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   BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11   

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https://dejure.org/2012,38487
BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11 (https://dejure.org/2012,38487)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2012 - V ZB 238/11 (https://dejure.org/2012,38487)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11 (https://dejure.org/2012,38487)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 FamFG, §§ 58 ff FamFG, § 62 FamFG, § 426 FamFG, Art 2 Abs 2 S 2 GG
    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde gegen die Haftanordnung oder einem Antrag auf Haftaufhebung verbunden mit einem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Entscheidung über einen Antrag auf Haftanordnung bzw. Haftaufhebung bei Verbindung mit einem Antrag nach § 62 FamFG analog durch einen in Abschiebungshaft befindlichen Ausländer

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, FamFG § 70 Abs. 3 S. 2, FamFG § 62, AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
    Abschiebungshaft, Haftanordnung, Feststellungsantrag, schutzwürdiges Interesse, Rechtsschutzinteresse, Rechtsschutzziel, Ermittlungsverfahren, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Staatsanwaltschaft

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde gegen die Haftanordnung oder einem Antrag auf Haftaufhebung verbunden mit einem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 58 ff.; FamFG § 62 analog; FamFG § 426
    Gerichtliche Entscheidung über einen Antrag auf Haftanordnung bzw. Haftaufhebung bei Verbindung mit einem Antrag nach § 62 FamFG analog durch einen in Abschiebungshaft befindlichen Ausländer

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde gegen die Haftanordnung oder einem Antrag auf Haftaufhebung verbunden mit einem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Verfahren bei Beschwerde gegen Haftanordnung (Abschiebehaft)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftbeschwerde und Feststellungsantrag in Abschiebungshaftsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 39
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11
    a) Bei rechtswidrigen Freiheitsentziehungen ist ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der richterlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft anzuerkennen, das weder von dem Ablauf des Verfahrens noch von dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme abhängt (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 12).

    Hat ein sich in Abschiebungshaft befindlicher Ausländer die Beschwerde gegen die Haftanordnung nach §§ 58 ff. FamFG oder den Antrag auf Haftaufhebung nach § 426 FamFG zulässigerweise mit dem Antrag analog § 62 FamFG verbunden, festzustellen, dass er durch die angefochtene Haftanordnung in seinen Rechten verletzt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 13 und vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris), muss das Beschwerdegericht über beide Anträge entscheiden.

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11
    Die gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG i.V.m. mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG statthafte (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 210, 150, 151 Rn. 9 f.) und auch im Übrigen zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11
    Ziel des Feststellungsantrags ist die Rehabilitierung des Betroffenen in Bezug auf den mit der Haftanordnung verbundenen Vorwurf rechtswidrigen Verhaltens (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44, 45 Rn. 14).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11
    Dass die Haft von Beginn an rechtswidrig war, steht dagegen nur dann fest, wenn das Beschwerdegericht auch dies gemäß § 62 FamFG im Tenor festgestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - III ZR 183/05, NVwZ 2006, 960, 961 Rn. 7).
  • OLG Celle, 09.10.2008 - 22 W 45/08

    D (A), Abschiebungshaft, Feststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Erledigung

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11
    An die Gründe eines die Haftanordnung aufhebenden Beschlusses ist das über eine Entschädigung befindende Gericht dagegen nicht gebunden, auch wenn es sich in der Regel daran orientieren wird (vgl. OLG Celle, InfAuslR 2009, 28).
  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11
    An die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist das über eine Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK entscheidende Gericht nur insoweit gebunden, als es in jenem Verfahren davon ausgehen muss, dass die Haftanordnung in dem Beschwerdeverfahren aufgehoben wurde (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1988 - III ZR 221/86, BGHZ 103, 242, 245).
  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 318/10

    Erstreckung der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11
    Hat ein sich in Abschiebungshaft befindlicher Ausländer die Beschwerde gegen die Haftanordnung nach §§ 58 ff. FamFG oder den Antrag auf Haftaufhebung nach § 426 FamFG zulässigerweise mit dem Antrag analog § 62 FamFG verbunden, festzustellen, dass er durch die angefochtene Haftanordnung in seinen Rechten verletzt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 13 und vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris), muss das Beschwerdegericht über beide Anträge entscheiden.
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

    In solch einem Fall kann der Betroffene - auch wenn das Beschwerdegericht mit der Entscheidung über die Beschwerde die Freiheitsentziehung beendet hat - eine Rechtsbeschwerde mit dem Ziel erheben, die Rechtsverletzung durch die Inhaftierung festzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 7).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    a) Ein sich in Haft befindender Ausländer kann die Beschwerde gegen die Haftanordnung nach §§ 58 ff. FamFG mit einem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG verbinden, durch die angefochtene Haftanordnung in seinen Rechten verletzt worden zu sein (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - V ZB 238/11 Rn. 6, juris).

