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   OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18   

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OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18 (https://dejure.org/2018,6696)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.03.2018 - 18 W 20/18 (https://dejure.org/2018,6696)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. März 2018 - 18 W 20/18 (https://dejure.org/2018,6696)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist für die Vollziehung des Vermögensarrestes durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist für die Vollziehung des Vermögensarrestes durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Frist für die Vollziehung des Vermögensarrestes durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 102
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 08.04.2009 - 1 Ws 339/08

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Vorliegen eines Arrestgrundes bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18
    Bereits vor der Änderung galt die Vollziehungsfrist nach allgemeiner Ansicht im Falle des Vermögensarrestes nach § 111d Abs. 2 StPO i. d. bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung nicht, weil auf die Vorschrift des § 929 Abs. 2 ZPO gerade nicht verwiesen wurde (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 2 W 205/05, juris Rn. 9; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. April 2009 - 1 Ws 339/08, juris Rn. 37; MünchKomm-StPO/ Bittmann, § 111d Rn. 14).

    Je länger die Strafverfolgungsbehörde mit der Vollziehung zuwartet, desto zweifelhafter wäre die Rechtfertigung für die Annahme einer Gefährdung des Rückforderungsanspruchs des Fiskus (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. April 2009, a. a. O. Rn. 37; vgl. auch MünchKomm-StPO/ Bittmann, § 111d Rn. 14).

  • OLG Celle, 05.10.2017 - 18 W 54/17

    Wahrung der Vollziehungsfrist hinsichtlich eines dinglichen Arrestes durch

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18
    aa) Das Grundbuchamt hat sowohl die vollstreckungsrechtlichen als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der Eintragung eigenständig zu prüfen Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 18 W 54/17, juris Rn. 14).
  • OLG Jena, 06.03.2013 - 9 W 94/13

    Einhaltung der Vollziehungsfrist im Rahmen der Eintragung einer

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18
    a) Der Senat konnte über die Beschwerde ohne Anhörung der Beteiligten zu 2 und 3 entscheiden, weil in dem streng einseitigen Eintragungsverfahren, auch wenn das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird, nur dem Antragsteller rechtliches Gehör zu gewähren ist (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 2 W 184/09, juris Rn. 10; OLG Jena, Beschluss vom 6. März 2013 - 9 W 94/13, juris Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 17.12.2009 - 2 W 184/09

    Eintragung einer Vormerkung aufgrund fingierter Bewilligung

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18
    a) Der Senat konnte über die Beschwerde ohne Anhörung der Beteiligten zu 2 und 3 entscheiden, weil in dem streng einseitigen Eintragungsverfahren, auch wenn das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird, nur dem Antragsteller rechtliches Gehör zu gewähren ist (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 2 W 184/09, juris Rn. 10; OLG Jena, Beschluss vom 6. März 2013 - 9 W 94/13, juris Rn. 4).
  • OLG München, 29.01.2009 - 34 Wx 116/08

    Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer rangwahrenden Zwischenverfügung bzgl.

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18
    Während das Fehlen vollstreckungsrechtlicher Voraussetzungen - ggf. nach Hinweis in entsprechender Anwendung von § 139 ZPO - zur Antragszurückweisung führt, sind grundbuchrechtliche Eintragungshindernisse in der Regel durch Zwischenverfügung zu beanstanden und stehen, anders als vollstreckungsrechtliche Eintragungshindernisse, der rangwahrenden Wirkung des Eintragungsantrags nicht entgegen (Senat, a. a. O.; OLG München, Beschluss vom 29. Januar 2009 - 34 Wx 116/08, juris Rn. 9).
  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18
    Je intensiver der Staat schon allein mit den (vorläufigen) Sicherungsmaßnahmen in den vermögens- oder eigentumsrechtlichen Freiheitsbereich des Betroffenen eingreift, desto größer sind die Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 2 Ws 155/08, juris Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 20.12.2005 - 2 W 205/05

    Vollstreckung: Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer GbR bei auf alle

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18
    Bereits vor der Änderung galt die Vollziehungsfrist nach allgemeiner Ansicht im Falle des Vermögensarrestes nach § 111d Abs. 2 StPO i. d. bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung nicht, weil auf die Vorschrift des § 929 Abs. 2 ZPO gerade nicht verwiesen wurde (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 2 W 205/05, juris Rn. 9; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. April 2009 - 1 Ws 339/08, juris Rn. 37; MünchKomm-StPO/ Bittmann, § 111d Rn. 14).
  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00

    Wahrung der Vollziehungsfrist bei Anträgen an das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18
    (1) Richtig ist, dass die Monatsfrist zur Vollziehung eines Arrestes (§ 929 Abs. 2 ZPO) nur gewahrt ist, wenn der Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek (§ 932 Abs. 3, § 867 Abs. 1 ZPO) gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 und 3, Abs. 3 GBO vor Fristablauf bei dem zuständigen Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan eingegangen ist (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, juris Rn. 8 ff.).
  • OLG Bamberg, 19.03.2012 - 4 U 145/11

    Arrestverfahren: Glaubhaftmachung eines deliktischen Arrestanspruchs durch

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18
    Nach dem Normzweck des § 929 Abs. 2 ZPO soll sich der Schuldner wegen des Eilcharakters des Vollstreckungstitels nur in einem bestimmten Zeitraum auf eine Vollstreckung einstellen müssen (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 19. März 2012 - 4 U 145/11, juris Rn. 32).
  • BGH, 21.11.2019 - V ZB 75/18

    Ersuchen der Strafverfolgungsbehörde um die Eintragung einer Sicherungshypothek

    Die von dem Beschwerdegericht vertretene gegenteilige Ansicht (ebenso ohne nähere Begründung OLG Celle, FGPrax 2018, 102, 103 und Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 18 W 54/17, juris Rn. 18 zu § 324 Abs. 2 AO) ist unzutreffend.
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22

    Unwirksamkeit des Pfändungsbeschlusses wegen Zeitablaufs

    § 111f Abs. 1 Satz 2 StPO verweist auch nicht auf § 929 Abs. 2 Satz 1 ZPO und die dortige Monatsfrist (OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2018 - 18 W 20/18, juris Rn. 17 ff.).

    Je länger eine Arrestanordnung nicht vollzogen wird, umso mehr nimmt die Rechtfertigung für die Annahme einer Gefährdung des gesicherten Anspruchs und damit für den Arrestgrund ab (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.04.2009 - 1 Ws 339/08, juris Rn. 37; OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2018 - 18 W 20/18, juris Rn. 20).

  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 U 107/17

    Wahrung der Vollziehungsfrist

    Die Regelung dient dem Schuldnerschutz und soll verhindern, dass Entscheidungen, die aufgrund eines summarischen Eilverfahrens erlassen werden, über längere Zeit und trotz möglicherweise veränderter Verhältnisse vollziehbar, also vollstreckbar bleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. April 1988 - 1 BvR 549/87 -, Rn. 3, juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 11. Mai 2017 - V ZB 175/15 -, Rn. 8, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2018 - 18 W 20/18 -, Rn. 20, juris).
  • OLG Hamburg, 22.12.2022 - 13 W 63/22

    Frist für die Eintragung einer Sicherungshypothek gemäß § 111f StPO

    Geht es jedoch um den Vollzug des im Wege der strafprozessualen Rückgewinnungshilfe bereits angeordneten Vermögensarrestes, hat dieser Aspekt weniger Gewicht (OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2018 - 18 W 20/18 -, Rn. 10 - 21, juris).
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