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   OLG Jena, 02.02.2012 - 9 W 390/11   

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OLG Jena, 02.02.2012 - 9 W 390/11 (https://dejure.org/2012,1861)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.02.2012 - 9 W 390/11 (https://dejure.org/2012,1861)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 9 W 390/11 (https://dejure.org/2012,1861)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Grundstücks bei unterbliebener Eintragung einer nach § 9 Abs. 1 S. 1 GBBerG entstandenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • notar-drkotz.de

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in Wohnungsgrundbüchern

  • Justiz Thüringen

    § 892 Abs 1 BGB, § 899 BGB, § 1018 BGB, § 1090 BGB, § 9 Abs 1 S 1 GBBerG
    Wohnungsgrundbuchverfahren: Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines mit einer kraft Gesetzes entstandenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit belasteten Miteigentumsanteils; Erlöschen der gesamten Dienstbarkeit bei Erlöschen am Miteigentumsanteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Grundstücks bei unterbliebener Eintragung einer nach § 9 Abs. 1 S. 1 GBBerG entstandenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutgläubiger Erwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 55
  • Rpfleger 2012, 517
  • BauR 2012, 999
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 29.08.2011 - 9 W 356/11

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2012 - 9 W 390/11
    Das Grundbuchamt hat im Einzelfall zu prüfen, ob die Eintragung der Dienstbarkeit im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 9 Abs. 5 GBBerG wegen zwischenzeitlichen gutgläubigen Erwerbs des betroffenen Grundstücks seit dem 1.1.2011 scheitert (Senat, Beschlüsse vom 17.06.2011, 9 W 267/11, zitiert nach juris und vom 29.08.2011, 9 W 356/11).

    Ist hingegen die Dienstbarkeit bis zu diesem Zeitpunkt weder eingetragen noch die Eintragung beantragt und auch kein Widerspruch nach § 899 BGB für den Berechtigten eingetragen, wird der gutgläubige Erwerber, dessen Eintragungsantrag nach dem Stichtag eingegangen ist, durch § 892 Abs. 1 BGB geschützt (Senat, Beschluss vom 29.08.2011, 9 W 356/11, Böhringer, a.a.O).

  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2012 - 9 W 390/11
    b) Dem gutgläubigen lastenfreien Erwerb des Miteigentumsanteils durch die Beteiligten zu 2 und 3 steht der Umstand nicht entgegen, dass nach der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, die der Senat teilt, ideelle Miteigentumsanteile nicht isoliert mit Grunddienstbarkeiten (§ 1018 BGB) bzw. beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (1090 BGB) belastet werden können (BGHZ 36, 187 ff.; BGH NJW 1984, 2210; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010, 3 W 246/09; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 1018 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Jena, 17.06.2011 - 9 W 267/11

    Zwischenverfügung; Beschränkte persönliche Dienstbarkeit; Grundbuchberichtigung

    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2012 - 9 W 390/11
    Das Grundbuchamt hat im Einzelfall zu prüfen, ob die Eintragung der Dienstbarkeit im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 9 Abs. 5 GBBerG wegen zwischenzeitlichen gutgläubigen Erwerbs des betroffenen Grundstücks seit dem 1.1.2011 scheitert (Senat, Beschlüsse vom 17.06.2011, 9 W 267/11, zitiert nach juris und vom 29.08.2011, 9 W 356/11).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2012 - 9 W 390/11
    Handelt es sich wie hier um Grundstücksbelastungen, mit denen nicht ein einzelner Miteigentumsanteil isoliert, sondern nur das Grundstück insgesamt belastet werden kann, führt das Erlöschen der Dienstbarkeit an dem Miteigentumsanteil - gleich aus welchen Gründen - nach ganz herrschender Meinung zum Erlöschen der Dienstbarkeit insgesamt (BGH NJW 1974, 1552 f.; Schöner/Stöber. a.a.O.; Mayer in Staudinger, BGB, a.a.O; NK-BGB/Otto, a.a.O.; Heggen, a.a.O.; zur Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung OLG Dresden, a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09

    Untergang einer versehentlich gelöschten Grunddienstbarkeit bei Erwerb eines

    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2012 - 9 W 390/11
    b) Dem gutgläubigen lastenfreien Erwerb des Miteigentumsanteils durch die Beteiligten zu 2 und 3 steht der Umstand nicht entgegen, dass nach der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, die der Senat teilt, ideelle Miteigentumsanteile nicht isoliert mit Grunddienstbarkeiten (§ 1018 BGB) bzw. beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (1090 BGB) belastet werden können (BGHZ 36, 187 ff.; BGH NJW 1984, 2210; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010, 3 W 246/09; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 1018 Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83

    Umfang und Ausübung eines Leitungsrechts

    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2012 - 9 W 390/11
    b) Dem gutgläubigen lastenfreien Erwerb des Miteigentumsanteils durch die Beteiligten zu 2 und 3 steht der Umstand nicht entgegen, dass nach der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, die der Senat teilt, ideelle Miteigentumsanteile nicht isoliert mit Grunddienstbarkeiten (§ 1018 BGB) bzw. beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (1090 BGB) belastet werden können (BGHZ 36, 187 ff.; BGH NJW 1984, 2210; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010, 3 W 246/09; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 1018 Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    a) Die Berichtigung des Grundbuchs erfolgt auf Grund eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO, wenn das Versorgungsunternehmen - wie hier der Antragsteller - seinen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs nicht auf eine Bewilligung des Betroffenen nach § 19 GBO i.V.m. § 8 Abs. 1 SachenR-DV stützt, sondern eine Berichtigung gemäß dem Inhalt einer von der Aufsichtsbehörde erstellten Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 2005- V ZB 94/05, BGHZ 165, 119, 122) verlangt (vgl. OLG Jena, FGPrax 2012, 55, 56; Beschluss vom 29. August 2011 - 9 W 356/11, juris Rn. 10; Böhringer, Rpfleger 2002, 186, 188; ders., Rpfleger 2011, 409, 410).

    Für das Berichtigungsverfahren nach § 22 Abs. 1 GBO ersetzt die Bescheinigung der Aufsichtsbehörde den sonst in der Form des § 29 GBO zu führenden Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs (vgl. OLG Jena, FGPrax 2012, 55, 56; Beschluss vom 29. August 2011 - 9 W 356/11, juris Rn. 10; Böhringer, Rpfleger 2002, 186, 188; ders., Rpfleger 2011, 409, 410).

    Der Bescheinigung der Behörde kommt für den Nachweis des Entstehens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zwar keine materiell-rechtliche (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 176/13, NJW 2014, 2959 Rn. 9 f.), aber eine bindende Wirkung für das Berichtigungsverfahren vor dem Grundbuchamt zu (vgl. OLG Jena, FGPrax 2012, 55, 66; Beschluss vom 30. Mai 2012- 9 W 240/12, juris Rn. 3).

    Diese Frage kann und muss das Grundbuchamt auf Grund der ihm vorliegenden Eintragungsunterlagen selbst entscheiden (vgl. KG, GWF/Recht und Steuern 2012, 43; OLG Brandenburg, NJW-RR 2015, 15; OLG Jena, FGPrax 2012, 55, 56).

    (2) Die gegenteilige Auffassung bestimmt den Schutz des guten Glaubens des Erwerbers allein nach dem Inhalt des Grundbuchs (OLG Brandenburg, NJW-RR 2015, 15; OLG Jena, FGPrax 2012, 55, 56; Beck-OK-BGB/Eckert, 35. Edition, § 892 Rn. 26; Heggen, ZfIR 2010, 550, 552; MüKo-BGB/Kohler, 6. Aufl., § 892 Rn. 70; NK-BGB/Otto, BGB, 3. Aufl., § 1018 Rn. 118; Staudinger/Meyer, BGB [2009], § 1018 Rn. 185).

  • OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 5 W 68/13

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Möglichkeit des gutgläubigen lastenfreien

    Er meint, ein gutgläubiger Wegerwerb der kraft Gesetzes entstandenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und ein Erlöschen der Dienstbarkeit lägen nach der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung nicht vor und bezieht sich insoweit auf eine Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss v. 25.01.2010, 3 W 246/09; Rpfleger 2012, 517).

    Ihr ist vielmehr, wie das OLG Thüringen (NotBZ 2012, 393 ff) mit inhaltlich überzeugenden Erwägungen, denen der Senat sich anschließt, ausgeführt hat, entgegenzuhalten, dass sich weder aus dem Wortlaut des § 892 BGB eine solche Einschränkung herleiten lässt, noch der Normzweck es gebietet, den Schutz des § 892 BGB davon abhängig zu machen, ob der Erwerber das gesamte Grundstück oder nur einen Miteigentumsanteil erwirbt.

  • OLG Rostock, 02.06.2014 - 3 W 24/13

    Grundbuchsache: Mitwirkung des Grundbuchsamtes bei gutgläubigem Erwerb trotz

    Nach Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts (Beschl. v. 02.02.2012 - 9 W 390/11 -, FGPrax 2012, 55) führt das Erlöschen der Dienstbarkeit an dem Miteigentumsanteil aufgrund gutgläubigen lastenfreien Erwerbs auch zum Erlöschen der Dienstbarkeit insgesamt, während das OLG Dresden (Beschl. v. 25.01.2010 - 3 W 246/09 - ZfIR 2010, 545) davon ausgeht, dass eine nicht eingetragene Grunddienstbarkeit aufgrund guten Glaubens des bloßen Bruchteilserwerbers nicht untergehen kann, mit der Folge, dass der Berechtigte seiner Grunddienstbarkeit insgesamt nicht verlustig wird.
  • OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 5 W 27/14

    Grundbuchverfahren: Gutgläubig lastenfreier Erwerb von Miteigentumsanteilen

    Ist hingegen - wie hier - die Dienstbarkeit bis zu diesem Zeitpunkt weder eingetragen noch die Eintragung beantragt und auch kein Widerspruch nach § 899 BGB für den Berechtigten eingetragen, wird der gutgläubige Erwerber, dessen Eintragungsantrag nach dem Stichtag eingegangen ist, durch § 892 Abs. 1 BGB geschützt (Senat, Beschluss vom 6. Januar 2014 - 5 W 83/13; ThürOLG, NotBZ 2012, 393, juris Rn. 10 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2014 - 5 W 83/13

    Grundbuchverfahren: Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Miteigentumsanteils

    Ist hingegen - wie hier - die Dienstbarkeit bis zu diesem Zeitpunkt weder eingetragen noch die Eintragung beantragt und auch kein Widerspruch nach § 899 BGB für den Berechtigten eingetragen, wird der gutgläubige Erwerber, dessen Eintragungsantrag nach dem Stichtag eingegangen ist, durch § 892 Abs. 1 BGB geschützt (Senat, Beschluss vom 18. November 2013 - 5 W 68/13; ThürOLG, NotBZ 2012, 393, juris Rn. 10 m.w.Nachw.).
  • KG, 08.03.2012 - 1 W 640/11

    Gutgläubiger Wegerwerb einer nach dem GBBerG entstandenen beschränkten

    Demzufolge wird nur ein gutgläubiger Erwerber, dessen Eintragungsantrag nach dem Stichtag eingegangen ist, durch § 892 Abs. 1 BGB geschützt (so im Ergebnis auch OLG Jena, Beschluss vom 02.02.2012 - 9 W 390/11-BeckRS 2012, 04586).
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