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   OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 36/13   

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https://dejure.org/2013,7165
OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 36/13 (https://dejure.org/2013,7165)
OLG München, Entscheidung vom 10.04.2013 - 34 Wx 36/13 (https://dejure.org/2013,7165)
OLG München, Entscheidung vom 10. April 2013 - 34 Wx 36/13 (https://dejure.org/2013,7165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Grundbuchamts bei Änderung eines noch nicht erloschenen Erbbaurechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Grundbuchamts bei Änderung eines noch nicht erloschenen Erbbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 155
  • Rpfleger 2013, 506
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 20 W 501/89

    Zerlegung von Flurgrundstücken; Umwandlung eines Flurstücks in gewöhnliches

    Auszug aus OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 36/13
    Die Zwischenverfügung dient nicht dazu, darauf hinzuwirken, zunächst ein anderes Rechtsgeschäft vorzunehmen, das aus der Sicht des Grundbuchamts erst die Grundlage für die begehrte Eintragung bildet, weil diese sonst einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (st. Rechtspr.; siehe etwa BayObLGZ 1980, 299/306; OLG Frankfurt Rpfleger 1990, 292; Demharter § 18 Rn. 8 und 32).
  • OLG Köln, 03.01.2011 - 2 Wx 197/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Äußerung von Bedenken durch das

    Auszug aus OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 36/13
    Indessen ist der Senat nicht gehindert, ohne Rückgabe der Akten zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens in der Sache selbst zu entscheiden (vgl. OLG Köln FGPrax 2011, 172; siehe auch Senat vom 15.3.2013, 34 Wx 91/13, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG München, 15.03.2013 - 34 Wx 91/13

    Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis wegen Überleitung des dem italienischen

    Auszug aus OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 36/13
    Indessen ist der Senat nicht gehindert, ohne Rückgabe der Akten zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens in der Sache selbst zu entscheiden (vgl. OLG Köln FGPrax 2011, 172; siehe auch Senat vom 15.3.2013, 34 Wx 91/13, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 36/13
    Die Zwischenverfügung dient nicht dazu, darauf hinzuwirken, zunächst ein anderes Rechtsgeschäft vorzunehmen, das aus der Sicht des Grundbuchamts erst die Grundlage für die begehrte Eintragung bildet, weil diese sonst einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (st. Rechtspr.; siehe etwa BayObLGZ 1980, 299/306; OLG Frankfurt Rpfleger 1990, 292; Demharter § 18 Rn. 8 und 32).
  • BGH, 18.10.1985 - V ZR 144/84

    Formbedürftigkeit nachträglicher Vereinbarungen über Änderungen des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 36/13
    10 Wie die Beschwerde überdies zutreffend anführt, hat die Abgrenzung, ob es sich um Änderungen des vertraglichen Inhalts (§§ 2 ff. ErbbauRG) oder aber um eine (Teil-) Neubestellung bzw. eine (Teil-) Aufhebung handelt (siehe Wufka DNotZ 1986, 473/475), nur insoweit Bedeutung, als die grundbuchrechtlichen Anforderungen unterschiedlich sind (siehe § 20 GBO: Änderung des Inhalts eines Erbbaurechts; § 19 GBO: Zustimmung der Inhaber anderer Rechte).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung des Gegenstandswerts für die

    Dies ist vorliegend sachgerecht, weil es nur um Rechtsfragen geht (allgemein dazu: OLG Stuttgart, FGPrax 2012, 158; OLG München FGPrax 2013, 155).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2016 - 5 W 29/15

    Grundbucheinsichtsantrag von Versorgungsunternehmen: Genehmigung für ganze

    Der Senat ist als Beschwerdegericht aber befugt, sogleich über die Beschwerde zu entscheiden (OLG Stuttgart, FGPrax 2012, 158; OLG München, FGPrax 2013, 155).
  • OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14

    Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung: Erlöschen von Dienstbarkeiten bei

    Indessen ist der Senat berechtigt, sogleich selbst zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 10.4.2013, 34 Wx 36/13 = FGPrax 2013, 155; Demharter § 75 Rn. 1), weil es nach seinem Dafürhalten eines vorgeschalteten Abhilfeverfahrens hier nicht bedarf.
  • OLG München, 21.07.2014 - 34 Wx 259/14

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer Grundstückauflassung aufgrund postmortaler

    Der Senat kann als Beschwerdegericht bereits entscheiden, ohne dass über diesen Antrag zuvor im Abhilfeverfahren nach § 75 GBO durch das Grundbuchamt befunden wird (z. B. Senat vom 10.4.2013, 34 Wx 36/13 = FGPrax 2013, 155).
  • OLG München, 08.12.2016 - 34 Wx 387/16

    Grundbucheinsicht für journalistische Zwecke

    Der Senat ist auch ohne förmliche Abhilfeentscheidung (vgl. § 75 GBO) nicht daran gehindert, sogleich über die Beschwerde zu entscheiden (Senat vom 10.4.2013, 34 Wx 36/13 = FGPrax 2013, 155; Demharter GBO 30. Aufl. § 75 Rn. 1), was ihm hier auch sachgerecht erscheint.
  • OLG Brandenburg, 04.07.2018 - 5 W 46/18

    Grundbuchberichtigung: Voraussetzungen bei Fehlen einer Berichtigungsbewilligung

    Der Senat kann über die Beschwerde unmittelbar selbst entscheiden, ohne diese zunächst dem Grundbuchamt zur Entscheidung über die Abhilfe vorzulegen (OLG Stuttgart FGPrax 2012, 158; OLG München FGPRax 2013, 155).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2015 - 8 W 25/15

    Geschäftswertbemessung: Grundbucheintragung einer Dienstbarkeit und einer

    Nachdem die Beschwerde unmittelbar beim Beschwerdegericht eingereicht wurde, ist dieses berechtigt, sogleich selbst zu entscheiden (OLG Stuttgart FGPrax 2012, 158; OLG München FGPrax 2013, 155; Demharter, GBO, 29. Auflage 2014, § 75 GBO Rn. 1; je m.w.N.).
  • OLG München, 06.02.2023 - 34 Wx 5/23

    Zum Erlöschen der Auflassungsvormerkung bei bestandskräftiger Versagung der

    Das Beschwerdegericht ist allerdings auch bei erheblichen Mängeln des Abhilfeverfahrens nicht grundsätzlich gehindert, in der Sache selbst zu entscheiden (Senat FGPrax 2013, 155; Bauer/Schaub/Budde § 75 Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 W 40/14

    Grundbuchverfahren: Fortwirken einer Auflassungsvollmacht über den Tod des

    Die Beschwerde konnte beim Beschwerdegericht eingereicht werden (§ 75 GBO), welches ohne Abhilfeentscheidung des Grundbuchamtes zur Entscheidung berechtigt ist (OLG Stuttgart, FGPrax 2012, 158; OLG München FGPrax 2013, 155).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2019 - 20 W 76/19

    Unwirksamkeit der teilunentgeltlichen Verfügung eines befreiten Vorerben

    Zudem steht es dem Senat als Beschwerdegericht frei, auch ohne formale Durchführung eines Abhilfeverfahrens in der Sache sogleich selbst zu entscheiden (OLG Stuttgart, FGPrax 2012, 158; OLG München FGPrax 2013, 155; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 75 Rz. 1).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2018 - 5 W 159/17

    Zulässigkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des

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