Rechtsprechung
   OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3704
OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06 (https://dejure.org/2006,3704)
OLG München, Entscheidung vom 14.03.2006 - 32 Wx 29/06 (https://dejure.org/2006,3704)
OLG München, Entscheidung vom 14. März 2006 - 32 Wx 29/06 (https://dejure.org/2006,3704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Vollmacht im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags; Umfang der dem Notar erteilten Vollmacht; Befugnis zur Abgabe einer Löschungsbewilligung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Umfang einer Notarvollmacht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2006, 696
  • FGPrax 2006, 101
  • Rpfleger 2006, 392
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 17.11.1994 - 18 W 33/94

    Umfang der einem Notar erteilten Vollmacht zur Durchführung eines Kaufvertrages -

    Auszug aus OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06
    Die Vollmacht soll ihrem Sinn nach gerade diejenigen typischerweise notwendigen Erklärungen zur Vertragswicklung abdecken, die von den Beteiligten oder vom Notar bei Vertragsunterzeichnung übersehen wurden (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1995, 590).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06
    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass eine erloschene Auflassungsvormerkung durch erneute Bewilligung ohne Grundbuchberichtigung und inhaltsgleiche Neueintragung wieder zur Sicherung eines deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden kann (BGH NJW 2000, 805).
  • BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 32/95

    Auslegung einer Finanzierungsvollmacht

    Auszug aus OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06
    Eine Vollmacht, die auch zum Abschluss eines materiellrechtlichen Geschäftes ermächtigt, liegt nicht vor (vgl. BayObLG DNotZ 1996, 295).
  • BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 31/91
    Auszug aus OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06
    Für die Auslegung einer Vollmacht gelten die für Grundbucherklärungen aufgestellten Grundsätze (BayObLG Rpfleger 1991, 365).
  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06
    Diese Vollmacht kann der Senat selbst auslegen, weil sie sich allein auf die Eintragungsbewilligung bezieht (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 189/190).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15

    Wirkungsumfang einer transmortalen Vollmacht

    Es ist also auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie es sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (OLG München FGPrax 2006, 101 [OLG München 14.03.2006 - 32 Wx 29/06] ).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 278/11

    Grundbuch: Klarstellung der Vorsorgevollmacht

    Es ist also auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie es sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (OLG München FGPrax 2006, 101).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 20 W 161/17

    Voraussetzungen für Amtslöschung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO

    (vgl. BGH NJW 1984, 1959 [BGH 16.03.1984 - V ZR 206/82] und NJW-RR 1992, 306 [OLG Köln 31.10.1991 - 12 W 30/91] ; OLG München Rpfleger 2006, 392 [OLG München 14.03.2006 - 32 Wx 29/06] ; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 172; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 75 und 28 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.07.2015 - 15 W 258/14

    Begriff der Verwirrung i.S. von §§ 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 , 5 Abs. 1 S. 2 GBO

    Eine so im Zusammenhang mit einer grundbuchrechtlich relevanten Willenserklärung erteilte Vollmacht erfasst jedenfalls beim Fehlen außergewöhnlicher Umstände all diejenigen Erklärungen, welche die Beteiligten beim normalen Ablauf des Geschäfts selbst abgeben würden (vgl. u.a. OLG München FGPrax 2006, 101).
  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17

    Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten

    Dazu können auch Erklärungen zählen, die von den Beteiligten oder vom Notar bei der Vertragsunterzeichnung übersehen worden sind (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 590; OLG München - 32. Senat - Rpfleger 2006, 392; OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 203/204; OLG Frankfurt vom 12.10.2009, 20 W 116/07, juris; LG Saarbrücken Rpfleger 2000, 109; Demharter § 15 Rn. 3.3; Bauer/von Oefele § 15 Rn. 35).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - 3 Wx 264/08

    Umfang einer Ermächtigung des Notars bzw. seines Vertreters zur Änderung,

    Einer als Vertragsbestandteil in der Form des § 29 GBO mit beurkundeten Vollmacht des Notars, die Erklärungen der Beteiligten "zu ändern, zu ergänzen oder zu berichtigen, soweit dies dem grundbuchlichen Vollzug dieser Urkunde dienlich ist", ist der Wille der Beteiligten zu entnehmen, dass der Notar für sie grundsätzlich alle Erklärungen abgeben soll, die sie bei einem normalen Ablauf des Geschäfts selbst abgeben würden (vgl. OLG München Rpfleger 2006, 392; Demharter GBO 26. Auflage 2008 § 15 Rdz. 4).

