Weitere Entscheidungen unten: BGH, 19.01.2011 | KG, 31.08.2010

Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3131
BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10 (https://dejure.org/2011,3131)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2011 - XII ZB 326/10 (https://dejure.org/2011,3131)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 (https://dejure.org/2011,3131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 FamFG, § 57 ZPO, § 80 ZPO, § 86 ZPO, § 280 ZPO
    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der von ihm angeregten Bestellung eines Betreuers für den prozessunfähigen Beklagten durch das Betreuungsgericht; Fortbestand der Prozessvollmacht des Rechtsanwalts des Beklagten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 59 Abs. 1; ZPO §§ 57, 80, 86, 280
    Beschwerdebefugnis des Klägers hinsichtlich Ablehnung der angeregten Betreuerbestellung für prozessunfähigen Beklagten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebefugnis des Antragstellers hinsichtlich ablehnender Entscheidung des Betreuungsgerichts bzgl. der Bestellung eines Betreuers für eine prozessunfähige Person; Auswirkung der wirksamen Erteilung einer Prozessvollmacht an einen Rechtsanwalt durch eine ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessunfähigkeit, Beschwerdebefugnis, Prozessvollmacht

  • rewis.io

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der von ihm angeregten Bestellung eines Betreuers für den prozessunfähigen Beklagten durch das Betreuungsgericht; Fortbestand der Prozessvollmacht des Rechtsanwalts des Beklagten

  • rewis.io

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der von ihm angeregten Bestellung eines Betreuers für den prozessunfähigen Beklagten durch das Betreuungsgericht; Fortbestand der Prozessvollmacht des Rechtsanwalts des Beklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdebefugnis des Antragstellers hinsichtlich einer ablehnenden Entscheidung eines Betreuungsgerichts bzgl. einer Bestellung eines Betreuers für eine prozessunfähige Person; Auswirkung einer wirksamen Erteilung einer Prozessvollmacht an einen Rechtsanwalt durch eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschwerdebefugnis bzgl. angeregter Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der prozessunfähige Gegner

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1739
  • MDR 2011, 314
  • FGPrax 2011, 79 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 465
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 337/95

    Bestellung eines Betreuers im ausschließlichen Interesse Dritter

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts liegen kann (zum früheren Recht: Senatsbeschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00 - FamRZ 2004, 1024, 1025; BGH Beschluss vom 17. März 1997 - II ZB 3/96 - NJW 1997, 1855; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369 f.; vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn. 9).

    Deshalb ist in einem solchen Fall dem Betroffenen ausnahmsweise im Interesse eines Dritten, nämlich des Klägers bzw. Gläubigers, ein Betreuer zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 1896 BGB vorliegen (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 117 f.; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369, 1370; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 93, 1, 6 ff. = FamRZ 1985, 276 zur Gebrechlichkeitspflegschaft).

    Hat der Kläger ein rechtlich geschütztes Interesse an der Bestellung eines Betreuers, geht damit im Falle einer abschlägigen Entscheidung des Betreuungsgerichts seine Beschwerdebefugnis einher (BayObLG FamRZ 1996, 1369, 1370; 1991, 737).

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Um die ordnungsgemäße Vertretung der prozessunfähigen Partei im Prozess zu gewährleisten, bedarf es grundsätzlich der Bestellung eines Betreuers (BGH Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - juris Rn. 9).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Partei bis zur rechtskräftigen Feststellung der Prozessunfähigkeit insoweit als prozessfähig zu behandeln, als ihre Prozessfähigkeit im Streit steht (BGH Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - juris Rn. 3; BGHZ 143, 122, 123, 127; Zöller/Vollkommer aaO § 52 Rn. 6; § 56 Rn. 13).

  • BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98

    Reformatio in peius bei einer Beschwerde des Betroffenen gegen die Berufung eines

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts liegen kann (zum früheren Recht: Senatsbeschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00 - FamRZ 2004, 1024, 1025; BGH Beschluss vom 17. März 1997 - II ZB 3/96 - NJW 1997, 1855; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369 f.; vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn. 9).

    Deshalb ist in einem solchen Fall dem Betroffenen ausnahmsweise im Interesse eines Dritten, nämlich des Klägers bzw. Gläubigers, ein Betreuer zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 1896 BGB vorliegen (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 117 f.; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369, 1370; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 93, 1, 6 ff. = FamRZ 1985, 276 zur Gebrechlichkeitspflegschaft).

  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08

    Anwendbarkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeit zwischen Eltern und

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Ist es mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar, kann es daher im Wege des Rechtsmittels gegen das später ergehende Endurteil grundsätzlich nicht mehr überprüft werden; insoweit bindet es das Rechtsmittelgericht gemäß §§ 512, 557 Abs. 2 ZPO (BGHZ 182, 10 = MDR 2009, 1239 Rn. 18 f. mwN).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Vielmehr ist die prozessunfähig gewordene Partei auch nach Eintritt der Prozessunfähigkeit im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach Vorschrift der Gesetze vertreten", weshalb gegen sie auch ein Sachurteil ergehen kann (vgl. BGHZ 121, 263, 265 f. = NJW 1993, 1654; BFH NJW-RR 2001, 244; BAG NZA 2000, 613, 614;Musielak/Weth ZPO 7. Aufl. § 86 Rn. 1, 10, 12; aA Musielak/Stadler aaO § 246 Rn. 5; Zöller/Vollkommer aaO § 86 Rn. 12).
  • BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81

    Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Deshalb ist in einem solchen Fall dem Betroffenen ausnahmsweise im Interesse eines Dritten, nämlich des Klägers bzw. Gläubigers, ein Betreuer zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 1896 BGB vorliegen (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 117 f.; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369, 1370; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 93, 1, 6 ff. = FamRZ 1985, 276 zur Gebrechlichkeitspflegschaft).
  • BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03

    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Diese Fiktion erfasst indessen nicht das übrige (Hauptsache-) Verfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Vielmehr ist die prozessunfähig gewordene Partei auch nach Eintritt der Prozessunfähigkeit im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach Vorschrift der Gesetze vertreten", weshalb gegen sie auch ein Sachurteil ergehen kann (vgl. BGHZ 121, 263, 265 f. = NJW 1993, 1654; BFH NJW-RR 2001, 244; BAG NZA 2000, 613, 614;Musielak/Weth ZPO 7. Aufl. § 86 Rn. 1, 10, 12; aA Musielak/Stadler aaO § 246 Rn. 5; Zöller/Vollkommer aaO § 86 Rn. 12).
  • BayObLG, 30.11.1990 - BReg. 3 Z 112/90
    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Hat der Kläger ein rechtlich geschütztes Interesse an der Bestellung eines Betreuers, geht damit im Falle einer abschlägigen Entscheidung des Betreuungsgerichts seine Beschwerdebefugnis einher (BayObLG FamRZ 1996, 1369, 1370; 1991, 737).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 65/98

    Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Vielmehr ist die prozessunfähig gewordene Partei auch nach Eintritt der Prozessunfähigkeit im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach Vorschrift der Gesetze vertreten", weshalb gegen sie auch ein Sachurteil ergehen kann (vgl. BGHZ 121, 263, 265 f. = NJW 1993, 1654; BFH NJW-RR 2001, 244; BAG NZA 2000, 613, 614;Musielak/Weth ZPO 7. Aufl. § 86 Rn. 1, 10, 12; aA Musielak/Stadler aaO § 246 Rn. 5; Zöller/Vollkommer aaO § 86 Rn. 12).
  • BGH, 25.02.2004 - XII ZB 208/00

    Beschwerdeberechtigung bei Vorbehalt des schuldrechtlichen Ausgleichs eines

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

  • BGH, 22.11.2016 - II ZB 19/15

    Gesellschaft ausländischen Rechts: Restgesellschaft für in Deutschland belegenes

    Ausnahmsweise kann die Anordnung einer Pflegschaft zur Wahrung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch im Interesse eines Dritten geboten sein, so dass der Dritte gegen den Beschluss, mit dem die Anordnung einer Pflegschaft abgelehnt wird, beschwerdeberechtigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 623/11, NJW 2012, 2039 Rn. 10;Beschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, NJW 2011, 1739 Rn. 11 zur Anordnung einer Betreuung).
  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 603/15

    Betreuungssache: Persönliche Anhörung im Rahmen der von Amts wegen

    Als Kläger in dem Zugewinnausgleichsverfahren ist er hinsichtlich der Entscheidung, mit der das Landgericht die von ihm angeregte Bestellung eines Betreuers für die seiner Ansicht nach prozessunfähige Beklagte ablehnt, grundsätzlich gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdebefugt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 9 ff. mwN).

    Jedoch hatte es in seiner Entscheidung ebenfalls Zweifel an der Prozessfähigkeit der Betroffenen geäußert und die Bestellung des Prozesspflegers nur deshalb aufgehoben, weil vorliegend allein die Bestellung eines Betreuers mit dem Wirkungskreis einer Vertretung der Betroffenen in dem Zugewinnausgleichsverfahren in Betracht komme (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 11).

    Deshalb wird das Landgericht bei der Prüfung, welche Maßnahmen zu treffen sind, auch zu berücksichtigen haben, dass dem weiteren Beteiligten als Kläger in dem Zugewinnausgleichsverfahren - im Rahmen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes - die Möglichkeit einzuräumen ist, seine Forderung auch gegen eine prozessunfähige Partei durchzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 11 mwN).

    Bei ihm handelt es sich jedoch lediglich um einen Notvertreter, der bis zur Bestellung des ordentlichen gesetzlichen Vertreters, hier also des Betreuers, einstweilen die Vertretung zu übernehmen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 11).

  • BGH, 20.12.2017 - XII ZB 426/17

    Betreuungssache: Beteiligung einer Person des Vertrauens; Ordensgemeinschaft als

    Denn Anordnung oder Ablehnung einer Betreuung für eines ihrer Ordensmitglieder greifen - von den Sonderfällen, in denen die Verwirklichung des effektiven Rechtsschutzes der Ordensgemeinschaft von der Bestellung einer Betreuung für das Ordensmitglied abhängt, abgesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. April 2012 - XII ZB 623/11 - NJW 2012, 2039 Rn. 10 und vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 10 ff.) - nicht unmittelbar in der Ordensgemeinschaft zustehende Rechte ein.
  • BGH, 27.01.2021 - XII ZB 450/20

    Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen die Ablehnung einer Betreuung;

    Zur Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen die Ablehnung einer Betreuung, der geltend macht, zur Ausübung eines materiellen Rechts gegenüber dem Betroffenen auf die Betreuerbestellung angewiesen zu sein (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, FamRZ 2011, 465).

    Hat der Kläger mithin ein rechtlich geschütztes Interesse an der Bestellung eines Betreuers, geht damit im Falle einer abschlägigen Entscheidung des Betreuungsgerichts seine Beschwerdebefugnis einher (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 10 ff. mwN).

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 623/11

    Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft: Beschwerdeberechtigung

    Etwas anderes kann gelten, wenn der Dritte darlegt, dass er durch die Ablehnung der Abwesenheitspflegschaft von einem effektiven Rechtsschutz abgeschnitten wäre (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011, XII ZB 326/10, FamRZ 2011, 465).

    Der Senat hat für den Fall eines prozessunfähigen Beklagten entschieden, dass unter Umständen die Einrichtung einer Betreuung auch im Interesse eines Dritten (als Kläger) geboten sein kann und dieser im Fall der Ablehnung grundsätzlich auch beschwerdebefugt ist (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465).

    Daher hat der Senat etwa eine Beschwerdebefugnis verneint, wenn möglicherweise eine wirksam erteilte Prozessvollmacht die Bestellung eines Betreuers entbehrlich macht (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 13 ff.).

  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Einrichtung einer Betreuung: Prüfung der

    Die Betreuerbestellung dient nämlich nicht nur der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, der es gebietet, dem Prozessgegner die Möglichkeit einzuräumen, seine Ansprüche auch gegen eine prozessunfähige Partei durchzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 11 mwN), sondern auch dazu, der Betroffenen bei der Stellung eigener Schutzanträge zur Seite zu stehen.
  • BGH, 10.12.2020 - V ZB 128/19

    Teilungsversteigerungsverfahren: Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den trotz

    Das wäre mit dem Zweck des § 57 ZPO, den anderen Verfahrensbeteiligten einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, NJW 2011, 1739 Rn. 11), nicht vereinbar.
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 704/13

    Festsetzungsverfahren für Zahlungen des inzwischen vermögenden Betreuten an die

    Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts liegen kann (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 9).
  • OLG München, 12.01.2017 - 23 U 3582/16

    Feststellungsklage gegen Aufsichtsratsbeschluss über Vorstandsbestellung

    Die prozessunfähig gewordene Partei ist auch nach Eintritt der Prozessunfähigkeit noch nach den Vorschriften der Gesetze vertreten, so dass ein Sachurteil gegen sie ergehen kann (BGH, Beschluss vom 19.01.2011, XII ZB 326/10, juris Tz. 14; BGH, Urteil vom 08.02.1993, II ZR 62/92, juris Tz. 10 f).
  • BGH, 24.04.2012 - II ZB 8/10

    Vereinsregisterverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer von einem nicht

    Es muss sich um die unmittelbare Beeinträchtigung eines eigenen materiellen Rechts handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, FamRZ 2011, 465 Rn. 9 m.w.N.; Beschluss vom 3. April 1951 - V BLw 5/50, BGHZ 1, 343, 351 ff.).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 534/14

    Vergütung des Betreuers eines durch Behindertentestament begünstigten

  • OLG München, 12.01.2017 - 23 U 1994/16

    Versammlungsleitung und Stimmverbot bei Prokuraerteilung für einen Gesellschafter

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 7 U 184/12

    GmbH & CoKG: Erforderlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses zur Geltendmachung

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 544/15

    Abstammungssache: Bindung des Beschwerdegerichts an die der aufhebenden

  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 406/13

    Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft:

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 624/11

    Beschwerdebefugnis eines beteiligten Landes gegen die Ablehnung der Bestellung

  • BGH, 11.05.2021 - II ZB 32/20

    Berufen eines vom bisherigen Vorstand beauftragten Rechtsanwalts auf die negative

  • BGH, 04.05.2021 - II ZB 30/20

    Aussetzen des Verfahrens nur teilweise im Hinblick auf Feststellungsziele bzgl.

  • KG, 19.11.2012 - 8 U 144/09

    Wohnsitzanspruch eines Mitglieds einer Adelsfamilie: Herausgabeanspruch bei

  • OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13

    Beschwerdeberechtigung im familienrechtlichen Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2013 - 16 U 172/12

    Maßgebliches Recht für Ansprüche aus einem Vertragshändlervertrag; Ansprüche des

  • LG Frankenthal, 02.06.2017 - 1 T 284/16

    Betreuungsverfahren: Zwangsweise Vorführung bzw. Unterbringung zur Begutachtung

  • LG Frankenthal, 25.11.2015 - 1 T 309/15

    Betreuung: Notwendigkeit der Einrichtung einer Betreuung bei verweigerter

  • OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beschwerdebefugnis der Mutter des im

  • OLG Braunschweig, 22.03.2024 - 1 UF 152/23

    Beschwerdebefugnis; Ablehnung von Kinderschutzmaßnahmen; Beeinträchtung der

  • BGH, 16.05.2023 - VIII ZB 89/22

    Bestellung eines Rechtsanwalts als besonderer Vertreter und Prozesspfleger wegen

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22

    Internationale Zuständigkeit nach Lugano-Übereinkommen; Anspruch auf

  • OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Aktionärs gegen die Bestellung eines

  • OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 9 UF 198/21

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen fehlender Beschwerdeberechtigung;

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZB 231/10

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Einrichtung der

  • OLG Naumburg, 11.01.2023 - 5 Wx 14/22

    Datenschutz im elektronischen Handelsregister: Anspruch auf Schwärzung von

  • OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08

    siebenmedia, siebenmedia - Kennzeichenstreitsache auf Unterlassung einer

  • OLG Hamburg, 02.07.2014 - 2 UF 33/14

    Elterliche Sorge: Beschwerderecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen

  • OLG Nürnberg, 29.10.2014 - 7 WF 1307/14

    Vergütungsfestsetzung für den Umgangspfleger: Beschwerdebefugnis der Eltern

  • OLG Köln, 19.12.2018 - 14 UF 185/18
  • LG Köln, 05.07.2017 - 1 T 106/16

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für einen Betroffenen zur Sicherung des

  • OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15

    Kein Beschwerderecht der Ehefrau und Alleinerbin des Verstorbenen im postmortalen

  • OLG Nürnberg, 29.10.2014 - 7 WF 1308/14

    Vergütungsfestsetzung für den Umgangspfleger: Beschwerdebefugnis der Eltern

  • OLG Frankfurt, 25.01.2023 - 3 U 105/22

    Bauleistungsversicherung: Kein Anspruch bei fehlendem Nachweis der Beschädigung

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18
  • LG Ulm, 26.09.2013 - 3 T 71/13

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Betreuer für einen depressiven Betroffenen

  • LG Wuppertal, 13.02.2018 - 5 O 175/10
  • AG Ludwigslust, 26.09.2014 - 5 C 63/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2011 - XII ZB 486/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4577
BGH, 19.01.2011 - XII ZB 486/10 (https://dejure.org/2011,4577)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2011 - XII ZB 486/10 (https://dejure.org/2011,4577)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - XII ZB 486/10 (https://dejure.org/2011,4577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 158 Abs 4 S 3 FamFG, § 158 Abs 7 S 2 FamFG, § 158 Abs 7 S 3 FamFG, § 1631b BGB
    Vergütung des Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen: Parallele Bestellung in einem Sorgerechts- und einem Unterbringungsverfahren

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 158; BGB § 1631b
    Vergütung eines Verfahrenspflegers: Keine Anrechnung bei Bestellung für ein Kind in parallelen Verfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beanspruchung einer Vergütung gem. § 158 Abs. 7 S. 2, 3 Familienverfahrensgesetz (FamFG) für zwei Verfahren bei Bestellung eines Verfahrensbeistand in einem Sorgerechtsverfahren als auch in einem Verfahren auf Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung für das ...

  • rewis.io

    Vergütung des Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen: Parallele Bestellung in einem Sorgerechts- und einem Unterbringungsverfahren

  • rewis.io

    Vergütung des Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen: Parallele Bestellung in einem Sorgerechts- und einem Unterbringungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Beanspruchung einer Vergütung gem. § 158 Abs. 7 S. 2, 3 FamFG für zwei Verfahren bei Bestellung eines Verfahrensbeistand in einem Sorgerechtsverfahren als auch in einem Verfahren auf Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung für das minderjährige Kind sowie ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Vergütung eines Verfahrensbeistandes in mehreren Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1451
  • MDR 2011, 323
  • FGPrax 2011, 79 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 467
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 478/10

    Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen: Vergütungsanspruch bei Tätigkeit im

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 486/10
    bb) Ferner hat der Senat für die Fallkonstellation, dass der Verfahrensbeistand im Hauptsacheverfahren und parallel hierzu im einstweiligen Anordnungsverfahren bestellt worden ist, entschieden, dass die Pauschalen für jedes dieser Verfahren anfallen und nicht aufeinander anzurechnen sind (Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 478/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dies ergibt sich auch aus Absatz 6, demzufolge die Bestellung mit dem Abschluss "des Verfahrens" endet (Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 478/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    In diesem Fall wäre ohnehin eine gesonderte Vergütung zu bewilligen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 478/10 zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 486/10
    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren, in dem er für mehrere Kinder bestellt ist, für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG erhält (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 209/10 - FamRZ 2010, 1891; - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896; - XII ZB 260/10 und XII ZB 289/10 - jeweils juris).

    Da es sich insoweit jeweils um Pauschalgebühren handelt, kommt es auf die Frage, welchen Aufwand der Verfahrensbeistand bei seiner Tätigkeit hatte, entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 30).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 209/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 486/10
    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren, in dem er für mehrere Kinder bestellt ist, für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG erhält (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 209/10 - FamRZ 2010, 1891; - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896; - XII ZB 260/10 und XII ZB 289/10 - jeweils juris).

