Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03   

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https://dejure.org/2004,3790
OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03 (https://dejure.org/2004,3790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.2004 - 15 W 307/03 (https://dejure.org/2004,3790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03 (https://dejure.org/2004,3790)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Durchsuchungsanordnung; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anordnung einer Durchsuchung; Anordnung einer Durchsuchung zur Ermöglichung der Abschiebung eines Ausländers; Gewähr der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    OBG NW § 24; PolG NW § 42 Abs. 1; GG Art. 13 Abs. 2; GG Art. 13 Abs. 7; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; FGG § 12
    D (A), Hausdurchsuchung, Duchsuchungsanordnung, Ausländerbehörde, Unerlaubter Aufenthalt, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Abschiebungsvereitelung, Richtervorbehalt, Sachaufklärungspflicht, Verhältnismäßigkeit, Weitere Beschwerde, Zulässigkeit, Rechtsschutzinteresse, ...

  • Judicialis

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; PolG-NW § 42 Abs. 1; ; FGG § 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchung einer Wohnung zur Durchsetzung der Abschiebung eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 306
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 9/81

    Polizeiliche Vorführung zum Gesundheitsamt und Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen).
  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen).
  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen).
  • OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03

    Unrechtmäßige Durchsuchung der Wohnung eines ausreiseunwilligen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Dies ergibt sich in Fällen einer vollstreckten Durchsuchungsanordnung nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 96, 27, 39) in der Regel aus Art. 19 Abs. 4 GG unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Durchsuchungsanordnung bzw. ihre Vollstreckung einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt.
  • BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 1473/01

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch Versagung nachträgliche

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Angesichts der Funktion des Richtervorbehalts in Art. 13 Abs. 2 GG, durch eine vorbeugende Kontrolle Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Grundrechteingriffs zu bieten (vgl. BVerfG NJW 2002, 1333), kann es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung nur auf den Sachverhalt ankommen, der für den Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung ggf. nach Durchführung der möglichen und gemäß § 12 FGG erforderlichen Ermittlungen- erkennbar ist.
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Diese Voraussetzungen sowie die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hat das Amtsgericht in eigener Verantwortung zu prüfen und den maßgebenden Sachverhalt gemäß §§ 42 Abs. 1 S. 3 PolG-NW, 12 FGG im erforderlichen Umfang aufzuklären, wobei allerdings die Rechtmäßigkeit der zur vollziehbaren Ausreisepflicht führenden Verwaltungsakte der Nachprüfung entzogen ist (vgl. zu letzterem BVerfG NJW 1981, 2111; OLG Köln ZMR 2000, 458).
  • OLG Köln, 15.10.1999 - 16 Wx 148/99

    Beschwerde gegen Anordnung der Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Diese Voraussetzungen sowie die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hat das Amtsgericht in eigener Verantwortung zu prüfen und den maßgebenden Sachverhalt gemäß §§ 42 Abs. 1 S. 3 PolG-NW, 12 FGG im erforderlichen Umfang aufzuklären, wobei allerdings die Rechtmäßigkeit der zur vollziehbaren Ausreisepflicht führenden Verwaltungsakte der Nachprüfung entzogen ist (vgl. zu letzterem BVerfG NJW 1981, 2111; OLG Köln ZMR 2000, 458).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Richtig ist allerdings, dass auch den Ausländerbehörden als Sonderordnungsbehörden (vgl. hierzu OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201ff) gemäß § 24 OBG-NW die dort aufgezählten polizeilichen Maßnahmen zu Gebote stehen, sie also grundsätzlich auch zur Durchsuchung einer Wohnung (§§ 41, 42 PolG-NW) befugt sein können.
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Später bekannt gewordene Umstände können eine danach rechtswidrige Durchsuchungsanordnung ebensowenig rechtfertigen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1513, 1514), wie sie die auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage gesetzeskonform angeordnete Durchsuchung im Nachhinein rechtswidrig machen können.
  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

  • OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16

    Verhältnismäßigkeit einer auf Polizeirecht gestützten Beschlagnahme von Computern

    b) Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Brandenburg, NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182; OLG Frankfurt, FGPrax 2007, 42; OLG Hamm, FGPrax 2004, 306).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.2010 - 14 Wx 9/10

    Zulässigkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der

    Der Umstand, daß sich die Durchsuchungsanordnung infolge Durchführung der Maßnahme in der Hauptsache erledigt hat, steht der Zulässigkeit nicht entgegen, da der Beteiligte 2 nach § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FamFG ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme hat (vgl OLG Hamm OLGR 2005, 22).
  • OLG München, 25.09.2019 - 34 Wx 284/19

    Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Karlsruhe NJW 2017, 90/91; OLG Brandenburg NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 182/183; OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921/922; FGPrax 2004, 306/307; OLG Frankfurt a. M. FGPrax 2007, 42; BeckOK PolR Bayern/Schwabenbauer PAG Art. 24 Rn. 60; KK-StPO/Bruns 8. Aufl. § 105 Rn. 19; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt § 105 Rn. 15a; MüKoStPO/Hauschild § 105 Rn. 41b).

    Prüfungsmaßstab bleibt im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage zur Zeit des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses (BVerfG NJW 2011, 291; OLG Hamm FGPrax 2004, 306/307; BeckOK StPO/Hegmann § 105 Rn. 13; KK-StPO/Bruns 8. Aufl. § 105 Rn. 19; MüKoStPO/Hauschild § 105 Rn. 41b).

  • VG Düsseldorf, 04.03.2021 - 27 I 11/21

    Durchsuchung Betreten Verhältnismäßigkeit Richtervorbehalt

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; siehe auch Beschluss vom 10.12.2019 - 3 K 7771/19 -, juris, Rn. 29.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2021 - 18 E 221/21

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Wohnung nach dem AufenthG

    vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 13. April 2012- I-15 W 131/12 -, juris, Rn. 14, und vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03 -, juris, Rn. 4; VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 22 I 28/20 -, juris, Rn. 30; VG Freiburg, Beschluss vom 2. März 2007- 2 K 633/07 -, juris, Rn. 6; a. A. OVG Bremen, Beschluss vom 5. August 2019 - 2 F 211/19 -, juris, Rn. 14.
  • OLG Hamm, 13.04.2012 - 15 W 131/12

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

    Festzuhalten ist zunächst, dass der Richtervorbehalt des § 42 Abs. 1 S. 1 PolG NRW nur für Durchsuchungen , d.h. für das ziel- und zweckgerichtete Suchen nach betroffenen Personen oder Sachen (vgl. Senat FGPrax 2004, 306 f.; Tegtmeyer/Vahle, PolG NRW, 10. Aufl., § 41, Rn. 4), nicht aber schon für das bloße Betreten der Wohnung gilt (Senat a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 14.12.2016 - 12 W 200/16

    Polizei- und Ordnungsrecht in Niedersachsen: Durchsuchung einer Wohnung zur

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kann es dabei nur auf den Sachverhalt ankommen, der für den Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und nach § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 182f m.w. Nachw.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42; OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921; FGPrax 2004, 306).

    Ob und welche Straftat vorliegt oder begangen werden soll, ist vom Amtsgericht zu prüfen (vgl. Böhrenz/Siefken, Nds.SOG, aktualisierte 9. Auflage 2014, § 18 Rn. 7 a.E. - noch zur Rechtslage nach AuslG; OLG Hamm FG-Prax 2004, 306, zu dem der niedersächsischen Rechtslage vergleichbaren PolG-NW; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.8.2016, 11 W 79/16, 11 W 79/16 (Wx) - juris zum PolG BW; vgl. auch OLG Celle, NdsRPfl 2003, 177 - juris).

  • KG, 20.03.2018 - 1 W 51/18

    Verwaltungsvollstreckung in Berlin: Rechtmäßigkeit der Anordnung einer

    Das aber ist Voraussetzung für eine Durchsuchung, die auf die Befugnis nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 ASOG gestützt wird (a.A. wohl OLG Hamm, FGPrax 2004, 306); die Durchsuchung kann nur eine Vorbereitungsmaßnahme sein, um die Ingewahrsamnahme zu ermöglichen (vgl. Pewestorf/Söllner, Praxishandbuch Polizei- und Ordnungsrecht, Kap. 3 Rn. 289; Drewes/Malmberg/Walter, BPolG, 5. Aufl., § 45 Rn. 14).
  • VG Düsseldorf, 06.10.2020 - 22 I 28/20

    Durchsuchung Abschiebung Betreten Verhältnismäßigkeit prophylaktische

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; siehe auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 K 7772/19 -, juris, Rn. 29.
  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10

    Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung zur Sicherstellung von Waffen und

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06

    Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung

  • VG Arnsberg, 11.11.2019 - 3 I 24/19
  • OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in NRW zur Anordnung von

  • VG Düsseldorf, 16.06.2021 - 22 I 36/21

    Abschiebung Durchsuchung Krankenhaus Klinik Psychiatrie

  • OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums für Wohnungsdurchsuchung bei abgelehntem

  • VG Düsseldorf, 08.11.2022 - 22 I 82/22
  • VG Freiburg, 02.03.2007 - 2 K 633/07

    Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Verhältnismäßigkeit

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2021 - 8 I 6/21

    Antrag auf richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke des

  • VG Arnsberg, 22.07.2021 - 12 I 58/21
  • AG Schwarzenbek, 05.11.2021 - 6 XIV 234/21
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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,781
BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04 (https://dejure.org/2004,781)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2004 - V ZB 16/04 (https://dejure.org/2004,781)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2004 - V ZB 16/04 (https://dejure.org/2004,781)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 13a Abs. 3, ZPO (2002) § 574
    Zuständigkeit für sofortige weitere Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes (BGH) für das Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) zum selbstständigen Beweisverfahren bei Wohnungseigentumssachen; Statthaftigkeit ...

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 3; ; ZPO (2002) § 574

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGG § 13a Abs. 3; ZPO (2002) § 574
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige weitere Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit des BGH für sofortige weitere Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3412
  • MDR 2005, 56
  • NZM 2004, 875
  • FGPrax 2004, 306 (Ls.)
  • ZMR 2005, 58
  • FamRZ 2004, 1964 (Ls.)
  • Rpfleger 2005, 22
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.11.2003 - IV ZB 20/03

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Beschwerdegerichts im

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04
    Mit Blick auf seine Entscheidung vom 19. November 2003 (IV ZB 20/03, NJW-RR 2004, 356) hat der IV. Zivilsenat auf Anfrage mitgeteilt, daß er, soweit diesem Beschluß entnommen werden könne, eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof sei in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit statthaft, an einer solchen Auffassung ebenfalls nicht festhalte.

    Zwar verweist § 13a Abs. 3 FGG auch auf die Regelungen zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen (vgl. Senat, Beschl. v. 11. März 2004, V ZB 63/03, NJW-RR 2004, 1077 für § 14 FGG), so daß das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (BayObLGZ 2002, 274, 277; BayObLG, NJW-RR 2004, 72; OLG Frankfurt a.M., OLG-Report 2002, 297; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 45 Rdn. 74; Keidel/Zimmermann, aaO, § 13a, Rdn. 68a; Demharter, NZM 2002, 233, 235 f.; ders., Rpfleger 2004, 439).

    Hingegen kann der Bestimmung nicht entnommen werden, daß die durch das Zivilprozeßreformgesetz eingeführte Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (§ 574 ZPO, § 133 GVG) auch in Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegeben sein soll (BayObLGZ 2002, 274, 277; OLG Frankfurt a.M., aaO; Keidel/Zimmermann, aaO, § 13a Rdn. 68a; Demharter, NZM 2002, 233, 236; ders., Rpfleger 2004, 439).

  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04
    Zwar verweist § 13a Abs. 3 FGG auch auf die Regelungen zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen (vgl. Senat, Beschl. v. 11. März 2004, V ZB 63/03, NJW-RR 2004, 1077 für § 14 FGG), so daß das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (BayObLGZ 2002, 274, 277; BayObLG, NJW-RR 2004, 72; OLG Frankfurt a.M., OLG-Report 2002, 297; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 45 Rdn. 74; Keidel/Zimmermann, aaO, § 13a, Rdn. 68a; Demharter, NZM 2002, 233, 235 f.; ders., Rpfleger 2004, 439).

    Hingegen kann der Bestimmung nicht entnommen werden, daß die durch das Zivilprozeßreformgesetz eingeführte Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (§ 574 ZPO, § 133 GVG) auch in Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegeben sein soll (BayObLGZ 2002, 274, 277; OLG Frankfurt a.M., aaO; Keidel/Zimmermann, aaO, § 13a Rdn. 68a; Demharter, NZM 2002, 233, 236; ders., Rpfleger 2004, 439).

    Da der insoweit einschlägige § 14 FGG nicht anders als § 13a Abs. 3 FGG nur die entsprechende Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung anordnet, gibt es für eine unterschiedliche Behandlung von Prozeßkostenhilfe- und Kostenfestsetzungsverfahren keine Grundlage (BayObLGZ 2002, 274, 276).

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZB 251/03

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde wegen der Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04
    Es verbleibt mithin auch für die Rechtsmittel im Kostenfestsetzungsverfahren bei den eigenen und abschließenden (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2003, XII ZB 251/03, NJW-RR 2004, 726, 727) Zuständigkeitsregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit.

    Auch hier ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit entscheidend und die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes nur im Fall einer Vorlage gegeben (BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2003, XII ZB 251/03, aaO).

  • BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03

    Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04
    Zwar verweist § 13a Abs. 3 FGG auch auf die Regelungen zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen (vgl. Senat, Beschl. v. 11. März 2004, V ZB 63/03, NJW-RR 2004, 1077 für § 14 FGG), so daß das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (BayObLGZ 2002, 274, 277; BayObLG, NJW-RR 2004, 72; OLG Frankfurt a.M., OLG-Report 2002, 297; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 45 Rdn. 74; Keidel/Zimmermann, aaO, § 13a, Rdn. 68a; Demharter, NZM 2002, 233, 235 f.; ders., Rpfleger 2004, 439).

    Diese Auffassung deckt sich mit der Rechtsprechung des Senats zur Maßgeblichkeit der Zuständigkeitsregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit hinsichtlich der Rechtsmittel in Prozeßkostenhilfeverfahren (Senat, Beschl. v. 11. März 2004, aaO, m. zust. Anm. Demharter, BGHReport 2004, 840).

  • BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03

    Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04
    Für die Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zugelassene sofortige weitere Beschwerde ist der Bundesgerichtshof nur im Fall einer Vorlage durch das Oberlandesgericht bzw. das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig (teilweise Aufgabe von Senat, Beschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/03, NJW 2003, 3133).

    An der im Beschluß vom 24. Juli 2003 (V ZB 12/03, NJW 2003, 3133) zum Ausdruck gekommenen abweichenden Auffassung hält der Senat nicht fest.

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04
    Dies gilt auch, soweit es um die Festsetzung von Kosten geht, die durch ein selbständiges Beweisverfahren entstanden sind, zumal über § 15 FGG in Wohnungseigentumssachen als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Senat, BGHZ 146, 241, 249) auch die Vorschriften der Zivilprozeßordnung zum selbständigen Beweisverfahren entsprechende Anwendung finden (Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 44 Rdn. 134; Keidel/Schmidt, aaO, § 15 Rdn. 67).
  • BayObLG, 13.06.2003 - 3Z BR 102/03

    Kostenfestsetzungsverfahren und Beschwerde in WEG -Sachen

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04
    Zwar verweist § 13a Abs. 3 FGG auch auf die Regelungen zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen (vgl. Senat, Beschl. v. 11. März 2004, V ZB 63/03, NJW-RR 2004, 1077 für § 14 FGG), so daß das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (BayObLGZ 2002, 274, 277; BayObLG, NJW-RR 2004, 72; OLG Frankfurt a.M., OLG-Report 2002, 297; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 45 Rdn. 74; Keidel/Zimmermann, aaO, § 13a, Rdn. 68a; Demharter, NZM 2002, 233, 235 f.; ders., Rpfleger 2004, 439).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 95/02

    Rechtsbeschwerde bei Kostenfestsetzung

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04
    Zwar verweist § 13a Abs. 3 FGG auch auf die Regelungen zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen (vgl. Senat, Beschl. v. 11. März 2004, V ZB 63/03, NJW-RR 2004, 1077 für § 14 FGG), so daß das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (BayObLGZ 2002, 274, 277; BayObLG, NJW-RR 2004, 72; OLG Frankfurt a.M., OLG-Report 2002, 297; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 45 Rdn. 74; Keidel/Zimmermann, aaO, § 13a, Rdn. 68a; Demharter, NZM 2002, 233, 235 f.; ders., Rpfleger 2004, 439).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung der zweiten Verlängerung

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04
    Diese Auffassung deckt sich mit der Rechtsprechung des Senats zur Maßgeblichkeit der Zuständigkeitsregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit hinsichtlich der Rechtsmittel in Prozeßkostenhilfeverfahren (Senat, Beschl. v. 11. März 2004, aaO, m. zust. Anm. Demharter, BGHReport 2004, 840).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 14 Wx 19/06

    Kostenfestsetzungsverfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Vorlage an den

    Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluß BGH, 30.09.2004, V ZB 16/04 = NJW 2004, s. 3412).

    Dabei bezieht sich der Verweis auch auf die Regelung zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln und damit auf das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (BGH, NJW 2004, S. 3412 f., 3413; OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 214 - jeweils m.w.N.).

    Demgemäß hat der BGH (NJW 2004, S. 3412, 3413) unter teilweiser Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (NJW 2003, S. 3133) entschieden, daß es auch für die Rechtsmittel im Kostenfestsetzungsverfahren bei den eigenen und abschließenden Zuständigkeitsregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit verbleibt.

    Die darin liegende Abweichung von BGH, NJW 2004, S. 3412 f. wird dabei nicht angesprochen.

    Der Senat hält die in BGH, NJW 2004, S. 3412 f., zum Ausdruck gekommene Auffassung - die auch in der Literatur allgemein vertreten wird (vgl. nur Wenzel, in: Staudinger, BGB, 13. Bearb. 2005, Rdn. 35 zu § 47 WEG; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl. 2005, Rdn. 5 zu § 47 m.Rdn. 28 nach § 43; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., Rdn. 68 a zu § 13 a), für richtig und möchte deshalb von BGH, RPfleger 2006, S. 438 f.) abweichen.

  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 105/06

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in

    Das statthafte Rechtsmittel gegen Entscheidungen über sofortige Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist - soweit nicht gesetzlich etwas anderes angeordnet worden ist - auch in Kostenfestsetzungsangelegenheiten die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 27 ff. FGG und nicht die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO (wie Senat, Beschl. v. 30. September 2004, V ZB 16/04, NJW 2004, 3412; insoweit Aufgabe von Senat, Beschl. v. 9. März 2006, V ZB 164/05, NJW 2006, 2495).

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 30. September 2004 (V ZB 16/04, NJW 2004, 3412, 3413) ausgeführt, dass der Verweisung in § 13a Abs. 3 FGG auf die §§ 103 bis 107 ZPO nicht entnommen werden könne, dass die durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) eingeführte Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (§ 574 ZPO, § 133 GVG) auch in Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegeben sein solle, es vielmehr auch in diesen Verfahren bei den eigenen und abschließenden Zuständigkeitsregelungen in § 28 FGG verbleibe.

    Der Senat kehrt daher zu der in dem Beschluss vom 30. September 2004 (V ZB 16/04, NJW 2004, 3412) vertretenen Auffassung zurück, wonach es auch für die Rechtsmittel im Kostenfestsetzungsverfahren in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei den eigenen und abschließenden Zuständigkeitsregelungen in den §§ 27 ff. FGG verbleibt.

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 49/06

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Die Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO) ist daher im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht statthaft (BGH, Beschlüsse vom 30. September 2004 - V ZB 16/04 - NJW 2004, 3412 f.; vom 10. Dezember 2003 - XII ZB 251/03 - NJW-RR 2004, 726 f.; vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02 - NJW-RR 2003, 644 f.).

    Das Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit stellt eine abschließende Regelung dar, die einer Übertragung von Rechtsmitteln aus dem Verfahren der streitigen Gerichtsbarkeit nicht zugänglich ist (ebenso BGH, Beschluss vom 30. September 2004 - V ZB 16/04 - NJW 2004, 3412).

  • OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulassungserfordernis für sofortige weitere

    Dies gilt nach weitgehend einhelliger Auffassung auch hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln, so dass für das weitere Beschwerdeverfahren das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (vgl. etwa Keidel/Kuntze/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 13 a Rz. 68 a; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 74; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juli 2005, § 47 WEG Rz. 35; BGH NJW 2004, 3412).

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Bundesgerichtshof in seiner Begründung des Beschlusses vom 28.09.2006 nunmehr wieder ausdrücklich auf seinen früheren Beschluss vom 30.09.2004 (NJW 2004, 3412) Bezug nimmt, in dem er auch unter Hinweis auf die oben genannte Rechtsprechung des Senats ausgesprochen hatte, dass im Rahmen der sofortigen weiteren Beschwerde an das Oberlandesgericht in Kostenfestsetzungsverfahren das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten sei.

    Bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen ergibt sich die Pflicht, Gerichtskosten zu tragen, im (weiteren) Beschwerdeverfahren aus § 131 Abs. 1 KostO und nicht aus § 47 WEG (BayObLG WE 1996, 79; BGH WM 2006, 276; NJW 2004, 3412; Senat JurBüro 2002, 656; Beschluss vom 29.01.2007, 20 W 11/07; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 36).

    Die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten ergibt sich aus § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG, der auch auf ein unzulässiges Rechtsmittel anzuwenden ist (vgl. dazu Keidel/Kuntze/Zimmermann, a.a.O., § 13 a Rz. 33; BGH NJW 2004, 3412).

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZB 36/06

    Rechtsmittel gegen Beschwerdentscheidungen in Kostensachen der freiwilligen

    Das Oberlandesgericht hält sich in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2004 (V ZB 16/04 - NJW 2004, 3412, unter II 1) für zuständig, sieht sich aber an einer eigenen Sachentscheidung gehindert durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2006 (V ZB 164/05 - NJW 2006, 2495), in dem über eine Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sachlich entschieden wurde, ohne die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs in Frage zu ziehen.

    Er ist zu seiner im Beschluss vom 30. September 2004 (aaO) vertretenen Ansicht zurückgekehrt, dass es bis zu der vom Bundesministerium der Justiz geplanten Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei der eigenen und abschließenden Zuständigkeitsregelung in den §§ 27 ff. FGG verbleibe.

  • OLG Bremen, 16.11.2007 - 5 U 42/06

    Gaspreisverfahren - swb

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  • OLG Celle, 13.11.2007 - 2 W 117/07

    Zulassungserfordernisse der Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im

    Für das Kostenfestsetzungsverfahren gelten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch in Wohnungseigentumssachen nach § 13 a Abs. 3 FGG die Vorschriften der §§ 103 bis 107 ZPO entsprechend (vgl. BGH NJW 2004, 3412).

    Zwar hat der BGH unter Aufgabe seiner zwischenzeitlich abweichenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2006, 2495) entschieden, dass das statthafte Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die sofortigen Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch in Kostenfestsetzungsangelegenheiten nicht die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO an den Bundesgerichtshof, sondern die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 27 ff. FGG an das Oberlandesgericht ist (vgl. BGH NJW 2007, 158, 159, wie zuvor schon BGH NJW 2004, 3412).

    Diese Zuständigkeitsentscheidung ändert aber nichts daran, dass wegen der in § 13 a Abs. 3 FGG enthaltenen Verweisung auch auf die Regelungen zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen, für die sofortige weitere Beschwerde das Zulassungserfordernis gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (vgl. BGH NJW 2004, 3412, 3413, Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 27 Rdnr. 5).

  • BGH, 28.03.2007 - IV AR (VZ) 2/07

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung

    Die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 ZPO ist daher im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02 - NJW-RR 2003, 644 f.; vom 10. Dezember 2003 - XII ZB 251/03 - NJW-RR 2004, 726 f.; vom 30. September 2004 - V ZB 16/04 - NJW 2004, 3412 f.; vom 28. September 2006 - V ZB 105/06 - NJW 2007, 158 unter III 2).
  • BGH, 28.03.2007 - IV AR (VZ) 3/07

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung

    Die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 ZPO ist daher im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02 - NJW-RR 2003, 644 f.; vom 10. Dezember 2003 - XII ZB 251/03 - NJW-RR 2004, 726 f.; vom 30. September 2004 - V ZB 16/04 - NJW 2004, 3412 f.; vom 28. September 2006 - V ZB 105/06 - NJW 2007, 158 unter III 2).
  • BGH, 28.03.2007 - IV AR (VZ) 4/07

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung

    Die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 ZPO ist daher im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02 - NJW-RR 2003, 644 f.; vom 10. Dezember 2003 - XII ZB 251/03 - NJW-RR 2004, 726 f.; vom 30. September 2004 - V ZB 16/04 - NJW 2004, 3412 f.; vom 28. September 2006 - V ZB 105/06 - NJW 2007, 158 unter III 2).
  • OLG München, 25.10.2006 - 32 Wx 145/06

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für zugelassene weitere Beschwerde im

  • OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07

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  • OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit des

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  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05

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  • BGH, 08.06.2005 - IV ZB 12/05

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  • BGH, 24.11.2004 - IV ZB 38/04

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  • BGH, 24.11.2004 - IV ZB 37/04

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde zum BGH im FGG -Verfahren

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  • LG Stuttgart, 17.08.2007 - 10 T 202/07

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  • KG, 12.04.2005 - 6 W 105/04

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  • LG Konstanz, 22.08.2007 - 62 T 121/07

    Zinsen im Kostenfestsetzungsverfahren

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