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   OLG Schleswig, 01.02.2012 - 2 W 192/11   

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https://dejure.org/2012,14730
OLG Schleswig, 01.02.2012 - 2 W 192/11 (https://dejure.org/2012,14730)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.02.2012 - 2 W 192/11 (https://dejure.org/2012,14730)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 2 W 192/11 (https://dejure.org/2012,14730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Alleingesellschafter, Beschwerdebefugnis, Ein-Mann-Gesellschaft, Ein-Personen-Gesellschaft, Erwerber, Firmenzusatz, Geschäftsführer, Handelsrecht, Handelsregister, Inhaber Handelsgewerbe

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 126
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Schleswig, 18.09.2012 - 2 W 152/11

    Vereinsregisterverfahren: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins zum

    Ein Schreiben mit diesem Inhalt ist ungeachtet der erteilten Rechtsmittelbelehrung keine anfechtbare Zwischenverfügung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Februar 2012 - 2 W 192/11 -, FGPrax 2012, 126 und vom 18. April 2012 - 2 W 28/12 -, NZM 2012, 623, jeweils m.w.N.; OLG Nürnberg, FGPrax 2012, 155 für das Grundbuchverfahren; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 11. Aufl., Kap. 10.4.8.

    Der Betroffene ist durch die in dem Schreiben vom 17. August 2011 erteilte Rechtsmittelbelehrung zu dem Rechtsmittel veranlasst worden (vgl. dazu Senat FGPrax 2012, 126; BayObLG WuM 1995, 70).

  • OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13

    Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit des mit dem Erwerber eines

    Der nachgewiesene rechtsgeschäftliche Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB ist nur dann eine eintragungsfähige Tatsache, wenn auch die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB tatsächlich gegeben sind (OLG Schleswig, FGPrax 2012, 126).
  • OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12

    Vereinsregisterverfahren: Unbehebbares Eintragungshindernis als Gegenstand einer

    Ein Schreiben mit diesem Inhalt ist keine anfechtbare Zwischenverfügung (für das Handelsregisterverfahren: Senat, bisher unveröffentlichter Beschluss vom 1. Februar 2012, 2 W 192/11; BayObLG, NJW-RR 2000, S. 627 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2009, 20 W 332/09, bei juris; Heinemann in Keidel, FamFG, 17. Auflage, § 382 Rn. 22; für das Grundbuchverfahren entsprechend: BGH, NJW 1980, S. 2521; Senat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im unveröffentlichten Beschluss vom 20. Dezember 2011, 2 W 184/11; BayObLG, NJW-RR 1993, S. 530 f.; NJW-RR 1996, S. 589 f.).
  • OLG München, 08.04.2015 - 31 Wx 120/15

    Eintragung des Haftungsausschlusses einer Partnerschaftsgesellschaft bei

    Die Eintragung des Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB muss schon dann erfolgen, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass das Prozessgericht auf Klage eines Gesellschaftsgläubigers die Haftung der Partnerschaftsgesellschaft für Verbindlichkeiten der Rechtsanwalts-GmbH annimmt (vgl. etwa OLG Schleswig , FGPrax 2012, 126 ).
  • OLG Zweibrücken, 16.05.2013 - 3 W 30/13

    Erwerberhaftung bei Firmenfortführung: Voraussetzungen der Eintragung eines

    Der nachgewiesene rechtsgeschäftliche Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB ist nur dann eine eintragungsfähige Tatsache, wenn auch die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB tatsächlich gegeben sind (OLG Schleswig, FGPrax 2012, 126).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - 3 Wx 81/17
    Eine Rechtsäußerung des Gerichts erwächst deshalb nicht dadurch zur Endentscheidung, dass sie in Form eines Beschlusses ergeht und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen wird (OLG Schleswig FGPrax 2012, 126; Fischer, a.a.O., § 58 Rn. 16 f.).
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