    Die Vollmacht soll ihrem Sinn nach gerade diejenigen typischerweise notwendigen Erklärungen zur Vertragsabwicklung abdecken, die von den Beteiligten oder vom Notar bei Vertragsunterzeichnung übersehen wurden (OLG München FG-Prax 2006, 101; OLG Köln NJW-RR 1995, 590).

    Bei dieser Sachlage ist demnach nicht anzunehmen, dass die Beteiligten die Erklärung über die Bestandteilszuschreibung bei einem normalen Ablauf des Geschäfts (und Kenntnis aller Umstände) selbst abgegeben haben würden (vgl. OLG München Rpfleger 2006, 392; Demharter GBO 26. Auflage 2008 § 15 Rdz. 4).

  • OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Wx 61/20

    Darf Grundbuchamt unbeschränkte Vorsorgevollmacht anzweifeln?

    Es ist also auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie es sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (OLG Frankfurt, FGPrax 2011, 58; FGPrax 2011, 273; OLG München, FGPrax 2006, 101).
  • OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 4/16

    Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Vollmachten sind nach herrschender Rechtsprechung (vgl. OLG München - 32. Zivilsenat - vom 14.3.2006, 32 Wx 29/06 = Rpfleger 2006, 392; Demharter § 19 Rn. 75) nach den für Grundbucherklärungen geltenden Grundsätzen (unter 1. b) bb)) auszulegen.
  • OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 399/10

    Grundbucheintragungsvoraussetzung für eine Auflassungsvormerkung: Anforderungen

    Es ist also auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie es sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (OLG München FGPrax 2006, 101).
  • AG Brandenburg, 03.06.2021 - 85 XVII 79/21

    Vorsorgevollmacht - Eintritt des "Ersatzbevollmächtigten" bei Ersatzfall

    Es ist also auf Wortlaut und Sinn der notariellen Vollmacht abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt ( OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 29.06.2011, Az.: 20 W 278/11, u.a. in: ZEV 2012, Seiten 378 ff.; OLG München , Beschluss vom 14.03.2006, Az.: 32 Wx 29/06, u.a. in: FGPrax 2006, Seite 101 ).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 20 W 258/13

    Grundbuch: Auslegung als unbedingte Vorsorgevollmacht

  • OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamts; Zurückweisung eines

  • OLG Naumburg, 14.04.2021 - 12 Wx 66/20

    Einschränkung einer notariellen transmortalen Vollmacht durch das Bindewort "und"

  • OLG Frankfurt, 22.12.2014 - 20 W 214/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vollmacht

  • OLG München, 18.10.2012 - 34 Wx 358/12

    Grundbuchverfahren: Umfang der Vollmacht einer Notariatsangestellten

  • OLG Frankfurt, 04.09.2006 - 20 W 306/05

    Grundbuchverfahren: Abgabe von Löschungsbewilligung und -antrag durch den Notar

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2012 - 3 Wx 172/12

    Zur Reichweite der notariellen Vollzugsvollmacht

  • OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 20 W 449/10

    Grundbuch: Ausnutzung eines Rangvorbehalts durch den Grundstückskäufer

  • OLG Frankfurt, 12.10.2009 - 20 W 116/07

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Vollmachtsurkunde durch das Grundbuchamt;

  • OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 3 W 136/11

    Auslegung einer Vollmacht: Abgabe einer Löschungsbewilligung

  • OLG München, 15.03.2011 - 34 Wx 168/10

    Grundbuchverfahren: Umfang einer Vollmacht zur Rückübertragung von Grundbesitz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht