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   OLG Köln, 16.04.2018 - I-2 Wx 168/18, I-2 Wx 170/18, 2 Wx 168/18, 2 Wx 170/18   

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https://dejure.org/2018,20988
OLG Köln, 16.04.2018 - I-2 Wx 168/18, I-2 Wx 170/18, 2 Wx 168/18, 2 Wx 170/18 (https://dejure.org/2018,20988)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.04.2018 - I-2 Wx 168/18, I-2 Wx 170/18, 2 Wx 168/18, 2 Wx 170/18 (https://dejure.org/2018,20988)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. April 2018 - I-2 Wx 168/18, I-2 Wx 170/18, 2 Wx 168/18, 2 Wx 170/18 (https://dejure.org/2018,20988)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • notar-drkotz.de

    Löschung auf Lebenszeit des Berechtigten beschränkte Reallast

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18 ; GBO § 23 ; BGB § 1105 ; BGB § 1111
    Voraussetzungen für die Löschung einer auf Lebenszeit des Berechtigten beschränkten Reallast

  • rechtsportal.de

    GBO § 18 ; GBO § 23 ; BGB § 1105 ; BGB § 1111
    Voraussetzungen der Löschung einer auf Lebenszeit des Berechtigten beschränkten Reallast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88

    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18
    Der Erlass einer Zwischenverfügung ist daher ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGHZ 27, 310/313; BayObLGZ 1984, 126/128; 1988, 229/231).

    Eine erst später erklärte Bewilligung kann nicht zurückwirken (BayObLGZ 1988, 229/231; BayObLG DNotZ 1990, 295).

  • OLG Köln, 06.12.1993 - 2 Wx 44/93

    Abgrenzung zwischen bedingter, befristeter und unvererblicher Reallast bei

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18
    Er macht im Wesentlichen unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 06.12.1993 - 2 Wx 44/93 - geltend, entgegen der Ansicht des Amtsgerichts sei die Löschung nach § 23 Abs. 1 GBO möglich, weil die Reallast auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt sei, weil dies auf die gesicherte Rentenverpflichtung zutreffe.

    Die nächstliegende Bedeutung der abgegebenen Erklärungen kann bei objektiver Betrachtung nur darin gesehen werden, dass schuldrechtliche Verpflichtung und dingliche Belastung aufeinander bezogen und in gleicher Weise durch die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt seinsollten (vgl. Senat, Beschluss vom 06.12.1993 - 2 Wx 44/93 - Rpfleger 1994, 292).

  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18
    Bei einem solchen Verständnis wäre der Unrichtigkeitsnachweis bereits unabhängig von § 23 GBO geführt: Kommen nämlich Rückstände nicht in Betracht, ermöglicht bereits allein der Todesnachweis die Löschung (BGHZ 117, 390).
  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18
    Eine erst später erklärte Bewilligung kann nicht zurückwirken (BayObLGZ 1988, 229/231; BayObLG DNotZ 1990, 295).
  • BGH, 21.09.1995 - V ZB 34/94

    Zulässiger Inhalt einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18
    Bei dem Rückauflassungsanspruch handelt es sich nicht um mögliche Rückstände, sondern um das Recht selbst, mag auch sein Fortbestand nach Fristablauf wegen der vereinbarten Bedingungen die Ausnahme bilden; hier müssen die Interessen der Berechtigten im Vordergrund stehen (BGHZ 130, 385).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18
    Der Erlass einer Zwischenverfügung ist daher ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGHZ 27, 310/313; BayObLGZ 1984, 126/128; 1988, 229/231).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 36/84
    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18
    Der Erlass einer Zwischenverfügung ist daher ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGHZ 27, 310/313; BayObLGZ 1984, 126/128; 1988, 229/231).
  • BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20

    Bedingung oder Befristung für ein dingliches Recht an einem Grundstück:

    Entgegen einer in Rechtsprechung (OLG Köln, OLGR 1994, 62; FGPrax 2018, 157) und Literatur (vgl. MüKoBGB/Mohr, 8. Aufl., § 1111 Rn. 2; Palandt/Herrler, BGB, 79. Aufl., § 1111 Rn. 2; jurisPK-BGB/Otto, 9. Aufl., § 1111 Rn. 12) teilweise vertretenen Auffassung stellt dies eine Befristung der - vererblichen - Reallast dar und betrifft nicht nur deren Inhalt (so auch Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 1306a; Bauer/Schaub/Weber, GBO, 4. Aufl., § 44 Rn. 46; Staudinger/C. Heinze, BGB [Neubearbeitung 2018], § 874 Rn. 21; BeckOGK/Sikora, BGB [1.4.2020], § 1105 Rn. 35; Lemke/Lemke, Immobilienrecht, 2. Aufl., § 874 BGB Rn. 5; Lange-Parpat, RNotZ 2008, 377, 408).
  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19

    Grundbuchberichtigung, Zwischenverfügung, Berichtigungsbewilligung,

    Zur (hier: verneinten) Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung in dem Fall, dass es um die Bestandsvoraussetzungen des einzutragenden Rechts (hier: lebenslängliche Reallast) geht (Abweichung zu OLG Köln FGPrax 2018, 157).

    Nach einer abweichenden Ansicht, stellt bei der subjektiv-persönlichen Reallast die Beschränkung auf die Lebenszeit hingegen keine (auflösende) Befristung oder Bedingung dar, weil die Beschränkung nur das Stammrecht erfasse, die Reallast aber nicht als solche zum Erlöschen bringe (OLG Köln FGPrax 2018, 157f; OLG Köln RPfleger 1994, 292; dem folgend u.a. juris-PK-BGB/Otto, (2019), § 1111 Rdn.12.1; MK-BGB/Mohr a.a.O., § 1111 Rdn.2; Palandt/Herrler, a.a.O. § 1111 Rdn.2).

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