Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - I-3 Wx 209/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 12 Abs. 1 S. 1, § 12c Abs. 4 S. 2; BGB §§ 1924 Abs. 1, 2311 Abs. 1 S. 1
Anspruch des gesetzlichen Erben auf Grundbucheinsicht nach Tod des Erblassers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht zur Grundbucheinsicht aufgrund der Stellung des Antragstellers als gesetzlicher Erbe nach dem Tod seines Vaters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einblick des Erben in das Grundbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Grundbucheinsicht für Erben
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Miterbe hat Anspruch auf vollständigen Grundbuchauszug für Nachlassimmobilien
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 58
- Rpfleger 2011, 202
Wird zitiert von ... (8)
- OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
Grundbuchverfahrensrecht: Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten …
Das Interesse umfasst auch die Einsicht in die Abteilungen II und III (OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58).Dass Ansprüche nach § 2325 BGB bestehen und auch geltend gemacht werden sollen, bedarf daher keiner schlüssigen Darlegung (OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58).
- OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 20 W 72/11
Grundbucheinsicht
Jedoch genügt nicht jedes beliebige Interesse; vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1998, 338 und NJW 1993, 1142; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; KG NJW 2002, 223 und NJW-RR 2004, 1316 ).Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht eingetragenen Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird ( OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44).15 Nach diesen Grundsätzen kann die Akteneinsicht von der Vorlage eines Erbscheins bezüglich der Grundbücher, in welchen noch der verstorbene Vater des Antragstellers als Eigentümer eingetragen ist, bereits deshalb nicht abhängig gemacht werden, weil anerkannt ist, dass nach Eintritt des Erbfalls ein Pflichtteilsberechtigter - wozu der Antragsteller als Sohn des Erblassers A zählt - in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht zur Regelung seiner erbrechtlichen Ansprüche und insbesondere zur Geltendmachung von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen hat (allgemeine Ansicht, vgl. hierzu KG NJW-RR 2004, 1316; OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44; LG Stuttgart ZEV 2005, 313;… Schöner/Stöber, a.a.O. Rn. 525 m.w.N.;… Hügel, GBO, 2. Aufl., § 12 Rn. 60; Böhringer Rpfleger 2007, 188).
- OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13
Grundstücksveräußerung: Gläubiger hat Recht auf Grundbucheinsicht!
Dies gilt auch für die Kenntniserlangung von einem Kaufpreis durch erweiterte Grundbucheinsicht in die Grundakten gem. § 12 Abs. 3 GBO (Anschluß an OLG Düsseldorf vom 15.10.2010, 20 W 399/10 , FGPrax 2011, 58; OLG Stuttgart vom 28.09.2010, 8 W 412/10 .Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht betroffenen eingetragenen Berechtigten vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden und ihnen von der Rechtsprechung auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58 [OLG Düsseldorf 08.10.2010 - I-3 Wx 209/10] ;… OLG Dresden, a.a.O..;… OLG Frankfurt a.a.O..).
- OLG Frankfurt, 03.09.2018 - 20 W 171/18
Einsicht in Eigentümerverzeichnisse durch Privatperson
Bei der hierbei gebotenen Abwägung ist zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht möglicherweise beeinträchtigten Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird (OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44). - OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15
Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das …
Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, FGPrax 2014, 151; ZEV 2011, 44 ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; OLG München FamRZ 2013, 1070;… Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 7 ff.;… Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.01.2015 § 12 Rn. 1, 2). - VG Würzburg, 28.03.2012 - W 6 K 11.363
Teilung eines Grundstücks zweier Miterben in ungeteilter Erbengemeinschaft
Die Beigeladene als gesetzliche Erbin und Vermächtnisnehmerin hat ein auf sachlichen Gründen beruhendes berechtigtes Interesse (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 08.10.2010, Az.: I-3 Wx 209/10, ZFE 2011, 36). - OLG Düsseldorf, 04.05.2018 - 3 Wx 74/18 Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, FGPrax 2014, 151; ZEV 2011, 44 ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; OLG München FamRZ 2013, 1070;… Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 7 ff.;… Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.01.2015 § 12 Rn. 1, 2).