    Dabei ist die mit der Einführung der Pauschalvergütung ermöglichte Mischkalkulation für den Verfahrensbeistand von erheblicher Bedeutung (s. nur Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 209/10 - FamRZ 2010, 1893 Rn. 26 ff.).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 260/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 486/10
    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren, in dem er für mehrere Kinder bestellt ist, für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG erhält (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 209/10 - FamRZ 2010, 1891; - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896; - XII ZB 260/10 und XII ZB 289/10 - jeweils juris).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 289/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 486/10
    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren, in dem er für mehrere Kinder bestellt ist, für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG erhält (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 209/10 - FamRZ 2010, 1891; - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896; - XII ZB 260/10 und XII ZB 289/10 - jeweils juris).
  • BGH, 01.08.2012 - XII ZB 456/11

    Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes: Behandlung einer

    Der Verfahrensbeistand, der sowohl in einer Sorgerechts- als auch in der Umgangsrechtsangelegenheit bestellt worden ist, hat auch dann einen Anspruch, für beide Angelegenheiten nach § 158 FamFG vergütet zu werden, wenn das Amtsgericht diese in einem einzigen Verfahren behandelt hat (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011, XII ZB 486/10, FamRZ 2011, 467 und vom 17. November 2010, XII ZB 478/10, FamRZ 2011, 199).

    Ferner hat der Senat für Fallkonstellationen entschieden, in denen der Verfahrensbeistand in einem Sorgerechtsverfahrens und parallel hierzu in einem Verfahren auf Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung für das minderjährige Kind bzw. im Hauptsacheverfahren und parallel hierzu im einstweiligen Anordnungsverfahren bestellt worden ist, dass die Pauschalen für jedes dieser Verfahren anfallen und nicht aufeinander anzurechnen sind (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011 - XII ZB 486/10 - FamRZ 2011, 467 und vom 17. November 2010 - XII ZB 478/10 - FamRZ 2011, 199).

    Soweit es in den Senatsbeschlüssen vom 17. November 2010 und vom 19. Januar 2011 (XII ZB 478/10 - FamRZ 2011, 199 Rn. 14 und - XII ZB 486/10 - FamRZ 2011, 467 Rn. 14) heißt, dass der Verfahrensbeistand im Rahmen eines konkreten Verfahrens zu bestellen ist, ist damit nicht das Verfahren im förmlichen Sinne gemeint, sondern der Verfahrensgegenstand; die Bestellung bezieht sich also sowohl auf das Kind als auch auf den jeweiligen Verfahrengegenstand, für den der Verfahrensbeistand bestellt ist.

    Eine Anrechnung der jeweils entstandenen Vergütungsansprüche aufeinander findet mangels entsprechenden Anrechnungsvorschriften nicht statt; das gilt auch für die erhöhte Fallpauschale nach § 158 Abs. 7 Satz 3 FamFG (so schon zum Fall parallel geführter Verfahren Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 486/10 - FamRZ 2011, 467 Rn. 8, 16).

  • OLG München, 22.02.2013 - 11 WF 250/13

    Vergütung des in zwei Kindschaftsverfahren bestellten Verfahrensbeistandes nach

    Anknüpfend an seine Entscheidungen vom 19.01.2011 - XII ZB 486/10, = NJW 2011, 1451 sowie vom 17.11.2010 - XII ZB 478/10, = NJW 2011, 455 hat der BGH in seinem bereits zitierten Beschluss vom 01.08.2012, a.a.O., ausdrücklich klargestellt, soweit der Verfahrensbeistand im Rahmen eines konkreten Verfahrens zu bestellen sei, sei damit nicht das Verfahren im förmlichen Sinne gemeint, sondern vielmehr der "Verfahrensgegenstand" (a.a.O., Tz.13).

    Zur Begründung führt der BGH an, ungeachtet der Problematik zusätzlicher fiskalischer Belastungen für die Bundesländer entspreche es dem Sinn und Zweck des § 158 FamFG , minderjährigen Kindern einen effektiven Verfahrensbeistand zur Seite zu stellen, weshalb diese Bestimmung nicht restriktiv ausgelegt werden dürfe (ausführlich Beschlüsse vom 15.09.2010, a.a.O., Tz. 15 ff., 26 ff. bzw. vom 19.01.2011, a.a.O., Tz. 17 ff.).

    Damit ist der Verfahrensbeistand hier hinreichend in beiden Angelegenheiten tätig geworden (vgl. BGH, Beschl. v. 19.01.2011 - XII ZB 486/10 Tz. 21 sowie v. 15.09.2010 - XII ZB 268/10, Tz. 30 a.E.; Senatsbeschl. vom 20.05.2010 - 11 WF 570/10).

  • OLG Hamm, 03.04.2014 - 6 WF 241/13

    Erstattung von Dolmetscherkosten des Verfahrensbeistandes

    Da es sich um Pauschalgebühren handelt, kommt es auf die Frage, welchen Aufwand der Verfahrensbeistand bei seiner Tätigkeit hatte, nicht an (BGH FamRZ 2011, 467).

    Zwar ist bei der Auslegung des § 158 FamFG das verfassungsrechtliche Gebot zu beachten, eine auskömmliche Vergütung des Verfahrensbeistandes sicherzustellen (BGH FamRZ 2011, 467).

    Zudem kann er in den Fällen, in denen sich das Verfahren bereits nach kurzer Verfahrensdauer erledigt, die volle Vergütung - selbst die erhöhte Vergütung nach § 158 Abs. 7 Satz 4 FamFG - beanspruchen, sofern er nur in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist, da allein die Aufgabenübertragung nach § 158 Abs. 4 Satz 3 FamFG den Anspruch auf die erhöhte Pauschale begründet (BGH FamRZ 2011, 467).

  • OLG Dresden, 01.08.2011 - 24 WF 588/11

    Vergütung des für zwei Angelegenheiten bestellten Verfahrensbeistandes für ein

    Der Verfahrensbeistand, der sowohl in einer Sorgerechts- als auch in der Umgangsrechtsangelegenheit bestellt worden ist, hat auch dann einen Anspruch, für beide Angelegenheiten nach § 158 FamFG vergütet zu werden, wenn das Amtsgericht diese in einem einzigen Ver-fahren behandelt hat (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011, XII ZB 486/10, FamRZ 2011, 467 und vom 17. November 2010, XII ZB 478/10, FamRZ 2011, 199).(Rn.9).

    Der Verfahrensbeistand, der sowohl in einer Sorgerechts- als auch in der Umgangsrechtsangelegenheit bestellt worden ist, hat auch dann einen Anspruch, für beide Angelegenheiten nach § 158 FamFG vergütet zu werden, wenn das Amtsgericht diese in einem einzigen Verfahren behandelt hat (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011, XII ZB 486/10, FamRZ 2011, 467 und vom 17. November 2010, XII ZB 478/10, FamRZ 2011, 199).(Rn.9).

  • OLG Naumburg, 17.09.2014 - 8 WF 203/14

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Zwei selbstständige Verfahren mit

    Ferner hat der BGH für Fallkonstellationen entschieden, in denen der Verfahrensbeistand in einem Sorgerechtsverfahren und parallel hierzu in einem Verfahren auf familiengerichtliche Genehmigung der Unterbringung für das minderjährige Kind bzw. im Hauptsacheverfahren und parallel hierzu im einstweiligen Anordnungsverfahren bestellt worden ist, dass die Pauschalen für jedes dieser Verfahren anfallen und nicht aufeinander anzurechnen sind (FamRZ 2011, 467; FamRZ 2011, 199).
  • OLG München, 30.10.2014 - 11 WF 1349/14

    Elterliche Sorge, Enkelkind, Mietzuschuss, Verfahrenskostenhilfe,

    cc) Was die Anforderungen an gerichtliche Überlegungen zur Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistandes anbelangt, ist nicht zuletzt auch die Rechtsprechung des BGH zum Entstehen einer entsprechenden Vergütung zu berücksichtigen: Eine solche fällt bereits an, wenn der Beistand in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist, wobei der BGH in großzügiger Weise auf den Gesichtspunkt der vom Gesetzgeber gewollten Mischkalkulation bzw. darauf abstellt, für den Verfahrensbeistand müsse eine "auskömmliche Vergütung" sichergestellt werden und fiskalische Belange hätten nach dem Zweck von § 158 FamFG hinter der Bedeutung eines effektiven Verfahrensbeistandes zurückzutreten (vgl. näher etwa BGH, Beschl. v. 27.11.2013 - XII ZB 682/12, = FamRZ 14, 373; BGH, Beschl. v. 01.08.2012 - XII ZB 456/11, = NJW 12, 3100; Beschl. v. 19.01.2011 - XII ZB 486/10, = NJW 11, 1451; Beschl. v. 17.11.2010 - XII ZB 478/10, = NJW 11, 455; Leitsatzbeschluss des Senats vom 27.02.2013 - 11 WF 250/13, = FamRZ 13, 966).
  • OLG München, 30.07.2012 - 11 WF 1138/12

    Vergütung des Verfahrensbeistands des minderjährigen Kindes: Bestellung für

    Im Hinblick darauf hat der 12. Senat des Bundesgerichtshofs in zwei Beschlüssen vom 17.11.2010 - XII ZB 478/10 (NJW 2011, 455 = FamRZ 2011, 199) und 19.01.2011 - XII ZB 486/10 (NJW 2011, 1451 = FamRZ 2011, 467) für Verfahrensbeistände, die im Hauptsacheverfahren einerseits und im Eilverfahren andererseits bzw. in einem Sorgerechtsverfahren und parallel dazu in einem Verfahren auf Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung für ein minderjähriges Kind bestellt worden waren, jeweils einen Anspruch auf eine gesonderte Vergütungspauschale bejaht, wobei eine Anrechnung nicht stattfinden soll.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8006
KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10 (https://dejure.org/2010,8006)
KG, Entscheidung vom 31.08.2010 - 1 W 167/10 (https://dejure.org/2010,8006)
KG, Entscheidung vom 31. August 2010 - 1 W 167/10 (https://dejure.org/2010,8006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 158 Abs 1 BGB, § 516 Abs 1 BGB, § 1821 Abs 1 Nr 5 BGB, § 1643 Abs 1 BGB
    Elterliche Sorge: Beurteilung eines rechtlichen Vorteils bei der aufschiebend bedingten schenkweisen Grundstücksübertragung an Minderjährige; rechtlicher Nachteil bei vermietetem Grundstück; Genehmigungspflicht bei Mietvertragseintritt mit Erreichen der Volljährigkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 158, 516, 1821, 1643
    Genehmigungspflichtigkeit eines Schenkungsvertrages, durch den Minderjähriger mit Erreichen der Volljährigkeit ein Grundstück erhält und in bestehende Mietverhältnisse eintreten soll

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Schenkung eines Grundstücks an ein minderjähriges Kind; Genehmigungspflicht des Erwerbs bei Eintritt in einen Mietvertrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5
    Wirksamkeit der Schenkung eines Grundstücks an ein minderjähriges Kind; Genehmigungspflicht des Erwerbs bei Eintritt in einen Mietvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 79
  • FamRZ 2011, 736
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    § 181 BGB und § 1795 BGB beruhen - auch wenn sie gegenüber diesem Normzweck tatbestandlich verselbständigt sind (BGHZ 50, 8; Ellenberger in Palandt, BGB, 69.Aufl., § 181 Rdn. 2) - auf dem Gedanken, dass die Mitwirkung derselben Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit die Schädigung eines Teils in sich birgt (BGHZ 56, 97; 59, 236).

