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   OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02   

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https://dejure.org/2002,3486
OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02 (https://dejure.org/2002,3486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.2002 - 15 W 150/02 (https://dejure.org/2002,3486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 2002 - 15 W 150/02 (https://dejure.org/2002,3486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Zinsen im Vergütungsfestsetzungsverfahren; Anspruch eines Betreuers auf Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Aufwendungen und Vergütung; Möglichkeit einer Festsetzung von Zinsansprüchen durch ein Vormundschaftsgericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zinsen auf Betreuervergütung und Aufwendungsersatz

  • Judicialis

    FGG § 56 g Abs. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; BGB § 256; ; BGB § 291

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 56g Abs. 1 § 56g Abs. 5; BGB § 256 § 291
    Festsetzung von Zinsen im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 73
  • Rpfleger 2003, 364
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01

    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Dem entspricht es, daß das BayObLG (FamRZ 2002, 767) im Rahmen einer Festsetzungsentscheidung nach § 56 g FGG in eine sachliche Prüfung von Zinsansprüchen der von dem Beteiligten zu 1) geltend gemachten Art eingetreten ist.

    Eine Verpflichtung zur Verzinsung dieses Anspruchs kann sich deshalb ausschließlich aus den Vorschriften des BGB ergeben (BayObLG FamRZ 2002, 767; LG Stuttgart BtPrax 1999, 158, 159; Zimmermann FamRZ 2002; 1373, 1378; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477 zur Verzinsung der Vergütung eines Insolvenzverwalters).

    Dementsprechend kann die Verzinsungspflicht für den Anspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung des Betreuers frühestens mit der Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses beginnen, weil die Höhe des Anspruchs erst durch die Festsetzungsentscheidung konstitutiv begründet wird (BayObLG FamRZ 2002, 767 betr. die Verzinsungspflicht des nicht mittellosen Betroffenen).

  • BayObLG, 18.10.2000 - 3Z BR 314/00

    Auslagen des Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    3) Der gegen die Staatskasse gerichtete Anspruch des Betreuers auf Erstattung von Aufwendungen ist zusätzlich gem. § 256 BGB von der Zeit der Aufwendung an zu verzinsen (wie BayObLG BtPrax 2001, 39).

    Umfaßt der Anspruch des Betreuers auf Aufwendungsersatz somit die darauf gem. § 256 BGB anfallenden Zinsen, erstreckt sich im Falle der Mittellosigkeit des Betroffenen die Erstattungspflicht der Staatskasse gem. § 1835 Abs. 4 S. 1 auch auf diesen Zinsanspruch (BayObLG BtPrax 2001, 39).

  • OLG Celle, 11.03.2002 - 10 W 1/02

    Vergütung des berufsmäßig tätigen Betreuers: Festsetzung von Verzugszinsen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    1) Gegenstand des Festsetzungsantrags gegen die Staatskasse nach § 56 g Abs. 1 FGG kann auch ein Zinsanspruch sein, den der Betreuer als Nebenanspruch zu einem in der Hauptsache bereits festgesetzten Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen und Vergütung geltend macht (Abweichung von OLG Celle FamRZ 2002, 1431).

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Celle (FamRZ 2002, 1431), Sekundäransprüche auf Verzinsung (etwa unter dem Gesichtspunkt des Verzuges) seien vom Anwendungsbereich des § 56 g Abs. 1 FGG nicht erfaßt, vermag der Senat nicht zu folgen, soweit Ansprüche in Rede stehen, die als Nebenforderung zu dem Hauptanspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung geltend gemacht werden.

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Die Teilanfechtung führt zur Hemmung des Eintritts der formellen Rechtskraft insgesamt, es sei denn, daß wegen des nicht angegriffenen Teils ein Rechtsmittelverzicht erklärt ist (BGH NJW 1992, 2296).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Die Heranziehung der Vorschrift setzt im übrigen voraus, daß der (Verwaltungs-)Prozeß mit der Zuerkennung einer eindeutig bestimmten Geldforderung endet, sei es durch Verurteilung zur Zahlung, sei es durch Verpflichtung zum Erlaß eines entsprechenden Leistungsbescheids (NJW 1995, 3135, NJW 1998, 3368 jeweils m.w.N).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 5.93

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Die Heranziehung der Vorschrift setzt im übrigen voraus, daß der (Verwaltungs-)Prozeß mit der Zuerkennung einer eindeutig bestimmten Geldforderung endet, sei es durch Verurteilung zur Zahlung, sei es durch Verpflichtung zum Erlaß eines entsprechenden Leistungsbescheids (NJW 1995, 3135, NJW 1998, 3368 jeweils m.w.N).
  • BGH, 01.10.1981 - III ZR 13/80

    Anwendbarkeit der Verzugsregeln der §§ 284 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Unabhängig davon beschränken sich die vom Landgericht gestützt auf eine Entscheidung des BGH (NJW 1982, 1277) herangezogenen Grundsätze über den Ausschluß der Geltung der Verzugsregeln auf öffentlich-rechtliche Über- und Unterordnungsverhältnisse; der Entscheidung des BGH lag die verzögerte Erfüllung eines Anspruchs auf enteignungsgleiche Entschädigung zugrunde.
  • LG Stuttgart, 10.03.1999 - 10 T 326/98
    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Eine Verpflichtung zur Verzinsung dieses Anspruchs kann sich deshalb ausschließlich aus den Vorschriften des BGB ergeben (BayObLG FamRZ 2002, 767; LG Stuttgart BtPrax 1999, 158, 159; Zimmermann FamRZ 2002; 1373, 1378; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477 zur Verzinsung der Vergütung eines Insolvenzverwalters).
  • BGH, 11.12.1986 - V ZB 5/86

    Abgabe einer Teilungserklärung zwecks Bildung von Wohnungseigentum -

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Hat das Oberlandesgericht, von dessen Auffassung der Senat abweichen will, für seine Entscheidung eine Hilfsbegründung angeführt, so entsteht eine Vorlagepflicht gem. § 28 Abs. 2 FGG nur dann, wenn der Senat auch von dieser Hilfsbegründung abweichen wollte (BGH NJW-RR 1987, 1036 = Rpfleger 1988, 18).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Allein der Umstand, daß die gesetzlichen Vorschriften über die Erstattung von Aufwendungsersatz und Vergütung aus der Staatskasse im Falle der Mittellosigkeit des Betroffenen der Entscheidung des BVerfG vom 01.07.1980 (NJW 1980, 2179 ff.) Rechnung tragen, in der die Notwendigkeit einer solchen Regelung aus dem Sozialstaatsprinzip in Anlehnung an die damaligen Vorschriften des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) als "Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege" bezeichnet worden ist, läßt nicht notwendig darauf schließen, daß der Erstattungsanspruch in der Fassung der gesetzlichen Vorschriften durch das BtÄndG dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.
  • OLG Zweibrücken, 09.04.2002 - 3 W 236/01

    Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ; Bestimmung der

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00

    Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung -

  • LG Karlsruhe, 19.04.2004 - 11 T 104/04

    Festsetzung von Zinsen für Vergütungsansprüche

    Der Entscheidung des OLG Celle vom 11.03.2002 (a.a.O.) kann nicht entnommen werden, dass die Festsetzung von Zinsen für Vergütungsansprüche und Ansprüche auf Auslagenersatz des Betreuers grundsätzlich ausgeschlossen sind (wenngleich die Entscheidung auch vom OLG Hamm, FGPrax 2003, 73, [OLG Hamm 12.11.2002 - 15 W 150/02] in diesem Sinne verstanden wird), denn das OLG Celle hat in seiner Entscheidung lediglich darauf hingewiesen, dass § 56 g FGG eine dem Kostenfestsetzungsverfahren im Zivilprozess nach § 104 ZPO vergleichbare Regelung über die Verzinsung nicht enthält.

    Die Frage, ob dem Beteiligten zu 5 ein Anspruch auf Verzinsung der festgesetzten Vergütung und des Aufwendungsersatzes zusteht, bestimmt sich ausschließlich nach den Vorschriften des BGB (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Hamm FGPrax 2003, 73).

  • BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03

    Verzinsung der Vergütung des Nachlasspflegers

    Zinsen können daher nur auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 288, 291 BGB verlangt werden (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 767 und OLG Hamm FGPrax 2003, 73/74 für die entsprechende Rechtslage bei der Betreuervergütung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB).

    cc) Eine Verzinsungspflicht kommt aber nicht nur aus den vom Landgericht geprüften Verzugsregeln, sondern auch aus § 291 BGB in Betracht (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Hamm FGPrax 2003, 73/75).

  • OLG Hamm, 11.09.2008 - 15 Wx 254/08

    Anfechtbarkeit der Ablehnung einer Haftaufhebung mit der sofortigen Beschwerde

    In einer solchen Konstellation bleibt die Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG bestehen (BGH NJW-RR 1987, 1036; Senat FGPrax 2003, 73, 74).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 258/04

    Betreuervergütung und Aufwendungsersatz nach altem Recht: Ausschlussfrist für den

    Wie bereits das BayObLG (FamRZ 2002, 767) und das OLG Hamm (BtPrax 2003, 81) rechtsgrundsätzlich entschieden haben, kommt eine Verzinsung des Anspruches des Berufsbetreuers auf Vergütung auf der Grundlage der hier anwendbaren und bis zum Inkrafttreten des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes - 2. BtÄndG - zum 1. Juli 2005 gültigen Rechtsvorschriften des § 1836 BGB a. F. und im Falle der Mittellosigkeit bei Inanspruchnahme der Staatskasse zusätzlich des BVormVG gemäß § 291 BGB erst ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses nach § 56 g FGG in Betracht.
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2008 - 9 WF 85/08

    Annexkompetenz der Familiengerichts für unterhaltsrechtlichen

    Auf Grund dessen besteht auch für den materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch eine Annexkompetenz des Amtsgerichts - Familiengericht - (jurisPK- T. Schmidt, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen, 3. Aufl., Rz. 323; vgl. hierzu auch OLG Hamm, OLGR Hamm 2003, 185).
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