- OLG Frankfurt, 07.11.2016 - 20 W 305/16
Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht
Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht möglicherweise beeinträchtigten Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird (OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 399/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 158, 163, 1896; GBO § 29
Vorsorgevollmacht: Anforderungen daran, dass Beschränkungen nur Innenverhältnis betreffen
- Wolters Kluwer
Bewilligung der Umschreibung eines Grundstücks durch einen im Innenverhältnis beschränkten Vorsorgebevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 158; BGB § 163; BGB § 1896; GBO § 29
Bewilligung der Umschreibung eines Grundstücks durch einen im Innenverhältnis beschränkten Vorsorgebevollmächtigten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auslegung einer Vorsorgevollmacht
Papierfundstellen
- DNotZ 2011, 745
- FGPrax 2011, 58
- FamRZ 2012, 1670
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13
Grundbucheintragungsverfahren: Umfang einer zur Vermögensverwaltung des …
Hat für den Eigentümer des Grundstücks oder seinen Gesamtrechtsnachfolger - wie hier - ein Vertreter die Auflassung erklärt, muss das Grundbuchamt unabhängig von dem Notar die Erteilung der Vollmacht und den Umfang der Vertretungsmacht (§§ 164 Abs. 1, 167 Abs. 1 BGB) als Eintragungsvoraussetzung selbständig prüfen (vgl. BayObLGZ 1954, 225; BayObLG MittRhNotK 1988, 96; OLG Frankfurt FGPrax 2011, 58; OLG München NJW-RR 2010, 747;… Demharter, GBO, 28. Aufl., Rdn. 74 zu § 19 GBO;… Pfeifer in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, § 925, Rdn. 73). - OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht
Die angefochtene Zwischenverfügung ist insoweit zu beanstanden, als nicht alle zur Beseitigung des Eintragungshindernisses möglichen Mittel aufgezeigt werden und ist dementsprechend - wie aus dem Tenor ersichtlich - zu ergänzen (vgl. zu Vorsorgevollmachten Senat FGPrax 2011, 58 und FGPrax 2011, 273, unter Hinweis auf BayObLG DNotZ 2001, 385, und m. w. N.). - OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 278/11
Grundbuch: Klarstellung der Vorsorgevollmacht
Ist der Vollmachtstext insoweit nicht eindeutig bzw. bestehen berechtigte Zweifel, so kann eine klarstellende zusätzliche Erklärung des Vollmachtgebers in der Form des § 29 GBO verlangt werden, aus der sich ergibt, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt werden sollte, oder der Nachweis, dass die Voraussetzungen für das Gebrauchmachen der Vollmacht erfüllt sind (Senat Beschluss vom 15.10.2010 -20 W 399/2010 FamRZ 2011, 114= FGPrax 2011, 58, 59 ;… vgl. die Nachweise bei Meikel/Hertel, aaO.,§ 29, Rdnr. 59). - OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Wx 61/20
Darf Grundbuchamt unbeschränkte Vorsorgevollmacht anzweifeln?
2 Z 9/86">Rpfleger 1986, 216; OLG Frankfurt, FGPrax 2011, 58; FGPrax 2011, 273; OLG München, FamRZ 2019, 868; vgl. Demharter, GBO, 31. Auflage 2018, § 19 Rn. 77; KEHE/Munzig, Grundbuchrecht, 8. Auflage 2019, § 19 GBO Rn. 162).Ist eine Vollmacht unter einer Bedingung erteilt worden, muss zudem der Eintritt der Bedingung, von der nach dieser Erklärung die Vertretungsmacht abhängt, dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (Senat, FGPrax 2007, 102; OLG Frankfurt, FGPrax 2011, 58).
Es ist also auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie es sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (OLG Frankfurt, FGPrax 2011, 58; FGPrax 2011, 273; OLG München, FGPrax 2006, 101).
- OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13
Grundstücksveräußerung: Gläubiger hat Recht auf Grundbucheinsicht!
Dies gilt auch für die Kenntniserlangung von einem Kaufpreis durch erweiterte Grundbucheinsicht in die Grundakten gem. § 12 Abs. 3 GBO (Anschluß an OLG Düsseldorf vom 15.10.2010, 20 W 399/10 , FGPrax 2011, 58; OLG Stuttgart vom 28.09.2010, 8 W 412/10 .