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   BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14   

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https://dejure.org/2015,37053
BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14 (https://dejure.org/2015,37053)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - V ZB 169/14 (https://dejure.org/2015,37053)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14 (https://dejure.org/2015,37053)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FamFG, § 70 Abs 3 S 3 FamFG
    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens durch Antrag der beteiligten Behörde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschwerdeentscheidung

  • IWW

    Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003, Art. 29 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013, § ... 70 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 70 Abs. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 59 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 4 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, §§ 84, 430 FamFG, Art. 5 EMRK

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Freiheitsentziehungsverfahrens mit dem Feststellungsantrag durch die beteiligte Behörde; Statthaftigkeit einer auf die Kostenentscheidung beschränkten Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde bei einer ...

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens durch Antrag der beteiligten Behörde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschwerdeentscheidung

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 62, FamFG § 70 Abs. 3 Satz 3
    Rücküberstellung, Freiheitsentziehung, Abschiebungshaft, Erledigung der Hauptsache, Kostenentscheidung, Feststellungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62; FamFG § 70 Abs. 3 S. 3
    Zulässigkeit der Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Freiheitsentziehungsverfahrens mit dem Feststellungsantrag durch die beteiligte Behörde; Statthaftigkeit einer auf die Kostenentscheidung beschränkten Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde bei einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das erledigte Rücküberstellungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 34
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12

    Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14
    bb) Ein Rechtsbeschwerdeverfahren kann die beteiligte Behörde nach Erledigung der Hauptsache nicht mit einem Antrag nach § 62 FamFG fortsetzen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 9, 11 f.).

    Damit hat der Gesetzgeber zwar den Gleichlauf der Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde mit derjenigen des Betroffenen hergestellt, dessen Fehlen der Senat seinerzeit als zusätzliches Argument für den Ausschluss eines Feststellungsantrags der beteiligten Behörde angeführt hatte (Beschluss vom 31. Januar 2013- V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 13).

    Das Interesse des Beteiligten an der Feststellung der Rechtslage muss vielmehr in besonderer Weise schutzwürdig sein, was regelmäßig eine Verletzung von Grundrechten voraussetzt (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 11).

    Die entsprechende Anwendung der Norm im Rechtsbeschwerdeverfahren hat der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum effektiven Rechtsschutz von Betroffenen und unter Zugrundlegung der Absicht des Gesetzgebers, diese Rechtsprechung einfachrechtlich mit § 62 FamFG umzusetzen, gerade daraus abgeleitet, dass der Betroffene ohne eine solche Vorschrift sein Rehabilitationsinteresse nicht effektiv durchsetzen könnte (Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 9 und vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 12).

    Eine entsprechende Anwendung auf das Rechtsmittel der beteiligten Behörde lässt sich unter diesem Gesichtspunkt nicht rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 11).

  • BGH, 10.02.2010 - V ZB 35/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der beteiligten

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14
    Die Rechtsbeschwerde war bei Einlegung am 8. September 2014 unzulässig, weil sie nach § 70 FamFG in der seinerzeit geltenden Fassung nur bei Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft war (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, FGPrax 2010, 98 Rn. 2) und das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hatte.
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14
    Die entsprechende Anwendung der Norm im Rechtsbeschwerdeverfahren hat der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum effektiven Rechtsschutz von Betroffenen und unter Zugrundlegung der Absicht des Gesetzgebers, diese Rechtsprechung einfachrechtlich mit § 62 FamFG umzusetzen, gerade daraus abgeleitet, dass der Betroffene ohne eine solche Vorschrift sein Rehabilitationsinteresse nicht effektiv durchsetzen könnte (Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 9 und vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 12).
  • OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10

    Handelsregisterverfahren auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14
    Daran fehlt es aber, wenn nur ein Interesse an der abstrakten Klärung einer Rechtsfrage für die künftige Rechtspraxis einer Behörde angestrebt wird (vgl. für einen Notar OLG München, FGPrax 2010, 269; Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 62 Rn. 21).
  • BGH, 08.12.2011 - V ZB 170/11

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach Erledigung der

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14
    Ist das aber - wie hier - nicht der Fall, scheidet sie aus (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - V ZB 170/11, NJW-RR 2012, 651 Rn. 7).
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14
    Ein solches Rechtsmittel müsste auch keinen Beschwerdewert erreichen, wenn es sich - wie hier - um eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit handelt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 2013 - XII ZB 464/12, NJW 2013, 3523 Rn. 7 und 27. November 2013 - XII ZB 597/13, NJW-RR 2014, 129 Rn. 4).
  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 597/13

    Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer nicht

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14
    Ein solches Rechtsmittel müsste auch keinen Beschwerdewert erreichen, wenn es sich - wie hier - um eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit handelt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 2013 - XII ZB 464/12, NJW 2013, 3523 Rn. 7 und 27. November 2013 - XII ZB 597/13, NJW-RR 2014, 129 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 3 Wx 265/12

    Rechtsfolgen der Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14
    Diese begründet ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit nur, wenn sie konkret ist (OLG Düsseldorf, FamRZ 2014, 330, 331) und wenn zu erwarten ist, dass gerade der Beschwerdeführer von einer gleichartigen Rechtsverletzung betroffen sein wird.
  • BGH, 20.07.2017 - V ZB 47/16

    Grundbuchberichtigung: Vollzug eines Fortführungsnachweises der

    Daran fehlt es zwar, wenn das Interesse lediglich auf die abstrakte Klärung einer Rechtsfrage für die künftige Rechtspraxis einer Behörde gerichtet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, FGPrax 2016, 34 Rn. 12).
  • BGH, 16.01.2019 - XII ZB 429/18

    Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren: Antragsrecht der eine

    Ein in der Hauptsache erledigtes Unterbringungsverfahren kann die eine gerichtliche Fixierungsgenehmigung (erfolglos) beantragende Klinik nicht mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG fortsetzen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20. August 2014, XII ZB 205/14, FamRZ 2014, 1916; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015, V ZB 169/14, FGPrax 2016, 34 und BGH, Urteil vom 31. Januar 2013, V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 = FGPrax 2013, 131).

    Denn sie ist nicht Trägerin von Grundrechten und hat auch nicht ein dem Betroffenen vergleichbares Rehabilitationsinteresse (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 20. August 2014 - XII ZB 205/14 - FamRZ 2014, 1916 Rn. 6 f. für die Betreuungsbehörde; BGH Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - V ZB 84/17 - FGPrax 2017, 231 Rn. 5 ff.; vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14 - FGPrax 2016, 34 Rn. 9 ff. und BGHZ 196, 118 = FGPrax 2013, 131 Rn. 9 ff., jeweils für die Ausländerbehörde; vgl. auch Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 62 Rn. 13).

  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 56/18

    Verpflichtung der zur Berichtigung des Grundbuchs ersuchenden

    Daran fehlt es zwar, wenn das Interesse lediglich auf die abstrakte Klärung einer Rechtsfrage für die zukünftige Rechtspraxis einer Behörde gerichtet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, FGPrax 2016, 34 Rn. 12; Beschluss vom 20. Juli 2017 - V ZB 47/16, NJW-RR 2017, 1162 Rn. 6).
  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 84/17

    Abschiebungshaftsache: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde auf

    Daran hat sich durch die Einführung von § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG mit dem Gesetz vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) nichts geändert (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, FGPrax 2016, 34 Rn. 10 f.).

    Dieses Interesse begründet aber ein Feststellungsinteresse nach § 62 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 FamFG nicht, weil es abstrakt ist und nicht, wie geboten, konkret (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, FGPrax 2016, 34 Rn. 12).

  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 1/19

    Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung eines ausreisepflichtigen

    Im Zeitpunkt der Einlegung der Rechtsbeschwerde am 3. Januar 2019 hatte sich die Hauptsache auch noch nicht erledigt (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, InfAuslR 2016, 191).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - 18 E 920/20

    Annahme eines Feststellungsinteresses einer Ausländerbehörde in

    vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2019 - XII ZB 429/18 -, juris Rn. 10 ff., vom 7. Juni 2018 - V ZB 237/17 -, juris Rn. 4, vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14 -, juris Rn. 11, und vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12 -, juris Rn. 10 f.

    vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015, a. a. O., juris Rn. 12.

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17

    Zulässigkeit der Beschwerde der Aktionäre einer Aktiengesellschaft gegen die

    Eine Wiederholungsgefahr begründet ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit nur, wenn sie konkret ist; ein allgemeines Interesse daran, für die künftige Rechtspraxis zur Klärung einer Rechtsfrage beizutragen genügt nicht (Senat, FamRZ 2014, 330 f.; BGH FGPrax 2016, 34 f. und 2017, 231 f.; Keidel/Budde, aaO., § 62 Rn. 19; BT-Drucksache 16/6308, S. 205).
  • OLG Rostock, 05.10.2016 - 10 UF 137/16

    Einstweilige Anordnung im Gewaltschutzverfahren: Berechtigtes Interesse an der

    Vielmehr ist die mögliche Rehabilitierung eines Betroffenen umgekehrt Teil der ratio legis der genannten Vorschrift, mit der in den maßgeblichen Konstellationen zur Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzes eine einfachgesetzliche Regelung geschaffen werden sollte (vgl. BGH FGPrax 2016, 34, FGPrax 2013, 131 und FGPrax 2012, 44 m. w. N., jeweils zu freiheitsentziehenden Maßnahmen); sie ist daher - erneut zur Vermeidung einer Ausuferung ihres Anwendungsbereiches - immer im Kontext des zuvor erläuterten Erfordernisses eines schwerwiegenden und effektiven Grundrechtseingriffes und des einem solchen zugrundeliegenden gesteigerten Unwerturteils bezüglich des sanktionierten Verhaltens zu sehen (vgl. so im Ergebnis auch KG FamRZ 2016, 932 zu einem Entzug der elterlichen Sorge und ihrer Übertragung auf einen Pfleger).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 67/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung

    Die Rechtsbeschwerde ist jedoch unzulässig, weil es - angesichts der durch den Ablauf der beantragten Haftzeit eingetretenen Erledigung in der Hauptsache - an dem gemäß § 62 FamFG erforderlichen berechtigten Interesse der beteiligten Behörde an der Feststellung fehlt, dass die Entscheidung sie in ihren Rechten verletzt hat (näher hierzu Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, InfAuslR 2016, 191).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung in Registersachen

    Daran fehlt es aber, wenn nur ein Interesse an der abstrakten Klärung einer Rechtsfrage für die künftige Rechtspraxis einer Behörde angestrebt wird (BGH FGPrax 2016, 34; BGH FGPrax 2017, 231); gleiches gilt auch für einen Notar (OLG München FGPrax 2010, 269; Keidel/Budde, a.a.O., RdNr. 21).
  • LG Mosbach, 08.06.2020 - 3 T 43/19

    Ausreisegewahrsam: Anordnung gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer und

  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 65/17

    Beschwerde gegen die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung

  • BGH, 08.12.2016 - V ZB 151/15

    Rechtswidrige Haftanordnung bei einem unerlaubt nach Deutschland eingereisten

  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 56/17

    Einstweilige Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens;

  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 142/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers

  • LG Lübeck, 29.09.2020 - 7 T 375/20

    Feststellungsinteresse einer Justizvollzugsanstalt gegen Ablehnung einer

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