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   OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - I-3 Wx 193/13   

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https://dejure.org/2014,3923
OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - I-3 Wx 193/13 (https://dejure.org/2014,3923)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2014 - I-3 Wx 193/13 (https://dejure.org/2014,3923)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - I-3 Wx 193/13 (https://dejure.org/2014,3923)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung zur Sicherstellung von Waffen und Munition; Anforderungen an die Feststellung psychischer Auffälligkeiten des Betroffenen

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung zur Sicherstellung von Waffen und Munition

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 182
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2012 - 3 Wx 22/11

    Rechtswidrigkeit der Durchsuchung der Wohnung eines Sportschützen sowie der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13
    Denn für einen solchen Antrag ist nicht der ordentliche Rechtsweg, sondern der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben (dazu im einzelnen: OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921 f.; Senat vom 26.01.2012 - I- 3 Wx 22/11, bei juris, Rdn. 13 m.N.).

    Damit handelt es sich bei der sofortigen Sicherstellung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG um eine ordnungsbehördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr; ihre Anordnung, also die Entscheidung über die öffentlich-rechtliche Maßnahme der Sicherstellung zum Zwecke der Gefahrenabwehr, obliegt allein der Waffenrechtsbehörde in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, und erst für die Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Durchsetzung der sofortigen Sicherstellung ist die vorherige, regelmäßig richterliche, Anordnung erforderlich (Senatsbeschluss I-3 Wx 22/11 vom 26.01.2012 bei Juris).

    Erweist sich nämlich die Sicherstellungsentscheidung der Waffenrechtsbehörde als handgreiflich rechtswidrig, so kann sie nicht die Grundlage für eine Durchsuchungsanordnung darstellen; ein Durchsuchungsbeschluss auf dieser Basis wäre vielmehr seinerseits rechtswidrig (vgl. Senatsbeschluss I-3 Wx 22/11 vom 26.01.2012 bei Juris Rz. 30).

  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10

    Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13
    Denn für einen solchen Antrag ist nicht der ordentliche Rechtsweg, sondern der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben (dazu im einzelnen: OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921 f.; Senat vom 26.01.2012 - I- 3 Wx 22/11, bei juris, Rdn. 13 m.N.).

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2010 - 15 W 86/10 BeckRS 2010, 21763; Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2010 - 15 W 86/10 BeckRS 2010, 21763; Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06

    Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2010 - 15 W 86/10 BeckRS 2010, 21763; Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 15 W 147/07

    Ingewahrsamnahme und fortdauernde Freiheitsentziehung eines Verdächtigen aufgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2010 - 15 W 86/10 BeckRS 2010, 21763; Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1774/10

    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Beschwerdebefugnis;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13
    Letzteres gilt insbesondere mit Blick auf die nach Art. 13 GG garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung (vgl. z. B. BVerfG 2 BvR 1774/10 vom 26.10.2011, BeckRS 2011, 56244 Rz. 26).
  • OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12

    Anordnung der Durchsuchung sowie Sicherstellung von Schusswaffen in Bayern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13
    Das erforderliche berechtigte Interesse des Beteiligten zu 1 an dieser Feststellung liegt gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG vor, weil die Anordnung der Durchsuchungen (Wohn-, Geschäfts- und Nebenräume, Fahrzeuge) einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Beteiligten zu 1 bedeutet (Senat, a. a. O. und vom 15.05.2012 - I-3 Wx 96/12 bei juris, Rdn. 8; vgl. auch OLG München NVwZ-RR 2013, 78 in einem Fall, bei dem es offenbar nicht zu einer Wohnungsdurchsuchung gekommen war).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 3 Wx 96/12

    Gerichtliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13
    Das erforderliche berechtigte Interesse des Beteiligten zu 1 an dieser Feststellung liegt gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG vor, weil die Anordnung der Durchsuchungen (Wohn-, Geschäfts- und Nebenräume, Fahrzeuge) einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Beteiligten zu 1 bedeutet (Senat, a. a. O. und vom 15.05.2012 - I-3 Wx 96/12 bei juris, Rdn. 8; vgl. auch OLG München NVwZ-RR 2013, 78 in einem Fall, bei dem es offenbar nicht zu einer Wohnungsdurchsuchung gekommen war).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16

    Verhältnismäßigkeit einer auf Polizeirecht gestützten Beschlagnahme von Computern

    Die Herausgabe der sichergestellten Sachen kann vor dem Oberlandesgericht nicht begehrt werden, da für einen solchen Antrag allein der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist (OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182; OLG Hamm, NVwZ-RR 2010, 921 f.).

    b) Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Brandenburg, NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182; OLG Frankfurt, FGPrax 2007, 42; OLG Hamm, FGPrax 2004, 306).

