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   OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01   

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https://dejure.org/2001,4813
OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01 (https://dejure.org/2001,4813)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.11.2001 - 3 W 197/01 (https://dejure.org/2001,4813)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. November 2001 - 3 W 197/01 (https://dejure.org/2001,4813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung; Zuständigkeit; Instanzenzug; Instanz; Sondernutzungsrecht; Aufhebung; Änderung; Teilungserklärung

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; GVG § 17 a Abs. 3 Satz 2; ; GVG § 17 a Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentum: Zuständigkeit für die Aufhebung eines Sondernutzungsrechts- Zulässigkeit eines neuen Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mainz - 73 UR II 83/99
  • LG Mainz - 8 T 32/00
  • OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 391
  • FGPrax 2002, 56
  • ZMR 2002, 470
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    Die Zuständigkeit ist dann vom Rechtsmittelgericht der Hauptsache zu prüfen, und zwar auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz, wenn das Beschwerdegericht die Frage der Zuständigkeit nicht selbst geprüft hat und die Beteiligten deshalb keine Gelegenheit hatten, die zunächst getroffene Entscheidung in diesem Punkt überprüfen zu lassen (vgl. BGH NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG NJW-RR 1996, 912, 913; OLG Köln NJW-RR 1995, 910, 911; Bärmann/Pick/Merle aaO § 43 Rdnr. 3 a.E.; Wenzel, in Bub: WEG § 43 Rdnrn. 18 und 6).

    aa) Die Beteiligten streiten zwar nicht um den Inhalt und Umfang des Sondereigentums bzw. die Abgrenzung vom Sonder- zum Gemeinschaftseigentum (vgl. dazu BGH NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG NJW-RR 1996, 912, 913), sondern um die Verpflichtung zur (teilweisen) Aufhebung des den Beteiligten zu 1) und 2) zugewiesenen Sondernutzungsrechts.

    Für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines eingetragenen Sondernutzungsrechts hat der Bundesgerichtshof bereits klargestellt, dass sie im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu entscheiden sind, weil es sich nach der Funktion des Rechts als einer Gebrauchsregelung nicht um eine eigentumsrechtliche Auseinandersetzung handelt (vgl. BGHZ 109, 396, 397; NJW 1995, 2851, 2852).

  • OLG Köln, 18.08.1999 - 16 Wx 78/99

    Einheitliche Stimmrechtsausübung mehrerer Miteigentümer einer Wohnung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    2 Z 55/91|OLG Saarbrücken; 06.03.1991; 5 REMiet 1/90|LG Münster; 22.11.1990; 8 S 334/90">NJW-RR 1991, 1356; WE 1994, 137, 118; OLG Köln ZMR 2000, 561, 563; Baumbach/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 43 Rdnr. 3; Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 43 Rdnr. 2. Etwas anderes gilt indes, wenn - wie/hier - eine Partei bereits erstinstanzlich die Zuständigkeit des Gerichts gerügt hat.

    Auch deshalb sind die Voraussetzungen für ein vor dem Wohnungseigentumsgericht zu führendes Verfahren im Sinne des § 43 WEG nicht gegeben(vgl. BayObLG WE 1994, 117, 118; OLG Köln ZMR 2000, 561, 562; Bärmann/Pick/Merle aaO § 43 Rdnr. 31).

  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 80/95

    Zuständigkeit von Prozessgericht oder Wohnungseigentumsgericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    Die Zuständigkeit ist dann vom Rechtsmittelgericht der Hauptsache zu prüfen, und zwar auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz, wenn das Beschwerdegericht die Frage der Zuständigkeit nicht selbst geprüft hat und die Beteiligten deshalb keine Gelegenheit hatten, die zunächst getroffene Entscheidung in diesem Punkt überprüfen zu lassen (vgl. BGH NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG NJW-RR 1996, 912, 913; OLG Köln NJW-RR 1995, 910, 911; Bärmann/Pick/Merle aaO § 43 Rdnr. 3 a.E.; Wenzel, in Bub: WEG § 43 Rdnrn. 18 und 6).

    aa) Die Beteiligten streiten zwar nicht um den Inhalt und Umfang des Sondereigentums bzw. die Abgrenzung vom Sonder- zum Gemeinschaftseigentum (vgl. dazu BGH NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG NJW-RR 1996, 912, 913), sondern um die Verpflichtung zur (teilweisen) Aufhebung des den Beteiligten zu 1) und 2) zugewiesenen Sondernutzungsrechts.

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    Das wäre nur dann der Fall, wenn das Amtsgericht - stillschweigend oder ausdrücklich - seine Zuständigkeit bejaht hätte, ohne dass dies von den Beteiligten zuvor gerügt worden wäre (vgl. BGHZ 114, 1, 3; BayObLG …
  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    Da die dritte Instanz allein der rechtlichen Überprüfung der angefochtenen Entscheidung dient, können in ihr keine neuen Sachanträge gestellt werden (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 142; Wenzel aaO Vorbem. zu §§ 43 ff WEG Rdnr. 56).
  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    Für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines eingetragenen Sondernutzungsrechts hat der Bundesgerichtshof bereits klargestellt, dass sie im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu entscheiden sind, weil es sich nach der Funktion des Rechts als einer Gebrauchsregelung nicht um eine eigentumsrechtliche Auseinandersetzung handelt (vgl. BGHZ 109, 396, 397; NJW 1995, 2851, 2852).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.1998 - 5 W 370/97

    Zuweisung des Sondernutzungsrechts an einem Stellplatz zum Wohnungseigentum;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    Hingegen soll die Frage, wem ein Sondernutzungsrecht zusteht, vom Prozessgericht zu entscheiden sein (vgl. OLG Saarbrücken FGPrax 1998, 134; Palandt/Bassenge, BGB 60. Aufl. § 43 WEG Rdnr. 6; Bärmann/Pick aaO § 15 Rdnr. 19 a.E. einerseits, Merle § 43 Rdnr. 17 andererseits).
  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09

    Wohnungseigentumssache: Streitigkeit über den Geltungsbereich eines

    Sie meinen jedoch, das Oberlandesgericht Saarbrücken (NJW-RR 1998, 1165) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2002, 56) seien zu dem gegenteiligen Ergebnis gekommen.
  • KG, 19.05.2020 - 1 W 27/20

    Verteilung der Hauptforderung und der Zinsen auf einzelne Grundstücke

    Seine Entscheidung vom 10. Dezember 2002 (1 W 288/02 - FGPrax 2002, 56) betraf eine andere Fallgestaltung (Bindung des Grundbuchamts im Rahmen eines Ersuchen des Versteigerungsgerichts auf Eintragung einer Sicherungshypothek, § 38 GBO), die mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht zu vergleichen ist.
  • OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03

    WEG-Verfahrens / Rechtswegverweisung

    Danach werden die im Verfahren vor dem angegangenen Gericht erwachsenen Kosten, nicht aber die Kosten der Rechtsmittelverfahren, als Teil der Kosten behandelt, die bei dem aufnehmenden Gericht anfallen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 56).
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