    Bringt das Insichgeschäft dem Vertretenen lediglich einen rechtlichen Vorteil, ist ein Interessenwiderstreit ausgeschlossen und Belange Dritter stehen nicht entgegen (BGHZ 59, 236).

  • KG, 03.12.1991 - 1 W 6126/91

    Eintragungsfähigkeit einer Auflassungsvormerkung trotz schwebender Unwirksamkeit

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Allerdings genießen solche Ansprüche nur dann Vormerkungsschutz, wenn für die künftige Gestaltung des Anspruchs nicht lediglich eine bloße mehr oder weniger aussichtsreiche tatsächliche Möglichkeit besteht, sondern bereits eine feste, die Gestaltung des Anspruchs bestimmende Grundlage (Rechtsboden) vorhanden ist (BGH, NJW 2002, 2461; Senat RPfleger 1992, 243).

    Schwebend unwirksame Ansprüche werden hinsichtlich der Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt (BayObLG, DNotZ 1990, 297; Senat, RPfleger 1992, 243; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 1490).

  • BayObLG, 22.12.1989 - BReg. 2 Z 125/89

    Vormerkbarkeit von Ansprüchen aus einem wegen Fehlens der Genehmigung des Käufers

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Schwebend unwirksame Ansprüche werden hinsichtlich der Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt (BayObLG, DNotZ 1990, 297; Senat, RPfleger 1992, 243; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 1490).

    Dafür ist ausreichend - wenn auch nicht erforderlich -, dass die Entstehung des vorzumerkenden Anspruchs nur noch von dem Willen des künftigen Berechtigten abhängt (BGH, NJW 2002, 213, BayObLG, DNotZ 1990, 297), wobei nach dem Sinn und Zweck bei einem minderjährigen Berechtigten auf den Willen der Vertretungsberechtigten abzustellen ist.

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Verpflichten sich Eltern in einem Schenkungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, zur Übertragung von Grundstückseigentum, ohne bereits die Auflassung zu erklären, so ist die Frage, ob die Schenkung lediglich rechtlich vorteilhaft ist, allein nach dem schuldrechtlichen Grundgeschäft und nicht aus einer Gesamtbetrachtung mit der später zu erklärenden Auflassung zu beurteilen (Abgrenzung zu BGH, 9. Juli 1980, V ZB 16/79, BGHZ 78, 28).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in einer Entscheidung, in der die Wirksamkeit einer Auflassung zu prüfen war, ausgeführt, dass die Frage, ob ein Minderjähriger durch eine Schenkung seines gesetzlichen Vertreters lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, aus einer Gesamtbetrachtung des schuldrechtlichen und des dinglichen Vertrages heraus zu beurteilen sei (BGHZ 78, 28).

  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    § 181 BGB und § 1795 BGB beruhen - auch wenn sie gegenüber diesem Normzweck tatbestandlich verselbständigt sind (BGHZ 50, 8; Ellenberger in Palandt, BGB, 69.Aufl., § 181 Rdn. 2) - auf dem Gedanken, dass die Mitwirkung derselben Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit die Schädigung eines Teils in sich birgt (BGHZ 56, 97; 59, 236).
  • OLG Köln, 11.06.2003 - 2 Wx 18/03

    Mietrecht; Erbrecht

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Für das Vorliegen eines rechtlichen Vorteils ist es entscheidend, dass der Vertretene aus seinem Vermögen, welches er bei Abschluss des Vertrages besitzt, nichts aufgeben und keine neuen Belastungen auf sich nehmen muss, damit der Vertrag zustande kommt (BayObLGZ 1979, 49; OLG Köln, ZMR 2004, 189).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Dafür ist ausreichend - wenn auch nicht erforderlich -, dass die Entstehung des vorzumerkenden Anspruchs nur noch von dem Willen des künftigen Berechtigten abhängt (BGH, NJW 2002, 213, BayObLG, DNotZ 1990, 297), wobei nach dem Sinn und Zweck bei einem minderjährigen Berechtigten auf den Willen der Vertretungsberechtigten abzustellen ist.
  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Mit dieser Rechtsprechung sollte jedoch allein verhindert werden, dass bei lukrativem Charakter des Grundgeschäfts unbeschadet rechtlicher Nachteile, die mit der Übertragung des dinglichen Rechts verbunden sind, der gesetzliche Vertreter im Hinblick auf § 181 letzter Halbsatz BGB befugt ist, den Minderjährigen bei der Annahme der Auflassung zu vertreten oder die von dem Minderjährigen selbst erklärte Auflassung zu genehmigen (klarstellend BGHZ 161, 170).
  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    § 181 BGB und § 1795 BGB beruhen - auch wenn sie gegenüber diesem Normzweck tatbestandlich verselbständigt sind (BGHZ 50, 8; Ellenberger in Palandt, BGB, 69.Aufl., § 181 Rdn. 2) - auf dem Gedanken, dass die Mitwirkung derselben Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit die Schädigung eines Teils in sich birgt (BGHZ 56, 97; 59, 236).
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Zwar ist der Erwerb des Eigentums an einem vermieteten Grundstück nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weil der Erwerber mit Eigentumsübergang gemäß § 566 BGB in sämtlich Rechte und Pflichten aus bestehenden Miet- und Pachtverhältnissen eintritt und für die ihn dann treffenden Vermieterpflichten persönlich auch mit seinem sonstigen Vermögen haftet (BGHZ 162, 137; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdn. 3610k).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

  • BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78

    Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes

  • OLG Celle, 26.02.1980 - 4 Wx 4/80

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung

  • OLG Hamm, 06.08.2014 - 15 W 94/14

    Familiengerichtliche Genehmigung; Grundstücksübertragung; Minderjähriger

    Schwebend unwirksame Ansprüche werden hinsichtlich ihrer Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt (BayObLG DNotZ 1990, 297; KG FGPrax 2011, 79, 81; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdnr. 1490).

    In diesem Punkt unterscheidet sich der hier vorliegende Fall maßgeblich von einer Konstellation, in dem über die gesetzliche Folge hinaus gehend der Schenkungsvertrag eine Übernahme von Verpflichtungen aus bestehenden Mietverhältnissen durch den Beschenkten vorsieht (vgl. den der Entscheidung des KG FGPrax 2011, 79 zugrunde liegenden Sachverhalt).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 65/16

    Gerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines mit

    Anders liegen die Dinge deshalb, wenn das Kausalgeschäft über den gesetzlichen Vertragseintritt hinausgehende oder von diesem unabhängige Abreden zur rechtsgeschäftlichen Übernahme von Verpflichtungen aus jenen Verträgen durch den Erwerber umfasst (OLG Hamm NJW-RR 2014, 1350 f gegenüber KG FamRZ 2011, 736 ff; jurisPK BGB - Lafontaine, Stand: 15.10.2016, § 1821 Rdnr. 80 f; Staudinger-Veit a.a.O., Rdnr. 75).
  • KG, 15.12.2020 - 1 W 1461/20

    Zulässigkeit der Übertragung von Miteigentumsanteilen eines Grundstücks an

    (1) Allerdings werden diese Vorschriften nach ihrem Sinn und Zweck dahin einschränkend ausgelegt, dass sie keine Anwendung finden, wenn das Geschäft für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft ist, vgl. § 107 BGB (BGHZ, a.a.O., 143; Senat, Beschluss vom 31. August 2010 - 1 W 167/10 - FamRZ 2011, 736, 737).
  • OLG München, 06.12.2011 - 34 Wx 403/11

    Grundbuchverfahren: Darlegung der Entgeltlichkeit einer Verfügung eines

    Schwebend unwirksame Ansprüche werden wie künftige Ansprüche behandelt (vgl. BayObLG DNotZ 1990, 297; KG FGPrax 2011, 79).
  • VG Freiburg, 25.03.2013 - 6 K 578/11

    Namensänderungsanspruch bei doppelter Staatsangehörigkeit und mit der

    Auch dass seine psychischen Belastungen nicht annähernd mit denen vergleichbar sind, die in der Rechtsprechung als Grund für eine Namensänderung auch bei fehlendem Krankheitswert anerkannt wurden (etwa bei traumatischen Erinnerungen oder familiären Konflikten, die mit einem Namen unauslöschlich verknüpft sind, ), spielt keine Rolle (zu solchen Fällen vergleiche etwa VG Freiburg, U. v. 19.6.2006 - 1 K 1495/05 -, NVwZ-RR 2007, 209 = juris; VG Weimar, U. v. 10.10.2012 - 1 K 733/11 -, FamRZ 2012, 576 = juris; VG Potsdam, U. v. 18.1.2005 - 3 K 3455/99 -, juris; OVG Hamburg, U. v. 14.9.2010 - 3 Bv 207/08 - FamRZ 2011, 736 = juris).
  • KG, 17.11.2022 - 1 W 345/22

    Erforderlichkeit einer familienrechtlichen Genehmigung bei Übertragung eines

    Allerdings werden diese Vorschriften nach ihrem Sinn und Zweck dahin einschränkend ausgelegt, dass sie keine Anwendung finden, wenn das Geschäft für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft ist (Senat, Beschluss vom 31. August 2010 - 1 W 167/10 -, FamRZ 2011, 736, 737).
  • VG Hamburg, 27.06.2012 - 4 K 1646/11

    Wichtiger Grund für die nochmalige Änderung des Vornamens

    Ob ein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Namensänderung vorliegt, ist in erster Linie anhand der dafür gegebenen Begründung unter Beachtung der nach § 13 NÄG erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (vom 11.8.1980, BAnz Nr. 153 a vom 20.8.1980, in der Fassung der Änderung vom 18.4.1986 (NamÄndVwV), BAnz Nr. 78 vom 25.4.1986) zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 14.12.1962, BVerwGE 15, 207; OVG Hamburg, Urt. v. 14.9.2010, FamRZ 2011, 736).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht