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   OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04   

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OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04 (https://dejure.org/2005,2636)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.01.2005 - 3 W 275/04 (https://dejure.org/2005,2636)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 3 W 275/04 (https://dejure.org/2005,2636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer Sachentscheidung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Eintritt der Erledigung der Hauptsache; Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe trotz Erledigung der direkten Belastung durch die angegriffene ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmittelrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • Judicialis

    PsychKG Rheinland-Pfalz § 11 Abs. 1; ; FGG § 19; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 69 f Abs. 1; ; FGG § 70 h; ; EMRK Art. 5 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittelrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit - öffentlich-rechtliche Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 137
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • EGMR, 12.06.2003 - 44672/98

    Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    Dass eine vorläufige Unterbringung bereits beendet ist, nimmt dem Betroffenen nach der Rechtsprechung des EGMR nicht das Recht, ihre Rechtmäßigkeit in den nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht etwa eröffneten Rechtsmittelzügen überprüfen zu lassen; denn die Garantien des Art. 5 Abs. 4 EMRK, die auch für etwaige Beschwerdegerichte gelten, liefen leer, wenn richterliche Kontrolle einer vorläufigen Freiheitsentziehung, die ihrer Natur nach zeitlich begrenzt ist, nur solange möglich wäre, wie die Freiheitsentziehung besteht (vgl. insoweit EGMR, Urteil vom 12. Juli 2003 - Beschwerde Nr. 44672/98 Herz ./. Deutschland, abgedruckt in NJW 2004, 2209, 2211 f).

    Inhalt und Reichweite dieser Bestimmung sind so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stand halten (Senat OLGR Zweibrücken, 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und Dörr, JUS 2005, 60 ff).

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    In welchem danach möglichen Umfang der Betroffene die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will, legt er durch seinen Antrag fest (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 308 ff; BayObLG NJW-RR 2004, 8; Demharter, FGPrax 2003, 237, 238).

    Hat der Betroffene ohne nähere Angaben sofortige (Erst-)Beschwerde eingelegt, darf grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass er nur die Beendigung der Freiheitsentziehung anstrebt (vgl. zum Ganzen weiter auch: BayObLGZ 2002, 304, 310; BayObLG NJW-RR 2004, 8 f; Demharter aaO).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    In welchem danach möglichen Umfang der Betroffene die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will, legt er durch seinen Antrag fest (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 308 ff; BayObLG NJW-RR 2004, 8; Demharter, FGPrax 2003, 237, 238).

    Hat der Betroffene ohne nähere Angaben sofortige (Erst-)Beschwerde eingelegt, darf grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass er nur die Beendigung der Freiheitsentziehung anstrebt (vgl. zum Ganzen weiter auch: BayObLGZ 2002, 304, 310; BayObLG NJW-RR 2004, 8 f; Demharter aaO).

  • OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 3 W 247/03

    Abschiebung: Umfang der Überprüfung einer erledigten Abschiebehaftanordnung durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    c) Dem von einer beendeten Unterbringungsmaßnahme Betroffenen eine Rechtsschutzmöglichkeit zwecks Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung zu eröffnen, gebietet im Übrigen auch die Verfahrensgarantie des Art. 5 Abs. 4 der Europäischen Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2003, - 3 W 247/03 -, abgedruckt in FGPrax 2004, 95 und OLGR Zweibrücken 2004, 230, betreffend erledigte Abschiebungshaft).

    Gegenstand der weiteren Beschwerde und damit auch der zulässigen Nachprüfung im dritten Rechtszug ist deshalb - wie sonst auch - nur die Entscheidung des Landgerichts, also das, worüber das Beschwerdegericht entschieden hat (Senat FGPrax 2004, 95 = OLGR Zweibrücken 2004, 230 m.w.N).

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03

    Auslegung eines Rechtsmittelantrags bezüglich Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    Die zuletzt genannte Entscheidung dürfte daher grundsätzlich auch auf andere freiheitsentziehenden Maßnahmen als Abschiebungshaft anwendbar seien (vgl. Keidel/Meyer-Holz aaO, § 27 Rdnr. 14; Demharter, FGPrax 2003, 237).

    In welchem danach möglichen Umfang der Betroffene die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will, legt er durch seinen Antrag fest (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 308 ff; BayObLG NJW-RR 2004, 8; Demharter, FGPrax 2003, 237, 238).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    Inhalt und Reichweite dieser Bestimmung sind so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stand halten (Senat OLGR Zweibrücken, 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und Dörr, JUS 2005, 60 ff).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch - unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung - in einer Reihe jüngerer Erkenntnisse (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131; NJW 1998, 2432) dahin entschieden, dass zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen, wie sie insbesondere mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind, Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsmittelgerichten gebiete, ein von der jeweiligen Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv zu machen.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch - unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung - in einer Reihe jüngerer Erkenntnisse (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131; NJW 1998, 2432) dahin entschieden, dass zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen, wie sie insbesondere mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind, Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsmittelgerichten gebiete, ein von der jeweiligen Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv zu machen.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    Die Europäische Menschenrechtskonvention - in der Auslegung durch den EGMR - gilt in der deutschen Rechtsordnung im Range eines förmlichen einfachen Bundesgesetzes und muss insoweit von der Rechtsprechung beachtet werden (BVerfG NJW 2004, 3407, 3410; Meyer-Ladewig/Petzold, NJW 2005, 15, 18 f).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch - unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung - in einer Reihe jüngerer Erkenntnisse (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131; NJW 1998, 2432) dahin entschieden, dass zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen, wie sie insbesondere mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind, Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsmittelgerichten gebiete, ein von der jeweiligen Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv zu machen.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • OLG Zweibrücken, 23.09.1999 - 3 W 201/99
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, S. 137 ) stellt darauf ab, ob der Betroffene bereits mit der Erstbeschwerde gegen den damals noch vollzogenen Haftbefehl nur dessen Aufhebung oder auch die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit begehrt hat (zustimmend auch Demharter, FGPrax 2002, S. 137 , der jedoch bezweifelt, ob damit dem vom Bundesverfassungsgericht in den Vordergrund gestellten Rehabilitierungsinteresse in allen Fällen Rechnung getragen werden kann).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06

    Öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie:

    Allein schon die Schwere des Eingriffs in die Freiheit der Person gibt dem zwangsweise Untergebrachten ein rechtlich schützenswertes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit und indiziert gleichermaßen ein Rehabilitationsinteresse; dem von einer beendeten Unterbringungsmaßnahme Betroffenen eine Rechtsschutzmöglichkeit zwecks Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung zu eröffnen, gebieten außerdem die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes und die Verfahrensgarantie des Art. 5 Abs. 4 EMRK (näher zum Ganzen: Senat FG-Prax 2005, 137 = OLGR Zweibrücken 2005, 219).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. etwa BVerfG NJW 1998, 1774; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und dazu Dörr, JuS 2005, 60 ff; EGMR NJW-RR 2006, 308; lesenswert für die gerichtliche Praxis in diesem Zusammenhang auch: Seitz, NJW 1998, 3694).

  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Betrifft eine Beschwerde Maßnahmen, die wie die hier in Rede stehenden besonderen Sicherungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum vollzogen werden und mit schwerwiegenden Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind, bedarf danach der Klärung, ob es dem Betroffenen nur um die Verhinderung des weiteren Vollzuges geht oder auch um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anordnung und des anschließenden Vollzuges (vgl. für die Freiheitsentziehung durch Unterbringung BayObLG, Beschluss vom 18. September 2002 - 3Z BR 127/02 -, Recht & Psychiatrie 2003, S. 25 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2003 - 19 Wx 11/03 -, FGPrax 2003, S. 145; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 W 275/04 -, FGPrax 2005, S. 137 ).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    § 62 Abs. 1 FamFG verlangt nur, dass sich die "angefochtene Entscheidung", nicht aber das gegen sie eingelegte Rechtsmittel erledigt hat (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137, 138; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 186; Keidel/Budde, FamFG, 17. Aufl., § 62 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Zum Prüfungsmaßstab in diesen Fällen hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 29.5.2001 (15 W 139/01, BtPrax 2001, 212; im selben Sinne: OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137) ausgeführt:.

    In diesem Beschluss - dem eine Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl zugrunde lag - hat das BVerfG eine solche Beschränkung des Überprüfungsumfanges, die in ähnlicher weise auch vom BayObLG (NJW-RR 2004, 8) und vom OLG Zweibrücken (FGPrax 2005, 137) vorgenommen worden ist, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG beanstandet und ausgeführt, sie trage den sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 5.12.2001 (BVerfGE 104, 220/235) ergebenden Anforderungen an die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht in hinreichendem Maße Rechnung.

  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Vielmehr ist dies zu prüfen, doch genügt dazu, wie stets bei Verfahrensfehlern, die Möglichkeit, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung des Amtsgerichts geführt hätte (BayObLG, a.a.O.; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2005, 316, 319; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 12, Rdn. 73; Briesemeister, in: Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 144).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06

    Mordverdächtiger bleibt in sicherer Verwahrung

    Zwar sind - wie das Landgericht ausgeführt hat - Inhalt und Reichweite dieser Bestimmungen so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung auf der Grundlage des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. etwa Senat OLGR Zweibrücken 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; Senat OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221 und Beschluss vom 1. April 2005 - 3 W 72/05 - zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und NJW-RR 2006, 308).
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im

    Allein der behauptete schwerwiegende Eingriff in die Freiheit der Person gibt dem Betroffenen ein schützenswertes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit und indiziert gleichermaßen ein Rehabilitationsinteresse (OLG Zweibrücken Beschluss vom 12.1.2005, 3 W 275/04; VerfGH Berlin JR 2005, 233; grds. BVerfGE 104, 220).
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 3 W 109/06

    Abschiebungshaft: Rechtswidrigkeit der Verlängerung wegen Verletzung des

    Eine Erledigung der Hauptsache lässt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Rechtsschutzmöglichkeit zwecks Kontrolle der Rechtmäßigkeit der beendeten Freiheitsentziehung nicht entfallen; das gebieten die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes und die Verfahrensgarantie des Art. 5 Abs. 4 EMRK (näher zum Ganzen: Senat FGPrax 2005, 137 = OLGR Zweibrücken 2005, 219 und Senat FGPrax 2004, 95 = OLGR Zweibrücken 2004, 230, jeweils m. w. N.).
  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Vielmehr ist dies zu prüfen, doch genügt dazu, wie stets bei Verfahrensfehlern, die Möglichkeit, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung des Amtsgerichts geführt hätte (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137; BayObLG - 3Z BR 76/04 - in iuris; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 12 Rn. 104).
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 87/06

    Zum Verfahren bei Unterbringung - Anforderungen an Begutachtung und Anhörung des

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 W 96/09

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der zwangsweisen Behandlung des

  • OLG Zweibrücken, 04.09.2006 - 3 W 145/06

    Abschiebung eines Ausländers: Berücksichtigung des

  • KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08

    Unterbringungsverfahren: Anfechtbarkeit der Übertragung des Beschwerdeverfahrens

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