Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 23.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3367
OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/2000 (https://dejure.org/2000,3367)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.04.2000 - 15 W 76/2000 (https://dejure.org/2000,3367)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. April 2000 - 15 W 76/2000 (https://dejure.org/2000,3367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Psychiatrische Klinik; Unterbringung; Genehmigung; Vormundschaftsgericht; Eingriff; Verhältnismäßigkeit; Ärztliche Behandlung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsmedikation, Vorlage an BGH

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1904 Abs. 1. S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2 § 1904 Abs. 1. S. 1
    Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer psychiatrischen Klinik zum Zwecke der Verabreichung eines Depotneuroleptikums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kurzfristiger Aufenthalt des Betreuten in der Psychiatrie zur Depotmedikation ist erzwingbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3448 (Ls.)
  • FGPrax 2000, 113
  • FamRZ 2000, 1115
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
    Im Hinblick auf die abweichende Rechtsauffassung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2000, 24) wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

    So zu entscheiden sieht sich der Senat indessen gehindert durch den auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des 3. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16.11.1999 (veröffentlicht in FGPrax 2000, 24 f.).

  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
    In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, daß es hier nicht um die Durchführung der ärztlichen Heilbehandlung als solche geht, die - vorbehaltlich der Genehmigungsbedürftigkeit gem. § 1904 BGB - von der Einwilligung des mit dem entsprechenden Aufgabenkreis bestellten Betreuers gedeckt ist, wenn der Betroffene selbst einwilligungsunfähig ist (BayObLG FamRZ 1990, 1154, 1155; FamRZ 1999, 1304, 1305; OLG Zweibrücken a.a.O. S. 25).

    Der Ausschluß der Einsichtsfähigkeit muß sich auf die Notwendigkeit der nur durch die Unterbringung möglichen Heilbehandlung beziehen (BayObLG BtPrax 1996, 28, 29; FamRZ 1999, 1304; OLG-Düsseldorf FamRZ 1995, 118).

  • OLG Hamm, 18.08.1999 - 15 W 233/99
    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
    Bei dieser Fallgestaltung kann deshalb der Grundsatz, daß die Entlassung des Betroffenen aus dem Vollzug der geschlossenen Unterbringung die Wirkungslosigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach sich zieht (Senat FGPrax 1999, 222 = BtPrax 2000, 34), nicht herangezogen werden.
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
    Der Ausschluß der Einsichtsfähigkeit muß sich auf die Notwendigkeit der nur durch die Unterbringung möglichen Heilbehandlung beziehen (BayObLG BtPrax 1996, 28, 29; FamRZ 1999, 1304; OLG-Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • LG Kassel, 05.01.1996 - 3 T 859/95

    Heilbehandlung wider Willen?

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
    Der Senat stimmt deshalb im Ausgangspunkt der genannten Entscheidung des OLG Zweibrücken darin zu, daß § 1906 Abs. 1 BGB im allgemeinen keine hinreichende Grundlage dafür ist, um eine ambulante Zwangsbehandlung des Betroffenen richterlich genehmigen zu können (ebenso Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., 1906 Rdn. 42; LG Kassel FamRZ 1996, 1501 = BtPrax 1997, 38).
  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 8/81

    Polizeiliche Vorführung als Freiheitsbeschränkung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
    Unter deren Einbeziehung hat der BGH eine auf der Grundlage des § 18 GeschlKrG angeordnete einmalige Vorführung und Untersuchung des Betroffenen nicht als Freiheitsentziehung bewertet, so daß für eine richterliche Genehmigung der Maßnahme kein Raum sei (BGHZ 82, 261 ff.).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
    Der nach § 1906 Abs. 1 S. 2 BGB vorausgesetzte Ausschluß der Einsichtsfähigkeit des Betroffenen ist gleichzusetzen mit dem Ausschluß seiner Fähigkeit zur freien Willensbestimmung, die jede betreuungsrechtliche Maßnahme gegen den natürlichen Willen des Betroffenen voraussetzt (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 1014, 1015).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
    Der enge Gesetzesvorbehalt dieses Grundrechts schließt eine analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften aus (BVerfGE 29, 183, 197; NSU 1995, 399; BK/Rüping, Art. 104 GG Rdn. 30; Hantel JuS 1990, 865, 867).
  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 3 Z 23/90
    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
    In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, daß es hier nicht um die Durchführung der ärztlichen Heilbehandlung als solche geht, die - vorbehaltlich der Genehmigungsbedürftigkeit gem. § 1904 BGB - von der Einwilligung des mit dem entsprechenden Aufgabenkreis bestellten Betreuers gedeckt ist, wenn der Betroffene selbst einwilligungsunfähig ist (BayObLG FamRZ 1990, 1154, 1155; FamRZ 1999, 1304, 1305; OLG Zweibrücken a.a.O. S. 25).
  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
    Der Ausschluß der Einsichtsfähigkeit muß sich auf die Notwendigkeit der nur durch die Unterbringung möglichen Heilbehandlung beziehen (BayObLG BtPrax 1996, 28, 29; FamRZ 1999, 1304; OLG-Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Das Oberlandesgericht hat die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschluß veröffentlicht in FamRZ 2000, 1115 ff.).
  • OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 189/02

    Zwangseinweisung des Betroffenen in einem Altenheim

    Der Senat vermag diese Auffassung des Landgerichts nicht zu teilen, weil sie mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere mit dem auf Vorlage (§ 28 Abs. 2 FGG) des Senats (FGPrax 2000, 113) ergangenen Beschluß des BGH vom 10.10.2000 (u.a. veröffentlicht in BGHZ 145, 297 = FGPrax 2001, 40 = NJW 2001, 888) nicht in Einklang steht.
  • OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05

    Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang

    Eine Medikamentenbehandlung wird deshalb nur dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst, wenn diese gezielt eingesetzt wird, um den Betroffenen am Verlassen seines Aufenthaltsortes zu hindern (BGH, a.a.O., S. 150; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 1114; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1115, 1117, jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.11.2007 - 3 W 1169/07
    Insbesondere ist eine Heilbehandlung auch dann im Sinne des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderlich, wenn sie zwar nicht zu einer Besserung der Erkrankung als solche führen kann, jedoch geeignet ist, den Gesundheitszustand des Betroffenen zu stabilisieren und ihn vor einer Verschlechterung des Krankheitsbildes zu bewahren ( OLG Hamm FGPrax 2000, 113 [OLG Hamm 06.04.2000 - 15 W 76/00]; OLG Schleswig FGPrax 2005, 136).
  • OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05

    Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang

    Eine Medikamentenbehandlung wird deshalb nur dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst, wenn diese gezielt eingesetzt wird, um den Betroffenen am Verlassen seines Aufenthaltsortes zu hindern (BGH, a.a.O., S. 150; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 1114; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1115, 1117, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Anmerkung: Vgl. hierzu OLG Hamm, B.v. 06.04.2000, Aktenzeichen 15 W 76/00 , BtPrax 2000, 173-177: Vorlage an BGH.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3840
OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00 (https://dejure.org/2000,3840)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2000 - 2 W 1/00 (https://dejure.org/2000,3840)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2000 - 2 W 1/00 (https://dejure.org/2000,3840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuer; Ende des Betreueramtes; Vergütung; Schlussbericht; Vergütungsfestsetzung; Vollstreckungsgegenklage

  • Bt-Recht

    Vergütung für Erstellung des Schlussberichts nach dem Tod des Betreuten, Aufrechnung im Festsetzungsverfahren

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; FGG § 56 g

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836; FGG § 56g
    Vergütung der Erstellung des Schlußberichts; Zulässigkeit der Aufrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tod des Betreuten - Schlussbericht vergütungspflichtig

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 7 T 509/99
  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 113
  • FamRZ 2000, 1048
  • Rpfleger 2000, 331
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00
    Der Zeitaufwand, der für die Erstellung des Vergütungsantrags benötigt wurde, ist hierbei - wie der Beteiligte zu 2.) gegenüber dem Amtsgericht ausdrücklich anwaltlich versichert hat - nicht berücksichtigt worden (sh. dazu Senat, Beschluß vom 25.6.1998 - 2 W 95/98 - in FGPrax 1998, 223 = BtPrax 1998, 238 = NJWE-FER 1999, 11 = OLG Report für Bremen, Hamburg, Schleswig, 1998, 391 f = SchlHA 1999, 50).
  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    3 Z 188/87">NJW 1988, 1919; BayObLGZ 1997, 213/216; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; OLG Düsselsdorf, JurBüro 1998, 195; OLG Köln, Beschluss vom 25.7.1997, 16 Wx 176/97 in iuris; OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 410; Sonnenfeld in Jansen, FGG, 3. Aufl., § 56 g Rdnr. 53; Keidel/ Engelhardt, a. a. O., § 56 g Rn. 17; a. A. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., BGB § 1836 Rn. 60; FGG § 56g Rn. 17; MünchKomm-Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 Rn. 80 ), hält der Senat weiterhin fest.

    Etwaige Gegenforderungen können im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (OLG Celle, RVGreport 2004, 120; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; LG Freiburg, Beschl. vom 12.3.2003 - 4 T 26/03 - in iuris), sofern der Zahlungsverpflichtete nicht bereits zuvor und ohne Rücksicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren den Schadensersatzprozess eingeleitet hat.

  • OLG Celle, 19.12.2003 - 21 W 18/03

    Aufrechnung wegen Schlechterfüllung des Betreuungsauftrags; Verweisung des

    Ihre Prüfung ist dem Zivilprozess vorbehalten; denn das FGG-Verfahren ist für die Beurteilung streitiger materieller Ansprüche nicht geeignet (vgl. BayObLG NJW 1988, 1919, OLG Köln FamRZ 1991, 483; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 17; Palandt, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 24).

    Vielmehr ist - wie das Landgericht zutreffend ausführt und worauf das Oberlandesgericht Schleswig (FamRZ 2000, 1048) hinweist - so zu verfahren wie im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO.

  • OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11

    Einwand mangelhafter Geschäftsführung bei Nachlasspflegervergütung - Vergütung

    Weil die Frage der Beachtlichkeit von materiell-rechtlichen Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren aber nicht völlig unumstritten sei und sich das OLG Schleswig in FamRZ 2000, 1048 in einem Fall mit etwas anders gelagertem Sachverhalt (Aufrechnung des Betreuten mit Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen aus bereits abgerechneten Vergütungszeiträumen) zu dieser Frage nicht verbindlich habe festlegen müssen, sondern zu der herrschenden Meinung nur ausgeführt habe, dass sie "rechtlich zutreffend sein dürfte", werde die weitere sofortige Beschwerde zugelassen.

    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtssprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur - und zwar auch nach Inkrafttreten des FamFG -, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach den §§ 75, 56 g FGG bzw. 168 FamFG der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (KG FamRZ 2008, 81 ff bei juris Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei juris Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei juris Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18; in diese Richtung wenn auch nicht abschließend entschieden bereits OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048 f bei juris Rn. 4; LG Koblenz FamRZ 2009, 1710 ff bei juris Rn. 9 ff - sämtliche zitierten Judikate mit zahlreichen weiteren Nachweisen; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1836 Rn. 45; Locher in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1915 Rn. 37; Zorn in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG 2009, § 168 Rn. 41; Engelhardt in Keidel u.a., FamFG , 16. A. 2009, § 168 Rn. 21 und 35; Saar in Erman, BGB , 12. A. 2008, § 1836 Rn. 9; Bienwald in Bienwald u.a., Betreuungsrecht, 4. A. 2005, § 1836 BGB Rn. 92).

  • LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 81/13

    Betreuung: Rechtsweg für Prüfung deliktischer Ansprüche gegen Betroffenen bei

    3 Z 188/87">NJW 1988, 1919; OLG Köln, FamRZ 1991, 483; JMBl NW 1998, 6 f., zitiert nach Juris Nr. KORE545209800; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; OLG Celle, Beschluss v. 19.12.2003, Az. 21 W 18/03, zitiert nach Juris Nr. KORE400342004; s. auch Keidel, FamFG, 16 Aufl., § 168 Randnr. 2, 21).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Nach diesen Maßstäben ist die Folgerung des Landgerichts, der von der Beteiligten zu 2) geltend gemachte Zeitaufwand sei plausibel, frei von Rechtsfehlern; das gilt auch für die Tätigkeiten nach dem Tod der Betroffenen (vgl. BayObLGZ 1995, 395; OLG Schleswig FGPrax 2000, 113).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere

    Daher muss über Schadensersatzansprüche gegen den Nachlassverwalter (§§ 1975, 1833 BGB) grundsätzlich im Prozesswege befunden werden (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 779; OLG München, OLGR München 2006, 139; OLG Celle RVG Report 2004, 120; OLG Frankfurt, JurBüro 1998, 195, OLG Köln FGPrax 2000, 113; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat), Beschluss vom 01.02.2012, 3-Wx 172/11 -, zitiert nach juris; KG NJW-RR 2007, 1598 f.; Keidel/Engehardt, FamFG, 17. Aufl., § 168 FamFG, Rdn. 21; a. A.: Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1836 BGB, Rdn. 60; MünchKommBGB/Wagenitz, BGB, 5. Aufl., § 1836 BGB, Rdn. 80).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2005 - 20 W 436/04

    Betreuungsrecht: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und

    Hierzu zählen insbesondere die Erstellung des Schlussberichts, der Vermögensaufstellung der Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, die Rückgabe der Bestallungsurkunde, die Erteilung der notwendigen Auskünfte und die Aushändigung des verwalteten Vermögens und etwaiger sonstiger Unterlagen oder Nachlassgegenstände an die Erben sowie im Rahmen einer Notgeschäftsführung nach §§ 1908 i Abs. 1, 1893, 1698 b BGB unaufschiebbare Maßnahmen (OLG Karlsruhe BtPrax 2002, 124; OLG Schleswig FGPrax 2000, 113; BayObLG FamRZ 1995, 1378, 1996, 372 und 1999, 465).
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