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   BGH, 26.07.2012 - V ZB 288/11   

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https://dejure.org/2012,26535
BGH, 26.07.2012 - V ZB 288/11 (https://dejure.org/2012,26535)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2012 - V ZB 288/11 (https://dejure.org/2012,26535)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - V ZB 288/11 (https://dejure.org/2012,26535)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 KostO, § 147 Abs 2 KostO
    Notarkosten: Betreuungsgebühr für die Überwachung der vorab von den Parteien für den Vollzug oder die Rückabwicklung des Vertrages abgegebenen Erklärungen bei Ausfertigungssperre; unrichtige Sachbehandlung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 16 Abs. 1 S. 1, 147 Abs. 2
    Betreuungsgebühr für Überwachung einer Ausfertigungssperre

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslösen der Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO mit der Annahme eines Auftrags durch den Notar zur Überwachung der von den Parteien vorab für den Vollzug oder Rückabwicklung des Vertrags abgegebenen Erklärungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Betreuungsgebühr bei Bevollmächtigung des Notars durch Käufer statt Vorabbewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notargebühren; Betreuungsgebühr; unrichtige Sachbehandlung; Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Überwachung des Vollzugs

  • rewis.io

    Notarkosten: Betreuungsgebühr für die Überwachung der vorab von den Parteien für den Vollzug oder die Rückabwicklung des Vertrages abgegebenen Erklärungen bei Ausfertigungssperre; unrichtige Sachbehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 16 Abs. 1 S. 1; KostO § 147 Abs. 2
    Auslösen der Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO mit der Annahme eines Auftrags durch den Notar zur Überwachung der von den Parteien vorab für den Vollzug oder Rückabwicklung des Vertrags abgegebenen Erklärungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Löschung der Auflassungsvormerkung und die Betreuungsgebühr des Notars

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Notare dürfen keine unnützen Kosten verursachen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notar kann bei unrichtiger Sachbehandlung bei einem Immobilienkauf keine Betreuungsgebühr verlangen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Notar darf keine unnötigen Kosten verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1457
  • MDR 2012, 1255
  • FGPrax 2012, 264
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 341/05

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung beim

    Auszug aus BGH, 26.07.2012 - V ZB 288/11
    Eine solche Norm kann es schon deshalb nicht geben, weil die Erteilung einer Vollmacht eine selbständige, einseitige Erklärung des Vollmachtgebers ist, die keiner Annahme durch den Bevollmächtigten bedarf (vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - XI ZR 341/05, NJW-RR 2007, 1202, 1203).
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 213/17

    Grundstückskaufvertrag: Formbedürftigkeit von Änderungen des Vertrags nach der

    (a) Um den Verkäufer davor zu schützen, dass er das Eigentum an seinem Grundstück verliert, ohne den Kaufpreis zu erhalten, wird meist eine Treuhandtätigkeit des Notars nach § 24 BNotO (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juli 2012 - V ZB 288/11, FGPrax 2012, 264 Rn. 8) vereinbart.
  • BGH, 01.10.2020 - V ZB 67/19

    Zur Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Notar berechtigt oder

    a) Wie das Beschwerdegericht im Ausgangspunkt zutreffend sieht, liegt eine unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG nur bei einem offen zutage tretenden Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder bei einem offensichtlichen Versehen des Notars (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juli 2012 - V ZB 288/11, NJW-RR 2012, 1457 Rn. 7 unter Bestätigung von OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - I-15 W 6/11, juris Rn. 11, jeweils noch zu § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO; zu Gerichtskosten schon BGH, Beschluss vom 24. September 1962 - VII ZR 20/62, NJW 1962, 2107; Beschluss vom 26. September 2002 - III ZR 165/96, juris Rn. 1) sowie dann vor, wenn der Notar von mehreren gleich sicheren Gestaltungsmöglichkeiten die teurere wählt (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juli 2012 - V ZB 288/11, aaO mit krit. Anm. Kesseler, RNotZ 2013, 25 zur Gleichwertigkeit im konkreten Fall).

    Nur wenn zur Erreichung des angestrebten Erfolgs mehrere in jeder Hinsicht gleich sichere und zweckmäßige Wege zur Verfügung stehen, hat er die Pflicht, unter diesen Wegen den kostengünstigsten zu wählen (vgl. KG, DNotZ 1976, 434, 437; OLG Schleswig, OLGR 1997, 163, 164; BeckOK BGB/Litzenburger [1.8.2020], § 17 BeurkG Rn. 1; Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, 21. Aufl., § 21 Rn. 12 und 23; Rohs/Wedewer/Waldner, GNotKG [März 2018], § 21 Rn. 26; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. Juli 2012 - V ZB 288/11, NJW-RR 2012, 1457).

  • BGH, 20.02.2013 - II ZB 27/12

    Notarkosten: Betreuungsgebühr für die Erstellung einer XML-Datei im Rahmen einer

    Gebühren und Auslagen werden in den auf Anweisung eines Gerichtspräsidenten eingeleiteten Verfahren von dem Notar nicht erhoben, § 156 Abs. 7 Satz 3 KostO (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2012 - V ZB 288/11, juris Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 20 W 292/13

    Überprüfung einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

    Bedenken an der ursprünglichen Wirksamkeit der in der Kaufvertragsurkunde den bezeichneten Notariatsangestellten des verfahrensbevollmächtigten Notars 1) erteilten Vollmacht oder an deren Umfang im Hinblick auf die hier maßgebliche Bewilligung sind vom Grundbuchamt in der angefochtenen Zwischenverfügung nicht geäußert worden und sind auch nicht ohne weiteres ersichtlich (vgl. zur sog. "Vollmachtslösung": Reithmann ZNotP 2005, 322; Hagenbucher MittBayNot 2003, 249; BGH NJW-RR 2012, 1457, Tz. 10).
  • LG Bremen, 09.03.2018 - 4 T 43/17

    Beendigung der gebührengegenständlichen Amtshandlung des Notars als maßgeblich

    Die Gebühr für die Beachtung eines Treuhandauftrages des abzulösenden Kreditinstituts wiederum ist mit der Annahme des Treuhandauftrages fällig (BGH Beschluss vom 26.07.2012 - V ZB 288/11 - juris).
  • LG Bremen, 09.03.2018 - 4 T 679/16

    Beendigung der gebührengegenständlichen Amtshandlung des Notars als maßgeblich

    Die Gebühr für die Beachtung eines Treuhandauftrages des abzulösenden Kreditinstituts wiederum ist mit der Annahme des Treuhandauftrages fällig (BGH, Beschluss vom 26.07.2012, Az.: V ZB 288/11, juris).
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