Weitere Entscheidung unten: OLG München, 25.01.2011

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.09.2010 - 2 W 98/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7769
OLG Schleswig, 10.09.2010 - 2 W 98/10 (https://dejure.org/2010,7769)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.09.2010 - 2 W 98/10 (https://dejure.org/2010,7769)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. September 2010 - 2 W 98/10 (https://dejure.org/2010,7769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1990; ZPO §§ 767, 780, 781, 785, 864, 867
    Möglichkeit der Vollstreckung in einen als fortbestehend fingierten ehemaligen Miteigentumsanteil durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Wege der Zwangsvollstreckung in einen als fortbestehend fingierten ehemaligen Miteigentumsanteil; Geltendmachung der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Wege der Zwangsvollstreckung in einen als fortbestehend fingierten ehemaligen Miteigentumsanteil; Geltendmachung der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 69
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2010 - 2 W 98/10
    Insbesondere ist die Vollstreckung in einen als fortbestehend fingierten Miteigentumsanteil möglich, wenn der Alleineigentümer nur diesen Anteil anfechtbar nach dem Anfechtungsgesetz erworben hat (vgl. nur BGHZ 90, 207; OLGR Celle 2005, S. 15 ff. - jeweils m. w. N.; Eickmann, a. a. O., Rn. 33) oder wenn er nur den betroffenen Bruchteil im Rahmen einer Vermögensübernahme nach § 419 BGB a. F. erlangt hat, so dass auch nur dieser nach § 419 Abs. 2 S. 1 BGB a. F. haftet (Eickmann, a. a. O., Rn. 34, m. w. N.).
  • OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04

    Anfechtung der Übertragung einer Miteigentumshälfte; Duldung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2010 - 2 W 98/10
    Insbesondere ist die Vollstreckung in einen als fortbestehend fingierten Miteigentumsanteil möglich, wenn der Alleineigentümer nur diesen Anteil anfechtbar nach dem Anfechtungsgesetz erworben hat (vgl. nur BGHZ 90, 207; OLGR Celle 2005, S. 15 ff. - jeweils m. w. N.; Eickmann, a. a. O., Rn. 33) oder wenn er nur den betroffenen Bruchteil im Rahmen einer Vermögensübernahme nach § 419 BGB a. F. erlangt hat, so dass auch nur dieser nach § 419 Abs. 2 S. 1 BGB a. F. haftet (Eickmann, a. a. O., Rn. 34, m. w. N.).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2010 - 2 W 98/10
    Das Amtsgericht Pirna und das Landgericht Dresden haben in den der Vollstreckung zugrunde liegenden Entscheidungen jeweils die Wohngeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten behandelt und dabei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, lediglich den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 ZPO auszusprechen, statt bereits abschließend über die Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung nach § 1990 BGB zu entscheiden (vgl. zu dieser Möglichkeit eingehend BayObLG, Rpfleger 2000, S. 67 ff.).
  • OLG Frankfurt, 23.05.1997 - 20 W 166/97

    Erbenhaftung bei Zwangshypothek

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2010 - 2 W 98/10
    Dementsprechend braucht das Grundbuchamt bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die Frage der beschränkten Erbenhaftung nicht zu berücksichtigen, solange die Zwangsvollstreckung nicht für unzulässig erklärt oder jedenfalls eine einstweilige Anordnung nach § 769 ZPO ergangen ist (OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, S. 160).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12

    Zwangsvollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten

    Die hier beantragte erstmalige Belastung eines Bruchteils des Alleineigentums der Beteiligten zu 2 ist dagegen auch nach dieser Vorschrift grundsätzlich nicht zulässig (OLG Schleswig, FGPrax 2011, 69, 70).

    Die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung in den ehemaligen Miteigentumsanteil des Erblassers ist schließlich bejaht worden, wenn der Erbe, der mit dem Erbfall Alleineigentümer geworden ist, infolge einer von ihm geltend gemachten Haftungsbeschränkung nach § 1990 Abs. 1 Satz 2 BGB dem Gläubiger den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben hat (OLG Schleswig, FGPrax 2011, 69, 70).

  • BGH, 23.06.2022 - V ZB 32/21

    Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer

    Sie erhält einerseits dem Vollstreckungsschuldner die Beschränkung der Haftung auf den hinzuerworbenen belasteten Miteigentumsanteil und sichert andererseits dem Vollstreckungsgläubiger den Vollstreckungszugriff auf diesen (vgl. OLG Schleswig, FGPrax 2011, 69, 70).
  • OLG München, 06.02.2015 - 34 Wx 4/15

    Eintragung einer Zwangshypothek bei Grundschuld an einem damaligen

    Die hier beantragte erstmalige Belastung eines Bruchteils des Alleineigentums ist dagegen auch nach dieser Vorschrift grundsätzlich nicht zulässig (BGH FGPrax 2013, 189/190; OLG Schleswig FGPrax 2011, 69/70).

    Soweit eine entsprechende Anwendung des § 864 Abs. 2 Fall 2 ZPO für einen Vollstreckungszugriff in den nicht mehr bestehenden Miteigentumsanteil in bestimmten Ausnahmefällen anerkannt wird (Erwerb des Miteigentumsanteils in anfechtbarer Weise nach §§ 3 ff. AnfG; vgl. BGHZ 90, 207/214; Vermögensübernahme nach § 419 BGB a. F.; vgl. Münzberg in Stein/Jonas § 864 Rn. 17; Haftungsbeschränkung des Erben bei einem aus dem Nachlass stammenden Miteigentumsbruchteil; vgl. OLG Schleswig, FGPrax 2011, 69/70; Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 Abs. 1 BGB im Hinblick auf einen verschenkten - nicht mehr bestehenden - Miteigentumsanteil; vgl. BGH FGPrax 2013, 189), liegen diese anders.

  • OLG Zweibrücken, 25.03.2022 - 3 W 19/22

    Formvorgaben für das Eintragungsersuchen eines Finanzamtes bei einem Grundbuchamt

    Der Schuldner ist als Miteigentümer des Grundstücks eingetragen, § 39 GBO (Miteigentum ist ausreichend, vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. September 2010 - 2 W 98/10, Rn. 15 ff., juris), und die Wertgrenze von 750 ? ist überschritten, § 866 Abs. 3 S. 1 ZPO.
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 169/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18718
OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 169/10 (https://dejure.org/2011,18718)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2011 - 34 Wx 169/10 (https://dejure.org/2011,18718)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 34 Wx 169/10 (https://dejure.org/2011,18718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundbuchberichtigung: Auslegung einer Löschungsbewilligung für ein Vorkaufsrecht bei ausgeschlossenem Verzicht und Aufgabe; Löschungszwang bei fehlender Kenntnis der Grundbuchunrichtigkeit

  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Auslegung einer Löschungsbewilligung als Berichtigungsbewilligung hinsichtlich eines Vorkaufsrechts

  • notar-drkotz.de

    Löschungsbewilligung für Vorkaufsrecht bei ausgeschlossenem Verzicht und Aufgabe

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Löschungsbewilligung hinsichtlich eines Vorkaufsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 69
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 06.11.2000 - 6 W 685/00

    Berichtigungsbewilligung erfordert schlüssigen Sachvertrag

    Auszug aus OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 169/10
    11 2. Den auf Löschung abzielenden Eintragungsantrag darf das Grundbuchamt nur ablehnen, wenn es auf Tatsachen begründete sichere Kenntnis hat, dass eine Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht gegeben ist oder das unrichtige Grundbuch durch die beantragte Eintragung nicht richtig würde; bloße Zweifel genügen insoweit nicht (vgl. Demharter § 22 Rn. 31; ders. FGPrax 2001, 54/55).
  • OLG München, 20.02.2012 - 34 Wx 6/12

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Schlüssige Darlegung der Unrichtigkeit des

    Den Eintragungsantrag darf das Grundbuchamt nur ablehnen, wenn es auf Tatsachen begründete sichere Kenntnis hat, dass eine Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht gegeben ist oder das unrichtige Grundbuch durch die Eintragung nicht richtig würde; bloße Zweifel genügen nicht (Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 169/10 = FGPrax 2011, 69).
  • OLG München, 18.07.2012 - 34 Wx 158/12

    Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Mitberechtigten aus dem Kreis der dinglich

    Bloße Zweifel genügen insoweit nicht (Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 169/10 = FGPrax 2011, 69; Demharter § 22 Rn. 31).
  • OLG München, 01.08.2016 - 34 Wx 162/16

    Aufgehobene Zwischenverfügung - Berichtigungsbewilligung zur Löschung einer

    Mit dieser Formulierung ist zum Ausdruck gebracht, dass eine rechtsgestaltende Erklärung nicht für erforderlich angesehen und deshalb auch nicht abgegeben wird (vgl. Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 169/10 = FGPrax 2011, 69; Staudinger/Gursky § 875 Rn. 29; Tiedtke JZ 1991, 417/419).

    Es kann aber dahinstehen, ob diese Voraussetzungen erfüllt wären; denn sie gelten dann nicht, wenn die Berichtigung auf eine Löschung gerichtet ist (Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 169/10 = FGPrax 2011, 69; …

  • OLG Naumburg, 15.05.2014 - 12 Wx 72/13

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Voraussetzungen der Rückabwicklung einer

    Den Eintragungsantrag darf das Grundbuchamt nur ablehnen, wenn es auf Tatsachen begründete sichere Kenntnis hat, dass eine Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht gegeben ist oder das unrichtige Grundbuch durch die Eintragung nicht richtig würde; bloße Zweifel genügen nicht (OLG München FGPrax 2011, 69; Schöner/ Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 361).
  • OLG Jena, 24.02.2015 - 3 W 591/14

    Erfordernis der Genehmigung nach § 2 GrdstVG bei Erbteilsveräußerung

    Geht es wie hier um die Berichtigung der Eintragung des Eigentümers, bedarf es nach soweit ersichtlich einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zusätzlich nicht des Unrichtigkeitsnachweises, sondern lediglich der schlüssigen Darlegung, dass das Grundbuch derzeit falsch ist und es durch die beantragte Berichtigung richtig wird (OLG München FGPrax 2011, 69; OLG Jena FGPrax 2001, 125; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 31b); Hügel, GBO, § 22 Rn. 71; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl. § 22 Rn. 109; Kohler in Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl. § 22 Rn. 13 jeweils m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 20.05.2014 - 12 Wx 72/13

    Verfahren des Grundbuchamts nach Rechtskraft eines auf Zustimmung zur

    Den Eintragungsantrag darf das Grundbuchamt nur ablehnen, wenn es auf Tatsachen begründete sichere Kenntnis hat, dass eine Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht gegeben ist oder das unrichtige Grundbuch durch die Eintragung nicht richtig würde; bloße Zweifel genügen nicht (OLG München FGPrax 2011, 69 ; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 361).
  • OLG München, 13.02.2015 - 34 Wx 484/14

    Notwendigkeit des Nachweises der Unrichtigkeit des Grundbuches

    Den Eintragungsantrag darf das Grundbuchamt nur ablehnen, wenn es auf Tatsachen begründete sichere Kenntnis hat, dass eine Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht gegeben ist oder das unrichtige Grundbuch durch die Eintragung nicht richtig würde; bloße Zweifel genügen nicht (Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 169/10 = FGPrax 2011, 69).
  • OLG München, 12.03.2012 - 34 Wx 245/11

    Oberlandesgerichtliche Entscheidungen in Grundbuchsachen: Bindungswirkung bei

    Ablehnen darf es den Eintragungsantrag nur, wenn es auf Tatsachen gegründete sichere Kenntnis hat, dass eine Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht gegeben ist oder das unrichtige Grundbuch durch die beantragte Eintragung nicht richtig würde; bloße Zweifel genügen insoweit nicht (Senat FGPrax 2011, 69; zu allem Demharter § 22 Rn. 31).
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