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   BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11   

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https://dejure.org/2012,43219
BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11 (https://dejure.org/2012,43219)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2012 - V ZB 224/11 (https://dejure.org/2012,43219)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - V ZB 224/11 (https://dejure.org/2012,43219)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 417 Abs 2 S 2 Nr 5 FamFG, § 425 Abs 3 FamFG, Art 103 Abs 1 GG
    Abschiebungshaft: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Entscheidung über die Haftverlängerung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aushändigung eines in dem Antrag auf Verlängerung der Abschiebungshaft in Bezug genommenen Haftantrags an den Betroffenen vor seiner Anhörung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417 Abs. 2, FamFG § 425 Abs. 3, GG Art. 103 Abs. 1
    Abschiebung, Abschiebungshaft, Haftantrag, Haftanordnung, Sicherungshaft, Verlängerung, Verlängerung der Freiheitsentziehung, rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Entscheidung über die Haftverlängerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 2
    Aushändigung eines in dem Antrag auf Verlängerung der Abschiebungshaft in Bezug genommenen Haftantrags an den Betroffenen vor seiner Anhörung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Antrag auf Verlängerung der Abschiebungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör bei der Verlängerung der Abschiebungshaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftantrag muss vor Anhörung des Betroffenen ausgehändigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 87
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11
    Zur Wahrung des Grundrechts des Betroffenen auf rechtliches Gehör ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, dass ihm der Haftantrag vor seiner Anhörung ausgehändigt und (mündlich) übersetzt wird (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f. und vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f.).

    Die Aushändigung des Haftantrags soll sicherstellen, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern kann (Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8 und vom 27. September 2012 - V ZB 50/12, Rn. 7, juris).

  • BGH, 03.11.2011 - V ZB 169/11

    Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordung zur

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11
    Unterbleibt dies, wird die darin liegende Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör bei der Entscheidung über die Haftverlängerung nicht dadurch behoben, dass dem Betroffenen die richterliche Haftanordnung ausgehändigt worden ist, auch wenn in jenem Beschluss der von der Ausländerbehörde vorgetragene Sachverhalt dargestellt ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 3. November 2011, V ZB 169/11, Rn. 6, juris).

    Dies gilt selbst dann, wenn - was hier nicht der Fall war - der Beschluss den Haftantrag in seinem Wortlaut wiedergibt, solange der Betroffene dies dem Beschluss nicht entnehmen kann (Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - V ZB 169/11, Rn. 6, juris).

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung bei fehlendem Einvernehmen mit

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11
    Eine verkürzte Begründung des Verlängerungsantrags durch Bezugnahme auf den in der Gerichtsakte befindlichen Haftantrag ist allerdings zulässig, wenn sich bei den nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG darzulegenden Umständen im Vergleich zu dem Haftantrag nichts geändert hat, und der in Bezug genommene Haftantrag dem Betroffenen ausgehändigt worden ist (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 50/11, Rn. 9, juris).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11
    a) Für Abschiebungshaftanträge werden nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft, zu der Durchführbarkeit der Abschiebung und zu der notwendigen Haftdauer verlangt (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, FGPrax 2010, 316, 317).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11
    a) Für Abschiebungshaftanträge werden nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft, zu der Durchführbarkeit der Abschiebung und zu der notwendigen Haftdauer verlangt (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, FGPrax 2010, 316, 317).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10

    Vorliegen einer Freiheitsgrundrechtsverletzung im Falle einer Haftverlängerung

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11
    In gleicher Weise zu begründen ist der Antrag der Behörde auf Verlängerung einer bereits angeordneten und vollzogenen Sicherungshaft, weil nach § 425 Abs. 3 FamFG für die Verlängerung der Freiheitsentziehung die Vorschriften über die erstmalige Anordnung entsprechend gelten (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10 Rn. 12, juris).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags i. R. der Haft zur Sicherung der

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11
    Eine Heilung des Verstoßes (mit Wirkung für die Zukunft) ist nämlich erst in einer Anhörung möglich, in der sich der Betroffene zu dem ihm nunmehr bekannten Haftantrag äußern kann (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2012 - V ZB 59/12, Rn. 12, juris).
  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 50/12

    Rechtswidrige Haftanordnung; Aushändigung des Haftantrags an Betroffenen

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11
    Die Aushändigung des Haftantrags soll sicherstellen, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern kann (Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8 und vom 27. September 2012 - V ZB 50/12, Rn. 7, juris).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11
    Zur Wahrung des Grundrechts des Betroffenen auf rechtliches Gehör ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, dass ihm der Haftantrag vor seiner Anhörung ausgehändigt und (mündlich) übersetzt wird (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f. und vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f.).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11
    Das gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 i.V.m. mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG statthafte (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 210, 150, 151 Rn. 9 f.) und auch im Übrigen zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsmittel ist begründet, da die Anordnung über die Haftverlängerung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Die Aushändigung des Haftantrags soll sicherstellen, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern kann (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 224/11, FGPrax 2013, 87 Rn. 13).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11

    Abschiebungshaft: Verhältnismäßigkeit der Haft bei bestehender

    Den Antrag des Betroffenen auf Feststellung der Rechtsverletzung durch die Haftverlängerung wies das Landgericht Hannover zurück; diese Entscheidung ist Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens V ZB 224/11.
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17

    Behebung eines Mangels des Haftantrags während des Beschwerdeverfahrens durch

    In aller Regel entscheidet das Beschwerdegericht an dem Tag der Anhörung, so dass von da an der Verfahrensmangel geheilt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, InfAuslR 2011, 471 Rn. 8; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 224/11, FGPrax 2013, 87 Rn. 15; Beschluss vom 7. November 2013 - V ZB 107/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 18.09.2013 - V ZB 129/12

    Anfordrungen an die persönliche Anhörung im Zusammenhang mit der Anordnung der

    Die Aushändigung der Beschlussausfertigung gibt Auskunft nur über die Gründe, die den Haftrichter zu seiner Entscheidung, die Haft zu verlängern, bewogen haben, aber nicht über das Vorbringen der Behörde zur Begründung des Verlängerungsantrags (Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 224/11, FGPrax 2013, 87, 88 Rn. 13).

    Der aufgetretene Verfahrensmangel konnte nur geheilt werden, in dem der Haftantrag dem Betroffenen nachträglich ausgehändigt und dieser von dem Beschwerdegericht erneut persönlich angehört wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 224/11, FGPrax 2013, 87, 88 Rn. 15).

  • BGH, 07.11.2013 - V ZB 107/13

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft bei Nichtaushändigung des Haftantrags

    Denn eine Heilung (mit Wirkung für die Zukunft) tritt erst mit einer Anhörung des Betroffenen ein, in der er sich zu dem ihm nunmehr bekannten Haftantrag äußern kann (Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 224/11, FGPrax 2013, 87, 88).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 84/13

    Anfechtung einer Kostenentscheidung i.R.d. Anordnung der Haft zur Sicherung der

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings nicht erforderlich (Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f., vom 6. Dezember 2012 - V ZB 224/11, FGPrax 2013, 87 Rn. 11 und vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, juris Rn. 10).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.03.2013 - 15 T 11/13

    Dublin II-Verordnung

    Im Freiheitsentziehungsverfahren ist es deshalb grundsätzlich erforderlich, dass dem Betroffenen für eine sachgerechte Verteidigung der vollständige Inhalt des Haftantrags bekanntgegeben wird (vgl. BGH FGPrax 2011, 257), zu dem er sich in einer persönlichen Anhörung äußern können muss (vgl. BGH Beschl. v. 6.12.2012, V ZB 224/11, juris).
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