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   OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95   

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https://dejure.org/1995,3423
OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95 (https://dejure.org/1995,3423)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.1995 - 3 Wx 174/95 (https://dejure.org/1995,3423)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 1995 - 3 Wx 174/95 (https://dejure.org/1995,3423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; WEG § 22
    Beseitigungsanspruch der Miteigentümergemeinschaft bei eigenmächtig beschlußwidrig installierter Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 19 T 24/95
  • OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 141
  • FGPrax 1995, 228
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92

    Informationsfreiheit und Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95
    Daß sich die bezeichneten Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft mittelbar auf die Ausgestaltung des für ausländische Mitbürger gesteigerten Informationsbedürfnisses auswirken, dem bei einer Güter- und Interessenabwägung im Zusammenhang mit der Genehmigung von Parabolantennen besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1993, 1252 f), führt jedenfalls nicht zur Nichtigkeit dieser Beschlüsse und unterliegt im übrigen auch im Hinblick auf eine Grundrechtsgewährleistung keinen durchgreifenden Bedenken.
  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95
    Denn bei der typischen Spannungslage zwischen dem Grundrecht des einzelnen Wohnungseigentümers auf Informationsfreiheit und den Eigentümerinteressen der übrigen Miteigentümer ist der Eigentümerversammlung jedenfalls im Zusammenhang mit der Art und Weise der Installation einer solchen Parabolantennenanlage ein gewisses Direktionsrecht und Beurteilungsermessen zuzubilligen (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 1994, 977 ff.), um sicherstellen zu können, daß die Antenne selbst und die Kabelzuführung möglichst unauffällig und für die übrigen Miteigentümer schonend angebracht werden.
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Weiterhin darf die Antenne nur an einem zum Empfang geeigneten Ort installiert werden, an dem sie den optischen Gesamteindruck des Gebäudes möglichst wenig stört; bei der Auswahl zwischen mehreren geeigneten Standorten steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Mitbestimmungsrecht zu (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 141, 142; OLG Schleswig, NZM 2003, 558, 559; vgl. auch BVerfG, NJWE-MietR 1996, 26 für das Mietrecht).
  • OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne

    - die Parabolantenne an einem von ihnen bestimmten unauffälligen, aber technisch geeigneten Ort installiert wird (BGH7 157, 322 ff.; OLG Celle WE 2002, 8; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 141; OLG Frankfurt NZM 2005, 427 f.); bei der Auswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Standorten steht den Wohnungseigentümern ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Bestimmungsrecht zu, das aber nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es tatsächlich ausgeübt wurde.

    - die Installation auf Kosten des betreffenden Wohnungseigentümers durch einen Fachmann erfolgt, um eine Beschädigung oder eine erhöhte Reparaturanfälligkeit des Gemeinschaftseigentums zu vermeiden (BGH aaO.; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 228 f.).

  • OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 20 W 186/03

    Wohnungseigentum: Beseitigungspflicht für eine Satellitenanlage in Ansehung eines

    Die Wohnungseigentümer haben durch den Beschluss vom 16.03.1998 lediglich in einem auch nach der BGH-Rechtsprechung (BGH, aaO., Seite 939) zulässigen Umfang von ihrem aus ihrer Eigentümerstellung resultierenden Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Modalitäten der Antenneninstallation (vgl. auch OLG Düsseldorf FG-Prax 1995, 228; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 40) Gebrauch gemacht.
  • OLG Koblenz, 10.01.2002 - 2 U 825/01

    Rechtsnatur der Berufung auf Gegenansprüche wegen Mangelhaftigkeit des Werks beim

    Während einige Gerichte einschränkungslos unter solchen Umständen ein Abrechnungsverhältnis annehmen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 141, 142 f.; OLG Düsseldorf BauR 1984, 308; OLG Naumburg BauR 2001, 1615 f.), wird von anderen als weitere Voraussetzung eines Abrechnungs- oder Verrechnungsverhältnisses, in das Vergütungsansprüche und Ersatzforderungen als unselbständige Rechnungsposten eingehen, gefordert, dass das Werk insgesamt zurückgewiesen werde (OLG Düsseldorf BauR 1984, 543 f.; OLG Schleswig-Holstein BauR 2001, 1615).
  • OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02

    Paralbolantennen von in Deutschland lebenden Ausländern an Wohnungseigentum

    Den anderen Wohnungseigentümern steht bei der Auswahl des Standorts für eine Parabolantenne zwar auch ein gewisses (Mit-)Direktionsrecht und Beurteilungsermessen zu (vgl. OLG Düsseldorf, WE 1996, 71).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 122/07

    Zulässigkeit von Parabolantennen im Wohnungseigentum

    Die Wohnungseigentümer haben durch den Beschluss vom 04.05.1999 und den Beschluss vom 16.05.2001, soweit darin die Aufstellung auf den Balkonen bis Brüstungshöhe erlaubt wird, lediglich in einem auch nach der BGH-Rechtsprechung zulässigen Umfang von ihrem aus ihrer Eigentümerstellung resultierenden Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Modalitäten der Antenneninstallation (BGH, NJW 2004, 937, 939 und BGH, Urteil vom 13.11.2009 -ZWE 2010, 29-OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 228; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 40; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 110) Gebrauch gemacht.
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99

    Ungültigerklärung eines Beschlusses des Mehrheitseigentümers über die

    Weiterhin war der Beteiligte zu 2 auch nicht nach § 25 Abs. 5 WEG von der Mitwirkung bei der Abstimmung über die Wahl eines Verwalters ausgeschlossen, denn die Wahl eines Verwalters ist kein Rechtsgeschäft, eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 25 Abs. 5 WEG hat der Senat bereits früher verneint (vgl. WE 1996, 71).
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