    Ist das - wie hier - geschehen, muss das Beschwerdegericht über beide Anträge, die nicht dasselbe Rechtsschutzziel verfolgen, entscheiden (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - V ZB 238/11, aaO).

  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Die richterliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft beruht auf dem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen nach einem Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht, das weder von dem Ablauf des Verfahrens noch von dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme abhängt (vgl. BVerfGE 104, 220, 235; Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 8; Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 6).

    Ist das geschehen, muss das Beschwerdegericht über beide Anträge entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 6; Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 7).

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf

    Aus dem von dem Beschwerdegericht zitierten Beschluss des Senats vom 11. Oktober 2012 (V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39) folgt nichts anderes.

    Dieses Interesse ist unabhängig von dem konkreten Ablauf des Verfahrens und dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme anzuerkennen (Senat, Beschlüsse vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 12 und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 5).

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 5/14

    Abschiebungshaftsache: Zulässigkeit des Antrags einer Vertrauensperson auf

    Vielmehr handelte es sich um einen zulässigerweise mit dem Haftaufhebungsantrag nach § 426 Abs. 2FamFG verbundenen (vgl. Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 6) Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft, über den zunächst das Amtsgericht hätte entscheiden müssen.
  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 17/14

    Beschwerdeverfahren gegen eine Abschiebungshaftanordnung: Beschlussergänzung

    Vor diesem Hintergrund ist auf einen Antrag des Betroffenen die Verletzung seiner Rechte durch die Inhaftierung auch dann auszusprechen, wenn das Beschwerdegericht mit der Entscheidung über die Beschwerde gegen die Haftanordnung die Freiheitsentziehung beendet (Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 6, 7; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 12).
  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 179/17

    Rechtsbeschwerde gegen einen als "Haftbefehl" bezeichneten Beschluss zur

    Die Nichtbescheidung des Feststellungsantrags in dem Beschluss vom 27. Juli 2017 war aber rechtsfehlerhaft, weil der Antrag zulässig und nicht unter der Bedingung des Eintritts der Erledigung der Hauptsache gestellt war (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 6).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen;

    Das ändert aber nichts daran, dass eine unrechtmäßige Inhaftierung einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt und deshalb ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der richterlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft anzuerkennen ist, das weder von dem konkreten Ablauf des Verfahrens noch von dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme abhängt (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 12; Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 328/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 5 st. Rspr.).
  • BGH, 17.01.2013 - V ZB 193/12

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts i.R.d. Haft eines Betroffenen zur

    Dem dient der Antrag auf Feststellung nach § 62 FamFG (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44, 45 Rn. 14), der deshalb auch dann statthaft ist, wenn die Haftanordnung zwischenzeitlich aufgehoben worden ist (Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, juris Rn. 6 f.).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 37/12

    Erforderliche Darlegungen im Rahmen eines Haftantrags zur Abschiebungshaft

    Der auf diese Feststellung gerichtete Antrag, der neben dem Antrag auf Haftaufhebung gestellt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 7; Beschluss vom 10. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 6), hat die Rechtmäßigkeit der bereits vollzogenen Haft zum Gegenstand; ein solcher Antrag erledigt sich weder durch das Ende der Haft noch durch den Ablauf des Zeitraums, für den die Haft angeordnet worden ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZB 67/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 20/21

    Beantragung einer Aufhebung der Haft gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG unabhängig

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 87/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rückführung von Ausländern durch

  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14

    Eintritt der Erledigung der Haftanordnung durch Haftentlassung hinsichtlich

  • LG Krefeld, 25.11.2013 - 7 T 130/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung der Abschiebehaft eines

  • LG Köln, 08.09.2022 - 39 T 39/22
  • LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16

    Zurückschiebungshaft: Grundlage für einen Haftanordnung nach einem Antrag auf

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