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   OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 148/10   

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https://dejure.org/2011,2919
OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 148/10 (https://dejure.org/2011,2919)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2011 - 34 Wx 148/10 (https://dejure.org/2011,2919)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 34 Wx 148/10 (https://dejure.org/2011,2919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 45

    BGB §§ 899 a, 1068; GBO § 47 Abs. 2
    Eintragungsfähigkeit von Verfügungsbeschränkungen an GbR-Anteilen

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit von Verfügungsbeschränkungen infolge Nießbrauchsbestellung als Belastung am Gesellschaftsanteil eines BGB-Gesellschafters

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 899a, 1068; GBO § 47 Abs. 2
    Nießbrauch am GbR-Anteil eines Gesellschafters nicht eintragungsfähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragungsfähigkeit einer Verfügungsbeschränkung infolge einer Nießbrauchsstellung als Belastung am Gesellschaftsanteil eines BGB-Gesellschafters

  • Deutsches Notarinstitut PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 899a; BGB § 1068; GBO § 47 Abs. 2
    Eintragung von Verfügungsbeschränkungen an Anteilen an einer BGB -Gesellschaft im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 276
  • FGPrax 2011, 67
  • NZG 2011, 228
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 8 W 193/06

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Nacherbenvermerks an einem

    Auszug aus OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 148/10
    Demnach sei seinerzeit die Eintragung von Verfügungsbeschränkungen zu Lasten des Gesellschafters, nicht der Gesellschaft, in Betracht gekommen (dazu Bestelmeyer Rpfleger 2008, 552/556; Böhringer Rpfleger 2007, 260).
  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 70/02

    Keine Grundbuchfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 148/10
    6 Vor Anerkennung der Grundbuchfähigkeit der GbR seien im Grundbuch die Gesellschafter selbst in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit als Rechtsträger verlautbart worden (vgl. BayObLGZ 2002, 330/332).
  • OLG Hamm, 27.12.1976 - 15 W 72/76

    Eintragung von Nießbrauchsrechten ins Grundbuch an verkehrsfähigen

    Auszug aus OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 148/10
    Das Grundbuch hat aber die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und nicht die ihrer Gesellschafter wiederzugeben (vgl. Frank MittBayNot 2010, 96/97; Lautner DNotZ 2009, 650/670; Heinze RNotZ 2010, 289/306; Bestelmeyer aaO.; auch MüKo/Pohlmann BGB 5. Aufl. § 1068 Rn. 85; Staudinger/Frank BGB Bearb. 2008 Rn. 93; Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 10 GBV Rn. 34 a.E.; a. A. Demharter GBO 27. Aufl. Anhang zu § 13 Rn. 33; Kohler in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 22 Rn. 78; OLG Hamm DNotZ 1977, 376; differenzierend Schöner/ Stöber GBO 14. Aufl. Rn. 1367, 1671; unklar Hügel/Kral GBO 2. Aufl. GesR Rn. 92 und 92.1).
  • OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 62/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Insolvenzvermerks für den

    Auszug aus OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 148/10
    Im Beschluss vom 2.7.2010 (34 Wx 062/10, bei juris) hat er die Eintragung des Insolvenzvermerks beim miteingetragenen Gesellschafter, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, als eintragungsfähig erachtet, weil in das Grundbuch einzutragen sei, was sich unmittelbar auf die eingetragenen Rechte oder auf die Verfügungsbefugnis hinsichtlich dieser Rechte auswirke; im Insolvenzfall sei die Verfügungsbefugnis berührt, weil das Recht des Gesellschafters beeinträchtigt sei, als Vertreter der GbR nach außen zu handeln (Senat aaO.).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 142/15

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit der Verpfändung des Gesellschaftsanteils an

    Die notwendige klare Trennung zwischen der rechtsfähigen Gesellschaft und ihren Gesellschaftern schließt es aus, gemeinschaftliche Verfügungen der Gesellschafter über Vermögen der GbR als das Pfandrecht an einem Gesellschaftsanteil beeinträchtigende Änderungen i.S.d. § 1276 BGB anzusehen (vgl. zur fehlenden Eintragungsfähigkeit der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR OLG München, FGPrax 2011, 67, 68; OLG Celle, NZG 2011, 1146).
  • OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11

    Ein zu Lasten des Anteils eines BGB-Gesellschafters bestelltes Nießbrauchsrecht

    Der Senat ist dabei nach den oben aufgezeigten Grundsätzen der auch vom Amtsgericht vertretenen Auffassung, dass jedenfalls die Eintragung einer Nießbrauchrechtsbestellung, lastend auf einem Gesellschafteranteil, überflüssig und deswegen nicht einzutragen ist (wie hier OLG München ZIP 2011, 375; ZIP 2011, 276; Bestelmeyer Rechtspfleger 169, 188 f.; a. A. OLG Zweibrücken DNotZ 2011, 207; OLG Dresden, Beschl. v. 4. Jan. 2010, Az.: 3 W 1242/09).

    Das Grundbuch hat aber die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und nicht die ihrer Gesellschafter wiederzugeben (OLG München ZIP 2011, 276 m. w. N., auch zur gegenteiligen Auffassung).

    Die Verfügungsbefugnis über das Grundstück wird durch das bestellte Nießbrauchsrecht nicht eingeschränkt (vgl. auch OLG München ZIP 2011, 276).

  • OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14

    Grundbuchverfahren: Löschung von Alteintragungen über die Verfügungsbeschränkung

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25.1.2011, 34 Wx 148/10) die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung infolge Nießbrauchsstellung als Belastung am Gesellschaftsanteil eines BGB-Gesellschafters im Grundbuch nach dem Rechtszustand vom 18.8.2009 (ERVGBG vom 11.8.2009 BGBl I S. 2713) nicht mehr in Frage kommt, hat es - ohne Bewilligung von Betroffenen - bei vorgenommenen Alteintragungen zu verbleiben .

    Zwar hat der Senat entschieden, dass nach dem Rechtszustand vom 18.8.2009 (ERVGBG vom 11.8.2009 BGBl I S. 2713) die (Neu-)Eintragung einer Verfügungsbeschränkung infolge Nießbrauchsstellung als Belastung am Gesellschaftsanteil eines BGB-Gesellschafters nicht mehr in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 25.1.2011, 34 Wx 148/10 = FGPrax 2011, 268).

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