Rechtsprechung
OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 434/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Ein gemeinschaftliches Testament, das keine Regelung für den Tod des zuerst versterbenden Ehegatten enthält, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass einzelne gesetzlich erbberechtigte Personen von der Erbfolge nach dem Erstversterbenden ausgeschlossen sind.
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1938
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich des Ausschlusses gesetzlicher Erben von der Erbfolge nach dem Erstversterbenden
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Testamentsauslegung - Ausschluss von Erbberechtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1938
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich des Ausschlusses gesetzlicher Erben von der Erbfolge nach dem Erstversterbenden - rechtsportal.de
BGB § 1938
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Enterbung muss in Testament ausdrücklich angeordnet werden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fehlende Regelung des ersten Sterbefalls im Ehegattentestament führt im Fall des Vorversterbens zur Anwendbarkeit der gesetzlichen Erfolge
- institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)
Auslegungschwierigkeiten bei Ehegattentestamenten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gesetzliche Erbfolge trotz Testaments?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 26.09.2012 - VI 1568/11
- OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 434/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 329
- MDR 2013, 725
- DNotZ 2013, 217
- FGPrax 2013, 72
- FamRZ 2013, 1064
- Rpfleger 2013, 270
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 02.03.1992 - BReg. 1 Z 46/91
Ausschließung von der gesetzlichen Erbfolge; Voraussetzungen für eine sogenannte …
Auszug aus OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 434/12
Der Ausschluss eines Verwandten von der gesetzlichen Erbfolge (§ 1938 BGB) muss zwar nicht ausdrücklich erfolgen, sofern der Ausschließungswille unzweideutig in der letztwilligen Verfügung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW-RR 2006, 948; BayObLGZ 1965, 166/174, BayObLG NJW-RR 1992, 840/841). - BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80
Zweck der Testamentsform
Auszug aus OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 434/12
Aufgrund der für letztwillige Verfügungen geltenden Formvorschriften kann ein tatsächlich vorhandener, aber nicht formgerecht niedergelegter Wille nicht berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 80, 242/246). - BGH, 22.03.2006 - IV ZR 93/05
Auslegung eines Testaments; Aufteilung des Nachlasses zwischen den ehelichen …
Auszug aus OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 434/12
Der Ausschluss eines Verwandten von der gesetzlichen Erbfolge (§ 1938 BGB) muss zwar nicht ausdrücklich erfolgen, sofern der Ausschließungswille unzweideutig in der letztwilligen Verfügung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW-RR 2006, 948; BayObLGZ 1965, 166/174, BayObLG NJW-RR 1992, 840/841). - OLG München, 14.06.2010 - 31 Wx 151/09
Testament: Erbrechtslage bei Verfügung nur über einen geringen Teil des …
Auszug aus OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 434/12
a) Die ergänzende Auslegung dient dazu, planwidrige Lücken im Testament durch Anpassung der letztwilligen Verfügung zu schließen, nicht aber dazu, eine unterlassene letztwillige Verfügung zu ersetzen (OLG München FamRZ 2010, 1941/1943;… Palandt/Weidlich BGB 72. Aufl. 2013 § 2084 Rn. 8;… Staudinger/Otte BGB Vorbem. zu §§ 2064 ff. Rn. 43). - BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81
Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines …
Auszug aus OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 434/12
Die Bezeichnung als Testament ist nicht erforderlich (vgl. BayObLGZ 1982, 59/64 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
Auslegung einer Testamentsformulierung
Im Fall einer tatsächlich nicht vorgenommenen Erbeinsetzung, kann diese jedenfalls auch nicht durch ergänzende Auslegung ersetzt werden (…vgl. OLG München, a.a.O., Rn. 18 unter Hinweis auf BGHZ 80, 242/246; OLG München, Beschluss vom 19.12.2012, Az. 31 Wx 434/12, m.w.N., zitiert nach juris). - OLG München, 12.11.2019 - 31 Wx 183/19
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf den ersten Erbfall
Sie ermangelt der gesetzlich vorgeschriebenen Form und ist daher gemäß § 125 S. 1 BGB nichtig (BGH NJW 1981, 1737; OLG München FGPrax 2013, 72). - OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - 7 U 77/14
Auslegung eines Testaments, das "entfernte Verwandte" von der Erbfolge …
Der Wille des Erblassers muss dabei unzweideutig zum Ausdruck kommen (vgl. OLG München NJW-RR 2013, 329, 330;… Damrau/Tanck/Seiler-Schopp. Erbrecht, 3. Auflage, 2014, § 1938, Rn. 3;… Staudinger/Gerhard Otte, (2008) BGB, § 1938, Rn. 7;… BeckOK BGB/Müller-Christmann, Stand 01.08.2015, § 1938, Rn. 2;… M. Schmidt in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1938, Rn. 5).
- OLG Brandenburg, 09.08.2022 - 3 W 67/22
Feststellung der Tatsachen zur Erteilung eines beantragten Erbscheins; Auslegung …
Sie ermangelt der gesetzlich vorgeschriebenen Form und ist daher gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig (BGH, NJW 1981, 1737; OLG München, FGPrax 2013, 72). - OLG Brandenburg, 30.03.2021 - 3 W 38/21
Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Einsetzung des überlebenden …
Es trifft zwar grundsätzlich zu, dass im Falle der Erbeinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge als Schlusserben und fehlender ausdrücklicher Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten die Verwendung der Begriffe "nach unserem Tod" und "wir" keine hinreichende Andeutung für einen Willen zur Erbeinsetzung des Überlebenden abgibt, weil ein derartiger Wille in auf diese Weise formulierten Testamenten nicht einmal "anklingt" (vgl. OLG München FGPrax 2013, 72; OLG München FGPrax 2019, 280). - OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 3 W 67/22
Auslegung gemeinschaftliches Testament - Begriff der Erbeinsetzung
Sie ermangelt der gesetzlich vorgeschriebenen Form und ist daher gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig (BGH, NJW 1981, 1737; OLG München, FGPrax 2013, 72).