    Letzteres gilt insbesondere mit Blick auf die nach Art. 13 GG garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung (OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182).

    Gerichtskosten entstehen gemäß §§ 22 Absatz 1, 25 Absatz 1 GNotKG nicht, da das Rechtsmittel überwiegend Erfolg hat (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182).

  • OLG München, 25.09.2019 - 34 Wx 284/19

    Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Karlsruhe NJW 2017, 90/91; OLG Brandenburg NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 182/183; OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921/922; FGPrax 2004, 306/307; OLG Frankfurt a. M. FGPrax 2007, 42; BeckOK PolR Bayern/Schwabenbauer PAG Art. 24 Rn. 60; KK-StPO/Bruns 8. Aufl. § 105 Rn. 19; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt § 105 Rn. 15a; MüKoStPO/Hauschild § 105 Rn. 41b).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - 3 Wx 239/17

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung abgelehnter ausreisepflichtiger Asylbewerber zum

    Der Rechtsweg zum Oberlandesgericht Düsseldorf ist zulässig und die Zuständigkeit des Senats zur Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel ist gegeben, denn bei der angefochtenen Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts handelt es sich um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 PolG NW in Verbindung mit §§ 58 ff. FamFG (Senat, Beschlüsse vom 18. Januar 2017, 3 Wx 237/16, und vom 06. Februar 2014, 3 Wx 193/13 = FGPrax 2014, 182).
  • OLG Oldenburg, 14.12.2016 - 12 W 200/16

    Polizei- und Ordnungsrecht in Niedersachsen: Durchsuchung einer Wohnung zur

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kann es dabei nur auf den Sachverhalt ankommen, der für den Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und nach § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 182f m.w. Nachw.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42; OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921; FGPrax 2004, 306).
  • VG Arnsberg, 11.11.2019 - 3 I 24/19
    vgl. im Ergebnis ebenso für den Falle einer auf § 46 Abs. 4 Satz 2 des Waffengesetzes (WaffG) gestützten Durchsuchung: OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2010 - 15 W 86/10 -, juris, Rn. 11; Gade, in: Gade, Waffengesetz, 2. Aufl. 2018, § 46 Rn. 10; in diesem Sinne wohl auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2014 - 3 Wx 193/13 -, juris, Rn. 20.
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - 3 Wx 25/14

    Beschlagnahme sichergestellter Waffen aus Gründen der Gefahrenabwehr;

    Wie bereits gesagt, ist die sofortige Sicherstellung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr, und die Entscheidung über deren Anordnung obliegt allein der Waffenrechtsbehörde in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, erst eine Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Durchsetzung der sofortigen Sicherstellung bedarf unter Umständen der vorherigen richterlichen Anordnung (OLG Hamm NVwZ-RR 2010, S. 921 f. m.w.Nachw.; Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012 in Sachen I-3 Wx 22/11 = BeckRS 2013, 03048 und Beschluss vom 21. Februar 2014 in Sachen I-3 Wx 193/13 = BeckRS 2014, 05414).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - 3 Wx 237/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der Wohn-,

    Der ordentliche Rechtsweg ist gegeben, soweit es um die Durchsuchungsanordnungen geht, § 42 Abs. 1 Satz 3 PolG NW in Verbindung mit §§ 58 ff. FamFG (Senat, Beschlüsse vom 23. Dezember 2014, 3 Wx 46/14; vom 27. November 2013, 3 Wx 227/12 und vom 06. Februar 2014, 3 Wx 193/13 = FGPrax 2014, 182).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2017 - 8 W 346/17

    Rechtmäßigkeit einer polizeirechtlichen Durchsuchungsanordnung in

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gem. § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (Brandenburgisches OLG, a.a.O.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182).
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