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   OLG Köln, 29.04.2013 - I-2 Wx 77/13   

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OLG Köln, 29.04.2013 - I-2 Wx 77/13 (https://dejure.org/2013,22000)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.04.2013 - I-2 Wx 77/13 (https://dejure.org/2013,22000)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. April 2013 - I-2 Wx 77/13 (https://dejure.org/2013,22000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer unter Verstoß gegen das Verbot des Selbstkontrahierens nach belgischem Recht erteilte und bei einem deutschen Grundbuchamt vorgelegten Löschungsbewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18; GBO § 19; BGB § 181
    Wirksamkeit einer unter Verstoß gegen das Verbot des Selbstkontrahierens nach belgischem Recht erteilte und bei einem deutschen Grundbuchamt vorgelegten Löschungsbewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 153
  • Rpfleger 2013, 609
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 64/90

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei Auslandsbezug

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2013 - 2 Wx 77/13
    b) Die Beteiligten zu 1. und 2. weisen allerdings zu Recht darauf hin, dass für den Umfang der Vertretungsmacht und damit auch für ein etwaiges Verbot des Selbstkontrahierens das Gesellschaftsstatut maßgeblich ist (BGH NJW 1992, 618 [juris-Rz. 10]; Senat, Beschl. v. 09.03.2009 - 2 Wx. 42/08; vgl. hierzu auch Bauer/von Oefele/Schaub, GBO, 3. Aufl. 2012, Kap. Internationale Bezüge im Grundstücksverkehr Rdn. 111; Hügel/Kral, GBO, 2. Aufl. 2010, Kap. Gesellschaftsrecht Rdn. 30).

    Denn während sich die organschaftliche Vertretungsmacht für eine Gesellschaft und deren Umfang nach dem Recht richtet, in dessen Geltungsbereich die Hauptverwaltung ihren Sitz hat (s. dazu oben unter 1. b), entscheidet über die Rechtswirkungen, die aus einer Vertretung ohne Vertretungsmacht für den Vertretenen folgen - insbesondere dessen Genehmigungsrecht - das Recht desjenigen Landes, in dem das Geschäft vorgenommen wird bzw. werden soll (BGH NJW 1992, 618 [juris-Rz. 15]; Bauer/von Oefele/Schaub, GBO, 3. Aufl. 2012, Kap. Internationale Bezüge im Grundstücksverkehr Rdn. 112; Palandt/Thorn, BGB, 72. Aufl. 2013, Anhang zu Art. 10 EGBGB Rdn. 2 m.w.Nachw.).

  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79

    Zur Anwendbarkeit von § 181 BGB bei derAbgabe einer Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2013 - 2 Wx 77/13
    Daraus folgt, dass sie nur dann wirksam ist, wenn der Bewilligende die nach materiellem Recht zu beurteilende Macht zur Aufhebung der Belastung hat, deren Löschung bewilligt werden soll (vgl. hierzu BGHZ 77, 7 ff. = NJW 1980, 1577 [juris-Rz. 4] m.w.Nachw.).

    Der Senat hat sich deshalb nicht zur Aufhebung der Zwischenverfügung, sondern lediglich zu der aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Klarstellung veranlasst gesehen (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall BGH NJW 1980, 1577; der BGH hat dort sogar auf eine ausdrückliche Klarstellung im Tenor der Entscheidung verzichtet).

  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2013 - 2 Wx 77/13
    Nach dem danach maßgeblichen deutschen Recht führt bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ein Verstoß gegen das Verbot des In-Sich-Geschäfts wegen § 180 S. 1 BGB grundsätzlich zur Nichtigkeit des Geschäfts (BayObLG, NJW-RR 2003, 663; Palandt/Ellenberger, § 181 Rdn. 15; Staudinger/Schilken, BGB, Neuberb. 2009 Rdn. 45).
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90
    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2013 - 2 Wx 77/13
    Dies ist nur gerechtfertigt, wenn der Mangel des Antrages mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Erlass einer Zwischenverfügung in Betracht (BayObLG NJW-RR 1991, 465; BayObLG, RPfl 1997, 154 [juris-Rz. 10]; OLG Hamm, ZfIR 1998, 115 [juris-Rz. 7]).
  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 127/88

    Auslegung einer Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2013 - 2 Wx 77/13
    Dies gilt jedoch nicht für verfahrensrechtliche Erklärungen, vielmehr kann eine durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht erteilte Löschungsbewilligung nachträglich mit rückwirkender Kraft genehmigt werden (§ 177 Abs. 1 BGB bzw. § 89 Abs. 2 ZPO; vgl. hierzu BayObLG, DNotZ 1989, 779 [juris-Rz. 17]; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl. 2009, Einl. I Rdn. 68; Demharter, GBO, § 19 Rdn. 74; MünchKomm/Schramm, BGB, 6. Aufl. 2012, § 180 Rdn. 5).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 102/96

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2013 - 2 Wx 77/13
    Dies ist nur gerechtfertigt, wenn der Mangel des Antrages mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Erlass einer Zwischenverfügung in Betracht (BayObLG NJW-RR 1991, 465; BayObLG, RPfl 1997, 154 [juris-Rz. 10]; OLG Hamm, ZfIR 1998, 115 [juris-Rz. 7]).
  • OLG Köln, 05.08.2019 - 2 Wx 220/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügungen eines Grundbuchamtes; Unzulässiger

    2 Z 77/90">NJW-RR 1991, 465; Senat, FGPrax 2013, 153, 154; FGPrax 2014, 12-14; Demharter, GBO, 31. Aufl. 2018, § 18 Rn. 8 jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 02.04.2014 - 2 Wx 91/14

    Verfahren des Grundbuchamts bei Fehlen der Bewilligung des Eigentümers zur

    Daher kann durch Zwischenverfügung nicht verlangt werden, dass der Antragsteller eine zur Eintragung erforderliche Eintragungsbewilligung des unmittelbar Betroffenen erst beibringt (vgl. etwa Senat, FGPrax 2013, 153, 154; Demharter, GBO, 29. Aufl. 2014, § 18 Rdn. 12; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 17.11.2015 - 2 Wx 255/15

    Anforderungen an den Inhalt einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem

    Daher kann durch Zwischenverfügung nicht verlangt werden, dass der Antragsteller eine zur Eintragung erforderliche Eintragungsbewilligung des unmittelbar Betroffenen erst beibringt (Senat, FGPrax 2013, 153, 154; Demharter, GBO, 29. Auflage 2014, § 18 Rdn. 12; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 13.09.2013 - 2 Wx 227/13

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

    Dies ist nur gerechtfertigt, wenn der Mangel des Antrages mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Erlass einer Zwischenverfügung in Betracht (OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1990, 1042, 1043; BayObLG NJW-RR 1991, 465; Senat, FGPrax 2013, 153, 154; Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 18 Rdn. 8 jeweils m.w.Nachw.).
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