommFamFG/A. Fischer 3. Aufl. § 62 Rn. 28; vgl. auch OLG Köln FGPrax 2011, 44, 45; BeckOK FamFG/Obermann [Stand: 1. Juli 2019] § 62 Rn. 8).
  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    Die Beschwerdeführerin hat am 11.3.2011 Beschwerde gegen die Gestattungsbeschluss der Kammer eingelegt (Bl. 43/44) und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Köln vom GRUR-RR 2011, 88 - Gestattungsanordnung II damit begründet, dass die in ihren Augen erforderlichen besonderen Umstände nicht geltend gemacht seien, um eine Rechtsverletzung im gewerbliche Ausmaß zu begründen.

    c) Das OLG Köln (GRUR-RR 2011, 88 - Gestattungsanordnung II) hält ein Beschwerderecht des ermittelten Anschlussinhabers entgegen seiner früheren Meinung für gegeben:.

    Das OLG Köln hat in der mehrfach ausführlich abgehandelten Entscheidung (GRUR-RR 2011, 88 -Gestattungsanordnung II) auf Grund der dort zugrundeliegenden Wahrung auch der 2-Wochenfrist die Frage offen lassen können; nach der Begründung der Entscheidung müsste aber konsequent die Monatsfrist des § 63 FamFG gelten.

  • OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16

    Begriff der offensichtlichen Rechtsverletzung; Verletzung des Urheberrechts durch

    Zutreffend ist zwar, dass die Zuverlässigkeit des eingesetzten Ermittlungssystems grundsätzlich bereits vor den Ermittlungen durch einen Sachverständigen zu überprüfen ist; eine erst nachträgliche Überprüfung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen im Beschwerdeverfahren scheidet regelmäßig aus (Senat, GRUR-RR 2011, 88 - Gestattungsanordnung II; WRP 2012, 850).
  • OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für durch Dritte begangene

    Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung des Beklagten - auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 05.10.2010 - 6 W 82/10 - (GRUR-RR 2011, 88).
  • OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

    Der Richtervorbehalt des § 101 Abs. 9 UrhG dient vor allem dem Schutz der Anschlussinhaber (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 5. Oktober 2010 - 6 W 82/10 - Gestattungsanordnung II, juris, dort Tz. 5).
  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    verfassungsrechtlichen Gründen geboten erscheint; denn um unverhältnismäßige Beeinträchtigungen der betroffenen Anschlussinhaber zu vermeiden, muss es sich bei der in Rede stehenden Handlung um eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht handeln (vgl. BVerfGE 125, 260 [Rn. 260, 262] - Vorratsdatenspeicherung; Senat, GRUR-RR 2011, 88 [89] = WRP 2010, 1554 - Beschwerderecht des Anschlussinhabers).

    Ob sich ein Werk noch in der relevanten Verwertungsphase befindet, kann nur im Einzelfall bestimmt werden, wobei den jeweiligen Vermarktungsbedingungen Rechnung zu tragen ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 88 [90] = WRP 2010, 1554 - Beschwerderecht des Anschlussinhabers; GRUR-RR 2011, 85 = WRP 2011, 264 - Männersache).

  • OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11

    Urheberrechtsverletzung: Internationale Zuständigkeit für einen Auskunftsanspruch

    Ob eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt, ist unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles festzustellen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.10.2010 - 6 W 82/10, juris, Rn. 16 - Gestattungsanordnung II ).
  • OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10

    Störereigenschaft des Betreibers eines Internetanschlusses

  • OLG Köln, 10.04.2012 - 6 W 5/12

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 07.10.2013 - 6 W 84/13

    Begriff und Ermittlung der offensichtlichen Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs.

  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 W 54/14

    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG auf Erteilung einer

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

  • OLG Köln, 26.05.2011 - 6 W 84/11

    Frist für die Einlegung der Beschwerde des Anschlussinhabers

  • OLG München, 04.07.2011 - 6 W 496/11

    Urheberrechtsverletzung: Zulässigkeit der Ermittlung von Tauschbörsenteilnehmern

  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13

    Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11

    Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des

  • OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13

    Geltendmachung der Urheberrechte an einer Filmproduktion

  • OLG Stuttgart, 27.06.2013 - 17 UF 121/13

    Beschwerde in Familiensachen: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

  • OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12

    Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Köln, 12.04.2012 - 6 W 85/12
  • OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 15.12.2010 - 6 W 166/10

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Köln, 23.05.2011 - 6 W 74/11

    Anforderungen an die Begründung der gerichtlichen Anordnung der Zulässigkeit der

  • OLG Köln, 10.02.2011 - 6 W 6/11

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

  • OLG Köln, 08.06.2011 - 6 W 52/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Köln, 26.05.2011 - 6 W 85/11

    Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen einen Gestattungsbeschluss gem. §

  • LG Gießen, 19.07.2023 - 7 T 353/22
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